HeinzHugo Geschrieben Donnerstag um 19:40 Geschrieben Donnerstag um 19:40 Am 22.1.2025 um 12:03 schrieb elmopedia: Ausbildungsnachweis / Berichtsheft Die IHK empfiehlt dringend, dass auch Umschüler einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen. Im Gegensatz zum Ausbildungsverhältnis ist der Nachweis jedoch nicht Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Sofern das Führen des Ausbildungsnachweises gewünscht wird, muss dieses unter § 9 des Umschulungsvertrages ,,Nebenabreden" im Umschulungsvertrag vereinbart werden (Formulierung s. Zwischenprüfung). Als jemand der eine Umschulung macht, muss ich ein berichtheft fuhren oder nicht? Da steht das für die relevante - hast du in deinen Umschulungsvertrag geguckt? Steht dort etwas von "führen eines Ausbildungsnachweises"? Wenn nicht, dann bist du auf der sicheren Seite. Ansonsten ist der Ausbildungsnachweis für Umschüler keine Zulassungsvoraussetzung und deine Teilnahme an der AP2 wird davon nicht abhängen. Zitieren
neinal Geschrieben Freitag um 08:31 Geschrieben Freitag um 08:31 vor 19 Stunden schrieb efgheni: was empfohlen wird, ist ja egal. hauptsache es ist nicht pflicht. Bitte beim nächsten Mal den gesamten Text einfügen und die Quelle angeben. Ein halber Screenshot von irgendwoher hat nicht viel Relevanz. Zitieren
cmaker Geschrieben Freitag um 09:49 Geschrieben Freitag um 09:49 Umschüler müssen keinen Nachweis führen. Sie dürfen, aber müssen nicht. efgheni reagierte darauf 1 Zitieren
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