anon3011 Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli Guten Morgen, kurz zu mir, ich bin gerade im 2. Lehrjahr und habe soeben erfahren das mein Ausbilder in 2 Monaten nicht mehr bei uns im Unternehmen arbeitet. Ich bin momentan der einzige FISI Azubi und er war der einzige Ausbilder für den Beruf. Kennt sich hier jemand aus wie es da weiter gehen könnte bzw. ob ich vielleicht sogar den Betrieb wechseln muss? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasChr Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli Soweit ich das gehört habe ist die IHK hier Unternehmen gegenüber recht kulant. Das Unternehmen hat somit einige Zeit einen neuen Ausbilder für FiSi zu benennen. Der muss dann nur irgendwann (glaub innerhalb 6 Monate oder so) seinen Ausbilderschein machen. Alternativ kann man dich in dem Unternehmen lassen aber in einem anderen Betrieb/Schule zusätzlich ausbilden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xsunshinelight Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli Ich hatte eine ähnliche Situation aber (leider) nicht die Gleiche. Mein Ausbilder hatte gekündigt direkt im ersten Lehrjahr, aber wir hatten noch einen weiteren am anderen Standort rund 500km entfernt. Der wurde dann sozusagen mein "Ausbilder". Aus Sorge was damals dann noch mit mir passieren würde, hatte ich da recht viel zu gegoogled.. soweit ich mich erinnern kann, kann auch ein anderer Ausbilder einspringen, selbst wenn dieser nicht für deinen Beruf eingestellt ist. (z.B. du machst IT und Ausbilder ist eigentlich Buchhalter). Das muss die IHK wohl entscheiden. Generell wenn das aber nicht möglich ist, wirst du wohl den Betrieb wechseln müssen, wenn du dich deswegen bei der IHK meldest. Ansonsten.. nichts der IHK mitteilen? Vielleicht nicht der schlauste Rat, aber ein Jahr ist ja auch bald vorbei.. und dein Ausbilder muss ja nicht irgendwo erscheinen. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli Das Problem hast weniger du als dein Betrieb. Dieser hat sich vertraglich verpflichtet, dich auszubilden. Frag bei deinem Vorgesetzten nach, welches Vorgehen sie vorschlagen. FISI-I reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prefix Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli vor 15 Minuten schrieb xsunshinelight: Ansonsten.. nichts der IHK mitteilen? Vielleicht nicht der schlauste Rat, aber ein Jahr ist ja auch bald vorbei.. und dein Ausbilder muss ja nicht irgendwo erscheinen. Wer steht denn dann hinter der Projektarbeit ? Ersatzweise der Pförtner? Strategister und FISI-I reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
anon3011 Geschrieben 11. Juli Autor Teilen Geschrieben 11. Juli Dankeschön, für die Infos. Er hatte recht kurzfristig gekündigt und mein Chef etc, sind mit der Situation selbst noch überfordert 😅 Die Personalabteilung hat sich dazu auch noch nicht geäußert, obwohl wir sowieso unterbesetzt hier an unserem Standort sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
anon3011 Geschrieben 11. Juli Autor Teilen Geschrieben 11. Juli vor 45 Minuten schrieb xsunshinelight: Ich hatte eine ähnliche Situation aber (leider) nicht die Gleiche. Mein Ausbilder hatte gekündigt direkt im ersten Lehrjahr, aber wir hatten noch einen weiteren am anderen Standort rund 500km entfernt. Der wurde dann sozusagen mein "Ausbilder". Aus Sorge was damals dann noch mit mir passieren würde, hatte ich da recht viel zu gegoogled.. soweit ich mich erinnern kann, kann auch ein anderer Ausbilder einspringen, selbst wenn dieser nicht für deinen Beruf eingestellt ist. (z.B. du machst IT und Ausbilder ist eigentlich Buchhalter). Das muss die IHK wohl entscheiden. Generell wenn das aber nicht möglich ist, wirst du wohl den Betrieb wechseln müssen, wenn du