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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

Ja es handelt sich um einen normalen Ausbildungsvertrag. Was genau macht das denn für einen unterschied?

Bei einer Umschulung mit Bildungsträger könnte der eingreifen und dir das Projekt bei einem anderen Betrieb ermöglichen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb SR2021:

Zumindest mal das dir bereits im März dazu geraten wurde auf eine fachgerechte Ausbildung zu bestehen, spätestens da hätten bei dir doch die Alarmglocken angehen müssen. In Verbindung mit
 

ist es mir unerklährlich, wieso du nicht früher was unternommen hast. Geht ja um deine Zukunft, sowohl dein AG als auch die beim Amt haben ihre Jobs  ...

ich hab seitdem Briefe geschrieben und das Gespräch gesucht. Ist halt ungünstig seinen AG zu verklagen. Hatte deine Antwort erst falsch interpretiert und später bearbeitet, sry du bist halt echt nicht sehr hilfreich im Moment 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

Start war 02/23. Berufsschule 10 Klasse startet 04/23. die Ausbildung geht bis 4/25. Abschlussprüfung ist nun 09/24.

Dein Ausbildungsbetrieb kann dich doch wahrscheinlich auch für die Sommerprüfung 2025 anmelden? Dann hättest du jetzt noch 8 Monate Zeit oder so.

Bearbeitet von eulersche_Zahl
Geschrieben

ich fasse mal zusammen - fiktives Projekt wäre theoretisch möglich aber bringt mir Nachteile. Wegen fehlendem Projekt und mangelhafter Ausbildung hilft nur der Anwalt. Mein Plan wäre eben jetzt dem Arbeitsamt Fehlplanung vorzuwerfen damit die Ausbildung verlängert wird und ich regulär die 12 Klasse besuchen kann, das habe ich bisher solo versucht und gebe das jetzt an meine Rechtsschutz weiter. Über Tipps bin ich weiterhin dankbar 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb eulersche_Zahl:

Dein Ausbildungsbetrieb kann dich doch wahrscheinlich auch für die Sommerprüfung 2025 anmelden? Dann hättest du jetzt noch 8 Monate Zeit oder so.

ja dann fällt aber die Förderung vom Amt weg. Mein Plan wäre eben jetzt dem Arbeitsamt Fehlplanung vorzuwerfen damit die Ausbildung verlängert wird und ich regulär die 12 Klasse besuchen kann, das habe ich bisher solo versucht und gebe das jetzt an meine Rechtsschutz weiter. Über Tipps bin ich weiterhin dankbar 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb SR2021:

Bei einer Umschulung mit Bildungsträger könnte der eingreifen und dir das Projekt bei einem anderen Betrieb ermöglichen.

das geht leider nicht. ich könnte mir aber einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

das geht leider nicht. ich könnte mir aber einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen

Für das letzte Ausbildungsjahr? Denk mal als Betrieb, da hast du von deinem Azubi nichts, im Endeffekt nur Kosten (Lernmaterial, Prüfung, Ausbildungsvergütung, Abschlussprojekt, Prüfungsvorbereitung, etc. pp.)
Da kommst du dann an genau so einen Ausbeuter wie jetzt auch schon...

Mit welcher Begründung lehnen denn der Betrieb und das Amt die Verlängerung der Ausbildungszeit ab? Fällst du durch die Prüfung (was ja grade nicht so unwahrscheinlich ist) haben die die Kosten doch so oder so ...

Bearbeitet von SR2021
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb SR2021:

Für das letzte Ausbildungsjahr? Denk mal als Betrieb, da hast du von deinem Azubi nichts, im Endeffekt nur Kosten (Lernmaterial, Prüfung, Ausbildungsvergütung, Abschlussprojekt, Prüfungsvorbereitung, etc. pp.)
Da kommst du dann an genau so einen Ausbeuter wie jetzt auch schon...

Mit welcher Begründung lehnen denn der Betrieb und das Amt die Verlängerung der Ausbildungszeit ab? Fällst du durch die Prüfung (was ja grade nicht so unwahrscheinlich ist) haben die die Kosten doch so oder so ...

Ja das mit dem Betrieb wechseln ist nur theoretisch möglich. Ich wollte halt bei meinem Ausbildungsbetrieb bleiben um zumindest ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten, darum hab ich auch nicht früher geklagt. 

Vom Amt bekommt man am Telefon Auskünfte wie "wenn sie das rechtlich prüfen lassen bekommen Sie gar nichts mehr von uns", auf Einschrieben wird einfach nicht reagiert. Die Sachbearbeiter die das damals gemacht haben arbeiten nicht mehr da, die Teamleitung mit der ich im Dialog war hat auch gekündigt. 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

ja dann fällt aber die Förderung vom Amt weg. 

