Nörten Commander Geschrieben 15. Dezember Geschrieben 15. Dezember (bearbeitet) Ich habe zum 15. Juni 2024 einen Job als IT-SE angetreten, welcher mir jetzt zum letztmöglichen Arbeitstag innerhalb der 6-monatigen Probezeit am 13.12.2024 (Ironischerweise ein schwarzer Freitag) aus sogenannten "betrieblichen Gründen" gekündigt wurde. Primär stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Kündigung - eine längere Recherche brachte leider keine eindeutige Aussage. Zudem, was passiert mit der vertraglich vereinbarten Jahressonderzahlung, den geleisteten Überstunden auf meinem Arbeitszeitkonto und den Resturlaubstagen (ich durfte in der Probezeit noch keinen Urlaubsantrag stellen und habe also jetzt noch 15 Tage Erholungsurlaub sowie fast 100 Überstunden auf meinem AZK)? Existiert auch ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung? All das ist in dem Arbeitsvertrag garnicht oder nicht eindeutig festgelegt. Wie gesagt, ich habe bereits Online recherchiert und ChatGPT konsultiert, aber die verschiedenen Aussagen sind ungenau und oftmals sogar widersprüchlich! Gibt es hier im Forum eventuell sachkundige Personen, idealerweise Arbeitsrechtler? Natürlich werde ich auch einen Fachanwalt konsultieren, aber mangels Rechtschutzversicherung meinerseits werde ich unter Umständen nur die Erstberatung inanspruch nehmen wollen. Bearbeitet 15. Dezember von Nörten Commander Zitieren
eKrumel Geschrieben 15. Dezember Geschrieben 15. Dezember (bearbeitet) Kündigung sollte Rechtens sein - dafür ist ja die Probezeit da sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Stunden und co und Urlaub solltest du definitiv nach hacken gehen gehe mal von aus das sie dir dort was für geben müssen. Bin kein Jurist/Laie Gibt es hier im Forum eventuell sachkundige Personen, idealerweise Arbeitsrechtler? Anwalt/Arbeitsgericht Bearbeitet 15. Dezember von eKrumel Nörten Commander reagierte darauf 1 Zitieren
Nörten Commander Geschrieben 15. Dezember Autor Geschrieben 15. Dezember vor 9 Minuten schrieb eKrumel: Anwalt/Arbeitsgericht vor 14 Minuten schrieb Nörten Commander: Natürlich werde ich auch einen Fachanwalt konsultieren, aber mangels Rechtschutzversicherung meinerseits werde ich unter Umständen nur die Erstberatung inanspruch nehmen wollen. Zitieren
Enno Geschrieben 15. Dezember Geschrieben 15. Dezember Ich bin kein Jurist. Dies stellt keine Rechtsberatung dar! Eine Kündigung am letzten Tag der Probezeit ist genauso rechtens wie am ersten Tag. Sprich auch am letzten Tag der Probezeit kann der AG mit einer Frist von 14Tage kündigen. Bei dir also Kündigung eingegangen am 13.12. Damit Vermutlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 27.12. Komisch ist eine Kündigung mit Angabe von Gründen. Probezeit Kündigungen kenn ich bisher immer ohne jegliche Angabe von Gründen. Kein Urlaub in der Probezeit ist nicht richtig. Es besteht erst nach 6 Monaten der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. bis dahin erwirbt man mit jedem Gearbeiteten Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Beispiel: 24 Tage Jahresurlaub. Man kann also nicht im ersten Monat 1 Woche frei machen. Im 4ten geht das. = 3 Monate gearbeitet = 6 Tage Urlaub erworben. -> Berechnung des Resturlaubs ist auch abhängig von Formulierungen in deinem Arbeitsvertrag. Da es aber nun so ist, das du keinen genommen hast un 15 Tage angehöuft hast sowie 100 Überstunden. Solltes du soviele Tage Urlaub noch in batur nehmen wie möglich. Also 16.-20. / 23. 24. und 27. also insgesamt gehen noch 8 Tage abzubauen. Die Restlichen 7 Tage werden ausgezahlt wenn Ihr euch einigt. Gesetzlich hast du leider keinen Anspruch darauf. Genauso Überstunden. Auch da kommt es darauf an wie die Regelungen in deinem Arbeitsvertrag sind. z.B. auch hier einiges an Erklärungen: https://www.stepstone.de/magazin/artikel/urlaubsanspruch-bei-kuendigung BlueSkies, Nörten Commander und allesweg reagierten darauf 1 2 Zitieren
