blackeaglex Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni Hi zusammen, ich habe endlich meine vorläufigen Ergebnisse bekommen und bin ehrlich gesagt sehr überrascht. Ich bin mir sicher, dass Teil 1 (42 Punkte) viel höher sein sollte. Meine Ergebnisse sind: 42 - 29 - 81. Wie und wann kann man einen Einsichtstermin bekommen? Mir wurde gesagt, dass man immer definitiv 1-2 Punkte findet. In zwei Wochen habe ich die mündliche Prüfung. Wenn mir noch ein Punkt gegeben worden wäre, hätte ich zumindest an der Ergänzungsprüfung teilnehmen können. Vielen Dank im Voraus.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prefix Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni vor 2 Minuten schrieb blackeaglex: Wie und wann kann man einen Einsichtstermin bekommen? Mir wurde gesagt, dass man immer definitiv 1-2 Punkte findet. Gerücht. Wenn es die zuständige IHK in ihren Statuten vorsieht, kanns du einen Antrag stellen. Ob der bewilligt wird, wird dann entschieden. Dass man immer noch Punkte findet, obwohl drei Prüfer das Ergebnis festgesetzt haben, ist Unsinn. Budspencer, Miomus, Brapchu und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-Prüfer Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni Das würde ich so unterschreiben. Das Ergebnis wird ja nicht gewürfelt, sondern die Arbeiten werden im 4- oder 6-Augenprinzip korrigiert. Insbesondere bei solch knappen Ergebnissen schauen wir uns i.d.R. noch mal Tief in die Augen und prüfen, ob mit den zugedrückten Hühneraugen irgendwo noch ein zusätzlicher Punkt zu finden ist. Wenn bei uns eine 29, 49, 66,80 oder 91 raus geht ist die in der Regel noch einmal mehr geprüft als z.B. eine 50, 81 oder 92! Wenn das Ergebnis der AP1 OK ist und Du in der Projektdoku/Präsentation/Fachgespräch sauber ablieferst, ist das Bestehen mit einer MEP um Einserbereich möglich. Aus der 29 muss eine 50 werden, dafür muss die MEP mit 92 oder besser erfolgen. Noch gibt's Möglichkeiten! Allerdings erfolgt die o.g. Einschätzung unter Vorbehalt und auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasChr Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni Klingt für mich eher so als solltest du noch ein halbes Jahr verlängern in welchem du nochmal ausgiebig lernst. Das ist kein Beinbruch und wahrscheinlich letztendlich besser als gerade so die Prüfung geschafft zu haben. eulersche_Zahl reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-I Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni vor 5 Stunden schrieb prefix: Gerücht. Wenn es die zuständige IHK in ihren Statuten vorsieht, kanns du einen Antrag stellen. Ob der bewilligt wird, wird dann entschieden. Dass man immer noch Punkte findet, obwohl drei Prüfer das Ergebnis festgesetzt haben, ist Unsinn. Es ist kein Gerücht. Der Prüfling hat ein Recht auf Prüfungseinsicht. Dazu bedarf es keiner Statuten der IHK. Ein Ablehnung ist ohne weiteres nicht möglich. Der Antrag ist formlos bei der IHK zu stellen. Und es ist auch kein Unsinn, dass man nicht noch nachträglich Punkte bekommen kann. Weder ist die Unfehlbarkeit bei den Prüfern vorhanden, noch ist sie Voraussetzung Prüfer werden zu können. Und das der ZPA der IHK, der neben den Prüfungen auch die Musterlösungen erstellt, nicht von Unfehlbarkeit "betroffen" ist, ist wohl hinlänglich bekannt. charmanta reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichbildeaus Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni vor 5 Stunden schrieb prefix: Gerücht. Wenn es die zuständige IHK in ihren Statuten vorsieht, kanns du einen Antrag stellen. Ob der bewilligt wird, wird dann entschieden. Dass man immer noch Punkte findet, obwohl drei Prüfer das Ergebnis festgesetzt haben, ist Unsinn. Es ist absolut lächerlich, zu behaupten, dass man keine zusätzlichen Punkte finden kann, obwohl drei Prüfer das Ergebnis festgesetzt haben! Ich bin Ausbilder und mache das bei all meinen Azubis – immer! Bei jeder einzelnen Überprüfung finde ich mindestens 2-3 Punkte, die nicht mitgerechnet wurden. Einmal haben wir sogar sensationelle 12 Punkte entdeckt. Das ist keine Theorie, das ist Praxis. Das ist Fakt! Wer behauptet, dass das Unsinn ist, hat offensichtlich keine Ahnung von der Realität und sollte sich besser informieren, bevor er solche Aussagen macht. Also spar dir deine haltlosen Behauptungen und schau dir die Fakten an! FISI-I und Mudkip.wtf reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Budspencer Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni (bearbeitet) Echt? Dann sollte ich dir wohl meine AP2 zur Kontrolle geben, ich würde mich sehr über die 2-3 Punkte freuen, vielleicht findest du sogar 4 und ich hätte eine glatte 100. Aber mal ehrlich, wieso verlangt ihr immer! Einsicht? Sind deine Auszubildenden so schlecht das die nur knapp bestehen? Im Grunde ist es doch egal ob 85 oder 88 Punkte. Meiner Meinung nach werden doch nur Punkte gesucht wenn man hart an/über der Grenze ist. Wenn du so gut bist, was hält dich davon ab Prüfer zu werden, dann kannst du nicht nur deinen Azubis verbessern sondern alle. @ blackeaglex viel Erfolg in der Mündlichen. Bearbeitet 8. Juni von Budspencer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichbildeaus Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni (bearbeitet) Meine Azubis lernen die Theorie in der Schule, aber bei mir bekommen sie die praktische Hilfe, die sie brauchen. Keiner meiner Azubis ist jemals durchgefallen. Wenn sie knapp unter 50-Punkt sind, haben wir Einsicht genommen und immer Punkte gefunden. Es geht nicht nur darum, ob man 85 oder 88 Punkte hat, sondern darum, dass jeder Punkt zählt. Wir verlangen Einsicht, weil es unser Recht ist und immer zu Korrekturen kommt. Bearbeitet 8. Juni von mapr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni Hier herrscht ein vernünftiger Umgangston! Budspencer, Chris-Info, FISI-Prüfer und 2 Weitere reagierten darauf 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni vor 5 Stunden schrieb ichbildeaus: Wenn sie knapp unter 50-Punkt sind, haben wir Einsicht genommen und immer Punkte gefunden Das würde mich mal interessieren. Wir reden hier über die schriftliche Prüfung ? Sind die Prüfer zu dumm zum addieren oder fichst Du die Benotung an, sprich ein Sachverständiger geht im Verfahren die Benotung durch ? Soweit ich gehört habe dauert das ein paar Monate und ich seh da für einen schwachen Prüfling nicht wirklich einen Vorteil ? vor 6 Stunden schrieb ichbildeaus: Meine Azubis lernen die Theorie in der Schule, Das nennt sich aber duales System und der Betrieb muss beides erfüllen. Meine lokale IHK nimmt die Kontrolle der sachliche und zeitlichen Gliederung sehr ernst und prüft bei Verkürzung auch den Stand ab. eulersche_Zahl und FISI-Prüfer reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prefix Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni (bearbeitet) no comment. In 16 Jahren, die ich jetzt eine Prüfberechtigung habe ...... (ironic on) Aber natürlich kann es auch schlampige PA geben, die immer(!) was vergessen und dann vom Ausbilderhelden immer(!) dabei erwischt werden werden. (ironic off) vor 10 Stunden schrieb ichbildeaus: Wir verlangen Einsicht, weil es unser Recht ist und immer zu Korrekturen kommt. Und zum Verfahren: Link entfernt Bearbeitet 9. Juni von charmanta Inhaltlich korrigiert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prefix Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb prefix: Und zum Verfahren: ich war ein falscher Link.de Der Link kann weg. Ist aus der falschen Kiste. Das ist die Regelung bei Fortbildung. _________________________________________________ Hier mal der Text für eine IHK in NRW Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen Absolventinnen und Absolventen können ihre Prüfungsunterlagen nach Abschluss der Prüfung innerhalb der Widerspruchsfrist einsehen. Dafür vereinbaren sie mit der für den Berufsabschluss zuständigen Ansprechpartnerin der IHK vorab einen Termin. Während eines noch laufenden Prüfungsverfahrens besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht, es muss also erst der Prüfungsbescheid (Zeugnis oder Nichtbestandenenbescheid) abgewartet werden. Der Prüfling kann zur Akteneinsicht einen Bevollmächtigten mitnehmen oder sich auch durch diesen vertreten lassen. Widerspruch und Klage Gegen die Bewertung seiner Leistung kann der Prüfling innerhalb eines Monats ab dem Zugang der Entscheidung Widerspruch bei der IHK Düsseldorf einlegen. Das muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail oder ein Telefonanruf genügen nicht. Wenn aus dem Widerspruch hervorgeht, gegen welche Prüfungsbedingungen und/oder Bewertungen sich der Prüfling wendet und er Gründe dafür konkret, nachvollziehbar und schlüssig ausführt, überprüft die IHK die Entscheidung. In der Regel sind dafür Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer erforderlich, deshalb kann das Widerspruchsverfahren bis zu zwölf Wochen dauern. Der Widerspruch muss von jedem Prüfling getrennt erhoben werden. Ein von einer Gruppe von Prüflingen unterschriebener „Sammelwiderspruch“ ist nicht zulässig. Wenn der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird, kann der Auszubildende binnen eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erheben. Bearbeitet 9. Juni von charmanta Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t1nk4bell Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni Davon abgesehen hat er doch 42 , 29 ,81 Bin ich Grad verkehrt oder braucht er nicht mind 8 Punkte auf die 42 um in die mep zu dürfen? Oder hab ich Grad nen Denkfehler? 