dich deswegen bei der IHK meldest. Ansonsten.. nichts der IHK mitteilen? Vielleicht nicht der schlauste Rat, aber ein Jahr ist ja auch bald vorbei.. und dein Ausbilder muss ja nicht irgendwo erscheinen. Ich bin mir da auch nicht sicher, ob ich die IHK kontaktieren soll. Denn noch für ein Jahr in ein neues Unternehmen zu gehen, wo ich niemanden kenne und ich die Infrastruktur neu erlernen muss, scheint mir auch nicht die Lösung zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prefix Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli vor 12 Minuten schrieb anon3011: Ich bin mir da auch nicht sicher, ob ich die IHK kontaktieren soll. Wenn keine schnelle Lösung herbeigeführt werden kann, musst du aber. Stell dir vor, erst am Ende der drei Jahre erfährt die IHK davon und lässt dich dann nicht zur Prüfung zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
anon3011 Geschrieben 11. Juli Autor Teilen Geschrieben 11. Juli vor 6 Minuten schrieb prefix: Wenn keine schnelle Lösung herbeigeführt werden kann, musst du aber. Stell dir vor, erst am Ende der drei Jahre erfährt die IHK davon und lässt dich dann nicht zur Prüfung zu. Ja das ist natürlich ein Punkt, ich werde nochmal auf meinen Chef zugehen müssen, der sich zu dem ganzen Thema noch garnicht geäußert hat, wie es mit mir jetzt weiter geht lol. Wenn da nichts passiert, werde ich sie wohl oder übel kontaktieren müssen. Desweiteren fände ich es auch nicht so gut wenn ich aufeinmal einen Schlosser als Ausbilder hätte, der mir dann garnichts beibringen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasChr Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli Gibt es denn überhaupt andere ITler bei euch die die Ausbildung übernehmen könnten? allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prefix Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli Natürlich muss es vorheschriebene Regelung seitens der IHK geben. Eine Kündigung des Ausbilders kann immer passieren. Un die Firmen können kaum gezwungen werden, immer einen Reserveausbilder im Lager zu haben. Hier noch etwas zum Nachlesen: https://ausbilderschein24.de/ausbilder-kuendigt/ Der Ausbilder kündigt und ein anderer Mitarbeiter erwirbt den Ausbilderschein Die unproblematischste Lösung besteht gewiss darin, dass für die Zeit, in der ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter den Ausbilderschein erwirbt, ein externer Ausbilder auf Honorarbasis eingestellt wird. Gerade aber kleine Unternehmen können sich das unter Umständen nicht leisten. Eine mögliche Alternative besteht darin, mit anderen Betrieben entsprechende Kooperationen einzugehen. Grundsätzlich ist es nämlich möglich, dass Sie einen Azubi an einen anderen Betrieb ausleihen. Auf diese Weise lässt sich gewährleisten, dass die Ausbildung gemäß nach Ausbildungsrahmenplan weitergeht. Allerdings muss der Betrieb, der einen Azubi verleiht, zwei wichtige Punkte beachten. Erstens: Die Höchstdauer einer Leihe, bzw. Überlassung, beträgt seit dem 1. April 2017 18 Monate. Und zweitens: Der Azubi kann vom Betrieb verlangen, dass ihm die Fahrtkosten zum Leihbetrieb erstattet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
anon3011 Geschrieben 11. Juli Autor Teilen Geschrieben 11. Juli (bearbeitet) Perfekt, das sind die Infos die ich gebraucht habe. Vielen Dank. Ich werde auch auf dem laufenden halten 🫡 Bearbeitet 11. Juli von mapr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