bigvic Geschrieben 15. Dezember Geschrieben 15. Dezember vor 2 Stunden schrieb Nörten Commander: Ich habe zum 15. Juni 2024 einen Job als IT-SE angetreten, welcher mir jetzt zum letztmöglichen Arbeitstag innerhalb der 6-monatigen Probezeit am 13.12.2024 (Ironischerweise ein schwarzer Freitag) aus sogenannten "betrieblichen Gründen" gekündigt wurde. Primär stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Kündigung - eine längere Recherche brachte leider keine eindeutige Aussage. Ja, daher gibt es ja die Probezeit wie mein Vorposter geschrieben hat. Ist nicht optimal anscheinend ohne Vorwarnung?!, aber so ist das nun mal. Mein Tipp: Verschwende deine Energie und Geld nicht mit nutzlosen Rechtsstreitigkeiten. Konzentriere dich auf die Jobsuche. Nörten Commander reagierte darauf 1 Zitieren
Nörten Commander Geschrieben 15. Dezember Autor Geschrieben 15. Dezember vor 2 Stunden schrieb Enno: -> Berechnung des Resturlaubs ist auch abhängig von Formulierungen in deinem Arbeitsvertrag. Laut Arbeitsvertrag 30 Tage Jahresurlaub, bei kürzerer Anstellung werden die Urlaubstage anteilig pro Monat berechnet. Resttage verfallen zum Jahresende. Zum Urlaubsanspruch innerhalb der Probezeit gibt es eine interne Betriebsvereinbarung -> Urlaub wird in der Probezeit nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt. Zitieren
Nörten Commander Geschrieben 15. Dezember Autor Geschrieben 15. Dezember vor 47 Minuten schrieb bigvic: Ist nicht optimal anscheinend ohne Vorwarnung?! Ja, ohne direkte Vorwarnung. Es war nur ganz allgemein von notwendigen betrieblichen Anpassungen aufgrund der aktuellen Auftragslage die Rede. (Einer unserer Hauptkunden hat seinen Rahmenvertrag gekündigt bzw. nicht verlängert) Zitieren
charmanta Geschrieben 15. Dezember Geschrieben 15. Dezember vor 3 Stunden schrieb Nörten Commander: Zum Urlaubsanspruch innerhalb der Probezeit gibt es eine interne Betriebsvereinbarung -> Urlaub wird in der Probezeit nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt. Das wäre meines Erachtens ein Fall für einen Arbeitsrechtler. Bin auch kein Jurist ... aber das scheint mir sittenwidrig zu sein. vor 5 Stunden schrieb Enno: Genauso Überstunden. Auch da kommt es darauf an wie die Regelungen in deinem Arbeitsvertrag sind. Wobei hier zu bedenken ist ob wir über Überstunden oder Mehrarbeit reden. Auch ein Fall für einen Arbeitsrechtler. Nörten Commander reagierte darauf 1 Zitieren
Diskettenstanzer Geschrieben 15. Dezember Geschrieben 15. Dezember vor 7 Stunden schrieb Nörten Commander: welcher mir jetzt zum letztmöglichen Arbeitstag innerhalb der 6-monatigen Probezeit am 13.12.2024 Welche Kündigungsfristen bestehen laut Vertrag in der Probezeit? Zitieren
Alex_winf01 Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember vor 15 Stunden schrieb Enno: Die Restlichen 7 Tage werden ausgezahlt wenn Ihr euch einigt. Gesetzlich hast du leider keinen Anspruch darauf. Das sieht das Bundesurlaubsgesetz anders: Nach § 7 Abs. 4 BUrlG müssen Urlaubstage, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden können, ausbezahlt werden. Mein Ex-Arbeitgeber hat genauso argumentiert wie Du als ich mal in der Probezeit geflogen bin. Vor Gericht hat er dann verloren, mein Ex-Arbeitgeber musste mir den nicht genommenen Urlaub + Überstunden (die ich nachweisen konnte, dass diese angeordnet waren) ausbezahlen. Nörten Commander reagierte darauf 1 Zitieren
Wissenshungriger Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember vor 17 Stunden schrieb Nörten Commander: aus sogenannten "betrieblichen Gründen" gekündigt wurde Schau auch, dass du ein Arbeitszeugnis bekommst, in dem die Kündigung betriebsbedingt drinnen steht. Dann ist auch für den Arbeitgeber klar, dass es nicht an dir gelegen hat. Plus bedauern und weiterhin viel Erfolg. Dann passt das. Nörten Commander und foo42 reagierten darauf 1 1 Zitieren
