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Geschrieben

also nachdem keiner ne lösung zur zp/Frühjahr2001 hat,

hier meine Frage zu Aufg.4.1:

Auf Grund welcher Vorschrift muss Herr. X in seinem Teilgebiet als Sicherheitsbeauftragter beschäftigt werden ?

a.Aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes oder b.Aufgund der Unfallverhütungsvorschriften

---

Am Wort Vorschriften würde ich festmachen des es die UVV sind.

Im Arbeissicherheitsgesetz sind aber die Regeln zur Einhaltung der UVV verankert. Da ich keine Lösung habe, wäre ich über einen Tipp dankbar.

Gruß

Markus

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