anyquestion123 Geschrieben Mittwoch um 18:21 Geschrieben Mittwoch um 18:21 Hallo zusammen, ich stecke gerade in einer etwas verzwickten Lage und hoffe, jemand hier hat eine gute Idee. Ich war Azubi in meinem alten Betrieb, habe dort aber wegen wirklich schlechten Ausbildungsbedingungen gekündigt, da ich erfolglos da Gespräch mit den Leuten gesucht habe. Jetzt habe ich die Möglichkeit, meine Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortzusetzen. Die IHK hat mir nochmal bestätigt, dass das mit einem nachträglichen Aufhebungsvertrag am einfachsten wäre, weil sich dann beide Seiten offiziell darauf einigen würden. Problem: Die Personalabteilung meines alten Betriebs weigert sich kategorisch, diesen Aufhebungsvertrag auszustellen. Begründung? "Weil Baum." (Also absolut nicht nachvollziehbar, kein echter Grund.) Ich will den alten Betrieb jetzt nicht unnötig verärgern oder eskalieren lassen, aber gleichzeitig brauche ich eine Lösung, um sauber aus der Sache rauszukommen. Hat jemand Tipps, wie ich das Ganze diplomatisch angehen kann, ohne dass es zum großen Drama wird? Bin für jeden Rat dankbar! Beste Grüße Zitieren
Bebok Geschrieben Mittwoch um 18:46 Geschrieben Mittwoch um 18:46 (bearbeitet) Was war den dein Kündigungsgrund? Falls du außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt hast, brauchst du keinen Aufhebungsvertrag, um die Ausbildung in einem anderen Betrieb erneut zu beginnen. Abgesehen davon denke ich, dass man um eine Eskalation (also rechtlich dagegen vorgehen) nicht drumherum kommt, wenn sich der Ex-Betrieb weigert, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Falls du bei einer Gewerkschaft bist, kannst du da mal um Hilfe fragen. Bearbeitet Mittwoch um 18:49 von Bebok Zitieren
cmaker Geschrieben Mittwoch um 20:58 Geschrieben Mittwoch um 20:58 Kleiner Tipp: Involviere die IHK nicht zu sehr in den Streit mit deinem Betrieb, die sind wenns drauf ankommt immer auf Seite des Unternehmens. MiaMuh, benten, skylake und 1 Weiterer reagierten darauf 1 3 Zitieren
FISI-I Geschrieben Donnerstag um 07:16 Geschrieben Donnerstag um 07:16 Es ist anzunehmen, dass die IHK auf einem Aufhebungsvertrag besteht, da eine Kündigung außerhalb der Probezeit nur durch die Aufgabe des Aubildungsberufes möglich ist. Heißt, man kann offiziell keine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf mehr fortführen. Das alte Ausbildungsunternehmen kannst Du nicht zu einem Auflösungsvertrag zwingen. Dazu gibt es, wie bei allen Verträgen, die Möglichkeit der Vertragsbeendigung aus 'wichtigem Grund', wenn es einer der Parteien nicht mehr zuzumuten ist, an dem Vertrag festzuhalten. Das sollte aber auch der IHK bekannt sein. Zitieren
mlwhoami Geschrieben Donnerstag um 10:40 Geschrieben Donnerstag um 10:40 Puh, das dürfte schwierig für dich werden ohne das Wohlwollen deines Ex-Ausbildungsbetriebs. Das BBiG sieht eine Kündigung auf beiden Seiten nach der Probezeit nicht vor (insbesondere i.V.m. einer Fortführung der gleichen Ausbildung), sofern kein wichtiger Grund dafür vorliegt. Siehe §22 BBiG. Damit eine Kündigung aus wichtigem Grund überhaupt wirksam werden kann, dürfen die zugrundeliegenden Ursachen nicht länger als 2 Wochen bekannt sein und der Grund muss im Kündigungsschreiben explizit aufgeführt sein. Hinzu kommen etwaige Nachweise der schriftlichen Anmahnung der Gegenseite, Fristsetzungen, ggf. Protokolle über vergangene