8 Punkte raussaugen halte ich für unrealistisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-I Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni vor 4 Stunden schrieb prefix: no comment. In 16 Jahren, die ich jetzt eine Prüfberechtigung habe ...... (ironic on) Aber natürlich kann es auch schlampige PA geben, die immer(!) was vergessen und dann vom Ausbilderhelden immer(!) dabei erwischt werden werden. (ironic off) Und zum Verfahren: Link entfernt Die Tatsache, dass Deine Erfahrung in 16 Jahren anscheinend zu keiner Korrektur der Bewertung geführt hat, als allgemein gültig hinzustellen, ist schon gewagt. Dann aber die nachgewiesene Möglichkeit ironisch zu beantworten, ist gelinde gesagt unhöflich. Mudkip.wtf und ichbildeaus reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-I Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb prefix: Der Link kann weg. Ist aus der falschen Kiste. Das ist die Regelung bei Fortbildung. _________________________________________________ Hier mal der Text für eine IHK in NRW Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen Absolventinnen und Absolventen können ihre Prüfungsunterlagen nach Abschluss der Prüfung innerhalb der Widerspruchsfrist einsehen. Dafür vereinbaren sie mit der für den Berufsabschluss zuständigen Ansprechpartnerin der IHK vorab einen Termin. Während eines noch laufenden Prüfungsverfahrens besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht, es muss also erst der Prüfungsbescheid (Zeugnis oder Nichtbestandenenbescheid) abgewartet werden. Der Prüfling kann zur Akteneinsicht einen Bevollmächtigten mitnehmen oder sich auch durch diesen vertreten lassen. Widerspruch und Klage Gegen die Bewertung seiner Leistung kann der Prüfling innerhalb eines Monats ab dem Zugang der Entscheidung Widerspruch bei der IHK Düsseldorf einlegen. Das muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail oder ein Telefonanruf genügen nicht. Wenn aus dem Widerspruch hervorgeht, gegen welche Prüfungsbedingungen und/oder Bewertungen sich der Prüfling wendet und er Gründe dafür konkret, nachvollziehbar und schlüssig ausführt, überprüft die IHK die Entscheidung. In der Regel sind dafür Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer erforderlich, deshalb kann das Widerspruchsverfahren bis zu zwölf Wochen dauern. Der Widerspruch muss von jedem Prüfling getrennt erhoben werden. Ein von einer Gruppe von Prüflingen unterschriebener „Sammelwiderspruch“ ist nicht zulässig. Wenn der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird, kann der Auszubildende binnen eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erheben. Bevor es zu Irritationen kommt. Das ist eine Verfahrensweise, die zu bestimmen nicht der IHK obliegt (keine Statuten). Bei der Prüfung handelt sich um einen Verwaltungsakt und der unterliegt immer erst dem Vollzug bevor ihm widersprochen werden kann. Bei dieser Akteneinsicht (aka Prüfungseinsicht) ist es dem Prüfling auch erlaubt Aufzeichnungen (auch Fotos) von der bewerteten Prüfung anzufertigen. (Wurde gerne auch mal von einigen IHKs verweigert.) Interessant hierzu auch der Anhang. a-bis-z-des-pruefungsrechts-211029-data.pdf Bearbeitet 9. Juni von FISI-I Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni vor 46 Minuten schrieb t1nk4bell: Davon abgesehen hat er doch 42 , 29 ,81 Bin ich Grad verkehrt oder braucht er nicht mind 8 Punkte auf die 42 um in die mep zu dürfen? Oder hab ich Grad nen Denkfehler? ich bin da auch unsicher da die IHK dies immer für uns vorher berechnet. Fakt ist, dass er nur EINE Mep machen darf und die Gesamtpunktzahl 50+ sein muss. MEP wird 1:2 gewertet ... Also bräuchte er vermutlich! 