SoftLemon Geschrieben 5. Januar Geschrieben 5. Januar Hallo an alle. Ich bin im ersten Jahr meiner Ausbildung zur FIDP (seit 01.08.24 und ohne IT-Vorkenntnisse) und soll ab 01.02.25 mit in die Rufbereitschaft unseres IT-Teams eingebunden werden. Ungefähr jede 6. oder 7. Woche für eine komplette Woche Montag morgens - Montag morgens. Ich muss also rund um die Uhr erreichbar sein und bereit sein an Problemen arbeiten zu können. Das, was mir ungaubliche Bauchschmerzen bereitet, ist, dass mir nur die ersten 2-3 Mal Hilfe von meinem Ausbilder zugesagt wurde, danach soll ich das alleine machen - ohne Backup Telefonjoker. Wir haben eine große Produktion und Verwaltung, bei uns kann vieles passieren und ich fühle mich nach diesen 6 Monaten Ausbildung noch nicht bereit. Ein weiteres Problem ist, dass ich kein Mitspracherecht habe. Ich habe meine Ängste bereits geäußert, jedoch will mein Vorgesetzer mich "ins kalte Wasser schmeißen" und hat meinen neuen Vertrag bereits bei der Personalabteilung in Auftrag gegeben. Am Anfang der Ausbildung hat mein Ausbilder mir zugesagt, dass ich nicht vor dem 3. Ausbildungsjahr mit der Rufbereitschaft beginnen soll - wenn überhaupt. Jetzt hat er ohne darüber zu reden dem einfach zugestimmt. Über Weihnachten habe ich große Bauchschmerzen deswegen bekommen, vorallem weil ich sonst auch sehr mit der Ausbildung überfordert bin (was ich auch mit meinem Ausbilder und dem Team kommuniziere). Die Meinung der Menschen in meiner Umgebung ist gemischt, einige sind sehr schockiert darüber, andere sagen: "das kann dir doch egal sein, du bist Azubi". Habt ihr sowas auch durch? Ist das normal? Ist das nicht normal? Ich suche wirklich Rat, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll. Liebe Grüße, Softlemon Zitieren
eKrumel Geschrieben 5. Januar Geschrieben 5. Januar Rufbereitschaft gibts bei mir nach der ausbildung - vorher nicht Zitieren
Dr. Octagon Geschrieben 5. Januar Geschrieben 5. Januar Würde das in Deinem Falle nur freiwillig machen... und dann auch nur bei entsprechender "Bezahlung/Zeitausgleich und nur mit aufgeschlagenen Prozenten auf ein echtes Gehalt!". Und einen Arbeitsvertrag einseitig ändern zu wollen, geht überhaupt nicht (klar). Wie fies ist es auch, dass es im letzten Monat der Probezeit verkündet wird. Wird hier nur ne billige Arbeitskraft gesucht... zumal Du ja auch "andere Probleme" nanntest?! Ohne Worte, eigentlich! FISI-I reagierte darauf 1 Zitieren
RoS Geschrieben 5. Januar Geschrieben 5. Januar Ich würd mich auf die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz machen. Rufbereitschaft in der Ausbildung geht überhaupt nicht. Vorallem die Aussage das du im Fall niemanden anrufen kannst. Wir machen in unserem Betrieb auch Rufbereitschaft und es kann immer mal wieder zu einer Situtation kommen die alleine nicht mehr zu händeln ist. Dann versucht man halt einen Kollegen zu erreichen. Wenn die Grundhaltung ist du darfst sowieso niemanden anrufen dann würd ich sowiso überhaupt keine Bereitschaft in dem Unternehmen machen. Solltest du noch keine 18 sein geht das sowieso zwecks Jugendarbeitsschutzgesetz nicht. Ich würde den neuen Vertrag nicht unterschreiben. Zitieren