randomname2 Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli vor 3 Stunden schrieb prefix: Die unproblematischste Lösung besteht gewiss darin, dass für die Zeit, in der ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter den Ausbilderschein erwirbt, ein externer Ausbilder auf Honorarbasis eingestellt wird. Du wirst sicherlich wissen, dass die entsprechende Qualifikation recht gering sind. Zusätzlich ist der AdA-Schein nichts, was wirklich einen Kurs benötigt (wenngleich man ohne Vorbereitung sicherlich nicht besteht). Wenn du willst, eine Ausbildung (und damit die fachliche Qualifikation hast) in dem Bereich hast und keine Frauen und Kinder schlägst (und ein paar andere, selbstverständliche Dinge, um auch die menschliche Qualifikation zu erfüllen), kannst du dich gleich zum nächsten Termin anmelden. IHK-Crashkurs dauert zwei Wochen. Das ist garantiert günstiger, als jeder Ausbilder auf Honorarbasis für viele Wochen/Monate. Aber mal ehrlich: In den meisten Bereichen ist der Ausbilder eher eine Formsache. Die tatsächliche Ausbildung übernimmt immer der Mensch, mit dem man täglich zusammen arbeitet. Wenn mal ein paar Wochen kein Ausbilder da ist (was auch passieren kann, wenn dieser mal Urlaub hat), wird sicherlich keine Welt untergehen und es wird nicht unbedingt leicht für einen neuen Ausbilder, da schnell rein zukommen. Aber das ist, wie hier schon mal erwähnt wurde, ein Problem des Betriebes, der sicherzustellen hat, dass alles reibungslos funktioniert. Wichtig für TE: Bleib am Ball und hol dir auch nebenbei Infos und lerne nebenbei. Damit bin ich ganz gut gefahren, weil sich mein Ausbilder auch nicht so fürs fachliche interessiert hat und viele Dinge als selbstverständlich hingenommen hat. Besorge dir rechtzeitig alte Prüfungen und gehe die Fragen durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prefix Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli vor 10 Minuten schrieb randomname2: Du wirst sicherlich wissen, dass die entsprechende Qualifikation recht gering sind. Zusätzlich ist der AdA-Schein nichts, was wirklich einen Kurs benötigt (wenngleich man ohne Vorbereitung sicherlich nicht besteht). Das ist richtig. Habs auch ohne IHK Kurs geschafft. Denn, der war mir zu teuer. Aber ich frage gerne nochmals: Was passiert, wenn bei der Beantragung des Projektes kein Ausbilder da ist ? Was sagt der PA, wenn da irgendwer eingetragen ist, der bei der IHK nicht gelistet ist? usw. Die Ausführungen im Thread sind ja Möglichkeiten, die die Firma hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli vor 4 Stunden schrieb anon3011: Desweiteren fände ich es auch nicht so gut wenn ich aufeinmal einen Schlosser als Ausbilder hätte, der mir dann garnichts beibringen kann. Ein Ausbilder bildet nicht (zwangsweise) aus. Das ist wie bei den Zitronenfaltern. Der Ausbilder ist dafür verantwortlich dass die AUsbildung gut läuft, AP für Probleme und die Themen alle dran kommen usw. Der muss dir aber fachlich genau null beibringen, wenn das dafür halt andere Kollegen gibt. Wenn das auch der Ausbilder war, ja dann ist es tragisch und man sollte schnell was tun, wenn der Ausbilder aber nur einer von 10 IT MA war, dann sieht es anders aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
randomname2 Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli Der Schlosser darf auch gar nicht dein Ausbilder sein, weil er dann die entsprechende fachliche Qualifikation nicht besitzt, auch wenn er einen AdA-Schein hat. Der Schlosser darf Schlosser ausbilden, der Fachinformatiker (oder höher, das geht bedauerlicherweise auch immer. Da fehlt halt bei handwerklichen Berufen die praktische Erfahrung -> Darum bildet der studierte Ausbilder auch nicht selbst aus, siehe ein über mir) darf Fachinformatiker ausbilden. Wichtig ist nur, dass einer eingetragen ist. Ich glaube ehrlicherweise nicht, dass die IHK den aktuellen Status nachprüft, solange deine prüfungsrelavanten Ausbildungsnachweise richtig unterzeichnet sind. Der Prüfungsausschuss, zumindest bei uns, hat keinerlei Berührungspunkte mit dem Ausbilder/Projektunterzeichner. Kann aber je nach Standort auch anders sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
