ninnes Geschrieben 6. Juni Teilen Geschrieben 6. Juni Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Mein Ausbildungsbetrieb hat sich weniger als einen Monat vor meiner mündlichen Prüfung entschieden, mich nicht zu übernehmen. Daher hatte ich sehr wenig Zeit, um mich um meine letzten Aufgaben zu kümmern (die erstaunlich zahlreich waren vor meiner Prüfung, so nach dem Motto: schnell ausnutzen, bevor sie geht). Ich habe eine Tickets-/Aufgabenübergabe gemacht und Urlaub genommen. Jetzt ruft mich der Chef privat an (während ich im Urlaub bin) und fragt, ob ich NACH meiner Prüfung (dann bin ich schon offiziell nicht mehr angestellt) ins Büro kommen kann, um die Übergabe persönlich zu machen. Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich einfach absagen, weil es nicht mehr meine Verantwortung ist? Danke :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eKrumel Geschrieben 6. Juni Teilen Geschrieben 6. Juni Ganz einfach nö. Nicht dein problem wenn du schon vorher eine Übergabe gemacht hast. Nicht ausnutzen lassen. ninnes und Enno reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tratos Geschrieben 6. Juni Teilen Geschrieben 6. Juni (bearbeitet) Du benötigst auch sicherlich noch ein Ausbildungszeugnis, das würde ich quasi vorher Fordern, und wenn das gut geschrieben wurde würde ich dafür den Gefallen der Übergabe machen. Um gut mit der Firma abzuschließen, mann weiß nie wo man sich im Leben nochmal sieht. Bearbeitet 6. Juni von Tratos charmanta, michaTT und ninnes reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hungry-Wafer Geschrieben 6. Juni Teilen Geschrieben 6. Juni vor 1 Minute schrieb Tratos: Du benötigst auch sicherlich noch ein Ausbildungszeugnis, das würde ich quasi vorher vordern und wenn das gut geschrieben wurde würde ich dafür den Gefallen der Übergabe machen. Um gut mit der Firma abzuschließen, mann weiß nie wo man sich im Leben nochmal sieht. Sehe ich so ähnlich. Vielleicht ist die nicht Übernahme seitens des Arbeitgebers auch berechtigt gewesen. Wir wissen es nicht. Allerdings sollte man möglichst immer im guten Verhältnis auseinandergehen. Man weiß nie, wem man in Zukunft über den Weg läuft und ein gutes Arbeitszeugnis möchtest du sicherlich auch noch bekommen. ninnes reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Barandorias Geschrieben 6. Juni Teilen Geschrieben 6. Juni (bearbeitet) vor 53 Minuten schrieb ninnes: Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich einfach absagen, weil es nicht mehr meine Verantwortung ist? Rechtlich endet dein Ausbildungsvertrag in dem Moment, an dem du von der IHK dein Ergebnis am Tag der mündlichen Prüfung erfährst. Da dich dein AG nicht übernimmt, hast du auch kein bestehendes Arbeitsverhältnis und er kann dir gar nichts. vor 45 Minuten schrieb Tratos: Du benötigst auch sicherlich noch ein Ausbildungszeugnis Ich war schon in so vielen Unternehmen tätig (klein, Mittelstand, Groß), da wollte niemand mehr als die offziellen Nachweise (Staatsexamen/IHK Zeugnis) sehen. Das Ausbildungszeugnis Seitens des AG mag für die Akten okay sein, hat aber keinerlei Aussagekraft. Beim Arbeitszeugnis sieht das anders aus, aber da kann die TE klagen, wenn es nicht positiv formuliert ist/nicht der Wahrheit entspricht und wird in den allermeisten Fällen recht bekommen, wenn sich der AG da dann überhaupt auf ein Gerichtsverfahren einlässt und nicht vorher aufgibt. Bearbeitet 6. Juni von Barandorias ninnes reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ultimatum