Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. März 2002 Teilen Geschrieben 6. März 2002 nicht ganz korrekt: ein allgemeinverbindlicher tarifvertrag gilt auch für unternehmen, die nicht im arbeitgeberverband mitglied sind, sondern für alle unternehmen, die in der bestimmten branche tätig sind. beispiel: manteltarifvertrag (arbeitszeittarifvertrag) einzelhandel südniedersachsen / hannover ist (in nachwirkung der kündigung) noch allgemeinverbindlich. das heisst, dass alle betriebe, deren betriebszweck der handel ist, diesem vertrag unterliegen. ihr braucht nur einen betriebsrat, der darüber wacht. allgemeinverbindliche tarifverträge sind gesetz! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. März 2002 Teilen Geschrieben 6. März 2002 Original geschrieben von Chief Wiggum nicht ganz korrekt: ein allgemeinverbindlicher tarifvertrag gilt auch für unternehmen, die nicht im arbeitgeberverband mitglied sind, sondern für alle unternehmen, die in der bestimmten branche tätig sind. Rechtliche Grundlagen / Verankerungen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. März 2002 Teilen Geschrieben 6. März 2002 Original geschrieben von lpd Rechtliche Grundlagen / Verankerungen ? muss ich nachschauen bz meinen gewerkschaftssekretär fragen. heute gibt´s dazu keine antwort, aber ich kümmer mich drum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jseidel Geschrieben 6. März 2002 Teilen Geschrieben 6. März 2002 Original geschrieben von Chief Wiggum nicht ganz korrekt: ein allgemeinverbindlicher tarifvertrag gilt auch für unternehmen, die nicht im arbeitgeberverband mitglied sind, sondern für alle unternehmen, die in der bestimmten branche tätig sind. beispiel: manteltarifvertrag (arbeitszeittarifvertrag) einzelhandel südniedersachsen / hannover ist (in nachwirkung der kündigung) noch allgemeinverbindlich. das heisst, dass alle betriebe, deren betriebszweck der handel ist, diesem vertrag unterliegen. ihr braucht nur einen betriebsrat, der darüber wacht. allgemeinverbindliche tarifverträge sind gesetz! Höre ich zum ersten mal... Tarifverträge gelten nur, wenn Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und Arbeitnehmer in der Gewerkschaft sind. Die Arbeitgeber behandeln aber i.d.R. alle Arbeitnehmer gleich, um nicht alle zum Beitritt in die Gewerkschaft zu animieren. Gruss jseidel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 6. März 2002 Teilen Geschrieben 6. März 2002 Original geschrieben von jseidel Tarifverträge gelten nur, wenn Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und Arbeitnehmer in der Gewerkschaft sind. Nö, in der Gewerkschaft muss keiner der Arbeitnehmer sein. Der Arbeitgeber kann, wenn er einem Verband angeschlossen ist, den Tarfvertrag anwenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. März 2002 Teilen Geschrieben 6. März 2002 Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann nach § 5 Tarifvertragsgesetz einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss auf Antrag einer Tarifvertragspartei unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich (av) erklären. Die Entscheidung über die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) erfolgt durch das Bundesarbeitsministerium oder das beauftragte Landesministerium. Der Antrag auf AVE kann abgelehnt werden, gleichgültig, wie der Tarifausschuss entscheidet. Die AVE darf aber nicht ohne einen zustimmenden Beschluss des Tarifausschusses erklärt werden. Zusammen mit der Entscheidung über die AVE wird der Zeitpunkt des Beginns der AVE bestimmt. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrages in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das bedeutet, der Tarifvertrag ist auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände bzw. Gewerkschaften tarifgebunden sind. Das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung kann vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf die oberste Arbeitsbehörde eines Landes übertragen werden. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt stets nur für den bestimmten Tarifvertrag, für den sie ausgesprochen wird, nicht etwa für alle bestehenden Tarifverträge eines Tarifbereichs. In vielen Tarifbereichen sind - sofern überhaupt Allgemeinverbindlicherklärungen bestehen - nicht alle, sondern teilweise nur einzelne der gültigen Tarifverträge allgemeinverbindlich. Die Allgemeinverbindlichkeit endet mit dem Ablauf (Kündigung oder Außerkrafttreten) des Tarifvertrages. Soll der Nachfolge-Tarifvertrag ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt werden, so sind dafür ein neuer Antrag und ein neues Verfahren erforderlich. Der Antrag, die Allgemeinverbindlicherklärung und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sollte eigentlich alles klären, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jseidel Geschrieben 7. März 2002 Teilen Geschrieben 7. März 2002 Original geschrieben von Chief Wiggum Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sollte eigentlich alles klären, oder? Dann wäre aber mal interessant zu wissen, welche Tarifverträge allgemeinverbindlich sind... Wenn es die Regel zwar gibt, aber nicht angewendet wird... Gruss jseidel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jseidel Geschrieben 7. März 2002 Teilen Geschrieben 7. März 2002 Original geschrieben von bimei Nö, in der Gewerkschaft muss keiner der Arbeitnehmer sein. Der Arbeitgeber kann, wenn er einem Verband angeschlossen ist, den Tarfvertrag anwenden. Habe ich doch auch so geschrieben, oder? Einen Anspruch auf die Regelungen des Tarifvertrags hat nur der Arbeitnehmer, der in der Gewerkschaft ist. Praktisch sieht das so aus, dass trotzdem alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden, damit nicht noch mehr in die Gewerkschaft gehen. Das könnte nämlich bei Streiks oder so schlecht für den Arbeitgeber sein... Gruss jseidel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 7. März 2002 Teilen Geschrieben 7. März 2002 Original geschrieben von jseidel Dann wäre aber mal interessant zu wissen, welche Tarifverträge allgemeinverbindlich sind... Wenn es die Regel zwar gibt, aber nicht angewendet wird... Gruss jseidel dann lies dir das von mir verlinkte dokument durch! das ist die entsprechende Auflistung als pdf! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 7. März 2002 Teilen Geschrieben 7. März 2002 Original geschrieben von Chief Wiggum Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sollte eigentlich alles klären, oder? Werde mir das mal ausdrucken und anschauen. Dir ist klar, dass das schlappe 30 Seiten sind ? Mal schauen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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