McFly 3121 Geschrieben 12. März 2002 Teilen Geschrieben 12. März 2002 Hallo @ all Ich habe da mal eine Frage wenn ich eine Ausbildung als Fachinformatiker(Anwendungsentwickler) begonnen habe und ich diese Lehre nach einem Jahr abbreche weil in dem Betrieb in dem ich arbeite keine Ausbildung stadt findet. Kann ich dann eine Neue Lehre als Fachinformatiker(Systemintegration) anfangen. Ich muss dazu sagen das ich nicht nur wegen dem Betrieb aufhören würde sondern weil ich lieber die andere Fachrichtung erlernen würde. Ich habe schon gelesen das man nicht wieder in dem gleichen Beruf arbeiten kann wenn man die Lehre abgebrochen hat. Das kann ich mir aber nicht vorstellen da man dann ja kein freier Mensch mehr wäre. Vielleicht kann mir ja auch einer einen tip geben wo ich mich darüber informieren kann. Gruß McFly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeV_187 Geschrieben 12. März 2002 Teilen Geschrieben 12. März 2002 Soweit ich das mitbekommen hab kannst du nur nich das selbe machen wenn du bei der Kündigung angegeben hast das dir das Berufsbild nich gefällt oder so wie das mit den Fachrichtungen is weiss ich jetz aber nich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StefanK Geschrieben 12. März 2002 Teilen Geschrieben 12. März 2002 Hi McFly 3121, bevor du abbrichst, erkundige dich doch mal bei deiner IHK, ob es nicht möglich ist, die Firma und zugleich den Ausbildungsberuf zu wechseln. Ist glaub ich möglich. Gruss Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sweetie110 Geschrieben 12. März 2002 Teilen Geschrieben 12. März 2002 Soweit ich mich erinnern kann gilt das für das gesamte Berufsfeld. Allerdings meine ich mich auch zu erinnern, dass dieses Gesetzt in Kraft tritt wenn es keine andere Einigung gibt, d. h. wenn du dich mit deinem Arbeitgeber anders einigst, dann tritt das Gestz nicht in Kraft. hierauf gebe ich aber keine Gewähr. Es gibt Gesetzesammlungen für ein paar €, da kannst du das auch nachlesen oder wie schon gesagt wende dich an die IHK. Greetz Sweetie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McFly 3121 Geschrieben 12. März 2002 Autor Teilen Geschrieben 12. März 2002 In wie fern einigen??? Ich verstehe ehrlich gesagt garnicht den sinn dieses Gesetzes. Kann doch nicht sein das man dadurch jemanden die Beruflichezukunft verbaut. Gruß mcfly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jomama Geschrieben 12. März 2002 Teilen Geschrieben 12. März 2002 Dafür gibt es ja schliesslich die IHK. Beschwer dich da, dann leiten die alles in die Wege. Dann wird sich entweder dein Betrieb bessern, oder die suchen dir einen neuen. Aber das Gesetz besagt, das du nach einem Abbruch aus der Branche nix mehr lernen darfst. Also auch keinen IT-SK, IT-SE oder Informatikkaufmann. Das ist eine Absicherung für den Betrieb, du hast ja schließlich einen gültigen Vertrag. Das Fach zu wechseln sollte eigentlich möglich sein, schliesslich ist die ersten beiden Jahre ja der Stoff noch gleich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McFly 3121 Geschrieben 12. März 2002 Autor Teilen Geschrieben 12. März 2002 das erste jahr habe ich ja quasi nichts gelernt da bei uns ja keine ausbildung betrieben wird. wie sieht es aus wenn man in einem anderen bundesland eine ausbildung findet schließlich ist da ja auch eine andere ihk zuständig. gruß mcfly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-bLuEtooTh- Geschrieben 12. März 2002 Teilen Geschrieben 12. März 2002 Also ich glaube die ihk muss in jedem bundesland in der lage sein für dich einen neuen ausbildungsplatz zu finden und ein wechsel auf die andere fachrichtung müsste theoretisch auch drin sein. Ich habe 2 - 3 in der Klasse die haben zumindest gemeint sie haben nach dem Jahr vom Betrieb aus noch die Möglichkeit zu wechseln (1. Jahr) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sweetie110 Geschrieben 12. März 2002 Teilen Geschrieben 12. März 2002 Also das Gesetz gilt für ganz Deutschland. Wenn du noch minderjährig bist und deine Eltern wollen umziehenund du musst mit, dann ist es dir möglichaus dem Vertrag rauszukommen. So gibt es auch nwietere Sonderfälle. Soweit ich weiss wenn du und dein Arbeitgeber damit einverstanden sind, dass du dir einen anderen Betrieb suchst, dann darfst du such die Ausbildung abrechen und woanders anfrangen. Aber hier bin ich mir nicht sicher, also aufpassen. Wenn in deinem Betrieb keine richtige AUsbildung nach dem Lernzielkatalog stattfindet, dann hast du das recht, das zu beanstanden. Vielleicht kommst du auch so aus dem Vertrag. Was genau macht ihr denn bei euch in der Firma? Du musst doch irgendetwas machen sonst wärst du ja nicht eingestellt worden. Aufgaben die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben darfst du verweigern, solange es nicht Aufgaben sind, die jeder in deinem Betrieb machen muss. Zum Beispiel wenn du immer Spülmaschine ausräumen musst, dann darfst du das verwehren, räumt aber jeder irgendwann die Maschine aus und du bist auch mal dran, dann musst du es auch machen. Greetz Sweetie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.