Biorr Geschrieben 4. Juni Teilen Geschrieben 4. Juni Hallo zusammen, ich schaue regelmäßig in die gängigen Jobbörsen, u. a. auch in Interamt für den öffentlichen Dienst. Was mir dort immer wieder auffällt, ist die große unterschiedliche Spanne bei den Entgeltgruppen, bei doch sehr ähnlichen Tätigkeiten. Das reicht dann von E8 - E11, natürlich bei unterschiedlich geltenden Tarifverträgen (TVÖD VKA, TV-L, TVÖD Bund, usw.). Oft wird ein Studium gefordert, manchmal steht auch sowas wie "oder vergleichbare Fähigkeiten". Wenn ich danach gehe, dann hätte ich vergleichbare Fähigkeiten, da die Tätigkeiten sich oftmals mit meiner aktuellen Tätigkeit decken. Befähigt mich das dann zu einer Eingruppierung nach z. B. E11? Kurz zu mir: Ich habe eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. Im Anschluss habe ich fast 12 Jahre im öD als Sachbearbeiter gearbeitet und habe dann nochmal eine Ausbildung zum Fisi gemacht (nicht öD). Eine Studium habe ich nicht. Ich komme jetzt auf ca. 2 Jahre Berufserfahrung. Die Erfahrungen aus der Zeit meiner Beschäftigung im öffentlichen Dienst sind sehr wahrscheinlich nicht relevant für zukünftige Bewerbungen (kein IT-Bezug). Lohnt sich eine Bewerbung bei einer Behörde auf eine E10er oder E11er Stelle oder wird man dort sofort aussortiert aufgrund des fehlenden Studiums? Rein finanziell betrachtet wäre alles unter E10 nicht interessant. Bei den Behörden, die nach TVÖD Bund vergüten findet sich auch oft ein passus wie z. B. "Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis von Tarifbeschäftigten angestrebt." Wie ist denn bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Ablauf wenn ich jetzt z. B. eine Stelle die nach E10 vergütet wird und mit der Besoldung A10 bewertet ist? Hab ich überhaupt Chancen in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden (jetzt mal unabhängig davon, ob es bestrebenswert ist oder nicht) und über welchen Zeitraum bis hin zu einer Verbeamtung spricht man da eigentlich? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. Beste Grüße Biorr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 4. Juni Teilen Geschrieben 4. Juni vor 17 Minuten schrieb Biorr: Lohnt sich eine Bewerbung bei einer Behörde auf eine E10er oder E11er Stelle oder wird man dort sofort aussortiert aufgrund des fehlenden Studiums? Je nach Behörde wirst du halt runtergestuft o kriegst vl. E10+. Viele die ich noch aus meiner öD Zeit kenne hängen bei E9 fest (ohne Studium), aber es gibt auch einige hier im Forum die auch ohne Studium E10/E11 erhalten haben. vor 20 Minuten schrieb Biorr: Bei den Behörden, die nach TVÖD Bund vergüten findet sich auch oft ein passus wie z. B. "Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis von Tarifbeschäftigten angestrebt." Bei meiner damaligen Behörde war es nur ein Standardspruch. Von 15 "ITler" waren nur 3 verbeamtet. Würde ich einfach im Vorstellungsgespräch nachfragen bzw. sogar schriftlich geben, falls man es dir garantiert. vor 22 Minuten schrieb Biorr: Oft wird ein Studium gefordert, manchmal steht auch sowas wie "oder vergleichbare Fähigkeiten". Hängt wieder von der Behörde ab. Gib hier sogar im Forum einige Leute die einen Meister/Techniker haben (Laut DQR gleichgestellt mit einem Bachelor) und es nicht anerkannt wurde. Was man mir damals noch gesagt hat: Nur weil du dein Bachelor nachgeholt hast heißt es immer noch nicht dass wir dich automatisch aufstufen. Budspencer und Biorr reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HeinzHugo Geschrieben 4. Juni Teilen Geschrieben 4. Juni Als jemand im TVÖD kann ich nur sagen: Versuch's einfach - ich selbst bin ohne abgeschlossenes Studium mit FISI-Abschluss mit E10 eingestiegen und mittlerweile in der E11 - die E12 ist prinzipiell anvisiert und du hast bei der Eingruppierung folgendes zu bedenken: 1.) Entsprechen die Tätigkeiten der Stelle auf die du dich bewirbst, überwiegend deinen Fähigkeiten, kannst du zumindest mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch rechnen. 