anon3011 Geschrieben 11. Juli Autor Teilen Geschrieben 11. Juli vor 23 Minuten schrieb randomname2: Du wirst sicherlich wissen, dass die entsprechende Qualifikation recht gering sind. Zusätzlich ist der AdA-Schein nichts, was wirklich einen Kurs benötigt (wenngleich man ohne Vorbereitung sicherlich nicht besteht). Wenn du willst, eine Ausbildung (und damit die fachliche Qualifikation hast) in dem Bereich hast und keine Frauen und Kinder schlägst (und ein paar andere, selbstverständliche Dinge, um auch die menschliche Qualifikation zu erfüllen), kannst du dich gleich zum nächsten Termin anmelden. IHK-Crashkurs dauert zwei Wochen. Das ist garantiert günstiger, als jeder Ausbilder auf Honorarbasis für viele Wochen/Monate. Aber mal ehrlich: In den meisten Bereichen ist der Ausbilder eher eine Formsache. Die tatsächliche Ausbildung übernimmt immer der Mensch, mit dem man täglich zusammen arbeitet. Wenn mal ein paar Wochen kein Ausbilder da ist (was auch passieren kann, wenn dieser mal Urlaub hat), wird sicherlich keine Welt untergehen und es wird nicht unbedingt leicht für einen neuen Ausbilder, da schnell rein zukommen. Aber das ist, wie hier schon mal erwähnt wurde, ein Problem des Betriebes, der sicherzustellen hat, dass alles reibungslos funktioniert. Wichtig für TE: Bleib am Ball und hol dir auch nebenbei Infos und lerne nebenbei. Damit bin ich ganz gut gefahren, weil sich mein Ausbilder auch nicht so fürs fachliche interessiert hat und viele Dinge als selbstverständlich hingenommen hat. Besorge dir rechtzeitig alte Prüfungen und gehe die Fragen durch. Ja, ich mache auch viele Aufgaben selbstständig und allgemein nicht unbedingt viel mit meinem Ausbilder. Das einzige was mir halt zu bedenken gibt ist dann die Projektarbeit für die Abschlussprüfung und allgemein der ganze IHK Kram, da muss ja immer ein Ausbilder eingetragen sein 😕 Ich ziehe mir schon viele Infos nebenbei, wenn ich Zeit habe und habe auch eine Lerngruppe mit meiner BS-Klasse in der wir viele alte Prüfungen lösen und durchgehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mlwhoami Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli vor 11 Minuten schrieb Graustein: Ein Ausbilder bildet nicht (zwangsweise) aus. Ich möchte dazu kurz eine Frage einwerfen, da ich der Auffassung bin, dem ist so aber bin etwas unsicher: Da der Ausbilder hauptsächlich dafür Sorge trägt, dass die Ausbildung konform zur AO verläuft und er hauptsächlich für die Organisation und Betreuung der Ausbildung zuständig ist, kann dann egal wer mit Ausbilderschein die Ausbildung weiterführen? D.h. solange es noch Fachpersonal im Tätigkeitsfeld des gelehrten Berufes im Unternehmen gibt, kann der Ausbilder die praktische Unterweisung und die Wissensvermittlung auch komplett delegieren? Ich meine nämlich mich zu erinnern, das sei so. In unserem Unternehmen wurde mir diesbzgl. aber widersprochen, weshalb wir z.B. für IT-Berufe derzeit keine Auszubildendenstellen ausschreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
anon3011 Geschrieben 11. Juli Autor Teilen Geschrieben 11. Juli vor 12 Minuten schrieb Graustein: Ein Ausbilder bildet nicht (zwangsweise) aus. Das ist wie bei den Zitronenfaltern. Der Ausbilder ist dafür verantwortlich dass die AUsbildung gut läuft, AP für Probleme und die Themen alle dran kommen usw. Der muss dir aber fachlich genau null beibringen, wenn das dafür halt andere Kollegen gibt. Wenn das auch der Ausbilder war, ja dann ist es tragisch und man sollte schnell was tun, wenn der Ausbilder aber nur einer von 10 IT MA war, dann sieht es anders aus. Ja genauso war das der Fall bei mir Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prefix Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli vor 8 Minuten schrieb randomname2: Wichtig ist nur, dass einer eingetragen ist. Ich glaube ehrlicherweise nicht, dass die IHK den aktuellen Status nachprüft, solange deine prüfungsrelavanten Ausbildungsnachweise richtig unterzeichnet sind. Der Prüfungsausschuss, zumindest bei uns, hat keinerlei Berührungspunkte mit dem Ausbilder/Projektunterzeichner. Na dann ist ja alles in Butter.🤮 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
