benten Geschrieben Montag um 07:23 Geschrieben Montag um 07:23 Moin Jungs und Mädels, kurz zum Sachverhalt: Mein Ausbilder hatte mich für einen Prüfungsvorbereitungslehrgang angemeldet, dieser sollte auch extern in einer anderen Stadt stattfinden. Nun wurde der Lehrgang aufgrund von einer zu hohen Teilnehmeranzahl jedoch auf Discord um verlagert, da die Einrichtung nicht alle Teilnehmer unterkriegt. So nun zu meiner Frage: Ich hatte in der Vergangenheit schon einmal Homeoffice gemacht (FISI 3. LJ) und dies wurde von der Personalabteilung stark bemängelt, weil nicht erlaubt nach einem Gesetz (habe ich gerade nicht im Kopf sorry, ging aber um Anwesenheit während der Ausbildung im Betrieb). Ich habe auf Arbeit aber nur mangelndes Equipment um an dem Kurs teilzunehmen und auch so, sehe ich es als fragwürdig den Kurs auf Arbeit durchzuführen, da mich das ständige rein und raus Gelaufe und telefonate massiv ablenken und mein Lernerfolg stören könnten. Gibt es hierzu eine Regelung, dass das Gesetz nicht greift, weil es ja kein direktes Homeoffice ist? Der Lehrgang hätte ja sowieso überbetrieblich stattgefunden... Entschuldigt bitte falls ich mich komisch ausgedrückt habe, es ist montag morgen 🥴 Zitieren
FISI-I Geschrieben Montag um 07:34 Geschrieben Montag um 07:34 Montag morgen ist kein Grund. 🤪 Auf welches "Gesetz" hat sich denn Dein Unternehmen bezogen? Zitieren
Maniska Geschrieben Montag um 07:35 Geschrieben Montag um 07:35 Da scheint die Personalabteilung nicht auf dem aktuellsten Stand zu sein: https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/ausbildung/ausbildung-in-zeiten-von-corona/homeoffice-fuer-auszubildende-4766346 Zitat Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen (2) [...] Eine unmittelbare Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist in angemessenem Umfang auch als digitales mobiles Ausbilden ohne gleichzeitige Anwesenheit der Auszubildenden und ihrer Ausbilder oder Ausbilderinnen am gleichen Ort möglich, wenn 1. für die Vermittlung Informationstechnik eingesetzt wird, 2. die Ausbildungsinhalte und die Orte, an denen sich die Auszubildenden und ihre Ausbilder oder Ausbilderinnen jeweils aufhalten, für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten auf Distanz geeignet sind und 3. die Qualität der Vermittlung derjenigen bei gleichzeitiger Anwesenheit der Auszubildenden und ihrer Ausbilder oder Ausbilderinnen am gleichen Ort gleichwertig ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ausbilder oder die Ausbilderin jederzeit zu den betriebsüblichen Zeiten für den Auszubildenden oder die Auszubildende erreichbar ist, den Lernprozess steuert und begleitet sowie die Lernfortschritte kontrolliert. Da es eine reine Onlineschulung ist, sprich m.E. nicht viel dagegen, an dieser aus dem HomeOffice heraus teilzunehmen. Zitieren
Maniska Geschrieben Montag um 07:37 Geschrieben Montag um 07:37 vor 1 Minute schrieb FISI-I: Montag morgen ist kein Grund. 🤪 Auf welches "Gesetz" hat sich denn Dein Unternehmen bezogen? Wahrscheinlich auf das BBiG, § 28 (2) vor der Änderung von 2024. Hier mal schön der Unterschied: https://www.buzer.de/gesetz/3118/al198358-0.htm FISI-I und Enno reagierten darauf 2 Zitieren
benten Geschrieben Montag um 08:03 Autor Geschrieben Montag um 08:03 vor 27 Minuten schrieb Maniska: Da scheint die Personalabteilung nicht auf dem aktuellsten Stand zu sein: https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/ausbildung/ausbildung-in-zeiten-von-corona/homeoffice-fuer-auszubildende-4766346 Da es eine reine Onlineschulung ist, sprich m.E. nicht viel dagegen, an dieser aus dem HomeOffice heraus teilzunehmen. Danke das hilft mir schonmal weiter, leider habe ich gerade auch herausgefunden, das es zum Thema "mobiles Arbeiten" eine Betriebsvereinbarung gibt, die es Auszubildenden grundlegend untersagt Homeoffice zu machen... 😕 Zitieren
DoctorB Geschrieben Montag um 08:23 Geschrieben Montag um 08:23 Einfach mit dem Ausbilder sprechen. Wenn die weiterhin drauf bestehen, dass du die im Büro machst, dann sollen die sich mal überlegen, wie du daran UNGESTÖRT teilnehmen kannst allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
benten Geschrieben Montag um 08:42 Autor Geschrieben Montag um 08:42 vor 15 Minuten schrieb DoctorB: Einfach mit dem Ausbilder sprechen. Wenn die weiterhin drauf bestehen, dass du die im Büro machst, dann sollen die sich mal überlegen, wie du daran UNGESTÖRT teilnehmen kannst Mein Ausbilder meinte, er tut alles dafür das es im Büro ruhig ist, aber allein schon telefonate etc lenken mich immer sehr ab. Ich warte momentan noch auf die Antwort von meinem Chef, wie er dazu steht und ob wir da eine Sonderregelung bekommen könnten. Zitieren
