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Geschrieben

Ich habe dazu nur ein sehr altes Thema im Forum gefunden, und die relevanten Links aus der Antwort dort funktionieren nicht mehr. Meine Fragen:
 

Wann sind im Normalfall die Zwischenprüfung, die schriftliche Abschlussprüfung und die Präsentation des Projekts?

Ich habe von meiner IHK Infos zum zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung im Sommer und der Abschlussprüfung im Winter gefunden. (Zum Beispiel für Sommer: Februar Abgabetermin Antrag. Mai schriftliche Prüfung, Juli Präsentation). Aber ich finde keine Infos dazu, für wen die Abschlussprüfung im Sommer und für wen sie im Winter stattfindet. Ist die Winter-Prüfung für diejenigen, die auf 2,5 oder 1,5 Jahre verkürzen?

Und wann findet die Zwischenprüfung ungefähr statt (wenn man die Ausbildung im August anfängt)?

Und: Gibt es noch weitere Prüfungen, die man auf dem Schirm haben sollte?

Geschrieben (bearbeitet)

Und noch ein Nachtrag: Sind die Berufsschulferien zeitlich die selben wie normale Schulferien? [Edit: Und ist es üblich, dass man während der Ferien dann stattdessen die volle Woche im Betrieb ist?)

Bearbeitet von fullstruck
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb fullstruck:

Sind die Berufsschulferien zeitlich die selben wie normale Schulferien? [Edit: Und ist es üblich, dass man während der Ferien dann stattdessen die volle Woche im Betrieb ist?)

Ja.

Geschrieben

Prüfungstermine für die AP1 sind im Frühjahr und Herbst, für die AP2 im Sommer und Winter. Die genauen Termine findest du auf der Seite deiner IHK.

Berufsschule ist Schule, oft auch ganz normal an einen größeren Schulkomplex mit anderen Schularten angeschlossen. also ja, Ferien wie alle anderen auch. Und auch ja, wenn du nicht in der Berufsschule bist, bist du im Betrieb (außer bei Krank und Urlaub natürlich).

Wichtig aber auch, vor allem falls du keinen Blockunterricht hast, sondern 1-2 Tage Schule die Woche: Du kannst an Berufsschultagen keinen Urlaub nehmen, kannst also volle Urlaubswochen nur in den Schulferien beantragen/nehmen. Die muss dir dein AG dann aber auch geben - kein "mimimi Eltern mit Kindern", da du selbst ja auch Schulpflichtig bist.

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