randomname2 Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli vor 4 Minuten schrieb mlwhoami: kann dann egal wer mit Ausbilderschein die Ausbildung weiterführen? Nein, die Frage hatte ich gerade schon beantwortet. Der Ausbilder muss fachlich und persönlich dazu geeignet sein. Wenn also keine dementsprechende Berufserfahrung anerkannt ist und kein Abschluss in dem Berufsfeld (Ausbildung muss relativ genau dem Ausbildungsbereich entsprechen, Studium sollte stark ähnlich sein), liegt keine fachliche Eignung vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
randomname2 Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli Gerade eben schrieb prefix: Na dann ist ja alles in Butter.🤮 Nein, ist es natürlich nicht. Hab ich so auch nie geschrieben. Der Betrieb hat sich dringend um Ersatz zu kümmern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mlwhoami Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli vor 7 Minuten schrieb randomname2: Nein, die Frage hatte ich gerade schon beantwortet. Sorry, zeitliche Überschneidung Ich war noch am Formulieren während du deinen Teil dazu oben veröffentlicht hast. Danke für die Aufklärung. Dann ist das leider auch keine Option für den TE, schade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasChr Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli Wie gesagt, wenn es in der Firma des TO mehr IT-Mitarbeiter gibt (die ihm evtl. sowieso schon Sachen beigebracht haben) dann bestimmt man einen von denen als Ausbilder, gibt das der IHK an und sorgt dafür dass er in den nächsten 6 Monaten seinen Ausbilderschein macht. Wenn es keine anderen ITler gibt und auch keiner eingestellt werden soll dann wird es eben komplizierter… Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-I Geschrieben 11. Juli Teilen Geschrieben 11. Juli (bearbeitet) vor 37 Minuten schrieb mlwhoami: Ich möchte dazu kurz eine Frage einwerfen, da ich der Auffassung bin, dem ist so aber bin etwas unsicher: Da der Ausbilder hauptsächlich dafür Sorge trägt, dass die Ausbildung konform zur AO verläuft und er hauptsächlich für die Organisation und Betreuung der Ausbildung zuständig ist, kann dann egal wer mit Ausbilderschein die Ausbildung weiterführen? D.h. solange es noch Fachpersonal im Tätigkeitsfeld des gelehrten Berufes im Unternehmen gibt, kann der Ausbilder die praktische Unterweisung und die Wissensvermittlung auch komplett delegieren? Wenn es einen Mitarbeiter gibt, der persönlich und fachlich geeignet ist, entsprechend die Berechtigung hat den Ausbildungsberuf auszubildenden, dann muss er das, wie hier schon mehrfach geschrieben, nicht vollumfänglich selbst durchführen, sondern die ordnungsgemäße Ausbildung nach der Ausbildungsverordnung gewährleisten. Für die Wissensvermittlung (ausbilden im Thema) wird dann keine formelle Ausbildungberechtigung benötigt. Dafür gibt es die sog. Ausbildungsbeauftragten. Bei diesen muss der formelle Ausbilder allerdings sicherstellen, dass diese die Wissensvermittlung auch leisten können. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__28.html Bearbeitet 11. Juli von FISI-I Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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