allesweg Geschrieben 19. Juli Teilen Geschrieben 19. Juli vor 1 Minute schrieb Tratos: 3 1/2 Jahre Lehrzeit Aber nicht als Fachinformatiker, oder? vor 2 Minuten schrieb Tratos: ein halbes Jahr übernahme für die persönliche Jobsuche Eine befristete Übernahme ist etwas völlig anderes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. Juli Teilen Geschrieben 19. Juli vor 19 Stunden schrieb gabrielinc: Wenn du hingegen jemand ohne Berufserfahrung nach der Ausbildung hast, dann müssen Kollegen erstmal Zeit in diesen investieren („negative Produktivität“, er muss sich selbstständig einarbeiten („neutrale Produktivität“) und die wenigen Aufgaben, die er alleine machen kann, dauern eben noch entsprechend lange („niedrige Produktivität“). Wenn ein Azubi zum Ende seiner Ausbildungszeit ohne Themenwechsel übernommen wird, sollte er schon eingearbeitet sein. Wenn man allerdings intern thematisch so sehr wechselt, dass man kaum internes Wissen der letzten 2-3 Jahre anwenden kann, wirkt es wie ein externer Wechsel, bei dem eine Probezeit verständlich wäre. Aber ohne weitere Angaben von @NigglzFIAE kann man nur mutmaßen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris-Info Geschrieben 19. Juli Teilen Geschrieben 19. Juli Am 18.7.2024 um 13:11 schrieb bigvic: Für mich war wichtig in dem Aufgabengebiet zu arbeiten in dem ich mich weiterentwickeln möchte und mit absoluten Cracks zusammenzuarbeiten von denen ich unendlich viel lernen kann. Ich wollte Verantwortung übernehmen. ==> steile Lernkurve. Das ist durchaus das bessere Kriterium, aber ich sehe da oft eine gewisse Korrelation. In einem Unternehmen das mit Gehalt und Benefits geizt ist die Qualität der Projekte und Technologien oft auch nicht besonders hoch und die absoluten Cracks arbeiten aus den selben Gründen auch wo anders. Sprich Steile Lernkurve halte ich leider unter den Voraussetzungen für unwahrscheinlich. allesweg und Brapchu reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Parser Geschrieben 19. Juli Teilen Geschrieben 19. Juli Am 18.7.2024 um 12:36 schrieb charmanta: Wo ist das Problem ? Wenn der AG Dich kündigen will wird er das tun. Die Frist ändert sich und er muss begründen. Du kannst immer kündigen. mal eine Verständnisfrage für mich: Bedeutet Probezeit nicht, dass der AG innerhalb selbiger gerade nicht die Kündigung begründen muss und der AN deshalb auch gerade nicht mit dem Kündigungsschutzgesetz gg den AG ins Feld ziehen kann ? Muss ehrlich sagen, ich finde das Thema auch recht spannend. Eigentlich sollte man doch als Auszubildender , der als AN übernommen werden möchte idealerweise einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit anpeilen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. Juli Teilen Geschrieben 19. Juli IANAL, keine Rechtsberatung: falls es zu einer Arbeitgeber-Kündigung innerhalb dieser vereinbarten Probezeit kommt, könnte man als Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Schritte einleiten, da das Beschäftigungsverhältnis schon so lange existierte, dass die Probezeit rechtlich unzulässig sei. Ergebnis könnte ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung statt Probezeitkündigung sein. Oder halt nur die Anwaltskosten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Juli Teilen Geschrieben 19. Juli vor 28 Minuten schrieb Parser: mal eine Verständnisfrage für mich: Bedeutet Probezeit nicht, dass der AG innerhalb selbiger gerade nicht die Kündigung begründen muss und der AN deshalb auch gerade nicht mit dem Kündigungsschutzgesetz gg den AG ins Feld ziehen kann ? Das ist die Idee, aber siehe die Antwort von @allesweg. Ein befreundeter IT-Leiter hatte letztens den Fall, dass er einen "Wackelkandidaten" nach der Lehre. Also man unschlüssig war, ob man den Lehrling übernehmen soll oder nicht. Es gab Gründe dafür und dagegen. Der Lehrling wäre sehr gerne geblieben. Er hätte ihm gerne die Chance gegeben, aber da er ihm keine rechtssichere Probezeit geben kann und sie per se keine Zeitverträge machen, hat er ihn dann nicht übernommen. In 95% der Fälle denke ich sollte es nach der Ausbildungszeit klar sein, ob man einen Azubi übernehmen möchte oder nicht. Und der Rest hat halt Pech - oder Glück, je nachdem wie man es sieht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datawrapper Geschrieben 19. Juli Teilen Geschrieben 19. Juli Wie wäre es, einfach zum Arbeitgeber sagen, dass er bitte die Probezeit aus dem Arbeitsvertrag nehmen soll, weil du sie nicht als notwendig erachtest, da du das Unternehmen und das Unternehmen dich kennt. Selbst wenn die Probezeit arbeitsrechtlich nicht haltbar ist, kannst du dir so einen Haufen Ärger und Arbeit ersparen. Mal ganz abgesehen von den Kosten. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. Juli Teilen Geschrieben 19. Juli (bearbeitet) vor 6 Stunden schrieb Datawrapper: Wie wäre es, einfach zum Arbeitgeber sagen, dass er bitte die Probezeit aus dem Arbeitsvertrag nehmen soll, weil du sie nicht als notwendig erachtest, da du das Unternehmen und das Unternehmen dich kennt. Selbst wenn die Probezeit arbeitsrechtlich nicht haltbar ist, kannst du dir so einen Haufen Ärger und Arbeit ersparen. Mal ganz abgesehen von den Kosten. Warum sollte man das tun? Wenn der AG selbst nicht weiß, was er da macht muss man ihn nicht zwingend darauf aufmerksam machen. In 99,9% der fälle wird es eh egal sein weil einfach er 08/15 Vorlagenvertrag genommen wurde in dem das halt drin steht und der AG eh nicht vorhat die Klausel zu ziehen. Für die restlichen 0.01% ist die Sicherheit, dass man als AN selbst innerhalb von 14 Tagen weg sein kann auch nicht übel. Und über Standardklauseln würde ich mit dem AG nicht diskutieren wenn sie mich nicht negativ beeinflussen. Bearbeitet 19. Juli von Maniska allesweg und Enno reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ammil Geschrieben 20. Juli Teilen Geschrieben 20. Juli Eigentlich kommt dir das gelegen. Du genießt ab Tag 1 Kündigungsschutz, aber kannst selbst mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Mein Rat: Eine Übernahme sieht im Lebenslauf gut aus. Nimm das Angebot an und bewerbe dich sofort weg. Dein Betrieb hat dir gezeigt, dass sie nichts von dir halten. Sie verdienen deine Loyalität nicht. Chris-Info und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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