user9893732 Geschrieben 4. März Geschrieben 4. März Hallo, ich kann noch gar nicht glauben, was ich gerade in einem Brief von der IHK erhalten habe. Ich habe Widerspruch gegen die Benotung meiner bestandenen schriftlichen Prüfung eingelegt, den ich auch begründen konnte, da (meiner Meinung nach) eindeutige Fehler bei der Bewertung meiner Prüfung gemacht wurden. Leider kann ich diese Fehler hier nicht zeigen, da ich sie nicht veröffentlichen darf. Nun kam ein Schreiben der IHK (ich paraphiere, da ich auch dieses nicht veröffentlichen darf): "Sehr geehrte/r user9893732, wir haben den Sachverhalt geprüft und festgestellt, dass der Prüfungsausschuss nicht paritätisch besetzt war. Wenn Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten wollen, müssten Sie alle Prüfungen (inklusive des Teil 1) wiederholen. Selbstverständlich können Sie Ihren Widerspruch auch zurücknehmen, dafür haben sie 3 Wochen Zeit". Darf die IHK das? Weil die einen Fehler gemacht haben, muss ich alle Prüfungen wiederholen, vor allem die schriftlichen können doch einfach von anderen Prüfern geprüft werden? Die IHK will sogar, dass ich dann den Teil 1 (Zwischenprüfung) wiederhole? Ich bin sehr verwirrt und kann mir nicht vorstellen, dass die IHK das machen darf, aber ich bin kein Anwalt oder Prüfer, also bitte helft mir. Zitieren
charmanta Geschrieben 4. März Geschrieben 4. März Jo darf sie. Wenn der PA nicht paritätisch besetzt war sind ALLE Leistungen im Zweifel ungültig. Der PA hat ALLE Leistungen bewertet und die sind dann ungültig. vor 11 Minuten schrieb user9893732: da (meiner Meinung nach) eindeutige Fehler bei der Bewertung meiner Prüfung gemacht wurden Das entscheidet im Zweifel ein Gutachter, nicht Du, nicht die IHK. Den musst DU bezahlen Ich empfehle dringend die Rücknahme des Widerspruchs. Da Du bestanden hast und hier wohl nur ne bessere Note willst ... sinnbefreit, sorry benten, Parser, Diskettenstanzer und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren
Zimtrolle Geschrieben 4. März Geschrieben 4. März sehe ich ähnlich wie Charmanta, zieh am besten dein Widerspruch zurück. Das Prüfverfahren ist abgeschlossen und selbst wenn es da formale Fehler gibt, wie das der PA nicht aus nem Lehrer, AN und AG Vertreter bestanden hat, dann wird dir niemand auch wirklich niemand selbst wenn du recht bekommst nachträglich iwelche Punkte noch geben oder eine Notenverbesserung. Du kannst maximal eine Wiederholung raus holen aber niemals das ein abgeschlossenes Verfahren (im sinne von Punktevergabe) neu aufgenommen wird. Ne Wiederholung und damit die Negierung deines Abschlusses, wenn du schon bestanden hast, ist in der Tat völlig sinnbefreit. Zitieren
user9893732 Geschrieben 4. März Autor Geschrieben 4. März (bearbeitet) Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt, ich will nicht gegen die PA Zusammenstellung vorgehen. Ich wusste gar nicht das dieser falsch war. Ich wollte gegen bewertungsfehler in der Prüfung vorgehen. Wahrscheinlich habt ihr recht, dass ich ihn zurückziehen sollte. Trotzdem bin ich sehr verwundert, dass die IHK Fehler in der Bewertung macht und ich deswegen die Prüfung neu schreiben muss. Es könnte ja auch ein anderer Prüfer sich die angucken. Bearbeitet 4. März von mapr Zitieren
