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Geschrieben

Hallo ihr Lieben,

an dieser Stelle mal eine etwas seltsamere Frage, in der Hoffnung an dieser Stelle keinen Unmut auszulösen (daher auch die ausführliche Erklärung).

Und gleich vorweg - es geht mir tatsächlich nicht darum Unterricht ausfallen zu lassen. Ich habe in meiner AP1 86 Punkte, ich habe in meinem fast vollständig absolviertem Praktikum 2 Krankheitstage und in meinen Umschulungsnoten eine einzige 1,3 als schlechteste Note. Ich nehme diese Umschulung zur Anwendungsentwicklerin bitterernst - und will genau deswegen wissen, bis zu welcher Grenze ich Fehlzeiten aufbauen kann, ohne in Schwierigkeiten mit der IHK zu schlittern.

Die ganz wundervolle Situation ist nämlich die, dass mein Standort von Comcave in ein kleineres Gebäude umgezogen ist. Seitdem ist der Unterrichtsraum voll besetzt mit 6 Menschen, die alle zusätzlich noch an jeweils anderen Kursen teilnehmen. Während A also einen Vortrag hält und B eine Klausur schreiben muss und C sich lieber mit D unterhält, weil sie sich langweilen, finde ich es schwer, bis eigentlich unmöglich irgendwie an meinem eigenen Unterricht teilzunehmen, geschweige denn auch noch aktiv mitzuarbeiten (Wortmeldungen tragen zum Chaos bei und gleichzeitig wird das ganze Hintergrundrauschen ja auch übertragen, weil hey, warum Noice-Cancelling-Kopfhörer mit gutem Richtmikrophon verwenden, wenn man auch einfach nur 15 Euro für den Umschulungsarbeitsplatz an dieser Stelle ausgeben kann?). 

Hab ich die Problematik angesprochen? Ja klar. Es wurde mit viel Verständnis und ausführlicher Erklärung reagiert, dass an den Gegebenheiten, also im Raum und mit vormittäglicher Anwesenheitspflicht, nunmal nichts zu ändern ist. So weit so - naja, nicht gut. Aber was solls.

Mein Vorhaben ist nun wie folgt, je näher es an die AP2 im November rangeht, das gleiche zu tun wie schon vor der AP1 -  so viel von dem Unterricht von zuhause aus zu absolvieren wie möglich. Es ist ohnehin Tele-Unterricht, somit gibt es auf Ebene der Unterrichtsqualität nur Verbesserungen durch verminderte Umgebungseinflüsse und zero Nachteile.
Was sich leider nicht für die Fehlzeiten-Entwicklung sagen lässt. Es spielt keine Rolle ob man eingeloggt war und teilnimmt, ein Vormittagslogin außerhalb eines Comcave-Standorts gilt als Fehlzeit.

Und hier kommt nun - very long story short - meine Frage: Wisst ihr ob man Probleme mit der IHK bekommt, sobald man die 10%-Fehlzeitenregelung überschreitet oder gibt es eurer Erfahrung nach ein paar Prozente Spielraum? Gibt es einen Punkt, z.B. Prüfungszulassung AP2, an dem sie eine geringere Rolle spielen? Denn ich habe vor besagte Fehlzeiten bis zur der Grenze auszunutzen, die ich an der Stelle irgendwie habe.

 

Danke schon mal für alle Hinweise und Feedback ;)

Liebe Grüße
Al

Geschrieben

Da hast du zwei Faktoren:
Entstehende Fehlzeiten, weil nicht am Standort. Hier könnte nur der Bildungsträger helfen, wenn er denn flexibler wäre,
Die Fehlzeiten in den Unterlagen. Entscheidend ist die lokale IHK, die über die Zulassung entscheidet. Da kannst du nur anrufen und nachfragen. Alles was hier gesagt wird, ist ein Blick in eine Glaskugel.

 

IHK A != IHK B

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb AlineC:

Wisst ihr ob man Probleme mit der IHK bekommt, sobald man die 10%-Fehlzeitenregelung überschreitet oder gibt es eurer Erfahrung nach ein paar Prozente Spielraum? Gibt es einen Punkt, z.B. Prüfungszulassung AP2, an dem sie eine geringere Rolle spielen? Denn ich habe vor besagte Fehlzeiten bis zur der Grenze auszunutzen, die ich an der Stelle irgendwie habe.

Wenn du über 10% ENTSCHULDIGTE Fehlzeiten hast muss dein Betrieb bzw. in dem Fall wahrscheinlich Umschulungsunternehmen schriftlich bestätigen das du trotzdem fähig bist die Prüfungen zu schreiben.