vereinbarte Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Ausbildungsverlauf etc. etc. Im Falle eines Rechtsstreits sehe ich für dich ganz schlechte Chancen, da etwas für dich Positives zu erreichen. Eine ordentliche Kündigung ist demnach nur zulässig, wenn du die Ausbildung gänzlich aufgeben möchtest. Anderenfalls stellt die Kündigung einen Vertragsbruch dar und dein Ex-Ausbildungsbetrieb könnte ggf. sogar Schadenersatzansprüche gegen dich geltend machen. --- TLDR: Nach meiner Auffassung bist du auf das Wohlwollen deines Ex-Ausbildungsbetriebs angewiesen und kannst ohne Aufhebungsvertrag nicht die laufende Ausbildung bei einem anderen Betrieb zu Ende führen. Bebok reagierte darauf 1 Zitieren
charmanta Geschrieben Donnerstag um 11:15 Geschrieben Donnerstag um 11:15 Schlichtung bei der IHK beantragen mit Dringlichkeit. Dein Wunsch: Aufhebungsvertrag per XXXX wegen für Dich nicht akzeptabler Ausbildung. vor 34 Minuten schrieb mlwhoami: Im Falle eines Rechtsstreits sehe ich für dich ganz schlechte Chancen, da etwas für dich Positives zu erreichen. Vor einem Rechtsstreit schreibt BBIG die Schlichtung voraus und die kann zum gewünschtem Ergebnis führen. Sofort Antrag an die IHK und dann soll der AG sagen was er will. Der Schlichterspruch entscheidet .... danach steht der Rechtsweg frei Bebok und cmaker reagierten darauf 1 1 Zitieren
skylake Geschrieben Gestern um 07:05 Geschrieben Gestern um 07:05 Was hier im Thread teilweise geschrieben wird ist so nicht richtig, daher stelle ich es kurz klar. Wenn du kündigst (ohne Aufhebungsvertrag), kannst du durchaus die Ausbildung bei einem anderen Betrieb in genau diesem Beruf fortsetzen. Was allerdings stimmt ist, dass du eine Sperre bekommst (i.d.R. hier mehrere Monate)! Du bist aber nicht auf Lebenszeit von der Ausbildung zum FI verbannt, wie es hier und auch generell oft suggeriert wird. Lebenslange Sperren ist ohnehin im FI Beruf so kaum gegeben. Lediglich wenn man 3x durch die Abschlussprüfung rasselt wäre man raus, aber auch nur für den Schwerpunkt. Heißt konkret, wenn ein FI:SI 3x durch die Prüfung fällt, kann er als :AE erneut in die Prüfung(en). Parser reagierte darauf 1 Zitieren
mlwhoami Geschrieben Gestern um 08:49 Geschrieben Gestern um 08:49 vor 1 Stunde schrieb skylake: [...] kannst du durchaus die Ausbildung bei einem anderen Betrieb in genau diesem Beruf fortsetzen vor 1 Stunde schrieb skylake: Was allerdings stimmt ist, dass du eine Sperre bekommst (i.d.R. hier mehrere Monate)! Hast du zufällig zu den Regelungen rund um diese Sperre eine Quelle, aus der man sich mehr Informationen dazu holen kann? Mich würde interessieren, wonach sich die Möglichkeit dieser "nur Sperre" sowie die Dauer richtet. Und wie das Ganze in der Praxis umgesetzt wird, wenn der Auszubildende dann den gleichen "Ausbildungsdurchlauf" später irgendwann fortsetzt. Wird das mit Blick auf die Prüfungstermine gleichgesetzt mit "Verlängerung der Ausbildung beantragt / Prüfzyklus 6 Monate nach hinten geschoben"? Meine Annahme bisher war, dass Auszubildende nach einer ordentlichen einseitigen Kündigung zumindest den aktuellen Ausbildungsdurchlauf komplett aufgeben müssen und die gleiche Ausbildung (/im selben Schwerpunkt) nur über einen neuen Ausbildungsvertrag hinterher komplett von vorne beginnen können. Ich denke ein paar mehr Ausführungen über eine Sperre dürften für den TE ebenfalls sehr interessant sein, falls eine Schlichtung über die IHK und eine Einigung mit dem ehem. Ausbildungsbetrieb über einen Aufhebungsvertrag nicht möglich sind. Zitieren