randomname2 Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember vor 18 Stunden schrieb Nörten Commander: Primär stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Kündigung - eine längere Recherche brachte leider keine eindeutige Aussage. Solange es innerhalb der Probezeit geschieht, ist der letzte Tag rechtens. vor 18 Stunden schrieb Nörten Commander: Zudem, was passiert mit der vertraglich vereinbarten Jahressonderzahlung, den geleisteten Überstunden auf meinem Arbeitszeitkonto und den Resturlaubstagen (ich durfte in der Probezeit noch keinen Urlaubsantrag stellen und habe also jetzt noch 15 Tage Erholungsurlaub sowie fast 100 Überstunden auf meinem AZK)? JSZ: Siehe deinem Vertrag, weil Sonderregelung. Überstunden/Mehrarbeit: Je nachdem, was ist wirklich ist. Sollte in der Regel soviel genommen werden wie möglich, Auszahlen geht aber beim Ausscheiden aus dem Betrieb ohne Probleme. Waren die Stunden angeordnet oder wurden zumindest im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung geleistet? Die Formulierung bezüglich des Urlaubes wird wohl häufiger genutzt, ist aber nicht rechtens. Wäre halt die Frage, was passiert wäre, hättest du vorher schon etwas gesagt. Für dich jetzt zwar nicht mehr relevant, aber trotzdem mal angerissen: Wie soll bitte der Urlaub verfallen, wenn du den nicht nehmen darfst? Gar keinen Urlaub für ein halbes Jahr gewähren ist sicherlich nicht im Sinne des BUrlG. vor 18 Stunden schrieb Nörten Commander: Existiert auch ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung? Nein, niemals. Das ist eine Individual- oder Tarifvertragseinigung. Gibt es das weder im AV noch einen Tarifvertrag, gibt es nichts. Zusätzlich gibt es nichts, weil du in der Probezeit gekündigt wurdest, also komplett ohne Stress für den Arbeitgeber. vor 18 Stunden schrieb Nörten Commander: All das ist in dem Arbeitsvertrag garnicht oder nicht eindeutig festgelegt. Wenn was nicht im Vertrag steht, gelten die gesetzlichen Regelungen. Gültig sind natürlich auch Verweise auf geltende Tarifverträge vor 18 Stunden schrieb Nörten Commander: Gibt es hier im Forum eventuell sachkundige Personen, idealerweise Arbeitsrechtler? IBKA, der wird dir wahrscheinlich aber auch nicht großartig helfen können wegen der Probezeit. Allerhöchstens wegen den zu gewährenden/bezahlenden Urlaubstagen und Stunden. Je nach Stundenlohn geht es hier (nach grober Rechnung) um mehrere tausend Euro. Arbeitest du jetzt noch weiter oder bist du unter Anrechnung der Tage freigestellt? Nörten Commander reagierte darauf 1 Zitieren
Gooose Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember vor 50 Minuten schrieb randomname2: Gültig sind natürlich auch Verweise auf geltende Tarifverträge oder auch Vetriebsvereinbarungen, wenn vorhanden. Zitieren
Nörten Commander Geschrieben 16. Dezember Autor Geschrieben 16. Dezember (bearbeitet) vor 12 Stunden schrieb charmanta: Wobei hier zu bedenken ist ob wir über Überstunden oder Mehrarbeit reden. Auch ein Fall für einen Arbeitsrechtler. Danke für den Hinweis. Der Unterschied war mir nicht bewusst. Es handelt sich tatsächlich um Mehrarbeit überwiegend bedingt durch lange Fahrtzeiten zum jeweiligen Kunden. Bearbeitet 16. Dezember von Nörten Commander Zitieren
Nörten Commander Geschrieben 16. Dezember Autor Geschrieben 16. Dezember vor 12 Stunden schrieb Diskettenstanzer: Welche Kündigungsfristen bestehen laut Vertrag in der Probezeit? 14 Kalendertage. Zitieren
Nörten Commander Geschrieben 16. Dezember Autor Geschrieben 16. Dezember (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb randomname2: Waren die Stunden angeordnet oder wurden zumindest im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung geleistet? Arbeitest du jetzt noch weiter oder bist du unter Anrechnung der Tage freigestellt? Wie gesagt, die "Überstunden", die wie ich dank @charmanta gelernt habe eigentlich Mehrarbeit sind, weil nicht angeordnet, ergeben sich überwiegend aus langen Anfahrtszeiten zum Kunden und auch durch längere Installationszeiten als vorgesehen on Site. Hab jetzt meinen Kram weggeräumt, Fahrzeug gereinigt und abgegeben. Ab jetzt Urlaub bis zum Schluß (31.12.2024)! Bearbeitet 16. Dezember von Nörten Commander Zitieren
Nörten Commander Geschrieben 16. Dezember Autor Geschrieben 16. Dezember (bearbeitet) Noch was vergessen: Gemäß Arbeitsvertrag verkürzt sich der Jahresurlaub im Falle einer Kündigung auf den gesetzlichen Mindesturlaub, anteilig berechnet. Ist wohl arbeitsrechtlich so zulässig und durchaus üblich (Quelle: IHK). Bei mir also 20 Tage/Jahr => 10 Tage bei 6 Monaten Tätigkeit im Betrieb. Und oh Wunder, genau diese 10 Tage brauche ich jetzt auf bis Monatsende. Ein Schelm wer.... Bearbeitet 16. Dezember von Nörten Commander Zitieren
