Daniel Beutner Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli Moin, ist es zufällig möglich sich von der mündlichen Prüfung befreien zu lassen, da ich sehr schlimme Prüfungsangst bei Präsentationen habe und dann auch keinen Satz rauskriege. Ein Attest von einem Psychologen könnte ich vorzeigen. Hat da irgendjemand von euch schon Erfahrungen gemacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli Ich bezweifele dass das irgendwie möglich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mila0909 Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli Ruf doch mal in deiner IHK an. Die können dir da sicherlich detaillierte Auskunft geben. Ich hoffe das es geht, kann mir aber nicht vorstellen, wie das möglich sein sollte/könnte, da es ein Teil der Gesamtprüfung ist. Zur mündlichen gehört auch das Fachgespräch UND die Präsentation des Projekts. Ich drücke Daumen!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiaMuh Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli vor 5 Minuten schrieb Daniel Beutner: Moin, ist es zufällig möglich sich von der mündlichen Prüfung befreien zu lassen, da ich sehr schlimme Prüfungsangst bei Präsentationen habe und dann auch keinen Satz rauskriege. Ein Attest von einem Psychologen könnte ich vorzeigen. Hat da irgendjemand von euch schon Erfahrungen gemacht? Ich weiß, dass man ein Handicap bei den schriftlichen Prüfungen kriegen kann. Vielleicht ist es auch bei der mündlichen möglich. Frag da aufjedenfall bei der IHK an. Kann sein, dass das dann berücksichtigt wird bei dir Ich stell mir zB. Leute vor die Stottern, dass sie da etwas mehr Sprechzeit kriegen könnten. Aber das sind nur Vermutungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Budspencer Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli vor 29 Minuten schrieb Daniel Beutner: Moin, ist es zufällig möglich sich von der mündlichen Prüfung befreien zu lassen, da ich sehr schlimme Prüfungsangst bei Präsentationen habe und dann auch keinen Satz rauskriege. Ein Attest von einem Psychologen könnte ich vorzeigen. Hat da irgendjemand von euch schon Erfahrungen gemacht? Mal angenommen du wirst für dieses eine mal Befreit, dann musst es eben in 6 Montan Vortragen, was hast du damit gewonnen, außer 6 Monate Zeitverschwendet. Eine Komplette Befeuerung der Mündlichen Prüfung gibt es nicht, die Präsentation und das Fachgespräch sind ein Teil unseres Berufes. Fachinformatiker ist ein Kaufmännischer Beruf. Du kannst ja später auch nicht sagen, ne, ich kann nicht zum Kunden, ich habe Angst vor dem Gespräch mit ihm. Also Augen zu und durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daniel Beutner Geschrieben 5. Juli Autor Teilen Geschrieben 5. Juli (bearbeitet) Kundengespräche sind ein komplett anderes Setting und stören mich nicht, es geht bei mir ausschließlich um Präsentationen im schulischen Umfang und das schon mein Leben lang. Den Vergleich hättest du dir sparen können, insbesondere wenn psychologische Faktoren eine Rolle spielen. Bearbeitet 5. Juli von mapr Finnxy3 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Barandorias Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli (bearbeitet) Ich vermute ehrlich gesagt auch, dass es eher unwahrscheinlich ist, eine vollständige Befreiung der mündlichen Prüfung zu erhalten, ein Nachteilsausgleich wäre da wahrscheinlicher. Klarheit schafft da aber wirklich nur ein Anruf bei der zuständigen IHK. Problematisch sehe ich es eher im Sinne der Gleichstellung mit anderen, regulären Prüflingen. Ein Nachteilsausgleich (Wörterbuch bei Fremdsprachlern, längere Prüfungszeit bei Menschen mit Lernschwäche, ...), damit Menschen mit Einschränkungen die gleiche Chance wie ein gesunder Mensch hat, ist etwas ganz anderes, als 50%(!) der Abschlussnote auslassen zu können. Bearbeitet 5. Juli von Barandorias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Parser Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli Ich schließe mich meinen Vorschreibern an: Ich bezweifle sehr stark dass eine Befreiung möglich sein wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaTT Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli (bearbeitet) Im sehr schlimmen Falle kannst du das Thema auch bei deiner Hausärztin oder Hausarzt ansprechen, dann könnte dir kurzfristig was verschrieben werden. Bearbeitet 5. Juli von michaTT Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli Es gibt nach der Prüfungsordnung nur einen Nachteilsausgleich durch Prüfungszeitverlängerung. Ein Weglassen eines Prüfungsteils ist mir in