Ansonsten wirst du nicht zur AP2 zugelassen.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen das es hier um entschuldigte Fehlzeiten geht.

Wenn du unentschuldigt fehlst kann das Umschulungsunternehmen dir natürlich auch schon vor den 10% an den Karren pinkeln.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Brapchu:

Ich möchte nochmal darauf hinweisen das es hier um entschuldigte Fehlzeiten geht.

Wenn du unentschuldigt fehlst kann das Umschulungsunternehmen dir natürlich auch schon vor den 10% an den Karren pinkeln.

Sie werden als 'Am Telelearning teilgenommen' eingetragen, inwieweit das als entschuldigt gilt, kann ich tatsächlich nicht einschätzen.
Seitens des Umschulungsunternehmens mach ich mir aber wenig Gedanken. Ich habe sie auf die Problematik angesprochen und sie bewundern sie immer noch ;)
An sich komme ich aber mit allen Menschen dort am Standort sehr gut klar und sie sind sich dem Ursprung der Fehlzeiten dann auch bewusst. Auch der Login erfolgt und wird geloggt, genauso wie die aktive Teams-Teilnahme (die Noten und das beste Ergebnis bei ner AP1 von IT-Umschülern am Standort hilft vermutlich auch dem Gesamteindruck xDD).
Es geht also eher um den Akzeptanzspielraum seitens der IHK. 
Und vermutlich ist es wirklich so wie von @prefix schon angedeutet - von Kammer zu Kammer unterschiedlich. 

Danke für das Feedback aber schonmal!

Geschrieben

Was sagt denn dein Kostenträger dazu, dass die Rahmenbedingungen beim Schulungsunternehmen mittlerweile so schlecht sind, dass du dem Fernunterricht nicht mehr folgen kannst?

Geschrieben (bearbeitet)

Tbh das Fass hab ich bisher nicht aufgemacht und will es eigentlich auch nicht aufmachen. An der max. 50% Home-Office Vorgabe der IHK kann auch der Kostenträger nicht rütteln (war jedenfalls schon im Vorfeld der Umschulung die Aussage).
Im Best-Case-Scenario bekomme ich dann entsprechend hochwertige Kopfhörer. Was nur dazu führt, dass bei aktiver Unterrichtsbeteiligung meinerseits (wozu ich in der Tat tendiere xD) der Lärm- und Störpegel im Raum weiter anschwillt, eben auch für die anderen.
Damit riskiere ich aber vor allem, mir den Unmut der Personen des Umschulungsunternehmens vor Ort zuzuziehen - was ich eigentlich vermeiden möchte, solange da eben noch eine gewisse Abhängigkeit besteht.
Ich weiß, dass das den Nachteil hat, dass sich so die Bedingungen für alle und die, die nach mir kommen, nicht verbessern. Und ob ich nach Abschluss meiner Umschulung einen Bericht über die zwei Jahre anfertige und den entsprechend einreiche, lasse ich mir auf jeden Fall offen.
Aktuell würde ich aber schlicht den Fokus darauf legen die AP2 und die Projektarbeit (für die ich glücklicherweise super Unterstützung seitens meines Praktikumsunternehmens habe) für mich so sauber und effektiv wie möglich über die Bühne zu bringen. Und da ist der simpelste Hebel tatsächlich so oft wie möglich von Zuhause aus am Unterricht teilzunehmen, ohne in die Fehlzeitenproblematik mit der IHK zu rasseln.

Bearbeitet von mapr
Geschrieben

Folgende Möglichkeiten:

  1. du schrammst hart an der Zulassung vorbei aufgrund Fehlzeiten
  2. du erträgst den Lärmpegel
  3. du eskalierst die Situation via Kostenträger und  du kommst aus diesem lauten Zimmer
    1. in ein ruhigeres beim Schulungsanbieter, der dafür viel Geld bekommt
    2. und darfst mit einer Einzelfallgenehmigung der IHK von zu Hause teilnehmen
  4. du suchst dir mitten in der laufenden Umschulung ein anderes Schulungsunternehmen
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb allesweg:

du suchst dir mitten in der laufenden Umschulung ein anderes Schulungsunternehmen

Ist das überhaupt möglich? Ich hatte das direkt nach dem Umzug des Standorts bei der IHK angefragt und da kam die Aussage, dass in dem Fall die Umschulung von vorn begonnen werden müsste...
Auch wenn ich schätze, dass sich das für die verbleibenden 4 Monate tatsächlich nicht lohnt. Das mit der Eskalation beim Kostenträger lasse ich mir aber wirklich nochmal durch den Kopf gehen~

Es wäre tatsächlich um längen entspannter sich einfach auf die Prüfungsvorbereitung konzentrieren zu können und gut ist...
 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb AlineC:

Es wäre tatsächlich um längen entspannter sich einfach auf die Prüfungsvorbereitung konzentrieren zu können und gut ist...

