AB_Bew Geschrieben 14. Juni Teilen Geschrieben 14. Juni Guten Tag, ich habe den Entwurf meines Arbeitszeugnisses erhalten, welches einem "Sehr gut" entsprechen sollte und keine Formulierungen enthält die negativ gedeutet werden könnten. Sollte ich wünsche haben kann ich das Zeugnis entsprechend anpassen lassen. Von 2016 bis 2019 habe ich in diesem Betrieb meine Ausbildung absolviert, weshalb ich mir auch nicht sicher bin ob die Zeiten dort so stehen können oder ab 2019 gerechnet werden sollten. Deshalb wollte ich jetzt mal um Feedback und um eure Einschätzung bitten. LG Herr X, geboren am X in X, war vom 01.08.2016 bis 31.08.2024 als Entwickler im Bereich Web- und App-Entwicklung in unserem Unternehmen beschäftigt. Er arbeitete als Fullstack Entwickler, Softwarekonzeption- und Architektur, Projektmanagement und in der Administration. „Firmenname“ ist ein innovativer und wachsender Dienstleister in den Bereichen Webdesign, mobile Anwendungen, Games- und Software-Entwicklung. Er arbeitete im Wesentlichen in den folgenden Projekten: Projekt/Firmenname (Unity) Projekt/Firmenname (Ionic, Cross-Platform-App zum Einrichten) Projekt/Firmenname (Backend , Laravel) Projekt/Firmenname (Backend, Laravel) Projekt/Firmenname (asp.net/c#) Projekt/Firmenname (Minispiel Memory, Web) Projekt/Firmenname (Android/Java, native App) Projekt/Firmenname (Backend Laravel, Frontend Vue.JS) Projekt/Firmenname (Backend, Smart-Home-Steuerung) Projekt/Firmenname (Backend) Projekt/Firmenname (Ionic, App) Projekt/Firmenname (Backend und Frontend) Projekt/Firmenname (Backend, Frontend, Projektmanagement) Er verfügt über ein umfassendes und gutes Fachwissen, das er zur Bewältigung seiner Aufgaben sehr sicher und erfolgreich einsetzte. Hauptsächlich arbeitete er mit folgenden Technologien: PHP, Javascript, C#, Unity 3D, Symfony, Android/Java und den Frameworks: Laravel Vue.JS Ionic, Symfony. Herr X hat sich innerhalb kurzer Zeit in den ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet. Er verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und erfolgreich. Er führte alle Aufgaben stets selbständig, äußerst sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Dabei war er auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand stets gewachsen. Er beeindruckte stets durch qualitativ und quantitativ hervorragende Ergebnisse. Herr X hat unsere Erwartungen stets in jeder Hinsicht erfüllt. Wir waren mit seinen Leistungen jederzeit äußerst zufrieden. Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden verhielt Herr X sich stets vorbildlich. Er trug zu einer hervorragenden und effizienten Teamarbeit bei. Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen zum 31.08.2024. Wir danken Herrn X für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sylenz Geschrieben 14. Juni Teilen Geschrieben 14. Juni (bearbeitet) Zeugnisse dürfen nie negativ formuliert sein, das ist also kein Qualitätsmerkmal. Das Zeugnis liest sich für mich nach einer 2-3, am besten mal selbst als Sätze in Google überprüfen, das muss hier keiner machen. vor 1 Stunde schrieb AB_Bew: Herr X hat unsere Erwartungen stets in jeder Hinsicht erfüllt. Das wäre bspw für mich eine 3. "übertroffen" die 2 und "stets erheblich übertroffen" die 1. Könnte sogar nur eine 4 sein 😳 Bearbeitet 14. Juni von sylenz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 14. Juni Teilen Geschrieben 14. Juni Der Tenor des Zeugnisses ist schon ein "Sehr gut", auch wenn sicherlich der eine oder andere "Dekonstruktivist" in einzelnen (Halb-)Sätzen Makel finden wird. Daß das Ganze mehr als die Summe seiner Teile ist, ist insbesondere auch bei der Zeugnisexegese zu beachten. Wenn in einem Zeugnis steht "beeindruckte stets durch qualitativ und