Geschrieben 6. Juni Teilen Geschrieben 6. Juni Zitat "Die Ausbildung endet an dem Datum, dass im Ausbildungsvertrag vereinbart ist (§ 21 Abs. 1 BBiG) oder schon vorher, wenn bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden wurde (§ 21 Abs. 2 BBiG)." Ich hatte eine ähnliche Situation nach inoffiziellem Erhalt meiner Prüfungsergebnisse. Ich wollte nicht von meinem Ausbilder für die letzten Tage ausgenutzt werden. Daher habe ich gesagt, dass ich mich weigere, diese unnötige Arbeit zu erledigen (im Archiv tonnenweise alte Firmendokumente kontrollieren und wegwerfen). Ich habe ihn gebeten, mich stattdessen mit normalen IT-Aufgaben zu beschäftigen. Die Situation ist eskaliert, ich habe eine Schriftliche Abmahnung erhalten und ich wurde bis zum Erhalt meiner Bestätigung über das Bestehen der Abschlussprüfung freigestellt. Als ich dann mein Ausbildungszeugnis von ihm bekommen habe, war es so schlecht, dass die Firmen, bei denen ich mich danach beworben habe, es stark hinterfragt haben. Wenn es möglich ist, höflich bleiben, auch wenn die Situation ärgerlich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 6. Juni Teilen Geschrieben 6. Juni Ich würde auch dazu tendieren die Übergabe zu machen, aber ich hab da noch so ein paar Fragen: Über wie viel Zeit für die Übergabe reden wir hier, also wie lange wird es dauern die jetzt noch offenen Punkte zu übergeben? 2 Stunden, 2 Tage oder 2 Wochen? Je nachdem stellt sich mir die Frage nach der Vergütung. Am Tag der Prüfung im Anschluss Zeug abgeben und 2h noch schnell offene Dinge übergeben mag man noch in der Freizeit machen. Antanzen an einem anderen Tag, oder für 2 Tage oder länger sicher dann nicht mehr. Wie stellt man sich das vor wenn du jetzt doch noch schnell einen Job findest, der am Tag nach der Prüfung startet? vor 27 Minuten schrieb Barandorias: Ich war schon in so vielen Unternehmen tätig (klein, Mittelstand, Groß), da wollte niemand mehr als die offziellen Nachweise (Staatsexamen/IHK Zeugnis) sehen. Das Ausbildungszeugnis Seitens des AG mag für die Akten okay sein, hat aber keinerlei Aussagekraft. Beim Arbeitszeugnis sieht das anders aus, aber da kann die TE klagen, wenn es nicht positiv formuliert ist/nicht der Wahrheit entspricht und wird in den allermeisten Fällen recht bekommen, wenn sich der AG da dann überhaupt auf ein Gerichtsverfahren einlässt und nicht vorher aufgibt. Ähm.. das Ausbildungszeugnis des Arbeitgebers IST ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis über den Zeitraum der Ausbildung. Es steht dann zwar oben "Ausbildungszeugnis" und nicht "Arbeitszeugnis", Aufbau, Inhalt und "Geheimcodes" sind aber identisch. Laut §16 BBiG muss der AG JEDEM ausgelernten Azubi ein Zeugnis ausstellen, egal ob übernommen oder nicht, was bedeutet jemand der übernommen wurde hat dann eben 2 Zeugnisse direkt hintereinander vom selben AG. vor 16 Minuten schrieb ultimatum: Die Situation ist eskaliert, ich habe eine Schriftliche Abmahnung erhalten und ich wurde bis zum Erhalt meiner Bestätigung über das Bestehen der Abschlussprüfung freigestellt. "Wo im Ausbildungsrahmenplan steht diese Aufgabe und warum wurde sie mir bisher nicht vermittelt?" "Nein, ich bin nicht fertig mit der Ausbildung, denn dann würden wir dieses Gespräch nicht führen" vor 17 Minuten schrieb ultimatum: Als ich dann mein Ausbildungszeugnis von ihm bekommen habe, war es so schlecht, dass die Firmen, bei denen ich mich danach beworben habe, es stark hinterfragt haben. Ich nehme nicht an dass du dagegen