leviyuki Geschrieben 27. November Teilen Geschrieben 27. November Hi, ich häte eine Frage und zwar konnte ich leider aus gesundheitlichen Gründen nicht an der heutigen FISI Abschlussprüfung teilnehmen. Da ich ein verkürzer war, musste ich meine Projektdokumentation bereits in diesem Monat (November) abgeben, sodass ich im Januar 2025 das Fachgespräch habe. Frage: Ich konnte heute nicht an der schriftlichen Abschlussprüfung teilnehmen und werde diese im März nachholen. Muss ich in diesem Fall ein komplett neues Projekt erstellen, und entfällt mein Fachgespräch im Januar? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zimtrolle Geschrieben 27. November Teilen Geschrieben 27. November ich kann es dir zwar nicht garantieren aber afaik sind Projekt (Doku+ FG) und die schriftliche Prüfung zwei voneinander getrennte Prüfungsteile. Heißt wenn du das Projekt bestehst musst du nur die AP2 nachholen. Du bist dann eben nur erst im April/Mai Facharbeiter wenn du alles bestanden hast. leviyuki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karma Geschrieben 27. November Teilen Geschrieben 27. November (bearbeitet) Normalerweise läuft Fachgesprach normal, vorausgesetzt du hast Projektdoku bestanden. Melde Dich am besten direkt beim Prüfungsamt Deiner IHK, nur die können das verbindlich beantworten. AP2 sollte aber erst imApril/ Mai sein, nicht im März. Bearbeitet 27. November von Karma leviyuki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ickevondepinguin Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November vor 13 Stunden schrieb Zimtrolle: Heißt wenn du das Projekt bestehst musst du nur die AP2 nachholen. Genau das! Wobei AP2 und Projekt auch "ein Prüfungsteil" sind. Aber eben getrennt abgehandelt werden. Sprich, AP2 besteht aus Schriftlicher Prüfung + Projektdoku + Präsentation/Fachgespräch vor 14 Stunden schrieb Karma: Normalerweise läuft Fachgesprach normal, vorausgesetzt du hast Projektdoku bestanden. Das würde ich als Prüfer so nicht unterschreiben. Projektdoku ist EIN Teil der AP2. Dieser darf auch 5 oder 6 sein, rechnerisch besteht mit Präsentation+Fachgespräch sowie dem schriftlichen Teil von AP2 noch die Chance zu bestehen. Die Projektdoku ist selten, für den praktischen Teil alleine, das K.O., dazu muss die AP2 schriftlich "schlecht genug" sein.... Du bist damit eigentlich im klaren Vorteil: Du hast jetzt "nur" Präsi + FG vor der Brust und kannst danach in "Ruhe" dich nochmal auf die schriftliche Prüfung vertieft vorbereiten. Es gibt aber eine Voraussetzung in deinem Fall: Du hast eine Krankschreibung vom Arzt! Wenn das nicht der Fall ist, ist die AP2 ungenügend zu werten. Damit hängt es dann am Projektteil selbst, ob du da "nochmal ran musst" - bestanden hast du in diesem Fall aber nicht. Der nächste Versuch wäre aber folglich wieder zur Sommerprüfung April/Mai. leviyuki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
randomname2 Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November vor einer Stunde schrieb ickevondepinguin: Es gibt aber eine Voraussetzung in deinem Fall: Du hast eine Krankschreibung vom Arzt! Wenn das nicht der Fall ist, ist die AP2 ungenügend zu werten. Damit hängt es dann am Projektteil selbst, ob du da "nochmal ran musst" - bestanden hast du in diesem Fall aber nicht. Der nächste Versuch wäre aber folglich wieder zur Sommerprüfung April/Mai. Frage/Anmerkung dazu: Ist es praktisch nicht egal, wenn man keine AU hat? Ja, du vergeigst einen Versuch und AU ist ohne Frage sinnvoll. Aber da der Teil (bzw. 3x10%) als ungenügend zählt, muss ja eh alles mit dieser Benotung wiederholt werden (und wird somit quasi auf null gesetzt) oder verstehe ich das falsch? Das Projekt und AP1 sind ja Abseits dessen, das hattest du ja schon erwähnt. Lediglich der Zäher "Mögliche Prüfungen ohne Konsequenzen" verringert sich um einen Versuch, mit AU geht dieser also nicht flöten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haayce Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November vor 9 Minuten schrieb randomname2: Frage/Anmerkung dazu: Ist es praktisch nicht egal, wenn man keine AU hat? Ja, du vergeigst einen Versuch und AU ist ohne Frage sinnvoll. Aber da der Teil (bzw. 3x10%) als ungenügend zählt, muss ja eh alles mit dieser Benotung wiederholt werden (und wird somit quasi auf null gesetzt) oder verstehe ich das falsch? Das Projekt und AP1 sind ja Abseits dessen, das hattest du ja schon erwähnt. Lediglich der Zäher "Mögliche Prüfungen ohne Konsequenzen" verringert sich um einen Versuch, mit AU geht dieser also nicht flöten Nein nicht ganz, ungenügend zählt auch als Versuch, und da hast ja nur 3 Wenn du wegen Kranktheit nicht teilnimmst hast du immernoch 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