quantitativ hervorragende Ergebnisse", "Wir waren mit seinen Leistungen jederzeit äußerst zufrieden" und "trug zu einer hervorragenden und effizienten Teamarbeit bei", dann besteht kein Zweifel, daß man ein "sehr gutes" Zeugnis ausstellen wollte. Insgesamt wirkt das Zeugnis vielleicht ein bißchen aus dem Fertigbaukasten schnell zusammengeklickt, da könnte schon das eine oder andere "hervorragende Ergebnis" näher beschrieben werden. Ein bißchen mehr persönliche Note sollte schon sein zum Abschied eines hervorragenden Mitarbeiters. Jetzt ist es aber so, daß Du betriebsbedingt gehen mußt. Es ist üblich in einer solchen Situation, daß man den tüchtigen und geschätzten Mitarbeitern, die es leider trifft, ein sehr gutes Zeugnis ausstellt, vielleicht aus schlechten Gewissen und weil man Ihnen ein Zeugnis mitgeben will, mit dem diese schnell woanders unterkommen. Das weiß jeder Personaler und deshalb wird das Zeugnis nicht zum Nennwert gekauft werden, da kannst Du es jetzt noch so tunen und auf Hochglanz polieren lassen, der Leser des Zeugnisses wird nicht unbedingt denken, daß er es hier mit einer Spitzenkraft zu tun hat. Hast Du eine Kündigung bekommen - oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, in welchen ein "1er Zeugnis" steht? Der Satz "Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen zum 31.08.2024" darf im Endzeugnis nicht im Präsens stehen. Warum steht das so im Entwurf, wenn alles andere in der Vergangenheitsform steht? Bist Du freigestellt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sylenz Geschrieben 14. Juni Teilen Geschrieben 14. Juni vor 46 Minuten schrieb Wurmi: Der Tenor des Zeugnisses ist schon ein "Sehr gut", auch wenn sicherlich der eine oder andere "Dekonstruktivist" in einzelnen (Halb-)Sätzen Makel finden wird. Sehe ich anders. Genau auf die Details achten Bewerbungsempfänger, da durch die ganzen Superlative nur hierdurch eine Differenzierung möglich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 14. Juni Teilen Geschrieben 14. Juni vor 6 Minuten schrieb sylenz: Sehe ich anders. Genau auf die Details achten Bewerbungsempfänger, da durch die ganzen Superlative nur hierdurch eine Differenzierung möglich ist. Na ja. Wenn das Zeugnis die Leistungen als "stets hervorragend" bezeichnet, und dann an anderer Stelle von "Erwartungen stets in jeder Hinsicht erfüllt" die Rede ist, dann ist das, wenn man es schon auf die Goldwaage legt, keine Differenzierung, sondern ein Widerspruch. Liest sich ähnlich wie wenn einer über seine Ex schreibt "Sie war eine Traumfrau, entsprach in jeder Hinsicht meinen Erwartungen". Sowas spricht eher gegen den Beurteilenden als gegen den Beurteilten. Anyway, was ich noch wichtig finde bei der Sache: Bei einer betriebsbedingten Kündigung darf kein Arbeitgeber gegen ausdrücklichen Wunsch die Hintergründe der Kündigung ausführen. Gerade das wäre aber wichtig. Es gibt ja die Sozialauswahl, wo junge Leute, die ungebunden sind und relativ leicht woanders unterkommen, im Fokus sind. Die allerbesten Leute von denen läßt man aber dann auch wieder ungerne ziehen. Von daher wäre imho ein Satz zu den den "betriebsbedingten Umständen" hilfreich. Gerade angesichts des superbreiten Einsatzbereichs als "Fullstack Entwickler, Softwarekonzeption- und Architektur, Projektmanagement und in der Administration" mit stets hervorragender Performance überschattet die Frage, warum man sich trennen mußte alle Superlative bzw. das Fehlen derselben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sylenz Geschrieben 14. Juni Teilen Geschrieben 14. Juni Zur Wahrheit gehört auch, dass (zumindest bei mir) 80% der Bewerbungen gar keine Zeugnisse mehr enthalten. Nur den CV. Ist aber für mich schon ein Plus 😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 14. Juni Teilen Geschrieben 14. Juni vor 2 Stunden schrieb sylenz: Zur Wahrheit gehört auch, dass (zumindest bei mir) 80% der Bewerbungen gar keine Zeugnisse mehr enthalten. Nur den CV. Ist aber für mich schon ein Plus 😉 Bei mir ist es auch lange her, daß einer Zeugnisse sehen wollte. Wichtig ist, was man erfolgreich gemacht hat ... in welcher Steigerungsform das dann bescheinigt wird, weniger. So ein Zeugnis wie oben, wo relativ lieblos die Projekte aufgelistet werden und ohne persönliche Note dann Schablonenhaft die Beurteilungsfloskeln darunter stehen, ist kein Zeugnis, wo man sich was drauf einbilden kann. Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Der Knackpunkt ist, warum man bei einem "innovativen und wachsenden Dienstleister" gegangen worden ist - wenn man so hervorragend performte und so breit einsetzbar ist, dann wäre man als "Leistungsträger" behalten worden. Sage ich ohne Kenntnisse des konkreten Hintergrunds der Trennung und rein vom Zeugnis aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerITFenrir Geschrieben 16. Juni Teilen Geschrieben 16. Juni Sieht nach nen Mix aus 1 und 2 aus. Zitat Herr X hat unsere Erwartungen stets in jeder Hinsicht erfüllt Würde ich als 3(kann evtl auch 4 sein) empfinden und allgemein sieht es für mich nach ner 2 aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 16. Juni Teilen Geschrieben 16. Juni (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb DerITFenrir: Sieht nach nen Mix aus 1 und 2 aus. Wenn man nicht richtig liest, schon. Es ist kein Zeugnis, daß man als Referenz brauchen könnte. "Er beeindruckte stets durch qualitativ und quantitativ hervorragende Ergebnisse" klingt unglaubwürdig, ja übertrieben, wenn kein einziges Ergebnis auch nur angedeutet wird, ist das Gift. Gefälligkeitszeugnis Fällt ein Zeugnis gar zu überschwänglich aus, ohne sehr stark ins Detail zu gehen, liegt der Verdacht nahe, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter loswerden wollte. Bearbeitet 16. Juni von Wurmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 17. Juni Teilen Geschrieben 17. Juni Am 14.6.2024 um 15:41 schrieb AB_Bew: „Firmenname“ ist ein innovativer und wachsender Dienstleister in den Bereichen Webdesign, mobile Anwendungen, Games- und Software-Entwicklung. und Am 14.6.2024 um 15:41 schrieb AB_Bew: Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen zum 31.08.2024. geht für mich nicht zusammen, überall werden die Programmierer händeringend gesucht, die Firma ist am wachsen und beendet den Vertrag "betriebsbedingt"? Hier würde ich als AG stutzig werden und das im Gespräch auf den Tisch bringen. Was die fachlichen Komponenten angeht, fehlen mir die Superlative, eher eine reguläre 2 als in Richtung 1. Zudem wirkt das Ganze etwas holprig zusammengewürfelt, alle Formulieren lassen sich hier https://www.arbeitszeugnis-check.org/ fast 1zu1 finden, keine persönliche Note, kaum Anpassungen, hat sich jemand nicht viel Mühe mit gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 17. Juni Teilen Geschrieben 17. Juni vor 29 Minuten schrieb SR2021: geht für mich nicht zusammen, überall werden die Programmierer händeringend gesucht, die Firma ist am wachsen und beendet den Vertrag "betriebsbedingt"? Hier würde ich als AG stutzig werden und das im Gespräch auf den Tisch bringen. Ich weiß jetzt nicht, ob sich der Kollege nochmal meldet. Jedenfalls ist da sicherlich schwer etwas im Busch, man hat sich wahrscheinlich überworfen und will den Mitarbeiter unbedingt loswerden. (1) Vielleicht hat man das 1er-Zeugnis ausgestellt, weil Papier bekanntlich geduldig ist und man damit meint, mit dem "Zuckerle" eine Kündigungsklage zu vermeiden ... vielleicht. Spekulation. Wenn