charmanta Geschrieben 4. März Geschrieben 4. März um gegen einen Bewertungsfehler vorzugehen musst Du einen Gutachter beauftragen und die Bewertung anfechten. Hier sagt die IHK dass, bevor es zum Gerichtsverfahren käme, die IHK die ganze Prüfung selbst zurück ziehen würde. Einen Gerichtstermin musst Du auch erstmal kriegen, dazu einen Anwalt ( was ist der Streitwert ? Hast Du einen Job bekommen nach der Ausbildung ? ) und einen Gutachter zumindest vor finanzieren ( letztes vermute ich, hab das noch nie mit begleitet ). Aber wie in meinem Hilfstext bereits geschrieben ... ein Anfechten einer bestandenen Prüfung wegen einer falschen Note ist sinnbefreit. Nach dem ersten AG fragt niemand mehr nach Deiner Note, nur nach dem Schein mapr und Diskettenstanzer reagierten darauf 1 1 Zitieren
EdwardFangirlXxX Geschrieben 4. März Geschrieben 4. März vor 39 Minuten schrieb charmanta: Ich empfehle dringend die Rücknahme des Widerspruchs. Da Du bestanden hast und hier wohl nur ne bessere Note willst ... sinnbefreit, sorry Wieso sollte das so schlimm sein wenn eins eigentlich ne 1 hatte, durch unfaire Probleme aber ne 4, da ists doch gerecht wenn das nicht so durchgeht. Wär doch doof für ihn wenn er sich echt Mühe gegeben hat. Zitieren
charmanta Geschrieben 4. März Geschrieben 4. März weil es im Bestehensfall keine Auswirkung auf das Leben hat ? Höchstens der erste AG schaut sich die Note an ... dann ist die egal. Der TE kann aber machen was er mag ... ich halte das nicht für schlimm, nur für vergebene Mühe. Dazu kommt das Risiko, dass bei der WH die Noten schlechter werden bis theoretisch zum Nichtbestehen führen könnten. ZeDeRom reagierte darauf 1 Zitieren
Alexej_a7x Geschrieben 4. März Geschrieben 4. März vor 2 Minuten schrieb EdwardFangirlXxX: Wieso sollte das so schlimm sein wenn eins eigentlich ne 1 hatte, durch unfaire Probleme aber ne 4, da ists doch gerecht wenn das nicht so durchgeht. Wär doch doof für ihn wenn er sich echt Mühe gegeben hat. Er hat den Schein. Selbst wenn es eine 4 ist. Mit dem Widerruf würde die eine IHK seine komplette Prüfungsleistung wegen eines Formfehlers für nichtig erklären. Aus egoistischen Gründen würde ich persönlich den Widerruf zurückziehen. Es hat dennoch einen faden Beigeschmack. Dann wäre ja eigentlich mindestens ein kompletter Jahrgang wegen Formfehlern seitens der einen IHK durchgefallen. Zitieren
Zimtrolle Geschrieben 4. März Geschrieben 4. März vor 37 Minuten schrieb user9893732: Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt, ich will nicht gegen die PA Zusammenstellung vorgehen. Ich wusste gar nicht das dieser falsch war. Ich wollte gegen bewertungsfehler in der Prüfung vorgehen. Wahrscheinlich habt ihr recht, dass ich ihn zurückziehen sollte. Trotzdem bin ich sehr verwundert, dass die IHK Fehler in der Bewertung macht und ich deswegen die Prüfung neu schreiben muss. Es könnte ja auch ein anderer Prüfer sich die angucken. Ich verstehe jetzt besser, warum du dich betrogen fühlst – besonders, wenn es tatsächlich Bewertungsfehler gab, die dich eine bessere Note gekostet haben könnten. Trotzdem bleibe ich bei der Empfehlung von Charmanta und mir: Zieh den Widerspruch zurück, weil du mehr als eine Wiederholung nicht rausholen wirst. Da du nicht genau sagen kannst oder darfst, worin das Problem liegt, ist es für uns schwierig, konkret zu helfen – das hat etwas von stiller Post oder einem Blick in die Glaskugel. Prüfer haben in solchen Fällen eine gewisse Hoheit, weil auch sie Fehler machen können – sie sind schließlich nur