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Geschrieben

Du hast schon recht. Wegen der 6 in der Bewertung gilt ja auch nicht Lösung 1. Das Problem ist mal wieder die schwammige Formulierung. Es war nicht gemeint, welche Lösung jeder Kunde für am wichtigsten hält, sondern welche alle zusammen für am wichtigsten halten, wobei wie gesagt mit am wichtigsten nicht die niedrigste mögliche Punktzahl, sondern die wichtigste der vorgegebenen ist.

Leichter ist es vielleicht zu verstehen, wenn du wie bei der Formel Eins vorgehst: Für eine 1 = 6 Punkte, 2 = 5 Punkte, usw. Zählst Du dann zusammen, bekommt Lösungsvorschlag I 22 Punkte und Lösungsvorschlag II 24 Punkte. Tut mir leid, aber ich kanns leider nicht anders erklären, weiss aber aus einer früher Prüfung, dass das die richtige Lösung ist.

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Geschrieben
Original geschrieben von Dagegen

@blacktiger:

Ansichtssache (wie immer).

Der Fehler liegt in Zeile 3, wenn ich die Schleife bis = laufen lasse statt bis > dann gehts auch (siehe deine Begruendung).

Entweder dort oder in der 4. Dort müsste dann durch anz_zeilen geteilt werden, da der Zähler aufgrund der Abbruchbedingung eins zu hoch ist. Sie fliegt also entweder aus der Wertung oder beide Lösungen gelten...

So long, pretty

Geschrieben

Mich würde doch wirklich mal interessieren was da stimmen soll. Die finden meine Lehrer mein Chef usw. auch ziemlich Schwachsinnig :)

Nochmal zum anschauen

Meiner Meinung nach fällt Antwort 2 weg -> die 30000 Stück sind nur geschätzt!

Antwort 3: Welcher Verkaufspreis? Lässt sich nicht auf diese Tabelle verallgemeinern.

Antwort 5: selbe wie 3.

Nur 1&4 sind im Bezug auf diese Tabelle doch richtig, oder?

Wies seht ihr das?

Geschrieben
Original geschrieben von vik

Mich würde doch wirklich mal interessieren was da stimmen soll. Die finden meine Lehrer mein Chef usw. auch ziemlich Schwachsinnig :)

Nochmal zum anschauen

Meiner Meinung nach fällt Antwort 2 weg -> die 30000 Stück sind nur geschätzt!

Antwort 3: Welcher Verkaufspreis? Lässt sich nicht auf diese Tabelle verallgemeinern.

Antwort 5: selbe wie 3.

Nur 1&4 sind im Bezug auf diese Tabelle doch richtig, oder?

Wies seht ihr das?

Hab ich auch so gesehen, da aber nur eine Antwort gegeben werden konnte hab ich zwei genommen...

Geschrieben

wollte zuerst auch Antwort 1 nehmen, hab mir aber dann gedacht, daß ja Antwort 1 und 4 das selbe sind, hab dann Antwort 2 genommen, da das noch das einzige ist, was man aus der Tabelle sehen kann.

Noch eine andere Frage zu 2.6 - 2.8: Habt Ihr solche Datenflusspläne schon in der Schule durchgenommen? Wenn ja, in welchem Fach?? Wir nämlich noch nicht und ich würde gerne den zuständigen Lehrer darauf aufmerksam machen, in Zukunft diesen Stoff vor der Zwischenprüfung dranzunehmen.

