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Beruflicher Neustart mit IHK-Abschluss oder weiter im Job + Studium? Ziel: ITZ Bund – Eure Einschätzung


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Geschrieben (bearbeitet)

Hi zusammen,
ich bin 36, verheiratet, seit 8 Jahren in der IT (Systemintegration) tätig. Mein befristeter Vertrag läuft bald aus, und ich überlege, wie es weitergeht – mit dem langfristigen Ziel, beim ITZ Bund in den öffentlichen Dienst einzusteigen.

Ich schwanke zwischen zwei Wegen:

1. IHK-Abschluss nachholen (FISI, über Externenprüfung)

6 Monate Vollzeitkurs mit Bildungsgutschein (also kostenlos)

In der Zeit ALG I

Danach bessere Chancen auf ÖD-Stellen mit formellem Abschluss?

2. Direkt wieder arbeiten + nebenberuflich IT-Sicherheit weiter studieren

Studium an der Wilhelm Büchner Hochschule läuft schon (erstes Modul 1,0)

 

Aber: Hohe Doppelbelastung + kein IHK-Abschluss

Frage an euch:
Wie wichtig ist der IHK-Abschluss wirklich für den Einstieg beim ITZ Bund?
Oder zählen Berufserfahrung + Studium (laufend) auch genug – ggf. für E10 aufwärts?

Mein Wunsch: Langfristig stabiler Arbeitsplatz mit Perspektive

Freue mich auf eure Erfahrungen & Meinungen!
Danke 🙌

Bearbeitet von PörL
Geschrieben (bearbeitet)

Die Personalabteilung im ITZBund in Bonn achtet sehr auf die formalen Abschlüsse. Mit einem Bachelorstudium steht dir im ITZ automatisch jede IT-Stelle im gehobenen Dienst bzw. ab EG10 offen, mit der Ausbildung gehts formal nur bis EG9b. Der Grund ist simpel: Du kannst dich als Tarifbeschäftigter auf Antrag immer verbeamten lassen und das Beamtenrecht ist ziemlich strikt bei den Abschlüssen.

Die Durchlässigkeit wendet das ITZ nur dort an, wo es absolut unumgänglich ist( z.B. mehrere Stellenausschreibungen ohne erfolgreiche Besetzung). Die IT-Fachkräftezulage wird auch nur sehr spärlich, wenn überhaupt angewendet, mir sind nur Mitarbeiter des ehemaligen Geschäftsbereiches des BMI (BIT) und BMVDI (DLZ-IT) mit Zulagen bekannt.

Da du schon seit >8 Jahren in der IT-Systemadministration arbeitest, solltest du die Anerkennung als Sonstige Beschäftige für Stellen im mD (EG6-9b) erhalten können, sofern in der Ausschreibung einschlägige IT-Ausbildung oder vergleichbare Kenntnisse genannt sind. Ansonsten hilft der IHK-Abschluss nur um die formellen Anforderungen des mittleren Dienstes (EG6-9b) zu erfüllen. 

Das ITZBund bietet langjährig Beschäftigten im vergleichbar mittleren Dienst auch ein internes Aufstiegsstudium an, wenn du mindestens 3 Jahre im ITZ angestellt warst. 

Strebst du langfristig im ITZ eine Stelle im Bereich EG10+ an, ein das Bachelorstudium definitiv die bessere Wahl. Wichtig ist aber, dass das Bachelorstudium staatlich geprüft, sprich die ECTS als eigenständiges Studium akkreditiert sind.

Bearbeitet von tTt
Geschrieben

Danke tTt

vor 10 Stunden schrieb tTt:

Die Personalabteilung im ITZBund in Bonn achtet sehr auf die formalen Abschlüsse. Mit einem Bachelorstudium steht dir im ITZ automatisch jede IT-Stelle im gehobenen Dienst bzw. ab EG10 offen, mit der Ausbildung gehts formal nur bis EG9b. Der Grund ist simpel: Du kannst dich als Tarifbeschäftigter auf Antrag immer verbeamten lassen und das Beamtenrecht ist ziemlich strikt bei den Abschlüssen.