randomname2 Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November Genau das war ja meine Aussage bzw Frage. Am Ergebnis ändert sich nichts (da ja nicht die beiden Prüfungen gegen gerechnet würden (also 6+2= Gesamt 4), sondern die 6 quasi wegfällt und nur der Versuchszähler weniger wird ohne AU. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karma Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November vor 1 Stunde schrieb ickevondepinguin: Genau das! Wobei AP2 und Projekt auch "ein Prüfungsteil" sind. Aber eben getrennt abgehandelt werden. Sprich, AP2 besteht aus Schriftlicher Prüfung + Projektdoku + Präsentation/Fachgespräch Das würde ich als Prüfer so nicht unterschreiben. Projektdoku ist EIN Teil der AP2. Dieser darf auch 5 oder 6 sein, rechnerisch besteht mit Präsentation+Fachgespräch sowie dem schriftlichen Teil von AP2 noch die Chance zu bestehen. Die Projektdoku ist selten, für den praktischen Teil alleine, das K.O., dazu muss die AP2 schriftlich "schlecht genug" sein.... Du bist damit eigentlich im klaren Vorteil: Du hast jetzt "nur" Präsi + FG vor der Brust und kannst danach in "Ruhe" dich nochmal auf die schriftliche Prüfung vertieft vorbereiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karma Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November das "normal" bezog sich auf den Zeitrahmen in diesem Fall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haayce Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November vor 28 Minuten schrieb randomname2: Genau das war ja meine Aussage bzw Frage. Am Ergebnis ändert sich nichts (da ja nicht die beiden Prüfungen gegen gerechnet würden (also 6+2= Gesamt 4), sondern die 6 quasi wegfällt und nur der Versuchszähler weniger wird ohne AU. Dann hab ich’s falsch verstanden, aber ich glaube so ist’s Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ickevondepinguin Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb randomname2: Lediglich der Zäher "Mögliche Prüfungen ohne Konsequenzen" verringert sich um einen Versuch, mit AU geht dieser also nicht flöten Richtig. Mit AU verschiebt sich dein Termin für die schriftliche Prüfung. Nächst-möglicher Termin ist vom Winter ausgehend der Sommer, vom Sommer ausgehend der Winter. Deutlicher wird das zum Fachgespräch / Präsentation. Da hab ich auch schon Nachhol-Termine einige Wochen später für diesen einen Prüfling erlebt. Oder eben auch zum nächsten Regeldurchlauf. Hängt vom Prüfungsausschuss und dem Prüfling ab, bei der Terminfindung. Handhaben wir wie folgt: Prüfungsausschuss macht Terminvorschläge (2-3 maximal), passt dem Prüfling keiner der Termine -> Einplanung zum nächsten Regeldurchgang, solange muss er dann halt warten. Bei unentschuldigtem Fehlen würden wir im Fall Präsi/FG keinen Alternativtermin anbieten. Versuch "vergeigt" - halbes Jahr später bitte antreten, mit noch diesem + einem weiteren, möglichen Versuch. Bearbeitet 28. November von ickevondepinguin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November vor 8 Minuten schrieb ickevondepinguin: . Mit AU Kurze Anmerkung: Soweit ich weiß reicht eine normale AU da nicht und man braucht tatsächlich ein Attest. Auch wenn viele das Synonym verwenden gibt es da Unterschiede. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ickevondepinguin Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November vor 53 Minuten schrieb Brapchu: Kurze Anmerkung: Soweit ich weiß reicht eine normale AU da nicht und man braucht tatsächlich ein Attest. Auch wenn viele das Synonym verwenden gibt es da Unterschiede. Ggf. unterschiedlich von Kammer zu Kammer. Bei uns hab ich zumindest noch nicht erlebt, dass eine normale AU nicht ausreichen würde. Müsste ich aber auch erfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karma Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November vor 1 Stunde schrieb Brapchu: Kurze Anmerkung: Soweit ich weiß reicht eine normale AU da nicht und man braucht tatsächlich ein Attest. Auch wenn viele das Synonym verwenden gibt es da Unterschiede. das kann nur die betreffende Kammer, also OTs Prüfungsamt beantworten. Bei einigen Kammern reicht AU, bei anderen steht schon auf der Website, dass AU nicht ausreicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiaMuh Geschrieben 28. November Teilen Geschrieben 28. November vor 3 Stunden schrieb Brapchu: Kurze Anmerkung: Soweit ich weiß reicht eine normale AU da nicht und man braucht tatsächlich ein Attest. Auch wenn viele das Synonym verwenden gibt es da Unterschiede. Ich hatte damals Corona, da ging das mit der AU irgendwie durch und durfte später schreiben. Vllt war das auch ne Ausnahme idk. Oder es kommt einfach auf die IHK an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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