elmopedia Geschrieben Mittwoch um 11:03 Geschrieben Mittwoch um 11:03 So Ich bin ein bisschen unsicher und dachte vielleicht kann jemand hier mir eine antwort geben. Ich mache gerade eine umschulung, bin nicht azubi und habe keine feste antwort auf 'Müssen Umschüler ein arbeitsnachweis einreichen' ich habe folgende sachen online gefunden... Ausbildungsnachweis / Berichtsheft Die IHK empfiehlt dringend, dass auch Umschüler einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen. Im Gegensatz zum Ausbildungsverhältnis ist der Nachweis jedoch nicht Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Sofern das Führen des Ausbildungsnachweises gewünscht wird, muss dieses unter § 9 des Umschulungsvertrages ,,Nebenabreden" im Umschulungsvertrag vereinbart werden (Formulierung s. Zwischenprüfung). und auch C – Zulassung zur Prüfung Die Anmeldung zur Abschlussprüfung wird vom Umschulenden unter Vorlage folgender Unterlagen zu den von der Industrie- und Handelskammer vorgegebenen Anmeldefristen vorgenommen: Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über das Betriebspraktikum Bescheinigung des Umschulenden über die Teilnahme an der Maßnahme Angabe der Fehlzeiten Die Umschulung muss die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln. Fehlzeiten können deshalb zur Nichtzulassung führen. Die Inhalte und Anwesenheitszeiten sind in geeigneter Form nachzuweisen, beispielsweise durch Vorlage schriftlicher Ausbildungsnachweise (siehe oben B. I.) - Aber B.I. gibt es nicht... vielleicht meine sie damit.. Die Umschulenden sollen – soweit bei der zuständigen Stelle vorgesehen – die Umzuschulenden verpflichten, während der gesamten Umschulungsdauer Ausbildungsnachweise anzufertigen. Ich weiss nicht weil unsere bildungsträger hatt uns nichts dazu gesagt das wir irgendwelche nachweise fuhren sollen.... so meine frage. Als jemand der eine Umschulung macht, muss ich ein berichtheft fuhren oder nicht? Zitieren
MiaMuh Geschrieben Mittwoch um 11:51 Geschrieben Mittwoch um 11:51 Also es ist so, wie beim Zug fahren. Man sollte ein Zugticket haben, weil wenn du kontrolliert wirst hast du Probleme. Wenn man am Ende nicht kontrolliert wird, denkt man sich "wieso habe ich mir ein Ticket gekauft? Alles umsonst" Dh. Berichtshefte werden nicht bedingt kontrolliert. Oft braucht das nur die Bildungsstätte als Nachweis für die Arbeitsagentur/Rentenkasse o.ä. Manchmal wird das nicht mal von der Bildungsstätte verlangt. Das kann echt unterschiedlich sein, aber es kann halt immer sein, dass die IHK einen Nachweis der Berichtshefte anfordern kann. Und da bist du auf der sicheren Seite, wenn du sie führst. Sonst gefährdest du deinen Abschluss. Zitieren
elmopedia Geschrieben Mittwoch um 12:02 Autor Geschrieben Mittwoch um 12:02 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb MiaMuh: Dh. Berichtshefte werden nicht bedingt kontrolliert. Oft braucht das nur die Bildungsstätte als Nachweis für die Arbeitsagentur/Rentenkasse o.ä. Manchmal wird das nicht mal von der Bildungsstätte verlangt. ok. das ist echt schlect, weil, keine ahnung wie ich 2 jahre wert ausbindungsnachweise erfinden soll. blöd das ich das nur jetzt erfahre als ich mich über die AP2 prüfungsanmeldung kümmere. noch etwas das ich mit meinem Bildungsträger besprechen muss. Wir hatten nur eine Anwesenheitsliste die wir unterschrieben mussten jeden tag. Bearbeitet Mittwoch um 12:03 von elmopedia Zitieren