Enno Geschrieben 5. Januar Geschrieben 5. Januar (bearbeitet) a) Du bist Azubi. b) Ohne deine Zustimmung kann er in den Vertrag nicht aufnehmen das du Rufbereitschaft machen musst. Und wenn du unter 18 bist geht ohne die Zustimmung deiner Eltern auch keine Vertragsänderung. c) Dank a) kann er dich eh quasi nicht kündigen. Denn das verweigern der Rufbereitschaft ist keine Arbeitsverweigerung da diese ja aktuell noch nicht in deinem Arbeitsvertrag steht. Sobald er dir einen neuen Vertrag hinlegt gehe mit diesem Postwendend zur IHK und frage die. Denn, da Auszubildenden keine Arbeitspflicht, sondern Lernpflicht schulden, ist ein Einsatz von Auszubildenden in Bereitschaftsdiensten oder in der Rufbereitschaft nicht zulässig. Gegen eine Teilnahme an Rufbereitschaften oder Bereitschaftsdiensten spricht ebenfalls dass eine Rufbereitschaft keine Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die dem Ausbildungszweck dienen, darum dürfen Azubis ebenfalls keinen Ruf- oder Bereitschaftsdienste machen. Immer daran denken du wirst Ausgebildet. Es soll dir also was vermittelt werden. Bearbeitet 5. Januar von Enno Koboldin, Infinity246, __philipp__ und 2 Weitere reagierten darauf 5 Zitieren
SoftLemon Geschrieben 5. Januar Autor Geschrieben 5. Januar Danke für eure Antworten. Das hilft mir sehr weiter! Zitieren
bigvic Geschrieben 6. Januar Geschrieben 6. Januar Passt die Ausbildung ausser dem Thema Rufbereitschaft? Ich würde mal die Fakten prüfen und versuchen die Angst über die Verantwortung rationaler anzusehen. Was beinhaltet die RB technisch gesehen? Wie häufig fällt was vor 3x am Tag oder 1 x im Jahr? Wie ist die Bezahlung (Pauschale, je Einsatz, etc.)? Ich würde danach abwägen. Vermutlich würde ich es probieren und schauen wie es läuft. Jeder hat beim ersten Mal RB die Hosen voll, aber gerade dir als Azubi kann eh nix passieren. Insbesondere wenn du klar machst, dass du dich noch nicht gut genug ausgebildet dafür empfindest. Und wenn man es doch möchte, ja dann ist es ein bewusstes Risiko der Firma. Eine strikte Weigerung würde ich vermutlich nicht als Strategie wählen, denn auch wenn man vllt das Recht auf seiner Seite hat, hat das dennoch Konsequenzen. Vertraglich kannst ja sagen, dass du das als Kompromiss nur befristet unterschreiben würdest und dann nach 2-3 Mal RB entscheidest, ob du weitermachst. So zeigst du Kompromissbereitschaft, aber hast ein Exitszenario. ThomasChr reagierte darauf 1 Zitieren
tkreutz2 Geschrieben 6. Januar Geschrieben 6. Januar (bearbeitet) Na ja, so eindeutig, wie manche annehmen, scheint es nicht zu sein. Hier ein Beispiel aus dem Haufe Lexikon, dort heißt es: //Zitat Anfang Anzumerken ist, dass die Heranziehung des Auszubildenden zu Rufbereitschafts- oder Bereitschaftsdiensten mit dem Ausbildungszweck im Einklang stehen muss, d. h., zu Zwecken des Erwerbs beruflicher Handlungsfähigkeit erfolgt (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG). Dies dürfte nur im Ausnahmefall anzunehmen sein, da dem Auszubildenden die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auch im Rahmen der "normalen" Ausbildungszeit vermittelt werden können. Gehören Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst jedoch zum Berufsbild dazu, kann sich das Kennenlernen dieser Formen der Arbeit als förderlich erweisen. // Zitat Ende https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/ausbildung-237-unstaendige-entgeltbestandteile-8a_idesk_PI13994_HI16171094.html Der Weg, den BigVic vorschlägt, wäre auf jeden Fall eine Alternative, anstatt gleich mit Kanonen zu drohen. Wenn eine Vertragsänderung vorgeschlagen wird, auf jeden Fall das von einem Experten prüfen lassen, dazu gibt es Anwälte- oder auch der Betriebsrat, wenn es einen gibt. Wenn man im IT Bereich arbeitet, muss man irgendwann auch lernen, mit Risiken umzugehen. Als Azubi ist man immer noch in einem geschützten Umfeld, Verantwortung tragen andere (auch wenn sie telefonisch