Aber das ist doch das Problem von deinem Arbeitgeber und nicht von dir?

wenn du durchfällst hast du ja durch den normalen Ausbildungsvertrag auch ein Anrecht darauf die Ausbildung zu verlängern und nochmal die Prüfung zu machen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb MOMOMO:

Aber das ist doch das Problem von deinem Arbeitgeber und nicht von dir?

wenn du durchfällst hast du ja durch den normalen Ausbildungsvertrag auch ein Anrecht darauf die Ausbildung zu verlängern und nochmal die Prüfung zu machen.

das ist ein Lichtblick. Die IHK hat mir allerdings am Telefon berichtet, dass ich beim QCG nur die Prüfung schreiben darf wenn ich gefördert werde. Verstehen tu ich das nicht, auf Briefe reagiert die IHK bisher nicht. 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb FISI-I:

Bist Du sicher, das bei Umschulungen, die BA nicht Leistungsträger, sondern Kostenträger ist und das Umschulungsunternehmen dann der Träger der Maßnahme?

Von alledem schreibt der TE aber nichts.

*Kostenträger stimmt

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Mr.Fisi2023:

...

Vom Amt bekommt man am Telefon Auskünfte wie "wenn sie das rechtlich prüfen lassen bekommen Sie gar nichts mehr von uns" ...

Das wäre Nötigung. Natürlich kann man Rechtsmittel einlegen.

vor 20 Stunden schrieb Mr.Fisi2023:

... auf Einschrieben wird einfach nicht reagiert. ...

Dann setzt man eine Frist und reagiert entsprechend, wenn diese verstrichen ist.

vor 20 Stunden schrieb Mr.Fisi2023:

... Die Sachbearbeiter die das damals gemacht haben arbeiten nicht mehr da, die Teamleitung mit der ich im Dialog war hat auch gekündigt. 

Neue Sachbearbeiter bearbeiten keine laufenden Fälle?

Du suchst nach einer Lösung, zu der ich das Problem noch immer nicht richtig greifen kann und es scheint, Du möchtest mit aller Gewalt einen Anwalt einschalten. Es ging ursprünglich um ein fiktives Projekt. Meines Wissens nach gibt es kräftig etwas auf die Finger, wenn ein Projekt nur "vorgekault" wurde. Das Problem der fehlenden Unterstützung durch Deinen Betrieb ist deutlich geworden. Die Ratschläge der Kollegen hier im Thread gehen diesbezüglich Richtung IHK, nicht Richtung Anwalt.

Der ganze Teil mit der Berufsschule ist mir komplett unverständlich. Du schließt einen Vertrag über 2 Jahre ab, für einen Beruf, dessen Prüfung in der Regel nach 3 Jahren Ausbildung abgenommen wird. Du hast Dich zu diesem Sachverhalt um nix gekümmert, sondern bist davon ausgegangen Andere regeln das für Dich. Jetzt registrierst Du, dass da offensichtlich etwas nicht passt für Dich.

Was zum Henker soll denn die BA nun für Dich machen? Klar kannst Du versuchen die Ausbildung zu verlängern um die Prüfung ein Jahr später abzulegen. Die Frage ist, wie lange brauchst Du denn, um Dir den fehlenden Stoff drauf zu schaffen? Mal laut gedacht, hast Du beim Durchfallen zumindest erstmal ein halbes Jahr mehr Zeit. Ganz automatisch, ganz ohne Anwalt.

Es ist allerdings ratsam, dass Du Dich vorher darüber schlau machst, ob eine Verlängerung um ein halbes Jahr automatisch greift oder ob Du dafür etwas beantragen musst, nachdem Du durchgefallen bist. Denn Du brauchst sowohl weiterhin Geld, der Kostenträger muss also mitspielen und Du brauchst weiterhin den Betrieb.

Die BA hat ein Interesse daran, dass die 2 Jahre Ausbildung nicht für die Tonne waren und zahlt in der Regel eine Verlängerung der Maßnahme. Ob es bei einer Umschulung oder um was es sich bei Dir nun auch immer handeln mag, ist, wie bei einer normalen Ausbildung, weiß ich nicht. Aber ein "normaler" Ausbildungsbetrieb muss Dich nach einer verhauenen Prüfung ein weiteres halbes Jahr behalten, wenn ich mich richtig erinnere.

Solche Dinge kannst Du aber rausfinden. Entweder durch eigene Recherche oder Du machst ein Erstberatungsgespräch bei einem Arbeitsrechtler. So ein Gespräch kostet etwa 60 Euro und geht etwa eine Stunde. Du solltest Dich also darauf vorbereiten, um die Zeit gut in Deinem Sinne zu nutzen.