Spunkee Geschrieben Mittwoch um 12:06 Geschrieben Mittwoch um 12:06 (bearbeitet) Wir mussten während unserer Umschulung ein Berichtsheft führen, dass auch regelmäßig kontrolliert und unterschrieben wurde. Gebraucht haben wir es am Ende nicht, da es keiner sehen wollte und auch nirgends hochgeladen werden musste. Uns wurde aber vom Umschulungsträger gesagt, dass das Berichtsheft nötig werden könnte wenn man zwischen zwei Noten steht. In so einem Fall könnten die Prüfer das Berichtsheft fordern um zu schauen wie sauber du gearbeitet hast und ob alles stimmig ist. Klar, hab mich am Ende auch geärgert, dass ich das Ding völlig umsonst geschrieben habe. Auf der anderen Seite waren das 2 Minuten täglich. Also halb so wild. Bearbeitet Mittwoch um 12:07 von Spunkee Zitieren
elmopedia Geschrieben Mittwoch um 12:11 Autor Geschrieben Mittwoch um 12:11 ja ich bin schon kurz vor meiner AP2 prüfung. hätte ich es gewusst, hätte ich eins geführt. Zitieren
elmopedia Geschrieben Mittwoch um 12:27 Autor Geschrieben Mittwoch um 12:27 (bearbeitet) vor 20 Minuten schrieb Spunkee: Gebraucht haben wir es am Ende nicht, da es keiner sehen wollte und auch nirgends hochgeladen werden musste. aber mussman es nicht im online portal hochladen? Bearbeitet Mittwoch um 12:27 von elmopedia Zitieren
Spunkee Geschrieben Mittwoch um 13:17 Geschrieben Mittwoch um 13:17 vor 48 Minuten schrieb elmopedia: aber mussman es nicht im online portal hochladen? Nein, mussten wir nicht. Nur den Projektantrag und das Projekt selbst. In der Einladung zu mündlichen Prüfung stand auch explizit, dass es nicht mitgebracht werden muss. Zitieren
elmopedia Geschrieben Mittwoch um 13:19 Autor Geschrieben Mittwoch um 13:19 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb Spunkee: Nein, mussten wir nicht. Nur den Projektantrag und das Projekt selbst. In der Einladung zu mündlichen Prüfung stand auch explizit, dass es nicht mitgebracht werden muss. ok aber im online portal ist ein platz wo mann es hochladen muss, wie lange herr hast du deine umschulung gemacht? aber naja, wir werden sehen, vielen dank alle für die infos Bearbeitet Mittwoch um 13:20 von elmopedia Zitieren
Spunkee Geschrieben Mittwoch um 13:35 Geschrieben Mittwoch um 13:35 vor 16 Minuten schrieb elmopedia: ok aber im online portal ist ein platz wo mann es hochladen muss, wie lange herr hast du deine umschulung gemacht? aber naja, wir werden sehen, vielen dank alle für die infos Ich habe die Umschulung im Februar 2022 abgeschlossen. Zitieren
Meadril Geschrieben Mittwoch um 13:59 Geschrieben Mittwoch um 13:59 (bearbeitet) Einer meiner "Azubis" im Moment ist auch ein Umschüler, die führen alle ein Berichtsheft. Das wird von uns unterschrieben und ab und zu wohl auch von seinem Umschulungsbetrieb(Schulung) eingesehen. Ein Berichtsheft würde ich immer empfehlen, auch wenn es nur für sich selbst ist. Bearbeitet Mittwoch um 14:00 von Meadril FISI-I reagierte darauf 1 Zitieren
elmopedia Geschrieben Mittwoch um 14:05 Autor Geschrieben Mittwoch um 14:05 ja das voll doof. Wünsche mir das Ich das viel früher erfahren hätte, müsste jetzt die ruckwirkend bis zum 09.06.2023 machen Zitieren
efgheni Geschrieben Mittwoch um 15:37 Geschrieben Mittwoch um 15:37 nein man brauch definitv KEIN berichtsheft. wenn das das umschulungsunternehmen verlangt, denen den vogel zeigen und gut. die IHK will es nicht sehen MiaMuh, michaTT und Karma reagierten darauf 1 2 Zitieren