Menschen. So ärgerlich das für dich ist, wenn sie bei jeder Kleinigkeit gleich juristische Konsequenzen fürchten müssten, wäre das für niemanden von Vorteil. Ich verstehe vollkommen, dass du dich hintergangen fühlst – besonders, wenn du durch die Einsicht gemerkt hast, dass du eigentlich mehr Punkte hättest bekommen müssen. Und dann kommt die IHK auch noch mit der Nachricht, dass der Prüfungsausschuss nicht einmal korrekt besetzt war. Aber wie schon gesagt: Am Ende wird es nur auf eine komplette Wiederholung hinauslaufen, du trägst die Beweispflicht, hast erneut den ganzen Stress und würdest dich finanziell wieder auf Azubi-Niveau bewegen. In meinen Augen lohnt sich das nicht. Zitieren
Zimtrolle Geschrieben 4. März Geschrieben 4. März vor 15 Minuten schrieb EdwardFangirlXxX: Wieso sollte das so schlimm sein wenn eins eigentlich ne 1 hatte, durch unfaire Probleme aber ne 4, da ists doch gerecht wenn das nicht so durchgeht. Wär doch doof für ihn wenn er sich echt Mühe gegeben hat. zur Relevanz der Note wurde schon was gesagt. Dazu reden wir hier von der AP2 und da WiSo relativ eindeutig ist, reden wir hier von maximal 20% der AP2 Gewichtung auf die Endnote, die hat nie so einen Impact das wir von nem Unterschied von Gesamtnote 1 zu Gesamtnote 4 reden würden. Maximal eine Note Unterschied Zitieren
FISI-I Geschrieben 5. März Geschrieben 5. März (bearbeitet) vor 13 Stunden schrieb user9893732: Hallo, ich kann noch gar nicht glauben, was ich gerade in einem Brief von der IHK erhalten habe. Ich habe Widerspruch gegen die Benotung meiner bestandenen schriftlichen Prüfung eingelegt, den ich auch begründen konnte, da (meiner Meinung nach) eindeutige Fehler bei der Bewertung meiner Prüfung gemacht wurden. Leider kann ich diese Fehler hier nicht zeigen, da ich sie nicht veröffentlichen darf. Nun kam ein Schreiben der IHK (ich paraphiere, da ich auch dieses nicht veröffentlichen darf): "Sehr geehrte/r user9893732, wir haben den Sachverhalt geprüft und festgestellt, dass der Prüfungsausschuss nicht paritätisch besetzt war. Wenn Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten wollen, müssten Sie alle Prüfungen (inklusive des Teil 1) wiederholen. Selbstverständlich können Sie Ihren Widerspruch auch zurücknehmen, dafür haben sie 3 Wochen Zeit". Darf die IHK das? Weil die einen Fehler gemacht haben, muss ich alle Prüfungen wiederholen, vor allem die schriftlichen können doch einfach von anderen Prüfern geprüft werden? Die IHK will sogar, dass ich dann den Teil 1 (Zwischenprüfung) wiederhole? Ich bin sehr verwirrt und kann mir nicht vorstellen, dass die IHK das machen darf, aber ich bin kein Anwalt oder Prüfer, also bitte helft mir. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt und der ist regelmäßig bei erfolgreichem Widerspruch aufzuheben, d.h. es gibt keine erneute Prüfung der Sachlage, sondern er ergeht ein neuer Verwaltungsakt. Auf diese Formalie zieht sich die IHK wohl zurück. Natürlcih wäre es möglich, dass die IHK einfach die Korrektur der Bewertung bei der schriftlichen Prüfung vornimmt, was ja anhand der vorliegenden Musterlösung und Deiner Einwendungen ohne weiteres möglich ist. Habe ich schon häufig genug als Beschwerdeführer gemacht. Näheres gerne per PM. In Deinem Fall muss man aber zwischen zwei Dingen Unterscheiden. Dein Widerspruch richtet sich gegen die Bewertung der Prüfungsleistung, während die IHK von einem Formfehler schreibt. Und bei lietzterem hat die IHK mMn keinen Handlungsspielraum, denn sie hat schon zugegeben, dass die Formalitäten zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Prüfung nicht vorgelegen haben. Darüber kann sie dann aber nicht hinwegsehen, auch wenn Du Deinen Widerspruch zurücknimmst. Bearbeitet 5. März von FISI-I Zitieren