Geschrieben
Am 5.7.2024 um 15:16 schrieb Mr.Fisi2023:

das ist ein Lichtblick. Die IHK hat mir allerdings am Telefon berichtet, dass ich beim QCG nur die Prüfung schreiben darf wenn ich gefördert werde. Verstehen tu ich das nicht, auf Briefe reagiert die IHK bisher nicht. 

Welche IHK ist das?

Und noch einmal. Da passt etwas nicht.

So wie Du zu dem QCG schreibst, handelt es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung (Vertrag zwischen Ausbildendem und Auszubildendem), sondern um eine geförderte Maßnahme, wie auch immer die konstruiert ist.

Wenn man dann mit Dir seitens des Unternehmens, in dem die Vermittlung der beruflichen Inhalte einen klassischen Ausbildungsvertrag geschlossen hat, ist dass ein Vorteil für Dich. Das findet normalerweise nicht statt. Wäre mal interessant den zu sehen. 

Auch die Aussage der IHK bzgl. der Prüfung lässt auf dieses Konstrukt schließen, da sonst die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung nicht erreicht werden, allerdings ist das von der Tatsache, ob Du gefödert wirst oder nicht völlig unabhängig. Interessant wäre hier, wer Dich zur Prüfung angemeldet hat.

Frag doch einfach einmal nach dem betrieblichen Ausbildungplan, damit Du die Inhalt nacharbeiten kannst.

Und noch ein Hinweis, wenn es sich nachher nicht um einen Ausbildungsvertrag, sondern nur um etwas, wie eine vertraglich festgelegte Durchführung einer Maßnahme vom AA handelt, ist der ausbildendene Betrieb nicht Klagepartei. AP ist dann das Arbeitsamt, allerdings hier nicht wegen der unzureichenden Durchführung, sondern wegen fehlender Aufsicht über die durchzuführende Maßnahme.

Alles in allem lässt das hier auf eine geförderte Maßnahme seitens des AA mit der Durchführung in einem Betrieb schließen. (Befinden sich in dem Unternehmen auch noch andere/reguläre Auszubildende?)

Hier wären als Maßnahmen nur Beschwerde bei der IHK und AA über die Durchführung der Umschulung.

Geschrieben
Am 5.7.2024 um 14:08 schrieb Mr.Fisi2023:

Wie gesagt ich kenne mich damit nicht aus. Ich habe mich vor allem mit meiner Ausbildung beschäftigt

Ja was denn nun? Die organisatorischen Rahmenbedingungen gehören auch zu deiner Ausbildung!

Am 5.7.2024 um 14:13 schrieb Mr.Fisi2023:

QCG Berufsschulklasse

Ach mit dem QCG kennst du dich aus, aber nicht mit dem BBiG?

Am 5.7.2024 um 14:33 schrieb Mr.Fisi2023:

Mein Plan wäre eben jetzt dem Arbeitsamt Fehlplanung vorzuwerfen

Weshalb dem Arbeitsamt? Du hast doch nur einen normalen Ausbildungsvertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb.

 

 

 

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

 

Am 8.7.2024 um 06:36 schrieb allesweg:

Ja was denn nun? Die organisatorischen Rahmenbedingungen gehören auch zu deiner Ausbildung!

Ach mit dem QCG kennst du dich aus, aber nicht mit dem BBiG?

Weshalb dem Arbeitsamt? Du hast doch nur einen normalen Ausbildungsvertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb.

Das Ding ist, dass es für das QCG nur Service für Arbeitgeber gibt. Ich kenne mich da jetzt auch nicht wahnsinnig gut aus und konnte auch nicht mitwirken, verstehe jetzt auch nicht worauf du hinaus willst. Die Planung erfolgte durch Arbeitgeber und Amt, daher sind die verantwortlich.  Keiner, auch nicht die IHK Schwaben, kann mir erklären weshalb die Ausbildung nicht im Einklang mit Prüfungszeiten und Berufsschule steht. Daher habe ich mir rechtliche Hilfe geholt. -> Mein tipp für alle, fangt QCG im September an! 

Geschrieben
Am 8.7.2024 um 06:36 schrieb allesweg:

Ja was denn nun? Die organisatorischen Rahmenbedingungen gehören auch zu deiner Ausbildung!

Ach mit dem QCG kennst du dich aus, aber nicht mit dem BBiG?

Weshalb dem Arbeitsamt? Du hast doch nur einen normalen Ausbildungsvertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb.

Nein das Amt finanziert und hat die Zeiten ausgemacht. Den Arbeitgeber zu verklagen ist aus offensichtlichen Gründen unangenehm.

Ich bin hier aber auch echt vom eigentlichen Thema abgeschweift und bedanke mich für eure Info zum Projekt.

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