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Geschrieben

Hallo, ich habe gerade auf der IHK Homepage gelesen, dass mein Abschlussprojekt nicht fiktiv sein darf. Wie verhalte ich mich am besten, wenn es kein reales Projekt gibt, dass ich umsetzen kann? Mein Arbeitgeber lässt mich seit Wochen auf ein Gespräch warten ...

Geschrieben

Definiere "fiktiv".

Wenn du planst, dass Projekt nur in deinem Kopf durchzugehen - lass es bleiben

Wenn du planst, ein fiktives Kundenproblem zu kreieren und dafür eine Lösung suchst, diese komplett ausarbeitest etc. kann das schon etwas werden. Aber es gibt natürlich einige Fallstricke.


Unabhängig davon: Ausbilder = Arbeitsgeber? Falls nein, mit Nachdruck an die nächst höhere Stelle wenden.
Falls ja, ebenfalls an die nächst höhere Stelle wenden, für dich dann die IHK.

 

Geschrieben

Danke schonmal für die Antworten.

Ausbilder = Arbeitgeber. Gesamte Ausbildung ging eigentlich nur mit chatgpt, 50% Chance dass das auch stimmt was ich da gelesen habe ...

Die Zeiten der Umschulung wurde so gewählt, dass ich die 10 Klasse ab April besucht habe und mir die gesamte 12 fehlt. Weder IHK, Berufsschule, Arbeitsamt oder Arbeitgeber können mir sagen weshalb das so gemacht wurde oder wie ich den Stoff der 11 und 12 Klasse gleichzeitig lernen soll. Die reden sich jetzt alle raus und schieben sie gegenseitig die Schuld zu oder antworten einfach nicht auf Briefe. Ich hatte den Fehler gemacht mich auf einen sinnvoll geplanten Ablauf zu verlassen. Wer rechnet auch mit sowas... Dazu 0 Unterstützung beim Projekt, im Gegenteil ich soll noch Praktikanten unterstützen.

Ich sehe keine Möglichkeit außer das ganze durch einen Anwalt prüfen zu lassen, Mega stressig da ich damit keine Erfahrung habe. Außerdem ist es natürlich sehr uncool seinen Arbeitgeber und Berufsschule so zu begegnen. Bin für jeden Tipp dankbar!  

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

Die Zeiten der Umschulung wurde so gewählt, dass ich die 10 Klasse ab April besucht habe und mir die gesamte 12 fehlt. Weder IHK, Berufsschule, Arbeitsamt oder Arbeitgeber können mir sagen weshalb das so gemacht wurde oder wie ich den Stoff der 11 und 12 Klasse gleichzeitig lernen soll. Die reden sich jetzt alle raus und schieben sie gegenseitig die Schuld zu oder antworten einfach nicht auf Briefe. Ich hatte den Fehler gemacht mich auf einen sinnvoll geplanten Ablauf zu verlassen. Wer rechnet auch mit sowas... Dazu 0 Unterstützung beim Projekt, im Gegenteil ich soll noch Praktikanten unterstützen.

Was haben die "10,11 und 12 Klasse" (ich denke mal damit sind die Lehrjahre in der Berufsschule gemeint..) mit der Umschulung zu tun?

Umschüler gehen doch gar nicht in die Berufsschule sondern werden bei dem Träger unterrichtet..?

Geschrieben

OK, meinst du eine Umschulung (bei einem Bildungsträger und Praktikum in einem Betrieb) oder eine betriebliche Umschulung (quasi wie eine richtige Ausbildung mit Berufsschule und festem Ausbildungsbetrieb?

Wie meinst du das mit den "Klassen"? Umschulungen sind ja in der Regel "nur" 2,5 Jahre, wobei ich es so kenne, dass effektiv nur 1,5 Jahre für den Stoff da sind, dann das Praktikum und der Rest ist reine Prüfungsvorbereitung.
 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Brapchu:

Was haben die "10,11 und 12 Klasse" (ich denke mal damit sind die Lehrjahre in der Berufsschule gemeint..) mit der Umschulung zu tun?

Umschüler gehen doch gar nicht in die Berufsschule sondern werden bei dem Träger unterrichtet..?

das nennt sich QCG und ist ein 2 jährige Ausbildung in Betrieb mit Berufsschule. Da so eine Umschulung knapp 30.000€ kostet hatte ich angenommen in eine passende Berufsschulklasse zu kommen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb allesweg:

Wer zahlt diese 30k€ und mit wem hast du einen Vertrag?

Das Arbeitsamt zahlt mir was und dem AG wohl auch. Ich hab einen regulären Arbeitsvertrag. Im Hintergrund hat Arbeitgeber und Arbeitsamt - beide völlig inkompetent - den Rahmen festgelegt, ich sollte mich ausdrücklich nicht einmischen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb allesweg:

Das beantwortet keine meiner Fragen.

Nochmals:

Wer zahlt diese 30k€?

Wer erhält diese 30k€?

Mit wem bist du welches Vertragsverhältnis eingegangen?