8x2= 50+16 = 66 Punkte in der MEP um die 42 auszugleichen, die 29 wird durch die 81 ausgeglichen. Vlt mag das mal ein BS Lehrer bestätigen, ich glaube, die Kollegen haben die Rechnung besser drauf als ich ? @skylake Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-Prüfer Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni Moin zusammen, soweit ich weiß und durch Ullis Prüfungsrechner bestätigen ließ, ist die 6 auszugleichen. 29 muss mit 92, da 2:1-Wertung ausgeglichen werden. 50-29=21 Punkte fehlen=> 50+2x21 alternativ 150 sind mit schriftlicher und EP zu erreichen, schriftliche zählt doppelt, daher 2x29 + ??? = 150 Das sind erneut die 92 zu erreichenden Punkte von oben... Ich wollte mit meinem Post oben nicht behaupten, dass niemals Punkte zu erhaschen sind, allerdings sind bei knappen Entscheidungen erneute Durchsichte bei uns Programm, um die Diskussion möglichst im Vorfeld zu umgehen. Wenn die erreichte Punktzahl dann unter der magischen Grenze bleibt, wird das entsprechend dokumentiert, so dass bei einem potentiellen Einspruch (Ich habe in nun knapp 20 Jahren z.T. in mehreren Kammern einen erfahren) die Entscheidung wasserdicht ist. BTW: mit der o.g. Leistung ist eine MEP möglich, muss vom Prüfling nur beantragt werden. Budspencer und charmanta reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Budspencer Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni @FISI-Prüfer danke für die schöne Erklärung. Wie darf man sich das vorstellen, darf der in diesem Fall wählen ob er die 42 oder die 29 als MEP nimmt, oder muss immer das mit dem geringsten Punkten genommen werden? Und was bedeutet es die 81 aus WiSo gleicht die 42 aus? Wenn AP2 Teil 1 die Teil 2 ausgleichen kann, ok meinet wegen, aber WiSo mit den Kernkompetenzen so mal gar nichts zu gemein. Danke für die Rückmeldung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni vor 37 Minuten schrieb Budspencer: was bedeutet es die 81 aus WiSo gleicht die 42 aus es zählt die Summe aller Teile dieses Abschnitts und die muss rechnerisch 50+ sein Budspencer und FISI-Prüfer reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-Prüfer Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni Es darf zum Bestehen der Prüfung kein Teil mit ungenügend bewertet werden. Das bedeutet in diesem konkreten Fall, dass die 29 Punkte (ungenügend) verbessert werden muss! Soweit ich das auf dem Schirm habe, darf es auch nur einen Teil mit mangelhaft geben. Somit muss aus der 6 eine vier werden. Zusätzlich muss das Gesamtergebnis der AP1 und AP2 mindestens 50 Punkte betragen. Für das Ausprobieren und Durchrechnen verweise ich gern wieder auf Ullis Notenrechner. Der wurde nach dem Update der PO in 2020 auch angepasst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blackeaglex Geschrieben 9. Juni Autor Teilen Geschrieben 9. Juni vor 29 Minuten schrieb FISI-Prüfer: Es darf zum Bestehen der Prüfung kein Teil mit ungenügend bewertet werden. Das bedeutet in diesem konkreten Fall, dass die 29 Punkte (ungenügend) verbessert werden muss! Soweit ich das auf dem Schirm habe, darf es auch nur einen Teil mit mangelhaft geben. Somit muss aus der 6 eine vier werden. Zusätzlich muss das Gesamtergebnis der AP1 und AP2 mindestens 50 Punkte betragen. Genau - Deshalb drehte sich meine Frage im Forum von Anfang an darum, wie ein Einsichtstermin abläuft. Ich habe mit einer Person gesprochen, die seit 25 Jahren IHK-Prüfer ist und die ich kenne. Er hat mir direkt empfohlen, einen Einsichtstermin zu vereinbaren. Wenn ich beim Einsichtstermin einen Punkt mehr erhalte, hätte ich insgesamt 30 Punkte. Wenn ich dann die 42 Punkte (GA1) durch die mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) auf eine 4 ausgleichen kann, würde ich die Prüfung bestehen. FISI-I und FISI-Prüfer reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-Prüfer Geschrieben 9. Juni Teilen Geschrieben 9. Juni Das klingt im ersten Post anders. Du darfst auf jeden Fall eine MEP beantragen und durchführen. Das ist unabhängig von den 29. So hatte ich das weiter oben schon geschrieben. Einsicht kannst Du allerdings erst nach Abschluss der mündlichen Prüfung bekommen. Da vorher die Prüfung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Mein Tip mit der Kenntnis deines letzten Beitrags: beantrage eine MEP, zieh das durch und schau, was dabei heraus kommt. Am Ende kannst Du dann noch Einsicht nehmen. Vielleicht hilft Dir auch ein Anruf bei der Kammer. Die Sachbearbeitenden bei uns sind absolut freundlich und helfen, wo sie können. Viel Erfolg charmanta und blackeaglex reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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