Feylina Geschrieben vor 9 Stunden Teilen Geschrieben vor 9 Stunden Grüße, auch wenn es bei mir noch eine Weile hin ist, gibt es den eine Liste mit zugelassenen Taschenrechnern oder kann man alles mitbringen, solange es nicht programmierbar ist? Ich dachte tatsächlich an sowas hier: (Fand den ganz Fancy, weil man Formeln wohl per Hand schreiben kann) https://www.amazon.de/dp/B0B23YPVCD/ref=vp_d_cpf-substitute-widget-prodsubs_pd?_encoding=UTF8&pf_rd_p=f4a127f7-44e9-40ce-9223-0fcbd97a4a1a&pf_rd_r=XZHFDZ7M585WGKEZADM4&pd_rd_wg=PPxPz&pd_rd_i=B0B23YPVCD&pd_rd_w=3oMY0&content-id=amzn1.sym.f4a127f7-44e9-40ce-9223-0fcbd97a4a1a&pd_rd_r=941322d4-3608-4306-be69-bb73f2a08f0a&th=1#customerReviews Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spunkee Geschrieben vor 7 Stunden Teilen Geschrieben vor 7 Stunden (bearbeitet) Zitat Neben den berufsbezogenen Hilfsmitteln ist im Regelfall für alle Ausbildungsberufe ein nicht programmierter netzunabhängiger und geräuscharmer Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten zugelassen. IHK.de Trifft das auf deinen zu? Dann sollte er wohl zugelassen sein. Im Zweifel rufe bei deiner IHK an und frage die. Du solltest dir auch überlegen ob du so einen "Fancy" Taschenrechner überhaupt möchtest. Im Zweifel wirst du diesen während der Prüfung vielleicht 3 mal in der Hand haben. Da würde ich persönlich mich wahrscheinlich eher auf einen normalen Taschenrechner verlassen, der weniger Fail-Potential hat. Für die Formeln hast du ja eigentlich extra Papier. Bearbeitet vor 7 Stunden von Spunkee Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben vor 7 Stunden Teilen Geschrieben vor 7 Stunden In der Regel sind in einer Berufschule viele Prüfer anwesend. Die "sicherste" Antwort würdest du bekommen, wenn du bei Prüfern direkt nachfragst. Erstmal würde ich allerdings sagen, dass er ok ist. Ich habe diverse Reviews gelesen, bei denen der Taschenrechner nicht das gewünschte Ergebnis angezeigt hat, weil es im Bruch o.ä. dargestellt wurde. Wird für die Prüfung wahrscheinlich zweitrangig sein, allerdings kommt es bei manchen Aufgaben wohl vor. 🙂 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marubas Geschrieben vor 6 Stunden Teilen Geschrieben vor 6 Stunden (bearbeitet) Man weiß nie was man für Aufsichtspersonen während der Prüfung hat. Der entspricht zwar anscheinend den Kriterien, ein "nicht programmierter netzunabhängiger und geräuscharmer Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten"-Taschenrechner zu sein, aber allein dieser Notizenteil dürfte bei manch einem Verdacht erregen. Deshalb würde ich auf Nummer sicher gehen und einfach 'nen Standard-Taschenrechner benutzen. Hab gerade mal nachgeguckt und müsste den Casio FX-82SOLARII benutzt haben. Ohne wilde Zusatzfunktionen, aber völlig ausreichend für die Prüfungsaufgaben, günstig und definitiv zugelassen. Bearbeitet vor 6 Stunden von Marubas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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