Also wie gesagt, ganz normaler Arbeitsvertrag. Die Kosten kann ich nicht genau benennen, 1600 € * 24 Monate = 38.400 €, die erhalte ich. Ich weiß nicht genau was der Arbeitgeber noch bekommt. Ich habe eine regulären Arbeitsvertrag, mein Chef bekommt das Geld vom Amt und gibt es mir. Wie genau der Deal zwischen Amt und Arbeitgeber ist weiß ich nicht, da brauch ich wohl einen Anwalt um das rauszufinden.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb allesweg:

Wenn du einen normalen Arbeitsvertrag hast: wer hat dich auf welcher Basis zur Prüfung angemeldet?

*Ausbildungsvertrag. Ich nehme an der Arbeitgeber meldet mich bei der IHK und damit auch bei der Prüfung an.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

Ich hab einen regulären Arbeitsvertrag. Im Hintergrund hat Arbeitgeber und Arbeitsamt - beide völlig inkompetent - den Rahmen festgelegt, ich sollte mich ausdrücklich nicht einmischen.

Das bedeutet, du hast eine Umschulung im Rahmen einer regulären, dualen Ausbildung, die statt der Regellaufzeit nur 24 Monate geht. Es entfällt quasi das 3. Lehrjahr, da ist die Regelung genauso, wie bei jemanden der aufgrund von Vorbildung bzw. Leistung verkürzt.

Jetzt verstehe ich dein Problem damit nicht so ganz, dir war ja sicherlich vorher bewusst, dass die Ausbildung regulär auf 3 Jahre angesetzt ist. Dir also effektiv ein Jahr Berufsschule fehlt. Welche Absprachen gab es denn darüber, auf welchem Wege der fehlende Stoff vermittelt werden sollte? Na ja, die Antwort kann ich mir ehrlich gesagt denken ...
Aber da muss dir doch von Anfang an klar gewesen sein, dass das eine Menge Eigeninitiaktive und noch mehr selbststrukturiertes Lernen bedeutet.

Hat dein Betrieb denn überhaupt schon mal deinen Beruf ausgebildet?



 

Geschrieben

Reguläre Ausbildung oder BfA-unterstützte duale Umschulung? Oder weshalb soll das "Arbeitsamt" involviert sein?

Wann hast du voraussichtlich Prüfung bzw. zu welchem Prüfungszyklus bist du angemeldet und musst entsprechend dein Projekt zur Genehmigung einreichen?

Wenn du erst zur Sommerprüfung 2025 antreten wirst, haben du und dein Ausbildungsbetrieb noch genug Zeit, dass ihr euch gemeinsam ein Projekt suchen könnt.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb allesweg:

Reguläre Ausbildung oder BfA-unterstützte duale Umschulung? Oder weshalb soll das "Arbeitsamt" involviert sein?

Wann hast du voraussichtlich Prüfung bzw. zu welchem Prüfungszyklus bist du angemeldet und musst entsprechend dein Projekt zur Genehmigung einreichen?

Wenn du erst zur Sommerprüfung 2025 antreten wirst, haben du und dein Ausbildungsbetrieb noch genug Zeit, dass ihr euch gemeinsam ein Projekt suchen könnt.

Es gibt "Umschulungen", in denen der Leistungsträger die BA ist, aber die Ausbildung Dual über 2 Jahre ausgeführt wird. Was ist so schwer daran zu verstehen?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb cmaker:

Es gibt "Umschulungen", in denen der Leistungsträger die BA ist, aber die Ausbildung Dual über 2 Jahre ausgeführt wird. Was ist so schwer daran zu verstehen?

nichts. Das ist dann eine duale Umschulung. Der TE schreibt aber von einem Ausbildungsvertrag - nicht Umschulungsvertrag. Und der Unterschied ist relevant.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mr.Fisi2023:

*Ausbildungsvertrag. Ich nehme an der Arbeitgeber meldet mich bei der IHK und damit auch bei der Prüfung an.

Sollte es denn nun tatsächlich ein Ausbildungvertrag sein, so ist der zwischen Dir und dem Ausbildungsbetrieb, nicht Arbeitgeber, geschlossen. Entsprechend hast Du da Rechte und Pflichten, die aus dem Vertrag entstehen, gleiches gilt auch für den Betrieb.
Die Vereinbarung, die dieser mit dem Arbeitsamt hat, kann Dir egal sein, da Dir daraus weder Ansprüche noch anderes resultieren.

Gegenüber der IHK muss der Betrieb als Ausbildender bekannt und ausbildungsberechtigt sein. Ebenso muss er mindestens einen bei der IHK eingetragenen Ausbilder haben, der auch den Ausbildungsvertrag unterzeichnet.

