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Fachgespräch - Einfach Versuchen oder Krank melden?


Kxto2155

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Hey,

ich möchte jetzt nicht ins Detail gehen aber kurz Zusammengefasst ist die letzten 2 Wochen viel passiert und ich muss demnächst in Therapie (Trauma)

Da ich morgen mein Fachgespräch habe überlege ich mich Krank zu melden weil ich nicht in der Verfassung bin meine Präsentation abzulegen.

 

Muss ich die Prüfung dann im Winter wiederholen oder kann es auch sein das ich einen Alternativtermin bekomme?

Falls ersteres, ist es besser es einfach zu versuchen und in kauf zu nehmen durchzufallen? Ich bin mir sicher das ich das morgen nicht schaffe.

 

Danke

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wie sind die noten? wenn die so sind, dass man es irgendwie mit ner 5 schaffen kann, safe probieren. wenns auf der kippe steht, würde ich krank machen...

Ich denke dann musst du im winter eben ran. aber ich würde es immer versuchen...

Bearbeitet von Schmiddi19xx
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Immer drank denken: Die Prüfer wollen dich auf jeden Fall bestehen lassen und sind auch nur Menschen. Die haben für deine Situation definitiv Verständnis und wollen dir helfen.

Man wird nicht Prüfer weil man den Prüflingen was böses will!

Trotzdem ist deine Selbsteinschätzung natürlich wichtig. Wenn du dir sicher bist dass du nichtmal ne 4 schaffen würdest macht es natürlich keinen Sinn. Aber dafür müsstest du auch schon wirklich schlecht sein.

 

PS: Du wirst am Beginn nochmal gefragt ob du dich geistig und körperlich in der Lage fühlst die Prüfung durchzuführen. Hier kannst du also immer noch zurücktreten.

Bearbeitet von ThomasChr
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Na ja, zu Beginn der Prüfung wird man doch gefragt, ob alles okay ist. Eine ehrliche Antwort wäre sicher hilfreicher, als etwas zu verschweigen.

Die Unterlagen / Noten liegen dann ja auch alle vor. Ich würde hingehen und es direkt ansprechen, bevor die Prüfung beginnt.

Ich stelle mir aber gerade auch die Frage, wie man einen Tag vor der Prüfung erfahren kann, das man krank ist, ohne das vorher kommuniziert zu haben. Was sagt Denn Dein Ausbilder / Betrieb dazu ?

Bearbeitet von tkreutz2
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Die Prüfer werden dich vor Beginn der Prüfung fragen, ob du dich in der Lage fühlst, die Prüfung abzulegen.

Wenn du dies bejahst, wirst du genauso bewertet wie alle anderen Prüflinge vor dir.

Wenn du dies verneinst, musst du dir, soweit ich weiß, ein ärztliches Attest besorgen und darfst dann ein halbes Jahr später erneut zur Prüfung antreten mit dem gleichen Projekt.

 

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Alternativtermine gibt es sehr sehr selten.

Wenn du antrittst und durch fällst bist du genau das das: durchgefallen, hast einen Versuch weniger und musst im Winter wieder ran.

Wenn du mit Attest nicht antrittst musst du zwar auch im Winter wieder ran, zählst aber nicht als durchgefallen und hast noch 3 Versuche.

vor 4 Stunden schrieb ThomasChr:

Man wird nicht Prüfer weil man den Prüflingen was böses will!

Das nicht, aber ich würde nicht auf das Mitleid der Prüfer setzen. Klar wird versucht alles rauszukitzeln was man in dem Prüfling vermutet, aber einen Blackout mit "ich weiß meinen Namen nicht mehr" kann auch der wohlmeinendste Prüfer nicht bestehen lassen.

vor 4 Stunden schrieb tkreutz2:

Ich stelle mir aber gerade auch die Frage, wie man einen Tag vor der Prüfung erfahren kann, das man krank ist, ohne das vorher kommuniziert zu haben. Was sagt Denn Dein Ausbilder / Betrieb dazu ?

Weil "prüfungsunfähig" und "krank" nun mal nicht austauschbar sind.

Mit einem gebrochenen Bein bin ich krank, aber durchaus in der Lage eine mündliche Prüfung abzulegen, stirbt ein naher Angehöriger - oder liegt mit ungewissem Ausgang im Krankenhaus -  bin ich nicht in der Lage eine mündliche Prüfung durchzustehen, aber ich bin auch nicht krank.