Enno Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember Aehm: AUFPASSEN! Du schriebst ganz im ersten Post: Ich habe zum 15. Juni 2024 ... angefangen. Damit ist dein letzter Tag der 14.12.2024 die Kündigung hast du am 13.12.2024 erhalten. 14 Tage sind dann der 27.12.2024 laut BGB §622 - Absatz 3: (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ob es dann rechtens ist das du die Kündigung zum 31.12.2024 erhälst prüfe bitte mal. foo42 und Nörten Commander reagierten darauf 1 1 Zitieren
Nörten Commander Geschrieben 16. Dezember Autor Geschrieben 16. Dezember vor 1 Minute schrieb Enno: AUFPASSEN! Ob es dann rechtens ist das du die Kündigung zum 31.12.2024 erhälst prüfe bitte mal. Werde das ASAP von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Nachdem ich den Schock halbwegs überwunden habe, komm ich mir inzwischen ziemlich vera..... lbert vor Zitieren
skylake Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember vor 32 Minuten schrieb Enno: Ob es dann rechtens ist das du die Kündigung zum 31.12.2024 Ist rechtens. Es kann durchaus am letzten Tag der Probezeit die Kündigung ausgesprochen werden. Je nach Vereinbarung muss der AN eben noch 2 Wochen wie du schreibst weiterbeschäftigt werden. Was dann passiert ist aber, dass der AG den AN freistellt (unter Bezahlung), da man i.d.R nach der Kündigung einen AN nicht mehr in der Bude haben möchte.... Zitieren
Enno Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember vor 11 Minuten schrieb skylake: Ist rechtens. Es kann durchaus am letzten Tag der Probezeit die Kündigung ausgesprochen werden. Je nach Vereinbarung muss der AN eben noch 2 Wochen wie du schreibst weiterbeschäftigt werden. Was dann passiert ist aber, dass der AG den AN freistellt (unter Bezahlung), da man i.d.R nach der Kündigung einen AN nicht mehr in der Bude haben möchte.... der 31.12. ist nicht 14 Tage nach der Kündigung. Habe ich oben aufgedröselt. Und das ist es was mich daran etwas stolpern lässt. Zitieren
bigvic Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember vor einer Stunde schrieb Nörten Commander: Werde das ASAP von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Mit welchem Ziel? Zitieren
randomname2 Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember vor 27 Minuten schrieb bigvic: Mit welchem Ziel? Ziel ist klar - Klage auf Wiedereinstellung -> kein Vertrauen auf beiden Seiten -> Aufhebungsvertrag mit Abfindung und faires Ausbezahlen der geleisteten Mehrstunden und des Urlaubes, sofern bis dahin noch vorhanden. foo42 reagierte darauf 1 Zitieren
bigvic Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember Also Abfindung ist man bei 6 Monaten bei 0.25 Monatsgehhältern bei aktueller Rechtssprechung. Ja nu, neben dem hohen Risiko das er kaum eine Chance hat und damit Baden geht ist der Ertrag bei Erfolg schon sehr dürftig, oder? Allein wegen der Kosten/Nutzen Rechnung kann ich nur davon abraten. Wenn es ums Ego geht, dann sowieso. Zitieren
skylake Geschrieben 16. Dezember Geschrieben 16. Dezember vor einer Stunde schrieb bigvic: Allein wegen der Kosten/Nutzen Rechnung kann ich nur davon abraten Vor allem da beim Arbeitsgericht jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen hat ... Kann man sich richtig schön die Finger verbrennen, vor allem bei einer klaren Sache (Kündigung rechtzeitig ausgesprochen). Strittig wäre halt, ob die Mehrstunden ausbezahlt werden müssen oder nicht. Bei einer reinen Egogeschichte sollte man vllt. sich vor Augen halten wie teuer der Spaß wirklich werden kann mit Anwalt + Gericht, die Gegenseite ziemlich sicher die Kosten problemlos aufbringen kann, man selbst nach einer Kündigung in der deutlich schwächeren Position ist. Ob man dann einen Egotrip durchziehen sollte bei dem (im schlechten Fall) dann ein vierstelliger Betrag im Feuer steht muss ja jeder für sich selbst entscheiden ... Goatbuster reagierte darauf 1 Zitieren
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