Karma Geschrieben Mittwoch um 23:12 Geschrieben Mittwoch um 23:12 vor 9 Stunden schrieb elmopedia: ok aber im online portal ist ein platz wo mann es hochladen muss, wie lange herr hast du deine umschulung gemacht? aber naja, wir werden sehen, vielen dank alle für die infos Lass Dich von dem Portal nicht verwirren .Fast alle IHKs nutzen dasselbe Portal, nicht alle wollen jedoch das Berichtsheft online (und manche auch kein physisches). Bei uns gibt es auch die Hochladefunktion. Die IHKs will jedoch keinen Upload. Lediglich mein Träger hat die Berichte in Papierform verlangt. Schau doch einfach in Deinen Umschulungsvertrag, ob das Berichtsheft dort drin steht oder nicht; m.E. müsste Sich Dein Träger dann aber auch irgendwann mal bei Dir gemeldet haben, die haben ja auch keine Lust, 2 Jahre rückwirkend zu kontrollieren). Zitieren
FISI-Prüfer Geschrieben Donnerstag um 06:18 Geschrieben Donnerstag um 06:18 vor 7 Stunden schrieb Karma: Lass Dich von dem Portal nicht verwirren. Tatsächlich gibt es Portal, das von einigen/vielen IHKen gemeinsam genutzt wird. In diesem Portal ist auch eine entsprechende Upload-Möglichkeit implementiert. Aber: wenn Du von Deiner Kammer nicht explizit aufgefordert würdest, brauchst Du vermutlich nichts hochladen. vor 14 Stunden schrieb efgheni: nein man brauch definitv KEIN berichtsheft. wenn das das umschulungsunternehmen verlangt, denen den vogel zeigen und gut. die IHK will es nicht sehen Das Führen eines Berichtsheftes ist Zulassungsvoraussetzung für die AP. Die Vorlage wurde bei uns bis vor wenigen Jahren zum FG verlangt. Mittlerweile ist man auch hier davon abgegangen. Mit der Anmeldung bestätigt man, dass man dein BH geführt hat. Im Einzelfall fordert unsere Kammer die Berichte bei Bedarf an. Viel Erfolg Zitieren
haayce Geschrieben Donnerstag um 07:32 Geschrieben Donnerstag um 07:32 Soweit ich weiß brauchst du das auch bei einer normalen Ausbildung, zumindest für die IHK, nicht mehr, da seit der neuen DSGVO keinen außerhalb der Firma mehr angeht, was da drin steht. Zitieren
Brapchu Geschrieben Donnerstag um 07:38 Geschrieben Donnerstag um 07:38 vor 6 Minuten schrieb haayce: Soweit ich weiß brauchst du das auch bei einer normalen Ausbildung, zumindest für die IHK, nicht mehr, da seit der neuen DSGVO keinen außerhalb der Firma mehr angeht, was da drin steht. Blödsinn. Zitieren
Maniska Geschrieben Donnerstag um 07:52 Geschrieben Donnerstag um 07:52 vor 10 Minuten schrieb haayce: Soweit ich weiß brauchst du das auch bei einer normalen Ausbildung, zumindest für die IHK, nicht mehr, da seit der neuen DSGVO keinen außerhalb der Firma mehr angeht, was da drin steht. Der Gesetzgeber sagt dazu eindeutig etwas anderes: Zitat § 13 BBiG Verhalten während der Berufsausbildung Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet, [...] 7. einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen, [...] https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__13.html Zumal es sehr einfach ist den Nachweis so zu führen, dass keine Interna nach außen getragen würden. Mal aus Neugierde, wie kommst du darauf, was da drin stehen könnte das von der DSGVO gedeckt wäre? Du scheinst auch nicht zu verstehen, dass das (ordentlich und wahrheitgemäß geführte) Berichtsheft die "Lebensversicherung" des Azubis ist. Wie bei jeder Versicherung kostet sie einfach nur (in diesem Fall Arbeitszeit) solange man sie nicht braucht. Die 0,x% der Azuis die aber dann wegen schlechter oder nicht vorhandener Ausbildung durchfallen UND diesen Zustand sauber in ihrem Brichtshaft dokumentiert haben (die Schnittmenge ist leider recht überschaubar), haben etwas gegen ihren Ausbildungsbetrieb in der Hand. Nervt das Teil? NATÜRLICH! Hat man Bock drauf das zu führen? No f*cking way! Ist es noch sinnvoll und zeitgemäß? Darüber lässt sich trefflich streiten, aber solange es keine bessere Option gibt - muss wohl. Muss man es führen? Ja, weil es nunmal zur Ausbildung dazu gehört, genau wie Vergütung und Urlaub. michaTT und ThomasChr reagierten darauf 2 Zitieren
