benten Geschrieben Gestern um 13:22 Geschrieben Gestern um 13:22 Bei meiner Prüfungsanmeldung steht folgendes: "Der Azubi bringt seinen Ausbildungsnachweis zur Prüfung mit", hier ist jedoch das Kästchen auf Nein geschoben. Bin ich dann trotzdem verpflichtet das Heft mitzunehmen?
Flip21 Geschrieben Gestern um 13:51 Geschrieben Gestern um 13:51 Schaden kann es nicht. Wenn du eins hast nimm es also mit.
skylake Geschrieben Gestern um 14:29 Geschrieben Gestern um 14:29 vor einer Stunde schrieb benten: Bei meiner Prüfungsanmeldung steht folgendes: "Der Azubi bringt seinen Ausbildungsnachweis zur Prüfung mit", hier ist jedoch das Kästchen auf Nein geschoben. Bin ich dann trotzdem verpflichtet das Heft mitzunehmen? Ja ist verpflichtend, wobei das jede Kammer unterschiedlich streng handhabt. Ich bin in zwei Kammern aktiv und eine verlangt, dass das Berichtsheft zur praktisch/mündlichen Prüfung vorgezeigt wird. Falls der Azubi das nicht macht, gibts keinen Abschluss. Die andere Kammer ist da lockerer und ignoriert gerne mal das Berichtsheft komplett. benten reagierte darauf 1
FISI-I Geschrieben Gestern um 14:32 Geschrieben Gestern um 14:32 Bei manchen ist das Mitbringen nicht mehr erforderlich, da diese seitens der IHK angefordert werden (können).
ZwennL Geschrieben Gestern um 16:56 Geschrieben Gestern um 16:56 Als Umschüler in Berlin muss gar kein Berichtsheft gepflegt werden. Aber Du bist vermutlich "normaler" Auszubildender.
benten Geschrieben vor 17 Stunden Autor Geschrieben vor 17 Stunden vor 14 Stunden schrieb FISI-I: Bei manchen ist das Mitbringen nicht mehr erforderlich, da diese seitens der IHK angefordert werden (können). Das ist gut zu wissen, dankeschön
charmanta Geschrieben vor 14 Stunden Geschrieben vor 14 Stunden vor 15 Stunden schrieb ZwennL: Als Umschüler in Berlin muss gar kein Berichtsheft gepflegt werden. Aber Du bist vermutlich "normaler" Auszubildender. Das ist ein Irrtum. Hier gilt das BBIG und auch die IHK schreibt: https://www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-azubis/fuer-azubis/ausbildungsvertrag/ausbildungsnachweis-2282170 Ich würde sagen dass hier wieder mal ein Umschulungsbetrieb ne eigene Suppe kocht. Aber das Gesetz ist ganz klar formuliert
hellerKopf Geschrieben vor 14 Stunden Geschrieben vor 14 Stunden (bearbeitet) jede IHK anders? Die IHK empfiehlt dringend, dass auch Umschüler einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen. Im Gegensatz zum Ausbildungsverhältnis ist der Nachweis jedoch nicht Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Sofern das Führen des Ausbildungsnachweises gewünscht wird, muss dieses unter § 9 des Umschulungsvertrages ,,Nebenabreden" im Umschulungsvertrag vereinbart werden (Formulierung s. Zwischenprüfung) https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Ausbildung/Einstellung_und_Vertrag/Merkblatt_Umschulung.pdf oder mal so: Für Umschüler ist die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Führung eines Ausbildungsnachweises entsprechend der Regelung der IHK Elbe-Weser wird dringend angeraten/empfohlen und sollte im Umschulungsvertrag vereinbart werden. Nur so kann eine inhaltliche, ordnungsgemäße Umschulung nachvollzogen werden. https://www.ihk.de/elbeweser/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-durchfuehren/umschulung-1700912 Bearbeitet vor 13 Stunden von hellerKopf t1nk4bell reagierte darauf 1
Bants Geschrieben vor 8 Stunden Geschrieben vor 8 Stunden Wir als Umschüler in BW (HN) haben auch keins schreiben müssen
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