der Kollege auf Initiative des AG einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hätte, dann hätte er es auch geschafft, daß der AG reinschreibt "verläßt uns auf eigenen Wunsch", weil das dann ja objektiv keine Unwahrheit gewesen wäre. Dann noch das Zeugnis persönlicher und "liebevoller" machen, dann würde auch die Beurteilung rund. Damit wäre das Zeugnis sehr vorzeigbar und würde nicht jeden sofort stutzig machen. (1) Betriebsbedingte Kündigung "In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass inner- oder außerbetriebliche Gründe zur Begründung für eine betriebsbedingte Kündigung vorgeschoben werden, die gar nicht zutreffen. Die Ursachen liegen häufig darin, dass der Unternehmer meint, er komme mit personen- oder verhaltensbedingten Gründen nicht durch und er schaffe es gegenüber dem Arbeitsgericht "eleganter" mit betriebsbedingten Gründen." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB_Bew Geschrieben 18. Juni Autor Teilen Geschrieben 18. Juni Am 17.6.2024 um 10:17 schrieb Wurmi: Ich weiß jetzt nicht, ob sich der Kollege nochmal meldet. Jedenfalls ist da sicherlich schwer etwas im Busch, man hat sich wahrscheinlich überworfen und will den Mitarbeiter unbedingt loswerden. (1) Vielleicht hat man das 1er-Zeugnis ausgestellt, weil Papier bekanntlich geduldig ist und man damit meint, mit dem "Zuckerle" eine Kündigungsklage zu vermeiden ... vielleicht. Spekulation. Wenn der Kollege auf Initiative des AG einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hätte, dann hätte er es auch geschafft, daß der AG reinschreibt "verläßt uns auf eigenen Wunsch", weil das dann ja objektiv keine Unwahrheit gewesen wäre. Dann noch das Zeugnis persönlicher und "liebevoller" machen, dann würde auch die Beurteilung rund. Damit wäre das Zeugnis sehr vorzeigbar und würde nicht jeden sofort stutzig machen. Hi, ich denke die Formulierung mit "wachsendes Unternehmen" ist einfach eine Standard-Einleitung aus unserer Firma, momentan ist der Betrieb absolut nicht am wachsen. Aber ich sehe jetzt auch wie "wachsendes Unternehmen" und "Betriebsbedingte Kündigung" zusammen einen schlechten Eindruck vermitteln. Ich bin nicht der einzige der bei uns gehen muss, und auch ansonsten gab es zwischen der Firma und mir keine Unstimmigkeiten. Ich bin nicht Freigestellt, allerdings nur noch etwa 1 Monat aktiv im Betrieb um danach bis zum 31.08 meinen Resturlaub zu nehmen. Es gibt einen Aufhebungsvertrag den ich unterzeichnet habe, ich wusste nicht dass ich das dann als "Verlässt uns auf eigenen Wunsch" verpacken kann, aber das werde ich auf jeden Fall nochmal ansprechen, danke! Sollte in dem Zeugnis statt einer Projektauflistung für jedes Projekt so etwas stehen wie "Herr X hat vom 01.01 bis zum 31.12 am Projekt Y gearbeitet. Bei dem Projekt ging es um [...]. Herr X war für die Kommunikation sowie dem Entwickeln von Schnittstellen zu Firma Z zuständig. Die verwendeten Technologien waren ..." um das persönlicher zu machen? Macht es mehr Sinn 10 Projekte mit je einem kleinen Absatz zu beschreiben, oder 2 Größere Projekte detaillierter zu beschreiben? Ich bin zum ersten mal in dieser Situation da ich in diesem Betrieb auch meine Ausbildung gemacht habe, Im Internet habe ich natürlich viele Beispiele gefunden die mir sagen dass Satz X einer 2 entspricht, aber wenn es um persönliche Zeugnisse geht finde ich viele Beispiele die in Komplett unterschiedliche Richtungen gehen und als Ideal beschrieben werden. Teilweise wie bei mir nur eine Aufzählung, teilweise eine Beschreibung der Projekte mit technischer Tiefe, manchmal mit und manchmal ohne spezielle Aufzählung was der Mitarbeiter an genau diesem Projekt für Aufgaben hatte. Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für das ganze Feedback, das hilft mir auf jeden Fall sehr weiter! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 18. Juni Teilen Geschrieben 18. Juni vor 2 Stunden schrieb AB_Bew: Es gibt einen Aufhebungsvertrag den ich unterzeichnet habe, ich wusste nicht dass ich das dann als "Verlässt uns auf eigenen Wunsch" verpacken kann, aber das werde ich auf jeden Fall nochmal ansprechen, danke! Fundstelle etwa: Aufhebungsvertrag und Zeugnis, wohlwollend reicht nicht "Gut verhandelt: Es gibt übrigens oft Unternehmen, die trotz Aufhebungsvertrag akzeptieren, dass der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis als Kündigung durch den Arbeitnehmer beschrieben wird, was durchaus zu Vorteilen im sich anschließenden Bewerbungsverfahren führen kann. Arbeitnehmerseitige Kündigungen werden dann in dieser Art formuliert: - Auf eigenen Wunsch scheidet Herr Schmidt zum (Tag.Monat.Jahr) aus unserem Unternehmen aus. - Frau Schmidt verlässt die (Firmenbezeichnung) zum (Tag.Monat.Jahr) auf eigenen Wunsch. Obwohl also es sich also eigentlich um eine Kündigung "im gegenseitigen Einvernehmen" (Aufhebungsvertrag) handelt, wird im Zeugnis dennoch formuliert, dass der Arbeitnehmer gekündigt hat (Eigenkündigung). Ist diese Aussage im Zeugnis überhaupt erlaubt? Viele Fachanwälte für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte erklären hierzu, dass ein Aufhebungsvertrag eigentlicn ein neues Angebot des Arbeitgebers sei. Und wenn der Arbeitnehmer dieses neue Angebot annehme, würde damit letzlich sein "eigene Wunsch" auf Beendigung des Arbeitsverhältnsises ausgedrückt. Fazit: Mit Verhandlungsgeschick lässt sich im Arbeitszeugnis trotz Aufhebungsvertrag auch eine Eigenkündigung als Beendigungsgrund im wichtigen Schlussabsatz durchsetzen." Hast Du schon konkrete Aussichten auf eine neue Stelle oder vielleicht schon einen neuen Arbeitsvertrag? Weil wenn Du dich dann im Spätsommer noch bewerben solltest, würde dann natürlich die Frage im Raum stehen "Warum ist er gegangen, ohne was Neues zu haben" und dann wäre die Erklärung dann wieder "Es wurden Stellen abgebaut und ich habe einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen. Das im Zeugnis von einer Eigenkündigung die Rede ist, ist ein Entgegenkommen des alten AG". Bei allen Projekten die Erfolge anzuführen, wäre wahrscheinlich unglücklich, das Zeugnis muß ja auf maximal so 2-3 Seiten passen und sollte nicht ermüdend zu lesen sein. Es sollten aber ein paar Sätze zu 2 oder 3 Erfolgen stehen, also wo Du wirklich bestimmte Themen wunderbar gelöst hast. Und vielleicht eine Kompetenzentwicklung darstellen, also daß Du immer sehr gut am System entwickelt hast und man Dir dann Architekturthemen gegeben hat und Dich auch im Projektmanagement eingesetzt hat, wo Du auch sehr gut performt hast. Es geht darum, daß das Zeugnis erkennbar von einem Menschen geschrieben wurde und nicht einem Zeugnisgenerator. Stichpunkt "Wertschätzung". Ob dann jede einzelne Teilfloskel im Stringvergleich mit den bekannten Standardfloskeln "sehr gut" ist oder manche nur "gut" sind, ist m.E. dann nicht kriegsentscheidend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. Juni Teilen Geschrieben 19. Juni Im einen Satz tut man etwas, was man im nächsten Satz bedauert? Da passt nichts zueinander, was das Zeugnis für mich weit entfernt von einer 1 einsortiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 19. Juni Teilen Geschrieben 19. Juni vor 36 Minuten schrieb allesweg: Im einen Satz tut man etwas, was man im nächsten Satz bedauert? 🥺 A. zeigte viel Verständnis für Arbeitszeugnisse und beeindruckte durch Fachwissen und Urteilsfähigkeit. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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