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vor 13 Stunden schrieb tkreutz2:

Ich stelle mir aber gerade auch die Frage, wie man einen Tag vor der Prüfung erfahren kann, das man krank ist, ohne das vorher kommuniziert zu haben.

Bei mir müssen Erkrankungen mindestens 3 Tage vorher einen Termin vereinbaren - inklusive der Dauer.

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vor 8 Stunden schrieb Maniska:

Mit einem gebrochenen Bein bin ich krank, aber durchaus in der Lage eine mündliche Prüfung abzulegen, stirbt ein naher Angehöriger - oder liegt mit ungewissem Ausgang im Krankenhaus -  bin ich nicht in der Lage eine mündliche Prüfung durchzustehen, aber ich bin auch nicht krank.

Gut auf den Punkt gebracht - demnach auch wenig Aussicht, ein Attest zu bekommen. Mit anderen Worten, ein Versuch weniger, falls es nicht klappt.

Würde das dann auch bedeuten, neuer Termin und neues Projekt oder neuer Termin mit bestehendem Projekt ?

Bei einem Umschüler dürfte das schwierig sein, denn die finanzielle Unterstützung vom Träger endet ja meist zu dem Termin. Bei einem regulären Azubi ist das ja anders. (Die Ausbildung würde sich einfach verlängern bis zum nächsten Termin), der Umschüler hingegen steht ohne Einkommen da, sofern er keinen Betrieb findet.

Der hier vorliegende Fall liegt  sicher anders - nur interessehalber mal würde es mich interessieren.

Bearbeitet von tkreutz2
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vor einer Stunde schrieb tkreutz2:

Gut auf den Punkt gebracht - demnach auch wenig Aussicht, ein Attest zu bekommen. Mit anderen Worten, ein Versuch weniger, falls es nicht klappt.

Absoluter Quatsch, denn auch "Arbeitsunfähig" ist nicht gleich "krank".

Jeder Arzt schreibt dich sofort und ohne Diskussion für einige Zeit AU wenn ein Elternteil, Partner oder Kind verstirbt oder "auf der Kippe" im Krankenhaus liegt. Dabei ist es völlig egal dass du selbst "nur" mental betroffen und "nur" mental überlastet und nicht "krank" bist. Selbst als "nur" Zeuge eines Unfalls kannst du arbeits- oder prüfungsunfähig sein. Nicht alles was dich temporär mental weghaut ist auch eine ausgewachsene Krankheit - deswegen bist du aber in der Zeit noch lange nicht in der Lage zu arbeiten oder eine Prüfung abzulegen.

Zitat

 

Würde das dann auch bedeuten, neuer Termin und neues Projekt oder neuer Termin mit bestehendem Projekt ?

 

 

Neuer Termin ist immer neues Projekt.

Zitat

 

Bei einem Umschüler dürfte das schwierig sein, denn die finanzielle Unterstützung vom Träger endet ja meist zu dem Termin. Bei einem regulären Azubi ist das ja anders. (Die Ausbildung würde sich einfach verlängern bis zum nächsten Termin), der Umschüler hingegen steht ohne Einkommen da, sofern er keinen Betrieb findet.

 

 

Das sollte sich für den Träger nicht anders darstellen als wenn der Umschüler durchgefallen wäre. Nächster Termin ist nächster Termin, an der Stelle erst mal egal warum.

Wobei ich mir vorstellen könnte, dass Sachbearbeiter sich mehr reinhängen bei "Verlängert wegen AU" als bei "durchgefallen wegen hat sich nicht gekümmert".

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vor 33 Minuten schrieb Maniska:

Absoluter Quatsch, denn auch "Arbeitsunfähig" ist nicht gleich "krank".Jeder Arzt schreibt dich sofort und ohne Diskussion für einige Zeit AU
Wobei ich mir vorstellen könnte, dass Sachbearbeiter sich mehr reinhängen bei "Verlängert wegen AU" als bei "durchgefallen wegen hat sich nicht gekümmert".

Ja, okay. Aber im Ergebnis läuft es ja dann doch auch auf einen neuen Termin mit einem neuem Projekt hinaus und das war der Punkt, auf den ich auch noch einmal hinaus wollte.

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vor 24 Minuten schrieb charmanta:

Ohne Attest alles neu ...

Aber auch nur, wenn man durchfällt oder nicht?

Nehmen wir mal an, das alle Noten inkl. der Doku sind so gut sind, dass du mit 0% in Präsi und Fachgespräch bestehen würdest.