charmanta Geschrieben Gestern um 09:24 Geschrieben Gestern um 09:24 Ich kenne die Sperre nur bei Geld vom Amt wenn ich nicht sofort ne neue Stelle habe. Aber die Kündigung selbst ist ein mögliches Problem nach BBIG: - Seite 13 von 40 -Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de § 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. 2. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Absatz 2 Nummer 2. Die juristische Frage ist ergo ob die geschilderten Verhältnisse als "wichtiger Grund" anzusehen sind. Dafür gibts die IHK und die Schlichtung. IHK DÜ schreibt hierzu Verhaltensbedingte Kündigung der/des Auszubildenden Wenn der Ausbildungsbetrieb gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstößt, können Auszubildende aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Aber auch der Azubi muss das zu missbilligende Verhalten in der Regel zunächst abmahnen. Nur bei schweren Vertragsverstößen kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Austausch mit den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK ist sinnvoll. Gründe für eine verhaltensbedingte könnten zum Beispiel sein: schlechte Ausbildung durch den Betrieb Beleidigungen und Schläge sexuelle Übergriffe wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung wiederholte Nichtfreistellung zur Berufsschule oder notwendige überbetriebliche Ausbildung wiederholt unerlaubte Überstunden Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz Fehlen eines geeigneten Ausbilders Betrieb wird die Ausbildungsbefugnis entzogen *** Nach den Schilderungen ist es also denkbar dass die Kündigung gar keinen Bestand hat wenn der TE nicht nachweislich den Betrieb abgemahnt hat. Also nochmal: IHK und/oder Schlichtung aktivieren mlwhoami reagierte darauf 1 Zitieren
mlwhoami Geschrieben Gestern um 10:14 Geschrieben Gestern um 10:14 vor 48 Minuten schrieb charmanta: Nach den Schilderungen ist es also denkbar dass die Kündigung gar keinen Bestand hat wenn der TE nicht nachweislich den Betrieb abgemahnt hat. Zumindest unter der vorliegenden Prämisse, dass er seine laufende Ausbildung woanders fortführen möchte. Guter Punkt! Bin gespannt, was der TE mit den vorliegenden Infos anfängt und ob wir über den weiteren Verlauf noch etwas erfahren werden. Ist ein echt interessantes Thema. Zitieren
cmaker Geschrieben Gestern um 16:15 Geschrieben Gestern um 16:15 Am 20.3.2025 um 12:15 schrieb charmanta: Schlichtung bei der IHK beantragen mit Dringlichkeit. Dein Wunsch: Aufhebungsvertrag per XXXX wegen für Dich nicht akzeptabler Ausbildung. Vor einem Rechtsstreit schreibt BBIG die Schlichtung voraus und die kann zum gewünschtem Ergebnis führen. Sofort Antrag an die IHK und dann soll der AG sagen was er will. Der Schlichterspruch entscheidet .... danach steht der Rechtsweg frei IHK zu involvieren ist sehr riskant und führt wahrscheinlich nicht zu einem positiven Ergebnis. Ich habe es selbst erlebt. Zitieren
charmanta Geschrieben Gestern um 16:48 Geschrieben Gestern um 16:48 Ich auch. Ich bin Schlichter 🤘 Dieser Weg ist im BBIG sogar vorgeschrieben Zitieren