2.) erfüllst du die objektiven Voraussetzungen (aka Studium) nicht, geh' davon aus, dass die ausgeschriebene Stelle E11/E12/E13 jeweils um eins reduziert wird: Erfahrungsstufe gibts - wie richtig erwähnt - nur bei berufsrelevanter Vorkenntnis, also bei dir 2 Jahre, was ggf. dann auch schon als Einstieg in Stufe 2 münden kann. Sprich Stelle wird auf E12 ausgeschrieben mit "Studium oder Arbeitserfahrung", kriegst du die E11, weil's Studium fehlt. Ist aber an sich auch kein Beinbruch, weil (zumindest bei uns) mittlerweile gut in die Weiterentwicklung investiert wird, sprich, da wird dir, wenn du entsprechende Ambitionen und Potential hast, auch das Studium in Teilzeit finanziert, was dann auch mal insgesamt ~12k EUR für den Bachelor sind. Was du noch bedenken solltest - je nachdem, wie gut das match mit der Stelle ist und wie hoch der Handlungsdruck auf einstellender Seite - es kann auch noch bis zu 1000 EUR Zulage geben. Hinsichtlich der Übernahme ins Beamtenverhältnis ist die magische Grenze wohl so um die 45 Jahre, alles drüber ist meines Wissens nach aussichtslos. Biorr reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mylurid Geschrieben 5. Juni Teilen Geschrieben 5. Juni Ich wurde 2014 nur mit FISI Ausbildung und 3 Jahren Berufserfahrung in EG11 Stufe 2 eingruppiert. Gab da auch gar keine Diskussionen. Stelle war als EG11 ausgeschrieben. TV hat sich am TVÖD Bund orientiert. Biorr reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tratos Geschrieben 5. Juni Teilen Geschrieben 5. Juni Wie läuft es im ÖD ab, wenn du als Sachbearbeiter schon bis 9c dabei warst, kennst doch das Spielchen bereits. Die Stelle wird ausgeschrieben, Interne Bewerbungen vor externen Bewerbungen. Haben sie intern niemanden der die Stelle will dann kommt ein externer zum Zug. Wenn sich keiner Mit Studium auf die Stelle bewirbt, dann nehmen die eben auch gerne mal jemanden der dann vielleicht nur Techniker oder dann eben nur FISI/FA ist um die Stelle zu besetzten. Ob E10,E11,E12 ist halt dann Verhandlung jeder Arbeitgeber wird versuchen eher dann E10 oder gar E9 einzustellen. Die Realität sieht so aus wenn du E10 eingestellt wirst bleibst auch EG10 max. dann Stufenaufsteieg. Oder du bist so herausragend das dein Chef was schreibt oder du dich intern auf eine Leitungsposition bewirbst, und dadurch vielleicht die Höhere EG erreichst. Die Erfahrung als Sachbearbeiter, kentnisse interne Strukturen im ÖD würde ich auf jedenfall mit angeben. Das gibt Punkte da du schon weißt wie der Papierkram zwischen Beschaffungsstelle und höherern Hirachien gehandhabt wird. Biorr reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Biorr Geschrieben 5. Juni Autor Teilen Geschrieben 5. Juni Erstmal Danke für die Antworten. vor 1 Stunde schrieb Tratos: Wie läuft es im ÖD ab, wenn du als Sachbearbeiter schon bis 9c dabei warst, kennst doch das Spielchen bereits. Die Erfahrung als Sachbearbeiter, kentnisse interne Strukturen im ÖD würde ich auf jedenfall mit angeben. Das gibt Punkte da du schon weißt wie der Papierkram zwischen Beschaffungsstelle und höherern Hirachien gehandhabt wird. Ja klar, würde meine Sachbearbeitertätigkeit