Such doch einfach mal das Gespräch mit der IHK, die sind da oft deutlich kulanter und kooperativer als hier oft angenommen wird. (Ausnahmen bestätigen die Regel 😉 ) Im Endeffekt macht es objektiv gesehen keine Unterschied ob du daheim vorm PC sitzt oder in der "Klasse". Subjektiv hast du, meiner Meinung nach, gute Gründe die dafür sprechen.

Zudem sind es ja auch keine Fehlzeiten, zumindest nicht nach meiner Defintion und der Nachweis, dass du dich von daheim eingeloggt hast ist ja auch gegeben.

 

Geschrieben

Wenn du abgebrüht genug bist wäre mein Vorschlag am Standort einen VPN-Server einzurichten über den du dich dann von zuhause einwählst. Dann bist du in deren System lokal eingewählt. Wenn das dann mal explodiert kannst du die horrende Arbeitsumgebung thematisieren.

Geschrieben

Du kannst mit Comcave reden, wenn sie die Räumlichkeiten nicht so anbieten können, dass du lernen kannst, können sie dir alternativen bieten.

Tatsächlich hatten wir bei uns eine Dame die hat 100% Telelearning bekommen und ein Herr mit Kindern auch.

Geschrieben

Der IHK ist es relativ egal, ob du bestehst oder nicht. 

Ziel des Kostenträgers ist*, dass du mit dem Abschluss möglichst keine weitern Leistungen von ihm benötigst, sprich bestehst und dein eigenes Geld verdienst.

*oder sollte es zumindest sein

Geschrieben (bearbeitet)

Zusammenfassend zu allen Beiträgen kann man sagen:

a) Gespräch nochmals mit Nachdruck führen mit Comcave

b) Gespräch suchen mit der IHK (parallel) - am besten dieses Gespräch zuerst führen und mit der Information dann in das Gespräch mit Comcave gehen. (Information holen über Fehlzeiten bei Deiner zuständigen IHK).

Die anderen Optionen (Eskalation via Kostenträger, Wechsel des Umschulungsanbieters etc.) erst in Betracht ziehen, wenn das Gespräch mit Comcave scheitern sollte.

Das Risiko, nicht zur Prüfung zugelassen zu werden, solltest Du nicht auf Deine Kappe nehmen. Es würde ja bedeuten, dass alle vorherige Arbeit umsonst gewesen wäre. (Unabhängig Deiner Motivation oder Qualifikation).

Bearbeitet von tkreutz2
Ergänzung
Geschrieben

Leute, hört doch auf den TE in eine Konfrontation mit seinem Bildungsanbieter zu schicken.
Da ändert sich nichts, bei den anderen ist es auch nicht besser.

Wenn die IHK des TE seine "zuHause" Fehlzeiten anerkennt und zur Prüfung zulässt, hat AlineC ihr Ziel erreicht.
Die Zusage muß nur verläßlich sein.

PS: Ich dachte wir machen hier keine unbewiesenen Negativdarstellungen mehr.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb prefix:

Leute, hört doch auf den TE in eine Konfrontation mit seinem Bildungsanbieter zu schicken.
Da ändert sich nichts, bei den anderen ist es auch nicht besser.

Wenn alle so denken wie du wird nie etwas besser. Das stimmt.

Und solche Aussagen wundern mich von einem Lehrbeauftragten an einer Hochschule.. außer natürlich du bist nicht die Person auf deinem Profilbild.

Bearbeitet von Brapchu
Geschrieben

ich hatte so knapp 40  Fehltage. das hat gepasst

Geschrieben

wir gehen jetzt offTopic. Falls es gewünscht wird, gerne in einem anderen Thread.

Aber (leider) ändert sich doch wirklich nichts. So viele Threads hier, die Misstände beanstanden. Immer der Aufruf sich zu beschweren. Und, haben die Beschwerden aufgehört?

