Gelbschwarz09 Geschrieben 8. Januar Geschrieben 8. Januar Hallo zusammen, ich mache mein Praktikum im öffentlichen Dienst im Bereich des Applikationsportfoliomanagement. Über die EU trat die KI-Verordnung am 1.08.2024 in Kraft. Diese besagt u.a., dass KI-gestützte Anwendungen in 3 Risikostufen zu kategorisieren sind. Meine Idee ist es, ein Tool zu entwickeln, welches anhand von 7-8 Abfragen eine Anwendung als erstes als KI-Anwendung identifiziert und zusätzlich diese Anwendung noch in einer der Risikostufen klassifiziert und das Ergebnis durch Bestätigung in der Datenbank des APM-Programm speichert.(Schnittstelle) Nun kommen diesbezüglich einige Fragen bei mir auf: 1. Ist, in euren Augen, die fachliche Tiefe gegeben? 2. IST-Zustand: Da das Gesetz ja relativ jung ist und diese Daten bisher nicht erfasst wurden, gibts es bis dato ja keinen Ist-Zustand. Kann ich dies, natürlich ordentlich ausformuliert, auch so angeben? 3. Im Großen und Ganzen sehe ich dieses Tool als Webanwendung. Allerdings hab ich gelesen, das bspw. HTML/CS ungeeignet ist für das Abschlussprojekt. Auch in Verbindung mit dem schaffen einer Schnittstelle für die Datenbank? 4. Wie betrachte ich die Wirtschaftlichkeit? Reicht es aus Personalkosten und, (fiktive) Recherche-Zeit für meine Anwendung ggf. Kosten für die Dokumentation und Archivierung der Ergebnisse, den Vorteilen + Entwicklungskosten meines Tools, gegenüberzustellen? Ich freu mich auf eure Rückmeldungen. Zitieren
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