Die Durchlässigkeit wendet das ITZ nur dort an, wo es absolut unumgänglich ist( z.B. mehrere Stellenausschreibungen ohne erfolgreiche Besetzung). Die IT-Fachkräftezulage wird auch nur sehr spärlich, wenn überhaupt angewendet, mir sind nur Mitarbeiter des ehemaligen Geschäftsbereiches des BMI (BIT) und BMVDI (DLZ-IT) mit Zulagen bekannt.

Da du schon seit >8 Jahren in der IT-Systemadministration arbeitest, solltest du die Anerkennung als Sonstige Beschäftige für Stellen im mD (EG6-9b) erhalten können, sofern in der Ausschreibung einschlägige IT-Ausbildung oder vergleichbare Kenntnisse genannt sind. Ansonsten hilft der IHK-Abschluss nur um die formellen Anforderungen des mittleren Dienstes (EG6-9b) zu erfüllen. 

Das ITZBund bietet langjährig Beschäftigten im vergleichbar mittleren Dienst auch ein internes Aufstiegsstudium an, wenn du mindestens 3 Jahre im ITZ angestellt warst. 

Strebst du langfristig im ITZ eine Stelle im Bereich EG10+ an, ein das Bachelorstudium definitiv die bessere Wahl. Wichtig ist aber, dass das Bachelorstudium staatlich geprüft, sprich die ECTS als eigenständiges Studium akkreditiert sind.

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb tTt:

Die Personalabteilung im ITZBund in Bonn achtet sehr auf die formalen Abschlüsse. Mit einem Bachelorstudium steht dir im ITZ automatisch jede IT-Stelle im gehobenen Dienst bzw. ab EG10 offen, mit der Ausbildung gehts formal nur bis EG9b. Der Grund ist simpel: Du kannst dich als Tarifbeschäftigter auf Antrag immer verbeamten lassen und das Beamtenrecht ist ziemlich strikt bei den Abschlüssen.

Die Durchlässigkeit wendet das ITZ nur dort an, wo es absolut unumgänglich ist( z.B. mehrere Stellenausschreibungen ohne erfolgreiche Besetzung). Die IT-Fachkräftezulage wird auch nur sehr spärlich, wenn überhaupt angewendet, mir sind nur Mitarbeiter des ehemaligen Geschäftsbereiches des BMI (BIT) und BMVDI (DLZ-IT) mit Zulagen bekannt.

Da du schon seit >8 Jahren in der IT-Systemadministration arbeitest, solltest du die Anerkennung als Sonstige Beschäftige für Stellen im mD (EG6-9b) erhalten können, sofern in der Ausschreibung einschlägige IT-Ausbildung oder vergleichbare Kenntnisse genannt sind. Ansonsten hilft der IHK-Abschluss nur um die formellen Anforderungen des mittleren Dienstes (EG6-9b) zu erfüllen. 

Das ITZBund bietet langjährig Beschäftigten im vergleichbar mittleren Dienst auch ein internes Aufstiegsstudium an, wenn du mindestens 3 Jahre im ITZ angestellt warst. 

Strebst du langfristig im ITZ eine Stelle im Bereich EG10+ an, ein das Bachelorstudium definitiv die bessere Wahl. Wichtig ist aber, dass das Bachelorstudium staatlich geprüft, sprich die ECTS als eigenständiges Studium akkreditiert sind.

Ich höre das zum ersten Mal, wenn ich ehrlich bin. Ich muss mal schauen was du damit meinst " Anerkennung als Sonstige Beschäftige für Stellen im mD (EG6-9b) erhalten können," und wie das geht Vielen lieben Dank für diesen Mega Post.

Ich bin ziemlich hin und hergerissen. IHK machen und dann nie wieder ein Problem bei Gesprächen haben oder weiter arbeiten und hoffen das der nächste Job länger läuft als 1,5 Jahre.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb PörL:

Ich höre das zum ersten Mal, wenn ich ehrlich bin. Ich muss mal schauen was du damit meinst " Anerkennung als Sonstige Beschäftige für Stellen im mD (EG6-9b) erhalten können," und wie das geht Vielen lieben Dank für diesen Mega Post.

Ich bin ziemlich hin und hergerissen. IHK machen und dann nie wieder ein Problem bei Gesprächen haben oder weiter arbeiten und hoffen das der nächste Job länger läuft als 1,5 Jahre.