Geschrieben

Ich sage an der Stelle auf jeden Fall Danke für das Feedback und habe zumindest für mich die Antwort gefunden nochmal in den Diskurs mit meiner IHK zu gehen (vllt. ist ja in den letzten 4 Monaten etwas mehr Spielraum drin als bisher) und ansonsten gilt eben Augen zu und durch, bzw. ein sinnvolles nutzen des Fehlzeiten-Ermessens das seitens CC und der IHK hier vor Ort eben vorgeben ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Erstaunlich, endlich bin ich mal einer Meinung mit prefix. Herrje, vielleicht der erste Ansatz von Communityfeeling^^

Den anderen: Es ist Euch schon klar, dass es das Geschäftsmodell von Comcave ist und jeder Teilnehmer das selbe Problem wie die Threaderstellerin hat?  Mal ganz davon abgesehen, dass das Konzept eines Klassenraums mit der diversen zeitgleich-Beschulung ziemlich...

Da jedem die Situation bekannt ist und sie tatsächlich so ja auch vom Jobcenter gefördert wird, empfinde ich es als paradox da auch noch Salz in die ignorierten Wunden zu streuen. Einzig die IHK stufe ich da als wirklichen Ansprechpartner ein und die darf lediglich über Fehlzeitenregelungen informieren. Wenn sie Online-Unterricht als Fehlzeit wertet, dann würde aber das komplette System zusammenbrechen. Es darf aus systemischer Sicht keine Fehlzeit sein! Vom Jobcenter/Finanzträger kommt m.W.n. die Auflage Online-in-Präsenz-beimBildungsträger zu sein, was schlichte Kontrolle ist und die ist eine Vorgabe von ganz oben.. Es geht in diesem Sinne nur mit Vitamin B beim Jobcenter - höflich sein und versuchen es gemeinsam getrennt unter den Tisch zu kehren, wobei hernach natürlich niemand davon gewusst hat, wenn es - was sehr unwahrscheinlich ist - auffällt. Wobei das Jobcenter bei deinen Leistungen - GAP1 86Punkte und das als Umschüler und Comcave (Respekt!) - sich hoffentlich menschlich eher an der Erfolgsaussicht orientiert (also unter der Hand..).. 

Was die IHK da antworten soll ist mir folglich schleierhaft. Die hat die Fehlzeiten oder eben keine Fehlzeiten. Jobcenterfehlzeiten sind keine IHK-Fehlzeiten! Der einzige Ausweg aus diesem bekloppten System sind tatsächlich die Ärzte.

Blöd nur, wenn dann die Ärzte einen nicht krank schreiben, weil man für die Umschulung umgezogen ist und sie einen nicht kennen.

Blöd nur, wenn die IHK-Beauftragten mit dem Bildungsträger per Du sind und gerne mal einen zusammen heben. Aber hey, wollte den Thread nicht kapern.

Bearbeitet von vincent_it
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb vincent_it:

Vom Jobcenter/Finanzträger kommt m.W.n. die Auflage Online-in-Präsenz-beimBildungsträger zu sein, was schlichte Kontrolle ist und die ist eine Vorgabe von ganz oben..

Das ist so an der Stelle und zumindest in meiner Situation nicht ganz richtig. Wie viel vom Tele-Unterricht von Zuhause aus oder aus den Räumlichkeiten des Bildungsträgers verfolgt werden darf, wird hier von der IHK entschieden. Also die IHK muss die Genehmigung zu 100% Teleunterricht erteilen. Was die Kammer hier nur sehr, sehr selten wohl tut!

Und selbst eine Krankschreibung wäre nicht hilfreich. Im Regelfall gilt eben Fehlzeit ist Fehlzeit und diese Zeiten müssen unter 10% bleiben, um nicht zu Zulassungsschwierigkeiten zu führen.
Wenn die Zeiten nicht entschuldigt sind, können auch weniger Fehlzeiten schon Probleme machen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb AlineC:

 Wie viel vom Tele-Unterricht von Zuhause aus oder aus den Räumlichkeiten des Bildungsträgers verfolgt werden darf, wird hier von der IHK entschieden.

