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Geschrieben

So Ich bin ein bisschen unsicher und dachte vielleicht kann jemand hier mir eine antwort geben. Ich mache gerade eine umschulung, bin nicht azubi und habe keine feste antwort auf 'Müssen Umschüler ein arbeitsnachweis einreichen' ich habe folgende sachen online gefunden...

Ausbildungsnachweis / Berichtsheft
Die IHK empfiehlt dringend, dass auch Umschüler einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen. Im Gegensatz zum Ausbildungsverhältnis ist der Nachweis jedoch nicht
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Sofern das Führen des Ausbildungsnachweises gewünscht wird, muss dieses unter § 9 des Umschulungsvertrages ,,Nebenabreden" im Umschulungsvertrag vereinbart werden (Formulierung s. Zwischenprüfung).

und auch

C – Zulassung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung wird vom Umschulenden unter Vorlage folgender Unterlagen zu den von der Industrie- und Handelskammer vorgegebenen Anmeldefristen
vorgenommen:
Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über das Betriebspraktikum
Bescheinigung des Umschulenden über die Teilnahme an der Maßnahme
Angabe der Fehlzeiten

Die Umschulung muss die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln. Fehlzeiten können deshalb zur Nichtzulassung führen. Die Inhalte und Anwesenheitszeiten sind in geeigneter Form nachzuweisen, beispielsweise durch Vorlage schriftlicher Ausbildungsnachweise (siehe oben B. I.) - Aber B.I. gibt es nicht... vielleicht meine sie damit..

Die Umschulenden sollen – soweit bei der zuständigen Stelle vorgesehen – die Umzuschulenden verpflichten, während der gesamten Umschulungsdauer Ausbildungsnachweise anzufertigen.

Ich weiss nicht weil unsere bildungsträger hatt uns nichts dazu gesagt das wir irgendwelche nachweise fuhren sollen.... so meine frage.

Als jemand der eine Umschulung macht, muss ich ein berichtheft fuhren oder nicht?

Geschrieben

Also es ist so, wie beim Zug fahren. Man sollte ein Zugticket haben, weil wenn du kontrolliert wirst hast du Probleme.

Wenn man am Ende nicht kontrolliert wird, denkt man sich "wieso habe ich mir ein Ticket gekauft? Alles umsonst"
 

Dh. Berichtshefte werden nicht bedingt kontrolliert. Oft braucht das nur die Bildungsstätte als Nachweis für die Arbeitsagentur/Rentenkasse o.ä.

Manchmal wird das nicht mal von der Bildungsstätte verlangt. Das kann echt unterschiedlich sein, aber es kann halt immer sein, dass die IHK einen Nachweis der Berichtshefte anfordern kann. Und da bist du auf der sicheren Seite, wenn du sie führst. Sonst gefährdest du deinen Abschluss.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb MiaMuh:

Dh. Berichtshefte werden nicht bedingt kontrolliert. Oft braucht das nur die Bildungsstätte als Nachweis für die Arbeitsagentur/Rentenkasse o.ä.

Manchmal wird das nicht mal von der Bildungsstätte verlangt.

ok. das ist echt schlect, weil, keine ahnung wie ich 2 jahre wert ausbindungsnachweise erfinden soll. blöd das ich das nur jetzt erfahre als ich mich über die AP2 prüfungsanmeldung kümmere. noch etwas das ich mit meinem Bildungsträger besprechen muss. Wir hatten nur eine Anwesenheitsliste die wir unterschrieben mussten jeden tag.

Bearbeitet von elmopedia
Geschrieben (bearbeitet)

Wir mussten während unserer Umschulung ein Berichtsheft führen, dass auch regelmäßig kontrolliert und unterschrieben wurde.

Gebraucht haben wir es am Ende nicht, da es keiner sehen wollte und auch nirgends hochgeladen werden musste.

Uns wurde aber vom Umschulungsträger gesagt, dass das Berichtsheft nötig werden könnte wenn man zwischen zwei Noten steht. In so einem Fall könnten die Prüfer das Berichtsheft fordern um zu schauen wie sauber du gearbeitet hast und ob alles stimmig ist.

Klar, hab mich am Ende auch geärgert, dass ich das Ding völlig umsonst geschrieben habe. Auf der anderen Seite waren das 2 Minuten täglich. Also halb so wild.

Bearbeitet von Spunkee
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Spunkee:

Gebraucht haben wir es am Ende nicht, da es keiner sehen wollte und auch nirgends hochgeladen werden musste.

 

 

aber mussman es nicht im online portal hochladen?

Bearbeitet von elmopedia
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb elmopedia:

aber mussman es nicht im online portal hochladen?

Nein, mussten wir nicht. Nur den Projektantrag und das Projekt selbst.

In der Einladung zu mündlichen Prüfung stand auch explizit, dass es nicht mitgebracht werden muss.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Spunkee:

Nein, mussten wir nicht. Nur den Projektantrag und das Projekt selbst.

In der Einladung zu mündlichen Prüfung stand auch explizit, dass es nicht mitgebracht werden muss.

ok aber im online  portal ist ein platz wo mann es hochladen muss, wie lange herr hast du deine umschulung gemacht?

 

aber naja, wir werden sehen, vielen dank alle für die infos

Bearbeitet von elmopedia
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb elmopedia:

ok aber im online  portal ist ein platz wo mann es hochladen muss, wie lange herr hast du deine umschulung gemacht?

aber naja, wir werden sehen, vielen dank alle für die infos

Ich habe die Umschulung im Februar 2022 abgeschlossen.

Geschrieben (bearbeitet)

 

Einer meiner "Azubis" im Moment ist auch ein Umschüler, die führen alle ein Berichtsheft. Das wird von uns unterschrieben und ab und zu wohl auch von seinem Umschulungsbetrieb(Schulung) eingesehen.

Ein Berichtsheft würde ich immer empfehlen, auch wenn es nur für sich selbst ist.

 

Bearbeitet von Meadril

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