ITZ-Ausschreibung (mD):

„(…) Ihre erforderlichen Qualifikationen

Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einschlägigem IT-Bezug.

Oder: Sie verfügen über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 3 Jahren. (…)“

= Geöffnete Ausschreibung für den Sonstigen Beschäftigten. 

Aber: Früher war die Regelung so, dass die Öffnung nur zum Tragen kommt, wenn es keine geeigneten Bewerber mit formalem Abschluss, hier also die IHK-Ausbildung, gab.

Dies entspricht der üblichen Praxis der s.g. „Bestenauslese“ im Beamtenrecht. 

Das BMI hat aufgrund chronischem Bewerbermangel diese Hürden etwas gelockert, in wieweit das ITZ Regelungen aufgestellt hat, um diese Lockerungen anzuwenden, kann ich nichts zu sagen.

Das ITZ kann es so machen, muss es aber nicht. 

Grundlage ist Teil III Abschnitt 24 der Tätigkeitsmerkmale der EntGO-Bund, der für den IT-Bereich stets eine Öffnung für den Sonstigen Beschäftigten vorsieht. 

Das Problem ist, dass sich die Personaler nur ungerne tief in diese Materie einlassen, sie dadurch nicht oder nur unvollständig kennen und dadurch oftmals auch fehlerhaft anwenden. Vor allem sind sie aber dazu angehalten Präzedenzfälle zu vermeiden, was es wiederum auch zu einer Seltenheit macht.

Personaler meiden daher gerne das Minenfeld IT-Personalgewinnung, weil relativ viel Arbeit notwendig ist und die ggf. ein Disziplinarverfahren nach sich zieht.

Dort herrscht meistens eine hohe Fluktuation und es sind dann doch eher unerfahrene Kolleginnen und Kollegen, die bei nächster Gelegenheit versuchen das Weite suchen. 

Bearbeitet von tTt
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb tTt:

ITZ-Ausschreibung (mD):

„(…) Ihre erforderlichen Qualifikationen

Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einschlägigem IT-Bezug.

Oder: Sie verfügen über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 3 Jahren. (…)“

= Geöffnete Ausschreibung für den Sonstigen Beschäftigten. 

Aber: Früher war die Regelung so, dass die Öffnung nur zum Tragen kommt, wenn es keine geeigneten Bewerber mit formalem Abschluss, hier also die IHK-Ausbildung, gab.

Dies entspricht der üblichen Praxis der s.g. „Bestenauslese“ im Beamtenrecht. 

Das BMI hat aufgrund chronischem Bewerbermangel diese Hürden etwas gelockert, in wieweit das ITZ Regelungen aufgestellt hat, um diese Lockerungen anzuwenden, kann ich nichts zu sagen.

Das ITZ kann es so machen, muss es aber nicht. 

Grundlage ist Teil III Abschnitt 24 der Tätigkeitsmerkmale der EntGO-Bund, der für den IT-Bereich stets eine Öffnung für den Sonstigen Beschäftigten vorsieht. 

Das Problem ist, dass sich die Personaler nur ungerne tief in diese Materie einlassen, sie dadurch nicht oder nur unvollständig kennen und dadurch oftmals auch fehlerhaft anwenden. Vor allem sind sie aber dazu angehalten Präzedenzfälle zu vermeiden, was es wiederum auch zu einer Seltenheit macht.

Personaler meiden daher gerne das Minenfeld IT-Personalgewinnung, weil relativ viel Arbeit notwendig ist und die ggf. ein Disziplinarverfahren nach sich zieht.

Dort herrscht meistens eine hohe Fluktuation und es sind dann doch eher unerfahrene Kolleginnen und Kollegen, die bei nächster Gelegenheit versuchen das Weite suchen. 

Hi,

mit anderen Worten: technisch möglich ohne IHK aber sehr unwahrscheinlich.

 

Danke für deine Erklärung!

woher hast du deine Informationen über die Hohe Fluktuation?