nicht erreichbar sind). Das wird nicht Dein Problem sein. Wie der konkrete Fall zu werten ist, kann hier ohnehin nicht evaluiert werden, dazu müsste es erst zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Und Gerichte holen sich meistens entsprechende Sachverständigengutachten an. Die moralische Beurteilung hat natürlich ein eigenes Geschmäckle, aber wie gesagt, hier wird man nur Klarheit bekommen, wenn man es auf eine Auseinandersetzung ankommen lässt. Auch das kann natürlich eine Erfahrung sein, die auf beiden Seiten erst mal gemacht werden muss. Denn erst danach wissen beide Vertragsparteien, wo ihre Möglichkeiten- und Grenzen liegen. Deswegen Augen auf beim der Wahl des Ausbildungsbetriebes. Es ist schon ein negatives Bild, wenn Ausbildungsverträge nachträglich verändert werden. Bearbeitet 6. Januar von tkreutz2 Ergänzung Zitieren
FISI-I Geschrieben 6. Januar Geschrieben 6. Januar vor einer Stunde schrieb bigvic: Passt die Ausbildung ausser dem Thema Rufbereitschaft? Ich würde mal die Fakten prüfen und versuchen die Angst über die Verantwortung rationaler anzusehen. Was beinhaltet die RB technisch gesehen? Wie häufig fällt was vor 3x am Tag oder 1 x im Jahr? Wie ist die Bezahlung (Pauschale, je Einsatz, etc.)? ... Eine strikte Weigerung würde ich vermutlich nicht als Strategie wählen, denn auch wenn man vllt das Recht auf seiner Seite hat, hat das dennoch Konsequenzen. ... Spätestens, wenn es eine eigene Entlohnung für die RB gibt, ist damit schriftlich festgehalten, dass es keine Ausbildung mehr ist. Die Konsequenzen sollte eher der Betrieb fürchten, wenn das Ganze durch die Weigerung publik wird. Brapchu reagierte darauf 1 Zitieren
ickevondepinguin Geschrieben 6. Januar Geschrieben 6. Januar (bearbeitet) vor 14 Stunden schrieb SoftLemon: Wir haben eine große Produktion und Verwaltung, bei uns kann vieles passieren und ich fühle mich nach diesen 6 Monaten Ausbildung noch nicht bereit. Kann ich verstehen. Unsere Azubis wurden im Systemhaus frühestens ab dem 3. Ausbildungsjahr zum Notdienst berufen. Das waren dann aber wenige Stunden am Wochenende, wo die Erreichbarkeit gewährleistet sein musste. (4 Stunden Samstags/Sonntags, in je zwei Stundenblöcke). Dafür gab es in der folgenden Woche entsprechenden Stundenausgleich. Die Regelung war für alle am Notdienstteilnehmenden gleich. Bzgl. der Handlungsfähigkeit im Beruf hielt (und halte) ich dies als sinnvoll. Bearbeitet 6. Januar von ickevondepinguin Zitieren
Brapchu Geschrieben 6. Januar Geschrieben 6. Januar Ich denke und hoffe es sollten sich hier alle einig sein das ein Azubi im 1. Lehrjahr der gerade mal etwas über 6 Monate im Betrieb ist keine Rufbereitschaft machen sollte und ganz sicher nicht alleine ohne eine vollausgelernte Kraft dabei. Und noch weniger durch ein versuchtes Aufzwingen einer Vertragsänderung was sowieso schon mal illegal ist. EdwardFangirlXxX, BlueSkies, ZeDeRom und 4 Weitere reagierten darauf 7 Zitieren
bigvic Geschrieben 6. Januar Geschrieben 6. Januar (bearbeitet) Also wenn beide Seiten einer Vertragsänderung zustimmen ist es rechtlich einwandfrei. Die IHK Schwaben schreibt dazu "Bei Vertragsänderungen genügt ein Änderungsformular zum Ausbildungsvertrag" "https://www.ihk.de/schwaben/produktmarken/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-von-a-z/ausbildungsvertrag-4799064 Da Azubis im 1 LJ RB machen sollte sehe ich auch kritisch, insbesondere wenn der Azubi die Angst davor klar kommuniziert. Bearbeitet 6. Januar von bigvic Zitieren
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