Ich muss gestehen eher Logik als Wissen angewendet zu haben. Meine Logik ist, Tele-Unterricht von Zuhause ist prinzipiell das selbe wie Tele-Unterricht vom Bildungsträger aus. Dass es da rechtlich die Option gibt nochmals zu differenzieren kann ich mir vorstellen - man muss das System ja auch nach Belieben anpassen können.. - kam mir bislang aber nicht in den Sinn.. Das führte ja erst dazu, das Ganze nicht mehr "Präsenzunterricht" nennen zu können, sondern eben "Distanzunterricht". Bei uns wird in der Anwesenheitsliste eben entsprechend unterschieden. Vor Ort - Präsenz -, im HomeOffice - Distanz -, mit Krankenschein entschuldigt (mit einer Maximalanzahl) und ohne Krankenschein, je nach Laune unentschuldigt oder formal HomeOffice oder formal Präsenz. Je nach dem, wie gut einen der Lehrer leiden kann, ob er grad ein Hoch hat.. Neue Kategorie Distanzunterricht im Präsenzunterricht.. Eigentlich sogar die meistpraktizierte..

Das System ist selbst für die umzusetzenden Beteiligten kaum zu durchdringen..

Jedenfalls, weil Du den Edit vermutlich überlesen hast, großen Respekt für deine bisherige Leistung. Das Mantra lautet unter Tags Stunden und während der Ausbildung Tage zählen.. Wir schaffen das!

Bearbeitet von vincent_it
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb vincent_it:

Ich muss gestehen eher Logik als Wissen angewendet zu haben. 

Das System ist selbst für die umzusetzenden Beteiligten kaum zu durchdringen..

Keiner will hier den Teufel an die Wand malen, aber Wissen sollte schon die Basis für eine Entscheidung sein, selbst wenn die Situation noch so ausweglos scheint.

Wer mit wem kann oder wer wen kennt ?

Wenn man basierend hierauf  Entscheidungen trifft, wird es doch komplett intransparent.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb vincent_it:

Ich muss gestehen eher Logik als Wissen angewendet zu haben. Meine Logik ist, Tele-Unterricht von Zuhause ist prinzipiell das selbe wie Tele-Unterricht vom Bildungsträger aus.

Sagen wir so, ich kann die logische Schlussfolgerung an dieser Stelle verstehen - das macht sie aber leider nicht zur realen Umsetzung ;) Es ist tatsächlich so, dass vormittags, der gleiche Unterricht, mit dem gleichen Programm und der gleichen Beteiligung von Zuhause aus verfolgt, als Fehlzeit gilt und mit IP-Adresse von Comcave-Standort aus verfolgt, als Anwesend.
Die Sinnhaftigkeit könnte man jetzt hinterfragen - es aber auch einfach lassen. Es ist auf jeden Fall Teil des Vertrags den ich unterschrieben und damit etwas worauf ich mich eingelassen habe.
Und vor dem Umzug was es auch ehrlich kein Problem - wir waren zu viert in einem deutlich größeren Raum und immerhin haben 2 von uns am gleichen Unterricht teilgenommen. Absolut verkraftbar und mit jeder Alltags-Bürosituation vergleichbar.
Erst mit dem Umzug kamen für mich die Probleme.

Gerade weil ich mein Ergebnis aus der AP1 (und danke btw!!) eigentlich nicht nur halten, sondern übertreffen möchte, überlege ich jetzt eben was es an Spielraum gibt und war interessiert was andere da so an Erfahrungen gemacht haben.
Wenn es keinen Spielraum über die 10% hinaus gibt, arbeite ich eben mit dem was ich habe und hänge Abends länger an den Übungen. Tage zählen ist das eine - aber es liegt eben auch ne riesen Chance drin ein paar Monate so richtig Arbeit reinzustecken und dann mit nem guten Abschluss rauszugehen. Ich versuche nur herauszufinden wie ich Behinderung eben jener Arbeit für einen maximalen Zeitraum an Zeit entkomme ohne meine Prüfungszulassung zu riskieren xDDD

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb AlineC:

Wenn es keinen Spielraum über die 10% hinaus gibt, arbeite ich eben mit dem was ich habe und hänge Abends länger an den Übungen. Tage zählen ist das eine .....

Von welcher konkreten Restzeit in Stunden sprechen wir denn eigentlich ? Ich hab zwar jetzt im Thread irgend was von 4 Monaten gelesen, aber die können ja unterschiedlich im Unterrichtsplan verteilt sein (mit Urlaub, Prüfungsvorbereitungszeit, etc.). 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb prefix:

Wenn die IHK des TE seine "zuHause" Fehlzeiten anerkennt und zur Prüfung zulässt, hat AlineC ihr Ziel erreicht.
Die Zusage muß nur verläßlich sein.

PS: Ich dachte wir machen hier keine unbewiesenen Negativdarstellungen mehr.

Liegt das überhaupt im Entscheidungsspielraum der IHK (als Nicht Kostenträger) ?

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