Für mein Verständnis hast du dann zwar 0 Punkte in diesem Teilbereich, aber hast dann (Dokunote+0 für Präsi)/2 und hast damit wahrscheinlich immernoch 40% für den Bereich.

 

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Na eben nicht. Da die Note ja geteilt wird (wir erinnern uns - Doku und Präsi/Fachgespräch je 50%), ist mit einer guten Note und einem nicht-anwesend-sein ja immernoch eine ausreichende Note zu erreichen - also im Idealfall und einer 100%-Doku hast du im Projektteil immernoch eine 4 mit 50%. Oder halt entsprechend schlechter.

Oder übersehe ich da etwas? Die Doku wurde ja  bereits abgegeben und benotet.

 

Edit:

Die Prüfungsrechner geben mir hier ebenfalls recht. Aber wenn es da etwas gibt, was gegen diese Konstellation spricht - immer her damit. Ich für meinen Teil gehe mit dem  (positiven) Gedanken rein, dass jeder Punkt, den ich in der mündlichen erreiche nur für die gute Note ist und ich rechnerisch nicht mehr durchfallen kann, selbst wenn ich mit null Punkten krank sein sollte.

Bearbeitet von randomname2
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PO §24.4

In keinem Teil "Ungenügend" ....

DIe Benotung mag ja vorliegen aber sie bekommt erst die finale Note am Tag von Fachgespräch und Präsi.

Durch ein unentschuldigtes Fernbleiben kommt es hier zu 0 Punkten und soweit ich das von der IHK kenne ( die regelt das für uns ) ist die Prüfung damit erledigt.

Nach der neuen PO ist es aber leider fast korrekt. Sind die Schulnoten ok und ist man nur schlecht in Doku/Präsi/Fachgespräch kann der Prüfling kaum noch durchfallen. Bei Fehlen dann aber schon

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vor 2 Stunden schrieb charmanta:

In keinem Teil "Ungenügend"

Hi charmanta, ich denke an der Stelle liegt der Teufel im Wort "Teil" Der "Teil" des Projektes besteht aus Doku + Präsentation und Fachgespräch. Das heißt nur zusammen bilden die beiden einen "Teil" der Prüfung. Einzeln wären das Teilbereiche eines Prüfungsteils. 

Deshalb muss hier nur im Schnitt aus beiden Teilbereichen kein "Ungenügend" vorliegen. 
Bei den Anwendungsentwicklern heißt der Teil beispielsweise "Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes". Nicht Doku und Fachgespräch einzeln. Auch auf dem Zeugnis ist das Projekt eine Note die nicht aufgeschlüsselt wird. 

100% in der Doku und 0% im Fachgespräch sind immer noch 50% im Teil Projekt.

Und auch der offizielle Prüfungsrechner der IHK rechnet das so. 

https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5293226/ef05d49645600b07a19512962bbd19f1/pruefungsrechner-fachinformatiker-systemintegration-ao2020-data.xlsx

Ich weiß natürlich nicht, wie das ist, wenn man komplett fernbleibt, aber theoretisch bedeutet eine 6 im Bereich Präsentation und Fachgespräch nicht automatisch nicht bestanden nach PO §24.4.

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vor 12 Minuten schrieb Datawrapper:

ich denke an der Stelle liegt der Teufel im Wort "Teil" Der "Teil" des Projektes besteht aus Doku + Präsentation und Fachgespräch. Das heißt nur zusammen bilden die beiden einen "Teil" der Prüfung. Einzeln wären das Teilbereiche eines Prüfungsteils. 

auch um den Bogen zum Thema zurück zu bekommen: diese bescheuerte neue Prüfungsordnung muss nicht gelesen, sondern interpretiert werden. Bin wirklich! froh dass die IHK da immer nochmal drüber schaut. Die alte war eindeutiger und in meinen Augen auch besser. Aber für die nächsten 15 Jahre ist die neue nun Gesetz

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vor 5 Stunden schrieb charmanta:

auch um den Bogen zum Thema zurück zu bekommen: diese bescheuerte neue Prüfungsordnung muss nicht gelesen, sondern interpretiert werden. Bin wirklich! froh dass die IHK da immer nochmal drüber schaut. Die alte war eindeutiger und in meinen Augen auch besser. Aber für die nächsten 15 Jahre ist die neue nun Gesetz

alsowenn ich laut notenrechner in präsentation 5 punkte brauche um zu bestehn, reicht es reim theoretisch, 2 fragen zu beantworten und das wars? oder wie kann ich das verstehen?

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