lpd Geschrieben 13. März 2002 Geschrieben 13. März 2002 Kleiner Nachtrag noch btw. Zwecke des Threads : Jede IHK kann selbst entscheiden, ob & ggf. welches Tabellenbuch sie zur Zwischenprüfung zulässt. Die Zwischenprüfungen sind aber grundsätzlich so angelegt, dass sie ohne ein Tabellenbuch lösbar sind. Wenn jemand sich nicht sicher ist, ob er ein Tabellenbuch benutzen darf, sollte er es einfach mitnehmen und darauf ankommen lassen. Normalerweile werden im Einladungsschreiben die Hilfsmittel aufgeführt, die mitzubringen sind, daher sollte auch das Tabellenbuch sort aufgeführt sein. Lässt sich die jeweilige IHK Noch etwas Zeit mit der Entscheidung, flogt i.d.R ein weiteres Schreiben, das auf die erlaubte Nutzung des Tabellenbuches hinweist. Sollte nun wirklich nicht klar sein, ob ein Tabellenbuch zulässig ist oder nicht, sollte alle eines mitbringen und dies vor Ort klären. Wichtig dabei ist allerdings, dass auch wirklich alle Teilnehmer ihr Buch mitbringen, denn in der Vergangenheit ist es schon dazu gekommen, dass eine spontane Entscheidung auf Zulassung wieder zurückgezogen wurde, weil nicht alle Teilnehmer ein Buch dabei hatten. Zitieren
Crush Geschrieben 13. März 2002 Geschrieben 13. März 2002 Hier in BW durften wir das IT-Büchlein zur Prüfung verwenden. Doch es war fast nirgendwo wirklich gut einsetzbar und die Zeit war auch zu knapp um sich da irgendwo durchzuwühlen und rumzulesen. Wer das nicht schon vorher durchgelesen hatte, der hatte auch bei der Prüfung nicht besondere Vorteile davon. Nur bei einem bestimmten Stichwort hat es was gebracht, weil sich nicht alle ganz sicher waren, was für eine Darstellungsweise damit gemeint war. Wunder darf man sich also deshalb wirklich nicht erhoffen. Zitieren
Citrus-Motte Geschrieben 14. März 2002 Geschrieben 14. März 2002 Original geschrieben von birdi hallo Citrus-Motte ..ich würde an deiner Stelle mal das Buch mitnehmen zur Prüfung, es sind einheitliche Prüfungen und von daher müsste das Buch auch bei euch erlaubt sein. Bei unseren Einladungen hat noch nie etwas von Tabellenbuch gestanden .. aber wir durften es in der letzten Prüfung und auch in dieser Prüfung wieder benutzen (ich rede von der ZP) Oder rufe kurz vor der Prüfung noch mal bei der IHK an (ich vermute mal das du auch am Montag schreibst?! - ruf am besten freitag mal an bei denen .. und sage halt das München-Oberbayern und Wiesbaden und auch Freiburg-Breisgau (von dennen weis ich es sicher) die Tabellenbücher nutzen dürfen (wobei Ba-Wü eigene Prüfungen hat) gruss Heute hab' ich auch ein Schreiben von der IHK bekommen, dass wir am Montag das Tabellenbuch benutzen dürfen. Sie hätten es versehendlich vergessen auf der Einladung anzugeben. (Das hörte sich am Telefon aber ganz anders an ) Zitieren
birdi Geschrieben 14. März 2002 Geschrieben 14. März 2002 man man man ... mal ehrlich im Kindergarten geht es erwachsener zu. Ich weis nicht warum ihr hier über Worte diskutiert und über die IHK (beziehe mich jetzt mal auf alle Bundesweit) Ich habe nichts anderes gesagt, als das die IHK München sagt man darf buch in ZP benutzen und dafür aber keine schreiben raus gibt ... und das man sich doch halt bitte erkundigt ob das bei seinem jeweiligen Prüfungsbezirk auch so ist .. als Tipp mehr nicht. Was klimperer angeht .. also ich habe nicht behauptet das du lügst, ich wollte dich einfach (und auch andere die das lesen, für die Zukunft) darüber INformieren, das wenn in einem Prüfungsbezirk soetwas passiert oder etwas ähnliches, dann hat man die möglichkeit sich bei der IHK zu beschweren und Veto gegen die Wertung der Prüfung ein zulegen .. dies kann teilweise wirklich erfolgreich sein .. insofern das man versucht eine lösung zu finden.. es sind mir dazu auch Fälle bekannt. Darum weis ich auch das du net lügst und sowas durch aus passieren kann. Was diesen anderen Kollegen angeht der meint er müsse hier jedes wort auf die Goldwage legen .. sorry aber ich hoffe wirklich das es spass war ansonsten tut es mir leid für dich das du so wenig zu tun hast.. Ich hoffe es fühlt sich jetzt niemand angegriffen, wenn ja tut es mir leid, weil es nicht meine absicht mfg Zitieren
birdi Geschrieben 14. März 2002 Geschrieben 14. März 2002 Hi citrus ... na geht doch ... sind halt etwas langsam ... aber sie schaffen es irgendwie ;-) Zitieren
detti Geschrieben 14. März 2002 Geschrieben 14. März 2002 Was ist der Unterschied zwischen: "Ein gewisser Spielraum liegt sowohl in der Durchführung als auch bei der Korrektur bei den jeweiligen Prüfungsausschüßen" und: "Letztlich liegt die Verantwortung, wer was wann wie oft benutzen darf immer noch bei jedem einzelnen Prüfungsausschuß! " mit freundlichen Grüßen aber ich blick da nicht durch!! Zitieren
ChrischMue Geschrieben 15. März 2002 Geschrieben 15. März 2002 Ich habe gestern einen Brief der IHK Hamburg bekommen! Darin stand, dass man ein Tabellenbuch benutzen darf!! Gruss ChrischMue Zitieren
Danny De Vito Geschrieben 15. März 2002 Geschrieben 15. März 2002 Da sieht man wieder die Einheit! Diesen Anruf/Brief mit dem Tabellenbuch gibt es bei uns an der IHK Koblenz nicht!! Naja, ich nehm einfach alles mit Berichtsheft von vor heute, und das ich schon vorgeschrieben habe sowie Handy, programmierbaren Taschenrechner, alle Schulunterlagen und meinen Projektantrag Ist echt nen Witz! Hab meine ganz persönliche Erfahrung mit der IHK, da ich Betrieb mässig nach Koblenz gehöre und Schulisch nach Bonn/Siegburg!! Und die Aufgabe war zu schwer für die Leutz von der IHK!! Ciao Vito Zitieren
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