vorgegangen bist? Jeder Arbeitsrichter hätte den Chef mit Anlauf durch die Mangel gedreht... Budspencer und Mudkip.wtf reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eulersche_Zahl Geschrieben 7. Juni Teilen Geschrieben 7. Juni (bearbeitet) vor 22 Stunden schrieb ninnes: ob ich NACH meiner Prüfung (dann bin ich schon offiziell nicht mehr angestellt) ins Büro kommen kann, um die Übergabe persönlich zu machen. Glückwunsch. Damit hättest du einen unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrag und wurdest übernommen, auch wenn das dein "Chef" eigentlich nicht möchte "Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden – die Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Einzige Ausnahme: Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen, so muss die Schriftform gewahrt werden, um die entsprechenden Fristen und Laufzeiten festzuhalten." Bearbeitet 7. Juni von eulersche_Zahl concon reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bockreiter Geschrieben 7. Juni Teilen Geschrieben 7. Juni vor 1 Stunde schrieb eulersche_Zahl: Glückwunsch. Damit hättest du einen unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrag und wurdest übernommen, auch wenn das dein "Chef" eigentlich nicht möchte Du beziehst dich auch BBIG §24? Zitat Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Wenn die Nicht-Übernahme schriftlich verkündet wurde, ist dann nicht "ausdrücklich" etwas anderes vereinbart? Ich hätte da ohne guten Anwalt im Hintergrund ehrlich keinen Bock drauf. Gruß Bockreiter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eulersche_Zahl Geschrieben 7. Juni Teilen Geschrieben 7. Juni (bearbeitet) vor 34 Minuten schrieb Bockreiter: Du beziehst dich auch BBIG §24? Ja, und §151 BGB. "Das ungewollte Arbeitsverhältnis: Wenn beide Seiten die Übernahme wollen, ist ein Idealfall erreicht. Allerdings kommt es auch vor, dass Sie Auszubildende gegen Ihren Willen übernehmen (müssen). Sie übernehmen Ihren Auszubildenden versehentlich Beschäftigen Sie Ihren Auszubildenden nach Bestehen der Abschlussprüfung weiter – und sei es auch nur für eine Stunde –, dann begründen Sie damit einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie haben durch Ihr Handeln gezeigt - indem Sie nicht verhindert haben, dass der ehemalige Azubi auch nach der Prüfung noch arbeitet -, dass Sie ihn weiterbeschäftigen wollen (auch wenn das eigentlich nicht stimmt). Daher müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Azubi nach bestandener Prüfung auf keinen Fall noch bei Ihnen arbeitet." https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/uebersicht-ausbildung/fuer-azubis/ausbildungsabc/weiterbeschaeftigung-nach-der-ausbildung-2462210 Dem Arbeitgeber (AG) muss klar sein, dass er als AG - juristische Person - eine Dienstleistung im vergüteten Sinne in Anspruch nimmt §611 BGB. Auf "gut Deutsch" gesagt: Der AG bewegt sich auf sehr sehr dünnem Eis, juristisch gesehen. Um nicht sogar zu sagen auf "Glatteis". Bock darauf hätte ich natürlich auch nicht, aber mit einer RSV (Rechtsschutzversicherung) in der Tasche ist das für jeden Jura - Studenten im 3. Semester.... Der AG tritt als juristische Person auf. Das ist etwas anderes als wenn dein Kumpel sagt "Hey Bockreiter, du kennst dich doch gut mit Routern und Internet aus. Kannst du mal eben kurz den Router anschließen". Bearbeitet 7. Juni von eulersche_Zahl Mudkip.wtf reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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