Maniska Geschrieben Montag um 09:01 Geschrieben Montag um 09:01 vor 5 Minuten schrieb DoctorB: Einfach mit dem Ausbilder sprechen. Wenn die weiterhin drauf bestehen, dass du die im Büro machst, dann sollen die sich mal überlegen, wie du daran UNGESTÖRT teilnehmen kannst Genau das. Entweder bekommst du für die Zeit des Kurses ein Einzelbüro in dem du nicht gestört wirst, oder du reservierst dir für die Dauer des Kurses einen Meetingraum (im Idealfall den Größten/Beliebtesten) und nimmst von dort aus an dem Kurs teil. Wenn einer fragt, kannst du ja angeben, dass dein regulärer Arbeitsplatz für so eine Schulung nicht geeignet ist. Als Ausbilder würde ich das Gespräch mit dem BR suchen und damit argumentieren, dass dieser Kurz als reine Onlienschulung nicht unter "HomeOffice" im klassischen Sinne fällt, sondern vergleichbar ist mit dem RemoteHomeSchooling während Corona. Du bist nicht da, du wärst auch nicht da wenn der Kurs in Präsenz stattfinden würde - genau wie in der Schule. Die Tatsache dass du an diesem Kurs von Zuhause aus teilnimmst wäre an der Stelle eine Einzelfallentscheidung. Mit OK von BR und Ausbilder dann zu HR und klären lassen. Enno und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren
benten Geschrieben Montag um 09:34 Autor Geschrieben Montag um 09:34 Danke, ich werde das auch so verargumentieren. Ich bin euch für die Hilfe sehr verbunden Zitieren
benten Geschrieben Montag um 10:39 Autor Geschrieben Montag um 10:39 UPDATE: Ausbilder und Chef sind dafür, bzw. würden es erlauben das ich "Homeoffice" machen darf. Aber leider stellt sich hier unsere Personalabteilung komplett quer und verneinen jegliche Vorschläge bzw. Fragen... Zitieren
benten Geschrieben Montag um 11:12 Autor Geschrieben Montag um 11:12 vor 5 Minuten schrieb DoctorB: Was die PA nicht weiß... Wir müssen leider zu Arbeitsbeginn und Ende unsere Zeit an unserem Terminal erfassen Darüber hatte ich auch schon nachgedacht xD Zitieren
Maniska Geschrieben Montag um 11:18 Geschrieben Montag um 11:18 Gerade eben schrieb benten: Wir müssen leider zu Arbeitsbeginn und Ende unsere Zeit an unserem Terminal erfassen Darüber hatte ich auch schon nachgedacht xD Im Regelfall gibt es aber eine Workaround falls man seinen Chip Zuhause vergessen hat, vergessen hat zu stempeln oder die Zeiten anderweitig nicht erfasst wurden (Terminal kaputt/offline). Lass dir von deinem Ausbilder/Chef die Anweisung "Mach den Kurs von zuhause aus" schriftlich als Arbeitsanweisung geben. Ich als Ausbilder würde an der Stelle mit HR in den Ring steigen. Aber so... vor 2 Stunden schrieb Maniska: reservierst dir für die Dauer des Kurses einen Meetingraum (im Idealfall den Größten/Beliebtesten) und nimmst von dort aus an dem Kurs teil. Raum von HR oder der GF it is. Ich hoffe der Kurs geht nicht nur über einen Tag Zitieren
benten Geschrieben Montag um 11:31 Autor Geschrieben Montag um 11:31 vor 10 Minuten schrieb Maniska: Im Regelfall gibt es aber eine Workaround falls man seinen Chip Zuhause vergessen hat, vergessen hat zu stempeln oder die Zeiten anderweitig nicht erfasst wurden (Terminal kaputt/offline). Lass dir von deinem Ausbilder/Chef die Anweisung "Mach den Kurs von zuhause aus" schriftlich als Arbeitsanweisung geben. Ich als Ausbilder würde an der Stelle mit HR in den Ring steigen. Aber so... Raum von HR oder der GF it is. Ich hoffe der Kurs geht nicht nur über einen Tag Der Kurs geht tatsächlich eine Woche 😁 ich werde mir höchstwahrscheinlich einen Raum reservieren müssen... Unsere Personalabteilung hat bei uns leider zu viel "Macht" da sie von der GF extrem gestützt wird, und meine Chefs bei der Abteilung sowieso nicht gern gesehen sind, wird das mit der Arbeitsanweisung höchstwahrscheinlich nicht funktionieren. Zitieren
Tiwil Geschrieben Dienstag um 09:47 Geschrieben Dienstag um 09:47 Und dann wundert sich die Personalabteilung, warum Azubis nicht beim Unternehmen bleiben. Wie kann das bloß sein… allesweg und Enno reagierten darauf 2 Zitieren
elmopedia Geschrieben Gestern um 11:03 Geschrieben Gestern um 11:03 ich wuerde es einfach machen, wenn ich dann darauf angesprochen werden, wuerde ich einfach sagen, neh ist kein home office. and dann ihnen die verantwortung geben es zu beweisen das du nicht recht hast. und wenn sie dir sagen du kannst nicht von zuhause aus arbeiten, wuerde ich einfach sagen, kein problem, ich arbeite nicht, und ich habe kein kontakt mit die arbeitsinfastruktur oder den kunden. Zitieren
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