skylake Geschrieben Gestern um 16:50 Geschrieben Gestern um 16:50 vor 7 Stunden schrieb mlwhoami: eine Quelle Ich habe gerade kein Dokument zur Hand, aber die Situation jedes Jahr bei mindestens 3-4 Fällen in meinen Ausbildungsklassen. Also die Situation, dass der AG den Aufhebungsvertrag verweigert und der Azubi selbst (nach) der Probezeit kündigt. Führte bisher - wie oben geschrieben - nicht zu dem Fall, dass man nicht weitermachen konnte. Die genaue Dauer habe ich nicht im Kopf, es waren einige Monate. Danach muss der Azubi auch nicht von vorne beginnen, da Zeiten angerechnet werden. Laut den beiden IHKen in denen ich tätig bin ist aber ein Aufhebungsvertrag definitiv vorzuziehen, da dann nahtlos in ein anderes Unternehmen gewechselt und die Ausbildung fortgeführt werden kann. Man muss auch nicht die Ausbildung von vorne starten, auch nicht wenn man selbst kündigt. Das ergibt sich schon aus der Logik heraus. Es geht primär darum gewisse Zeiten zu erfüllen (z. B. die Fehlzeitenregelung nicht knacken). Ob es dann eine mehrmonatige Pause zwischen der Ausbildung gibt oder nicht ist dann vollkommen unerheblich. vor 34 Minuten schrieb cmaker: nicht zu einem positiven Ergebnis Hier würde ich nicht pauschalisieren. Die beiden IHKen für die ich tätig bin sind absolut pro Azubi und versuchen immer alles, damit die Azubis am Ende gut und glücklich durch die Ausbildung kommen. Die gehen auch aktiv gegen Unternehmen vor, die die Azubis nicht ausbilden oder andere krumme Dinge machen. ExplainItToTheDuck, Earl Hickey und charmanta reagierten darauf 3 Zitieren
cmaker Geschrieben vor 7 Stunden Geschrieben vor 7 Stunden (bearbeitet) vor 19 Stunden schrieb skylake: Ich habe gerade kein Dokument zur Hand, aber die Situation jedes Jahr bei mindestens 3-4 Fällen in meinen Ausbildungsklassen. Also die Situation, dass der AG den Aufhebungsvertrag verweigert und der Azubi selbst (nach) der Probezeit kündigt. Führte bisher - wie oben geschrieben - nicht zu dem Fall, dass man nicht weitermachen konnte. Die genaue Dauer habe ich nicht im Kopf, es waren einige Monate. Danach muss der Azubi auch nicht von vorne beginnen, da Zeiten angerechnet werden. Laut den beiden IHKen in denen ich tätig bin ist aber ein Aufhebungsvertrag definitiv vorzuziehen, da dann nahtlos in ein anderes Unternehmen gewechselt und die Ausbildung fortgeführt werden kann. Man muss auch nicht die Ausbildung von vorne starten, auch nicht wenn man selbst kündigt. Das ergibt sich schon aus der Logik heraus. Es geht primär darum gewisse Zeiten zu erfüllen (z. B. die Fehlzeitenregelung nicht knacken). Ob es dann eine mehrmonatige Pause zwischen der Ausbildung gibt oder nicht ist dann vollkommen unerheblich. Hier würde ich nicht pauschalisieren. Die beiden IHKen für die ich tätig bin sind absolut pro Azubi und versuchen immer alles, damit die Azubis am Ende gut und glücklich durch die Ausbildung kommen. Die gehen auch aktiv gegen Unternehmen vor, die die Azubis nicht ausbilden oder andere krumme Dinge machen. Außer wenn sie ein 4 Augengespräch mit dem AG wollen und sich dann dermaßen beeinflussen lassen. Bei uns hieß es auch immer pro Azubi, aber am Ende ist es der Betrieb der die IHK mitfinanziert. Bearbeitet vor 7 Stunden von cmaker Zitieren
charmanta Geschrieben vor 5 Stunden Geschrieben vor 5 Stunden Es gibt IMMER mit jeder Partei ein 4 Augen Gespräch und dann den Schiedsspruch. Oder auch keinen Wenn es aussichtslos erscheint kann auch die Vertragsauflösung festgelegt werden skylake reagierte darauf 1 Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.