auf jeden Fall angeben. Bei uns auf der Behörde war das so, dass es dort einen prüfungsfreien Aufstieg gab. Also man hat eine Personalentwicklung gemacht und war dann auf besagter Sachbearbeiterstelle, die Vergütung war vergleichbar TVÖD E 10. vor 1 Stunde schrieb Tratos: Die Realität sieht so aus wenn du E10 eingestellt wirst bleibst auch EG10 max. dann Stufenaufsteieg. Oder du bist so herausragend das dein Chef was schreibt oder du dich intern auf eine Leitungsposition bewirbst, und dadurch vielleicht die Höhere EG erreichst. Du meinst damit, dass ich nicht ohne weiteres (oder eher unwahrscheinlich) auf eine E11 Position kommen würde? Ich weiß ja auch wie langsam teilweise die Mühlen in der Verwaltung mahlen, daher ist es natürlich mein Ziel zu Beginn in eine entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert zu werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alex_winf01 Geschrieben 5. Juni Teilen Geschrieben 5. Juni vor 30 Minuten schrieb Biorr: Du meinst damit, dass ich nicht ohne weiteres (oder eher unwahrscheinlich) auf eine E11 Position kommen würde? Ich bin durch einen internen Wechsel von E10 auf E11 gesprungen. Möglich ist es, es kommt halt immer auf die Behörde an. Biorr reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tratos Geschrieben 6. Juni Teilen Geschrieben 6. Juni (bearbeitet) vor 21 Stunden schrieb Alex_winf01: Ich bin durch einen internen Wechsel von E10 auf E11 gesprungen. Möglich ist es, es kommt halt immer auf die Behörde an. ja durch internen Wechsel, das hab ich ja auch geschrieben. Aber es ist selten der Fall das du wenn Du E10 Stufe 2 eingestellt bist dann mehr wie E10 Stufe 6 war glaub ich das max. erreichst. Da die Stelle ja entsprechend bewertet wurde, und nur in ganz selten Fällen wir für die selbe Position eine höhere EG bewilligt. Und die Stufen steigt du ja 2 Jahre in Stufe 2 dann kommt man in Stufe 3 dann wieder 3 Jahre in Stufe 3 dann ist man Stufe 4. Somit immer schauen das man gleich mit einer Höhreren Stufe einsteigt. Dann spart man sich da den Weg über die Arbeitsjahre. Siehe TVÖD: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2022&matrix=1 Bearbeitet 6. Juni von Tratos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 6. Juni Teilen Geschrieben 6. Juni Im ÖD kommt es nur darauf an, auf welche EG die Stelle ausgeschrieben ist. Alles unterhalb von E13 ist prinzipiell machbar ohne Studium. Darüber wird es schon äußerst schwer, wenn keine ganz speziellen Rahmenfaktoren vorliegen. Wenn eine Verbeamtung möglich ist, orientiert sich die A-Stufe immer an der E-Stufe. Das heißt, eine E9 Stelle würde dann i.d.R. zu einer A9 Planstelle umgewandelt, sofern die Voraussetzungen vorliegen (umwandelbar, gesundheitliche Eignung, fachliche Eignung usw.). Vorerfahrung können beliebig angerechnet werden. Es wird oftmals (falsch) behauptet, dass maximal Erfahrungsstufe 2 oder 3 möglich seien. Wir haben hier in meinem Bereich mehrere Fälle bei denen Erfahrungsstufe 5 zugestanden wurde aufgrund von Vorerfahrungen. Mit genügend Mangel und Not ist das also durchaus machbar. Ob eine Verbeamtung erstrebenswert ist sei mal dahingestellt (ist es nicht in den unteren A-Gruppierungen). Es sind gerade aktuell Gerichtsverfahren anhängig ob bspw. nicht alles unter A9 unrechtmäßig ist/war, da zu schlecht bezahlt im Vergleich zum Bürgergeld und co. Gerade stand in den News, dass es in mehreren Bundesländern Klagen für die Jahre bis 2021 gibt und das wird gerne unterschätzt. Ein A8-Beamter hatte laut Zeitung in dem Zeitraum effektiv weniger als eine Person die Sozialhilfe bezieht ... 