HAL_9000 Geschrieben 25. September Teilen Geschrieben 25. September (bearbeitet) Hallo, ich bin neu auf diesem Forum. Daher vorneweg die Bitte um Nachsicht, wenn das Thema hier nicht passt oder das Format für das Posting nicht stimmig ist. Über Hinweise und Tipps schon mal "danke" im Voraus! 🙂 Nun zum eigentlichen Anliegen: Ich mache derzeit eine Umschulung zum Fachinformatiker Systemintegration über die IHK in Darmstadt. Die AP1 habe ich hinter mir und vor einer Woche habe ich meine betriebliche Praxisphase bei einem branchenübergreifenden IT-Dienstleister für klein- und mittelständische Unternehmen mit ca. 3500 Mitarbeitende begonnen. Ich arbeite im Bereich IT-Sicherheit unter dem Country Security Manager. Jetzt bin ich dabei, ein geeignetes Thema für meine Projektarbeit zu erkunden. Mein Vorgesetzter hat mir keine Vorgaben gemacht, also kann ich frei entscheiden, wo es hingehen soll. Das Unternehmen hat ein umfangreiches ISMS, nach ISO/IEC 27001 zertifiziert, und strebt derzeit an, den TISAX-Prozess zu durchlaufen. Ich hätte Interesse und könnte mir vorstellen, im Rahmen von diesem TISAX-Prüfungsverfahren meine Projektarbeit einzubetten. Da das gesamte TISAX-Prüfungsverfahren mein Zeitlimit von 40 Stunden mit Sicherheit überschreitet, wäre es denkbar, lediglich einen Teilbereich zu bearbeiten, etwa den Bereich "Organisatorische Maßnahmen". Frage an die Projekterfahrenen unter euch: Ist erfahrungsgemäß so ein "Compliance-Thema" angemessen für eine Projektarbeit? Wenn ja, worauf sollte ich achten? Was darf auf keinen Fall fehlen? Gibt es Beispiele, Anhaltspunkte, Erfahrungswerte und/oder weitere Informationsquellen, die mir weiterhelfen könnten? Ich stehe noch ganz weit am Anfang und bin für jeden Tipp, Rat oder Hinweis dankbar. Da die IHK Darmstadt nur wenige Vorgaben macht, wie ein Projektantrag als auch eine Projektarbeit auszusehen hat, bin ich für alles dankbar, was euch einfällt. Vielen Dank! Bearbeitet 25. September von mapr k.a. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 25. September Teilen Geschrieben 25. September Das passt leider gar nicht zur Prüfungsordnung, weil Du zb keinen kaufmännischen Ansatz hast. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen. Kurz: halte ich nicht für zulassungsfähig. Meinungen aus Hessen hierzu ? @skylake DeusXcb und HAL_9000 reagierten darauf 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HAL_9000 Geschrieben 25. September Autor Teilen Geschrieben 25. September Alles klar. Vielen Dank für Deine hilfreiche und detaillierte Antwort. Das nehme ich gerne mit für mein weiteres Brainstorming 🙂 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 25. September Teilen Geschrieben 25. September Ich bin da bei @charmanta: mir fehlt da auch der kaufmännische Ansatz und irgendwie scheint mir auch schon alles vorgegeben. Aber ich bin auch gespannt, was @skylake dazu sagt. HAL_9000 reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 25. September Teilen Geschrieben 25. September Ich kann zwar nicht für jeden hessischen Prüfungsausschuss sprechen aber so wie von dir dargestellt, halte ich es auch für nicht zulassungsfähig. Gerade wenn alles vorgegeben ist und keine Entscheidungen getroffen werden, wäre das ein Punkt der entweder zu einer Ablehnung führt oder sich in der Punktzahl negativ auswirken wird. Auch ein kaufmännische Betrachtung sollte in einer Projektarbeit nicht fehlen und hier stellt sich die Frage, wo/ob dieser ins Projekt einfließen kann. Wobei ich glaube, dass wenn man das Thema ordentlich umschreibt und die obigen Punkte einbringt, dass Thema durchaus auch genehmigt werden kann. Einige Ausschüsse sind bereits so ausgehungert nach Themen, die sie nicht jedesmal sehen, dass relativ freizügig auf den „genehmigt“ Knopf geklickt wird *lach* :). Es muss wie von charmanta beschrieben, zur Prüfungsordnung und zum Berufsschwerpunkt passen. HAL_9000 reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HAL_9000 Geschrieben 25. September Autor Teilen Geschrieben 25. September Vielen Dank für das hilfreiche Feedback. Ja, der kaufmännische Blickwinkel sollte nicht außer Acht gelassen werden. Damit muss ich mich also noch definitiv intensiver beschäftigen und idealerweise mit den Ausbildern im Unternehmen abstimmen. Also danke nochmals! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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