Dein Ausbildungsbetrieb muss Dich zur Prüfung anmelden und auch sämtliche Vorgaben aus der Ausbildungsordnung erfüllen. Macht er das nicht, verstösst er gegen die vertraglichen Pflichten und du kannst daraus entsprechend Schadensersatz geltend machen. Allerdings ist der entstandene Schaden von dem, der ihn behauptet auch nachzuweisen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb cmaker:

Es gibt "Umschulungen", in denen der Leistungsträger die BA ist, aber die Ausbildung Dual über 2 Jahre ausgeführt wird. Was ist so schwer daran zu verstehen?

Bist Du sicher, das bei Umschulungen, die BA nicht Leistungsträger, sondern Kostenträger ist und das Umschulungsunternehmen dann der Träger der Maßnahme?

Von alledem schreibt der TE aber nichts.

Bearbeitet von FISI-I
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb SR2021:
vor 34 Minuten schrieb FISI-I:

Bist Du sicher, das bei Umschulungen, die BA nicht Leistungsträger, sondern Kostenträger ist und das Umschulungsunternehmen dann der Träger der Maßnahme?

Von alledem schreibt der TE aber nichts.

Wie gesagt ich kenne mich damit nicht aus. Ich habe mich vor allem mit meiner Ausbildung beschäftigt und klar zu wenig hinterfragt. Nun habe ich bei den Zeiten auch keine Mitwirkungspflicht. Ich habe mich gefreut, dass ich  so unkompliziert und mit sofortigem Start eine Umschulung bekommen habe.
 

Bearbeitet von Mr.Fisi2023
Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb Brapchu:

*in die History vom TE guckt* ja nun...

Das Berichtsheft habe ich mittlerweile geschrieben, da war mir dieses Forum eine große Hilfe ;)

 

Bearbeitet von Mr.Fisi2023
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb FISI-I:

Sollte es denn nun tatsächlich ein Ausbildungvertrag sein, so ist der zwischen Dir und dem Ausbildungsbetrieb, nicht Arbeitgeber, geschlossen. Entsprechend hast Du da Rechte und Pflichten, die aus dem Vertrag entstehen, gleiches gilt auch für den Betrieb.
Die Vereinbarung, die dieser mit dem Arbeitsamt hat, kann Dir egal sein, da Dir daraus weder Ansprüche noch anderes resultieren.

Gegenüber der IHK muss der Betrieb als Ausbildender bekannt und ausbildungsberechtigt sein. Ebenso muss er mindestens einen bei der IHK eingetragenen Ausbilder haben, der auch den Ausbildungsvertrag unterzeichnet.

Dein Ausbildungsbetrieb muss Dich zur Prüfung anmelden und auch sämtliche Vorgaben aus der Ausbildungsordnung erfüllen. Macht er das nicht, verstösst er gegen die vertraglichen Pflichten und du kannst daraus entsprechend Schadensersatz geltend machen. Allerdings ist der entstandene Schaden von dem, der ihn behauptet auch nachzuweisen.

 

ja er verstößt ganz offensichtlich gegen die Vorgaben. Naja, mir wird wohl nur ein Anwalt helfen können 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb allesweg:

nichts. Das ist dann eine duale Umschulung. Der TE schreibt aber von einem Ausbildungsvertrag - nicht Umschulungsvertrag. Und der Unterschied ist relevant.

Ja es handelt sich um einen normalen Ausbildungsvertrag. Was genau macht das denn für einen unterschied?

Start war 02/23. Berufsschule 10 Klasse startet 04/23. die Ausbildung geht bis 4/25. Abschlussprüfung ist nun 09/24. Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass ich in eine QCG Berufsschulklasse komme und zum Ende der Ausbildung die Prüfung schreibe. Das böse erwache kam erst nach der Zwischenprüfung als ich begann mich mit der AP2 zu beschäftigen. 

Ich hatte das ganze so verstanden, dass ich den Stoff der 10 Klasse nachholen muss. Dass ich die AP2 schreiben muss bevor ich in die 12 Klasse komme war mir nicht klar. Ich hatte mich halt gefreut, dass alles so unkompliziert geklappt hat -.-

Bearbeitet von Mr.Fisi2023
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

Was willst du damit sagen? Bitte kein trashtalk hier, ist ein wichtiges Thema für mich. Ich erwarte nicht, dass mir hier eine Lösung präsentiert wird, falls jmd zufällig etwas sinnvolles beizutragen hat freue ich mich  

Zumindest mal das dir bereits im März dazu geraten wurde auf eine fachgerechte Ausbildung zu bestehen, spätestens da hätten bei dir doch die Alarmglocken angehen müssen. In Verbindung mit
 

vor 10 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

Wie gesagt ich kenne mich damit nicht aus. Ich habe mich vor allem mit meiner Ausbildung beschäftigt und klar zu wenig hinterfragt. Nun habe ich bei den Zeiten auch keine Mitwirkungspflicht. Ich habe mich gefreut, dass ich  so unkompliziert und mit sofortigem Start eine Umschulung bekommen habe.

ist es mir unerklährlich, wieso du nicht früher was unternommen hast. Geht ja um deine Zukunft, sowohl dein AG als auch die beim Amt haben ihre Jobs  ...

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