🫣. Zitat: "Das sei hier gegeben, meint das VG und rechnet vor: Das Grundsicherungsniveau habe sich im Jahr 2018 auf 30.017,52 Euro belaufen. Die danach gebotene Mindestalimentation eines Beamten betrage somit 34.520,15 Euro (115% von 30.017,52 Euro). Die Nettoalimentation in der Besoldungsgruppe A8 habe jedoch lediglich 30.816 Euro ausgemacht." Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-koblenz-beamtenbesoldung-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-bverfg-vorlage Ein beamter muss mindestens +15% über dem Bürgergeldniveau oder ähnlichen Sozialhilfen liegen. Bei allem unterhalb von A8 war das aber nicht der Fall und das ist, wenn man darüber nachdenkt, schon äußerst krass. So erstrebenswert wie viele denken ist eine Verbeamtung in der Realität einfach nicht. Zumal vom obigen Bezug noch die PKV abgezogen werden muss (die ja variabel ausfällt. Von 100 - 500 Euro habe ich hier schon alles gesehen, je nach Eintrittsalter und Vorerkrankungen). Biorr reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Biorr Geschrieben 7. Juni Autor Teilen Geschrieben 7. Juni vor 23 Stunden schrieb skylake: Im ÖD kommt es nur darauf an, auf welche EG die Stelle ausgeschrieben ist. Alles unterhalb von E13 ist prinzipiell machbar ohne Studium. Darüber wird es schon äußerst schwer, wenn keine ganz speziellen Rahmenfaktoren vorliegen. Wenn eine Verbeamtung möglich ist, orientiert sich die A-Stufe immer an der E-Stufe. Das heißt, eine E9 Stelle würde dann i.d.R. zu einer A9 Planstelle umgewandelt, sofern die Voraussetzungen vorliegen (umwandelbar, gesundheitliche Eignung, fachliche Eignung usw.). Vorerfahrung können beliebig angerechnet werden. Es wird oftmals (falsch) behauptet, dass maximal Erfahrungsstufe 2 oder 3 möglich seien. Wir haben hier in meinem Bereich mehrere Fälle bei denen Erfahrungsstufe 5 zugestanden wurde aufgrund von Vorerfahrungen. Mit genügend Mangel und Not ist das also durchaus machbar. Ob eine Verbeamtung erstrebenswert ist sei mal dahingestellt (ist es nicht in den unteren A-Gruppierungen). Es sind gerade aktuell Gerichtsverfahren anhängig ob bspw. nicht alles unter A9 unrechtmäßig ist/war, da zu schlecht bezahlt im Vergleich zum Bürgergeld und co. Gerade stand in den News, dass es in mehreren Bundesländern Klagen für die Jahre bis 2021 gibt und das wird gerne unterschätzt. Ein A8-Beamter hatte laut Zeitung in dem Zeitraum effektiv weniger als eine Person die Sozialhilfe bezieht ... 🫣. Zitat: "Das sei hier gegeben, meint das VG und rechnet vor: Das Grundsicherungsniveau habe sich im Jahr 2018 auf 30.017,52 Euro belaufen. Die danach gebotene Mindestalimentation eines Beamten betrage somit 34.520,15 Euro (115% von 30.017,52 Euro). Die Nettoalimentation in der Besoldungsgruppe A8 habe jedoch lediglich 30.816 Euro ausgemacht." Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-koblenz-beamtenbesoldung-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-bverfg-vorlage Ein beamter muss mindestens +15% über dem Bürgergeldniveau oder ähnlichen Sozialhilfen liegen. Bei allem unterhalb von A8 war das aber nicht der Fall und das ist, wenn man darüber nachdenkt, schon äußerst krass. So erstrebenswert wie viele denken ist eine Verbeamtung in der Realität einfach nicht. Zumal vom obigen Bezug noch die PKV abgezogen werden muss (die ja variabel ausfällt. Von 100 - 500 Euro habe ich hier schon alles gesehen, je nach Eintrittsalter und Vorerkrankungen). Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dann schaue ich mich mal nach passenden Stellen um, vielleicht hab ich ja Glück und bin der einzige Bewerber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 7. Juni Teilen Geschrieben 7. Juni Hallo, ich möchte noch einmal auf die Verbeamtung eingehen (ich würde es dir nicht empfehlen). Auch wenn du im Angestelltenverhältnis E10 - E12 bekommst, bedeutet es noch lange nicht, dass du in A10 oder höher eingruppiert wirst. Gerade im Beamtenverhältnis geht im gehobenen / höheren Dienst (neudeutsch 3. / 4. Qualifikationsebene) ohne Studium überhaupt nichts. Wenn dann nur über den modularen Aufstieg, der aber erst einmal voraussetzt, dass du Beamter im mittleren Dienst (2. Qualifikationsebene) bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 7. Juni Teilen Geschrieben 7. Juni vor 8 Stunden schrieb HJST1979: Gerade im Beamtenverhältnis geht im gehobenen / höheren Dienst (neudeutsch 3. / 4. Qualifikationsebene) ohne Studium überhaupt nichts. Das stimmt. Ohne Studium ist es ohnehin im ÖD schwer, im Beamtensystem noch schwieriger. Selbst mit Bachelor ist der Aufstieg von Qual 3 auf Qual 4 zäh und mühselig, wenn überhaupt möglich. Bei uns dauert der Aufstieg von A11 auf A13 schnell mal über 6 Jahre, wohingegen das Studium vom Bachelor auf den Master in 1-2 zu machen ist. Das heißt, ein nachträglicher Aufstieg (intern) ist die mit Abstand schlechteste Wahl die man treffen kann, wenn man im ÖĐ Karriere machen möchte. Dann lieber studieren und nach dem Master versuchen eine Beamtenstelle (Qual 4) zu ergattern. Wobei ich immer noch der Überzeugung bin, dass ein fachlich fitter Informatiker mit Masterabschluss in der freien Wirtschaft wesentlich mehr verdient als in einer A13-Amtsstubenstelle. A15/A16 Stellen sind zudem rar gesäht und es kann Jahrzehnte dauern bis man dort seinen Fuß in die Tür bekommt. In der Zeit kann man in der Wirtschaft weitaus höher sitzen mit wesentlich mehr Annehmlichkeiten. Zudem ist (je nach Bundesland) ein Beamter mit 40 Std/Woche am Start inkl. einer ganzen Latte Überstunden, die sich teilweise auf Jahre ansammeln. Da ist nichts mit 35Std/Woche, 4 Tage bei 100% Gehalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 30. Juni Teilen Geschrieben 30. Juni (bearbeitet) Mein grundsätzlicher Rat: Einfach auf höher bewertete Stellen bewerben. Entscheidend ist, dass in der Ausschreibung „oder vergleichbar“ auftaucht (TVöD-Bund). Damit ist der Weg offen, ohne Studium höher eingruppiert zu werden, wobei Kommunen (TVöD-VkA) und Land (TV-L) garantierte Fallgruppen ohne Studium haben. Dort ist der Zusatz nicht notwendig, nur bei Bundesbehörden. Da du explizit auf Bundesbehörden eingegangen bist, hier meine persönliche Erfahrung aus verschiedenen Bundesbehörden. Ich war zuletzt beim Bund Sonstiger Beschäftigter und auf EG12/13-Stellen tätig und auch so eingruppiert. Beim Bund muss der Arbeitgeber nach Einstellungszusage prüfen, ob vergleichbare Tätigkeiten und Kenntnisse vorliegen (das können vergleichbare Tätigkeiten oder auch Gehaltsmäßig sein). Falls du genug Berufserfahrungen vorweisen kannst (Wertigkeit vergleichbar zu EG10-13) ist die Einstufung als Sonstiger Beschäftigter möglich. Falls alles verneint wird, erfolgt die Bezahlung temporär EG-1, liegen dann 3-6 Jahre Erfahrungen auf einer Stelle >=EG10 vor, erfolgt nach dem Zeitraum die Höhergruppierung. Ist die Stelle mit EG11 bewertet, erfolgt die Bezahlung 3-6 Jahre lang nach EG10. Danach kann dann die Prüfung als Sonstiger Beschäftigter erfolgen. Das ist alles so in der EntGO-Bund so geregelt. Eine Verbeamtung ist ohne Studium beim Bund ausgeschlossen. Der frühere Praxisaufstieg wurde im BBesG ersatzlos gestrichen. 