elmopedia Geschrieben Donnerstag um 07:53 Autor Geschrieben Donnerstag um 07:53 (bearbeitet) Ok, so mein Bildungsträger hat so was überhaupt nicht verlangt. Ist nur, auf der IHK Berlin seite für AP2 anmeldung steht das das berichtsheft vorgelegt werden muss zur anmeldung. aber die reden da über azubis nicht Umschüler. und dann hier steht Zitat 'Mit der Anmeldung zur Prüfung muss das Berichtsheft vorgelegt werden.' und dann hier steht Zitat 'Vorlage des Ausbildungsnachweises zur Prüfungsanmeldung: Die Ausbildungsnachweise sind zur Prüfungsanmeldung der IHK Berlin elektronisch vorzulegen. Die Vorlage des Berichtsheftes zur Abschlussprüfung ergibt sich aus den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes in § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung Abs. (1) Satz 2.' nicht super klar. natürlich hätte ich einfach die IHK direkt fragen können aber ja. Bearbeitet Donnerstag um 07:57 von elmopedia Zitieren
elmopedia Geschrieben Donnerstag um 07:57 Autor Geschrieben Donnerstag um 07:57 (bearbeitet) Maniska. aber, zählen Teilnehmer einer Umschulungsmaßnahme als Auszubindende? Zitat Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 2.wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt hat und ist leider zeimlich klar. link Bearbeitet Donnerstag um 08:03 von elmopedia Zitieren
elmopedia Geschrieben Donnerstag um 08:15 Autor Geschrieben Donnerstag um 08:15 oh ich habe eine antwort endlich! Berufsbildungsgesetz § 62 sagt Zitat (3) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Umschulung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Absatz 2 und 3 sowie § 39 Absatz 2 und die §§ 40 bis 42a, 46 und 47 gelten entsprechend. aber da steht nichts das § 43 auf Umschüler trifft. für mich sagt das endgültig, für umschüler ist es keine voraussetzung für zulassung. Zitieren
haayce Geschrieben Donnerstag um 08:33 Geschrieben Donnerstag um 08:33 vor 40 Minuten schrieb Maniska: Der Gesetzgeber sagt dazu eindeutig etwas anderes: Zumal es sehr einfach ist den Nachweis so zu führen, dass keine Interna nach außen getragen würden. Mal aus Neugierde, wie kommst du darauf, was da drin stehen könnte das von der DSGVO gedeckt wäre? Du scheinst auch nicht zu verstehen, dass das (ordentlich und wahrheitgemäß geführte) Berichtsheft die "Lebensversicherung" des Azubis ist. Wie bei jeder Versicherung kostet sie einfach nur (in diesem Fall Arbeitszeit) solange man sie nicht braucht. Die 0,x% der Azuis die aber dann wegen schlechter oder nicht vorhandener Ausbildung durchfallen UND diesen Zustand sauber in ihrem Brichtshaft dokumentiert haben (die Schnittmenge ist leider recht überschaubar), haben etwas gegen ihren Ausbildungsbetrieb in der Hand. Nervt das Teil? NATÜRLICH! Hat man Bock drauf das zu führen? No f*cking way! Ist es noch sinnvoll und zeitgemäß? Darüber lässt sich trefflich streiten, aber solange es keine bessere Option gibt - muss wohl. Muss man es führen? Ja, weil es nunmal zur Ausbildung dazu gehört, genau wie Vergütung und Urlaub. In dem Gesetzesauszug steht, dass der Nachweis geführt werden muss. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass das nicht stimmt. Der Nachweis ist bei einem Rechtsstreit auch sehr wichtig für einen selbst, falls man nachweisen muss gewisse Inhalte nicht abgehandelt zu haben. Dennoch wurde mir von einem IHK-Prüfer gesagt, dass die IHK jedoch da nicht einfach so reinschauen darf. Zitieren
