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Geschrieben

Hi,

ich habe am 14. Mai Abschlussprüfung.

Wie schaut's denn eigentlich genau mit dem Berichtsheft aus ? Gibt es da eine Vorschrift, in welchem Zeitformat (täglich, wöchentlich) es geschrieben sein muss ? Ich habe es eigentlich immer durchweg täglich geschrieben, bei einem Projekt über 6 Wochen und einem 3 Wochen Schulblock allerdings wöchentlich. Ist das ein Problem ?

Hat jemand da Erfahrungsberichte ? In wie fern wird es überhaupt überprüft ??? :confused:

Geschrieben

Ich bin Fachinformatiker AWE und hab mein Heft täglich geführt. Allerdings glaube ich nicht, das mein PA etwas gesagt hätte, wenn zwischendurch ein wöchentlicher Bericht gewesen wäre.

Denn schließlich hat der Prüfer gefragt, ob ich mein Berichtsheft dabei habe und nachdem ich es ihm gegeben habe, hat er die erte Seite überflogen und zwischendrin auch noch 2 oder 3. Den Rest hat er sich nicht angeschaut (also nur schnell drübergeblätert).

Bei vielen wird das Heft gar nicht kontrolliert.

Also, es ist schlecht (sehr, sehr schlecht) wenn man kein Heft hat, aber ich denke eines, was kurze Wochenberichte enthält ist okay, denn schließlich geht es an dem Tag hauptsächlich um die Präsentation und nicht um das Berichtsheft.

Gibt es denn dazu keinen Verordnungstext?

Alles Gute,

Jestertales

Geschrieben

Ich verstehe aber auch nicht, warum manche kein Berichtsheft führen. Is doch nicht so schwer und macht einem die Prüfung und den Stress vorher gleich viel einfacher.

Bei uns muss man die Bericht (Wochenberichte und DIN A4 Monatsbericht) jeden Monat pünktlich abgeben. Man füllt einfach immer die gleiche Word Vorlage aus. So entsteht doch auch schon ein ordentliche Eindruck beim Prüfer.

Auch wenns ein bischen komisch klingt. Vereinbart mit euren Ausbildern doch einfach feste Termine. So verteilt sich der Stress auf 2-3 Jahre und nicht kurz vor die Prüfung.

Jogo

Geschrieben

mmhhh ich brauchte für die abschlussprüfung KEIN berichtsheft, nur in der zwischenprüfung musste ich es KURZ vorzeigen! hab deshalb auch ab zwischenprüfung keine berichte mehr gemacht ...

Geschrieben

siehe Abschnitt 3.4 der FAQ Ausbildungs-/Jobforum

Das Führen eines Berichtsheftes ist Pflicht, auch für Umschüler.

Dazu auch § 39 BBiG (Berufsbildungsgesetz) Zulassung zur Abschlussprüfung

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

....

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene

Berichtshefte geführt hat und ...

Die Form des Berichtsheftes ist in der Regel frei wählbar.

siehe Abschnitt 7.1 der FAQ Pruefungsforen

Das Vorliegen eines Berichtshefts ist Bedingung für den Berufsabschluss.

Die Art der Überprüfung ist uneinheitlich.

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