🤦♂️ Für dich könnte es sinnvoll sein, sich beim Bund zunächst im mittleren Dienst zu bewerben, und später auf höher bewertete Stellen bewerben. Dann könnte deine Stufenlaufzeit aus deiner Verwaltungslaufbahn oder vorherigem Job angerechnet werden. Bei einem Direkteinstieg auf EG10-13 Stellen ist die Stufenzuordnung dann reine Verhandlungssache, weil bestenfalls förderlich, aber nicht gleichwertig. Da gibt es dann weitere Hürden, näheres hat das BVA erst kürzlich wieder veröffentlicht und erweitert, wie die bestehenden Regelungen auszulegen sind, aber jede Bundesbehörde macht mehr oder weniger sein eigenes Ding… Grob gesagt ist das nur verpflichtende Grundlage für Behörden im Geschäftsbereich des BMIs. Bearbeitet 30. Juni von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 2. Juli Teilen Geschrieben 2. Juli (bearbeitet) Am 30.6.2024 um 23:49 schrieb tTt: Eine Verbeamtung ist ohne Studium beim Bund ausgeschlossen. Die Aussage ist leider falsch. Es gibt durchaus Beamtenstellen beim Bund für Fachinformatiker! Das sind dann respektive Stellen im mittleren Dienst. Nachtrag: Ein Punkt der definitiv gegen die Verbeamtung spricht: Einmal im Beamtensystem entscheidet häufig eine einzige Person über die dienstliche Beurteilung und diese wiederum ist ausschlaggebend für Beförderungen in der Zukunft. Das heißt, eine einzige Person kann dafür sorgen, dass man unter Umständen niemals befördert wird sofern man es sich mit dieser verscherzt hat. Das System öffnet Machtmissbrauch Tür und Tor. Wenn ich hingegen in der Wirtschaft mit meinem Chef nicht klar komme, kann er mir zwar ein schlechtes AG-Zeugnis ausstellen, dass wiederum hindert allerdings nicht daran mich in einer anderen Firma auf eine höhenwertige Position zu bewerben. Das ist ein Punkt, der sehr gewichtig werden kann. Ich habe hier auch Fälle von Personen die seit 35 Jahren auf A13 dümpeln und die A14 verweigert wird, weil die beurteilende Person meint (vermeintlich) zu wenige Punkte vergeben zu müssen. Für die, die nicht im System sind: Ein AN in der Wirtschaft darf keine Noten erhalten im AG Zeugnis was zu diesen dämlichen Textformulierungen führt, die man dann interpretieren darf. Ein Beamter hingegen erhält eine dienstliche Beurteilung und dort können sehr wohl Noten und Punkte eingetragen werden. Diese Punktzahl ist dann mit anderen Bewerbern vergleichbar und es ist nahezu ausgeschlossen, dass bspw. ein Bewerber mit 100 Punkten einem Bewerber mit 150 Punkten vorgezogen wird. Das heißt, eine niedrige Punktzahl ist ein Killerkriterium und wechseln des AG geht hier auch nicht so einfach, da verbeamtet. Bearbeitet 2. Juli von skylake Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 2. Juli Teilen Geschrieben 2. Juli vor 13 Minuten schrieb skylake: Die Aussage ist leider falsch. Mea culpa! In dem Kontext gilt meine Aussage natürlich für den gehobenen Dienst. Eine Verbeamtung ist als Fachinformatiker beim Bund nur im mittleren Dienst möglich, im gehobenen Dienst mittlerweile ausgeschlossen. Der Wegfall des praxisbezogenen Aufstiegs ist ein deutlicher Rückschritt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 3. Juli Teilen Geschrieben 3. Juli Naja was es aber inzwischen gibt (so habe ich das zumindest für Bayern gehört) ist de Modulare Aufstieg, ob es den allerdings für "IT-Beamte" gibt steht wo anders. Somit sollte es folgenden Weg geben. Fachinformatiker -> mittlerer Dienst -> Modularer Aufstieg -> gehobener Dienst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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