Maniska Geschrieben Donnerstag um 08:34 Geschrieben Donnerstag um 08:34 vor 9 Minuten schrieb elmopedia: Maniska. aber, zählen Teilnehmer einer Umschulungsmaßnahme als Auszubindende? Je nach Art der Umschulung: möglich? Ändert aber ncihts daran, dass es auch bei Umschülern ratsam wäre zu dokumentieren welche Inhalte vermittelt wurden und welche nicht. VOR ALLEM wenn die Umschulung über das Jobcenter o.Ä. von der allgemeinheit finanziert wird. Da sollte schon ein Eigeninteresse vorhanden sein dass shady Träger in Zukunft nicht mehr finanziert werden. FISI-I reagierte darauf 1 Zitieren
elmopedia Geschrieben Donnerstag um 08:39 Autor Geschrieben Donnerstag um 08:39 (bearbeitet) vor 5 Minuten schrieb haayce: In dem Gesetzesauszug steht, dass der Nachweis geführt werden muss. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass das nicht stimmt. Der Nachweis ist bei einem Rechtsstreit auch sehr wichtig für einen selbst, falls man nachweisen muss gewisse Inhalte nicht abgehandelt zu haben. Dennoch wurde mir von einem IHK-Prüfer gesagt, dass die IHK jedoch da nicht einfach so reinschauen darf. ja die frage war eher ob als Umschüler es ein vorausetzung ist für zulassung zur Abschlussprüfung. vor 4 Minuten schrieb Maniska: Je nach Art der Umschulung: möglich? Ändert aber ncihts daran, dass es auch bei Umschülern ratsam wäre zu dokumentieren welche Inhalte vermittelt wurden und welche nicht. VOR ALLEM wenn die Umschulung über das Jobcenter o.Ä. von der allgemeinheit finanziert wird. Da sollte schon ein Eigeninteresse vorhanden sein dass shady Träger in Zukunft nicht mehr finanziert werden. ja da hast du recht, wenn dein Träger schlecht ist. aber weil ich mich gerade nur meine AP2 anmelden muss, wollte ich nicht das ich nicht zugelassen werde. Bearbeitet Donnerstag um 08:40 von elmopedia Zitieren
Maniska Geschrieben Donnerstag um 08:56 Geschrieben Donnerstag um 08:56 vor 5 Minuten schrieb haayce: Dennoch wurde mir von einem IHK-Prüfer gesagt, dass die IHK jedoch da nicht einfach so reinschauen darf. Sag doch gleich dass deine Quelle "Trust me Bro" ist... Was heißt "einfach so"? Es wird erstmal nur geprüft ob die Nachweise vorhanden sind, in Papierform wahrscheinlich immer noch Pi*Daumen und Daumenkino, wenn die Nachweise online bei der IHK geführt werden ist dort bekannt, ob oder ob nicht, da muss keiner reinschauen. Die Onlinenachweise bekommen wir Prüfer gar nicht zu Gesicht, da wird vor der mündlichen Prüfung nur gesagt "passt alles" - zumindest bei uns. Aber welche personenbezogene Daten die unter die DSGVO fallen sollten denn laut deiner Quelle im Berichtsheft stehen? Die Angaben zu Azubi und Ausbilder sind sind es schon mal nicht. FISI-I, elmopedia und Brapchu reagierten darauf 3 Zitieren
efgheni Geschrieben Donnerstag um 12:51 Geschrieben Donnerstag um 12:51 (bearbeitet) was empfohlen wird, ist ja egal. hauptsache es ist nicht pflicht. Bearbeitet Donnerstag um 12:52 von efgheni Zitieren
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