Geschrieben
Am 20.4.2025 um 21:40 schrieb PörL:

Hi zusammen,
ich bin 36, verheiratet, seit 8 Jahren in der IT (Systemintegration) tätig. Mein befristeter Vertrag läuft bald aus, und ich überlege, wie es weitergeht – mit dem langfristigen Ziel, beim ITZ Bund in den öffentlichen Dienst einzusteigen.

Ich schwanke zwischen zwei Wegen:

1. IHK-Abschluss nachholen (FISI, über Externenprüfung)

6 Monate Vollzeitkurs mit Bildungsgutschein (also kostenlos)

Du solltest Dir unbedingt vor dem Fristende Deiner Beschäftigung eine entsprechende Bestätigung Deiner bisherigen Tätigkeiten ausstellen lassen, die dann auch für die Externenprüfung bei der IHK anerkannt wird, egal ob Du das nun so machst oder nicht.

Was beinhaltet denn der Vollzeitkurs und wer führt den durch?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb FISI-I:

Du solltest Dir unbedingt vor dem Fristende Deiner Beschäftigung eine entsprechende Bestätigung Deiner bisherigen Tätigkeiten ausstellen lassen, die dann auch für die Externenprüfung bei der IHK anerkannt wird, egal ob Du das nun so machst oder nicht.

Was beinhaltet denn der Vollzeitkurs und wer führt den durch?

Hi 

ein Zeugnis von der Arbeit mit den Tätigkeiten hab ich. Die Bescheinigung der IHK das ich an der Prüfung teilnehmen darf hab ich auch.

Mögliche Träger : TÜV, Comcave und GFN

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe nun bei der IHK angerufen und alle Träger die ich finden konnte kontaktiert.
Der IHK Antrag wird zugelassen.

Für AP2 braucht man einen Betrieb sagte die Dame mir gerade. Ob Vollzeitstelle oder Praktikum ist egal aber ohne kann man die Prüfung nicht ablegen. Jetzt mach ich mir deswegen Sorgen..

Ich weiß nicht wie schwierig das wird einen Betrieb zu finden aber im Prinzp kann es ja jeder Betrieb sein.

 

"Bitte denken Sie daran, dass Sie zur Abschlussprüfung Teil 2 in einem Arbeitsverhältnis stehen müssen und/oder einen Praktikumsplatz haben müssen.

Bestandteil der Abschlussprüfung Teil 2 ist eine betriebliche Projektdokumentation. Ohne einen Betrieb, werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen."

 

Bearbeitet von PörL
Etwas dazu geschrieben
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PörL:

Jetzt mach ich mir deswegen Sorgen..

Wie möchtest du auch ohne die Prüfung ablegen? Teil der AP2 Prüfung ist ein betriebliches Projekt mit dem Umfang von 40 Std (FI:SI) bzw. 80 Std (FI:AE). Also funktioniert auch nicht "irgendein" Betrieb, da das Projekt auch real durchgeführt werden muss. Fake-Projekte sind übrigens nicht erlaubt und sollte dich der PA dabei erwischen, ist man direkt durchgefallen, nur so nebenbei. 

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb skylake:

Wie möchtest du auch ohne die Prüfung ablegen? Teil der AP2 Prüfung ist ein betriebliches Projekt mit dem Umfang von 40 Std (FI:SI) bzw. 80 Std (FI:AE). Also funktioniert auch nicht "irgendein" Betrieb, da das Projekt auch real durchgeführt werden muss. Fake-Projekte sind übrigens nicht erlaubt und sollte dich der PA dabei erwischen, ist man direkt durchgefallen, nur so nebenbei. 

Ich weiß zwar nicht wieso du das sagst aber ich weiß das man ein Projekt braucht und einen Betrieb 

nur nicht wie einfach oder schwer es wird einen zu finden der das mit mir macht. 
 

Die ganze Ausbildung ist mir sehr wichtig 

 

Ob oder wie man da schummeln könnte ist für mich keine Frage. Dein Kommentar liest sich leider wie eine Unterstellung ohne jeglichen Grund. 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb PörL:

Dein Kommentar liest sich leider wie eine Unterstellung ohne jeglichen Grund. 

Das ist bitte als Hinweis zu verstehen das nicht zu versuchen. Das sehen wir als Prüfer leider häufiger als erwartet. Nicht persönlich nehmen bitte

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