FISI-I Geschrieben 5. März Geschrieben 5. März (bearbeitet) vor 12 Stunden schrieb user9893732: Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt, ich will nicht gegen die PA Zusammenstellung vorgehen. Ich wusste gar nicht das dieser falsch war. Ich wollte gegen bewertungsfehler in der Prüfung vorgehen. Wahrscheinlich habt ihr recht, dass ich ihn zurückziehen sollte. Trotzdem bin ich sehr verwundert, dass die IHK Fehler in der Bewertung macht und ich deswegen die Prüfung neu schreiben muss. Es könnte ja auch ein anderer Prüfer sich die angucken. Die Korrektur würde dann schon vom gleichen PA erfolgen. Bearbeitet 5. März von FISI-I Zitieren
FISI-I Geschrieben 5. März Geschrieben 5. März vor 12 Stunden schrieb charmanta: um gegen einen Bewertungsfehler vorzugehen musst Du einen Gutachter beauftragen und die Bewertung anfechten. Hier sagt die IHK dass, bevor es zum Gerichtsverfahren käme, die IHK die ganze Prüfung selbst zurück ziehen würde. Einen Gerichtstermin musst Du auch erstmal kriegen, dazu einen Anwalt ( was ist der Streitwert ? Hast Du einen Job bekommen nach der Ausbildung ? ) und einen Gutachter zumindest vor finanzieren ( letztes vermute ich, hab das noch nie mit begleitet ). Aber wie in meinem Hilfstext bereits geschrieben ... ein Anfechten einer bestandenen Prüfung wegen einer falschen Note ist sinnbefreit. Nach dem ersten AG fragt niemand mehr nach Deiner Note, nur nach dem Schein Das interessante ist aber, dass die IHK nicht einfach die Aufhebung der Prüfung als Druckmittel für die Rücknahme des Widerspruch nutzen darf, wenn sie sich schon eingelassen hat, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Hier ist vom "amtswegen" schon von der IHK zu handeln. Die Anfechtung der Prüfung erfolgt vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein Streitwert wird erst dann zum Tragen kommen, wenn der Kläger auch Schadensersatz einfordert. Dass müsste er dann aber bei den Zivilgerichten vornehmen. Zitieren
AndreasMH Geschrieben Gestern um 15:55 Geschrieben Gestern um 15:55 (bearbeitet) Falls möglich, würde ich dir dringend raten, dich rechtlich beraten zu lassen. Das muss nicht immer viel kosten, zumindest eine Erstberatung bekommt man gerne auch mal geschenkt, kommt natürlich auf den Anwalt bzw. die Kanzlei an. Telefonier doch mal ein bisschen herum. Was die IHK da abgezogen hat, würde ich auch nicht auf mir sitzen lassen. Wenn hier Fehler bei der Bewertung deiner Prüfung zu deinem Nachteil gemacht wurden, dann ist das schlicht und einfach zu korrigieren. Das ist auch in keiner Weise "sinnbefreit", wie hier schon andere geschrieben haben, sondern einfach das Richtige. Notfalls wäre das vielleicht auch ein Fall für die Medien. Die IHK scheint ja bekannt zu sein, entgegen ihrem eher guten Ruf zu handeln und sich zu benehmen, als stünde sie über Recht und Gesetzt. Das muss man nicht hinnehmen und sollte man auch nicht. Bearbeitet Gestern um 15:56 von AndreasMH user9893732 reagierte darauf 1 Zitieren
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