vielen Jahren noch nicht unter gekommen, aber verbindlich kann das nur DEINE IHK beantworten weil DEREN Jurist dies prüfen wird. Aus dem Bauch heraus aber ... unmöglich. Ich bitte um Info was die IHK entscheidet, das interessiert mich ThomasChr und bigvic reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alexej_a7x Geschrieben 5. Juli Teilen Geschrieben 5. Juli vor 2 Stunden schrieb Barandorias: Menschen mit Einschränkungen die gleiche Chance wie ein gesunder Mensch hat Eine psychische Einschränkung ist auch eine Einschränkung. Ansonsten hat charmanta schon alles gesagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Barandorias Geschrieben 6. Juli Teilen Geschrieben 6. Juli vor 17 Stunden schrieb Alexej_a7x: Eine psychische Einschränkung ist auch eine Einschränkung. Ansonsten hat charmanta schon alles gesagt. Bitte den Text im Zusammenhang lesen und nicht eine einzelne Passage aus dem Kontext reißen, um eine reißerische Aussage treffen zu können. Danke! Ich habe nirgendwo gesagt, dass eine psychische Einschränkung keine Einschränkung sei (das Gegenteil steht direkt in meinem allerersten(!!!) Satz), sondern, dass das komplette weglassen eines Abschnitts kein Nachteilsausgleich, sondern eine massive Bevorteilung gegenüber allen anderen, reguläreren Prüflingen und Prüflingen mit Nachteilsausgleich, wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasChr Geschrieben 6. Juli Teilen Geschrieben 6. Juli (bearbeitet) Die Prüfungsordnung ( https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5168952/f94931baaf422b863921a9de2dffb50a/pruefungsordnung-ausbildung-data.pdf ) sagt in § 16 (Besondere Verhältnisse behinderter Menschen): Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berück- sichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen (§ 65 Absatz 1 BBiG). Die Art der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prü- fung (§ 12) nachzuweisen. Hier gibt es also Hilfsmöglichleiten aber das weglassen eines (sehr wichtigen) Prüfungsteiles ist nicht vorgesehen. Ich denke du könntest vielleicht mehr Zeit bekommen und einen Prüfungsausschuss der auf deine Situation mehr eingeht, aber die eigentlichen Prüfungskriterien werden nicht angepasst werden können. Bearbeitet 6. Juli von ThomasChr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alexej_a7x Geschrieben 6. Juli Teilen Geschrieben 6. Juli vor 7 Stunden schrieb Barandorias: Ich habe nirgendwo gesagt, dass eine psychische Einschränkung keine Einschränkung sei (das Gegenteil steht direkt in meinem allerersten(!!!) Satz), sondern, dass das komplette weglassen eines Abschnitts kein Nachteilsausgleich, sondern eine massive Bevorteilung gegenüber allen anderen, reguläreren Prüflingen und Prüflingen mit Nachteilsausgleich, wäre. Habe ich als Relativierung deines oberen Satzes verstanden. Habe ich dann falsch verstanden. Du hast es richtig gestellt. Für mich alles fein. @Daniel Klarheit erlangst du nur, wenn du deine Kammer anrufst. Auf eine Forumsdiskussion würde ich mich in diesem Fall nicht verlassen wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alex_winf01 Geschrieben 8. Juli Teilen Geschrieben 8. Juli Am 5.7.2024 um 10:48 schrieb Daniel Beutner: ist es zufällig möglich sich von der mündlichen Prüfung befreien zu lassen, da ich sehr schlimme Prüfungsangst bei Präsentationen habe und dann auch keinen Satz rauskriege. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein wichtiger Teil der Prüfung "einfach weggelassen" wird. Ich kann Dir nur von meinem Sohn berichten: Der ist Asber Autist und hat mit Präsentationen auch erhebliche Probleme. In der FOS wissen die davon und berücksichtigen das im Rahmen des Nachteilsausgleiches sobald er eine Präsentation halten muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
randomname2 Geschrieben 9. Juli Teilen Geschrieben 9. Juli Das ist dann sehr ärgerlich, aber dann ist der Beruf einfach nichts für Leute, die Probleme mit so etwas haben und das aus welchen Gründen auch immer nicht verbessern können. Solche Situationen wird es schließlich immer wieder mal geben, auch wenn da dann keine Note (zumindest keine offizielle) ausgezeichnet wird, sondern es vielleicht "nur" um Geld geht. Es muss ja niemand ein Naturtalent sein, das bin ich ganz sicherlich auch nicht. Aber grundlegende Präsentationen sollte man schon so hinbekommen, dass klar wird, was da eigentlich präsentiert wird. Hat schon seinen Grund, warum dass ein Teil der Prüfung ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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