MfG

BaumPaul

Geschrieben
Original geschrieben von Schledo

ich denke der Fehler liegt dann daran, das der durchscnitt falsch ist, da durch zeile geteilt wird ;)

Da kann ich nur zustimmen, da durch die Fußgesteuerte Schleife die Zeilenzahl einmal zuviel erhöht wird, wird der Durchschnitt natürlich falsch ausgerechnet, denn Zeile ist am Ende nicht 100 sondern 101!:;)

Geschrieben
Original geschrieben von MrsSchluchti

Du hast schon recht. Wegen der 6 in der Bewertung gilt ja auch nicht Lösung 1. Das Problem ist mal wieder die schwammige Formulierung. Es war nicht gemeint, welche Lösung jeder Kunde für am wichtigsten hält, sondern welche alle zusammen für am wichtigsten halten, wobei wie gesagt mit am wichtigsten nicht die niedrigste mögliche Punktzahl, sondern die wichtigste der vorgegebenen ist.

Leichter ist es vielleicht zu verstehen, wenn du wie bei der Formel Eins vorgehst: Für eine 1 = 6 Punkte, 2 = 5 Punkte, usw. Zählst Du dann zusammen, bekommt Lösungsvorschlag I 22 Punkte und Lösungsvorschlag II 24 Punkte. Tut mir leid, aber ich kanns leider nicht anders erklären, weiss aber aus einer früher Prüfung, dass das die richtige Lösung ist.

Hi! Dein Lösungsvorschlag ist echt gut gemeint, aber deine Notenvergebung bewirkt lediglich ein Umdrehen der Bewertung. Ausserdem ist nach deiner Bewertung die Summe bei beiden (Lösungsvorschlag 1 und 2) 24 Punkte.

Die Lösung liegt also nicht klar auf der Hand. Man muß sich beim Lösen überlegen, nach welchem Verfahren man vorgeht. Ich habe den Vorschlag eins gewält, da es drei für sehr wichtig halten und nur einer für unwichtig (es heißt nicht unerwünscht, was ja heißt, dass der Kunde damit leben kann) empfindet. Hingegen hat der Lösungsvorschlag 2 keine einzige Einstufung als sehr wichtig oder, wie es in der Fragestellung heißt, als am wichtigsten.

Nimmt man es ganz genau, so hat diese Aufgabe keine Lösung, denn heißt ja auch noch "von allen".

Oder???

Geschrieben
Original geschrieben von SpacerREG

unten wird ein Array genommen und arrays beginnen nun mal mit null ! Dabei ist es völlig egal wie die Datenstruktur ist. Aber die IHK zeigt mal wieder das sie Null plan hat

cu SpacerREG

Wo ein Array beginnt hängt von der Sprache ab. Bei C/C++ beginnt das Array bei 0, aber bei Pascal erst bei 1.

Geschrieben

Hallo alle,

Hallo Mrs. Schluchti,

bei Aufgabe 4.5 bin ich aber trotzdem anderer Meinung - unser Sozilehrer auch. Immerhin geht es um das MutterschutzGesetz, und bei der Frage um eine berufstätige Frau.

IMHO ist Lösung 2 richtig, da die 4 Monate Kündigungsschutz Quatsch sind. Immerhin bin ich 1-facher Papa und wir wissen doch alle ;-), dass es 8 Wochen, bei Frühgeburt 12 Wochen sind.

Alle anderen Aussagen sind meiner Meinung nach, zumindest im Zusammenhang der Frage, richtig...

Viele Grüsse nach Nürnberg von einem

"Heimatlosen Franken",

Danny

Geschrieben

Nachdem ich mir mal zwei Tage Prüfungsforum-Abstinenz verordnet habe, will ich schnell meine Antworten nachholen:

@Holge: nachdem ja nun die vorläufigen Lösungen von diversen IHKs veröffentlicht wurden, weisst Du inzwischen, dass ich mit Lösung 2 richtig lag. Trotzdem noch mal ein Erklärungsversuch.

Wenn Du aufgrund eines Testergebnisse von Stiftung Warentest z.B. einen Kindersitz kaufen willst, wirst Du feststellen, dass es keinen gibt, der mit sehr gut bewertet wurde. Es gibt aber viele mit gut. Also wählst Du den, der in keinem der Tests ein schlechtes Ergebnis hat.

Wenn Du das jetzt auf die Aufgabe überträgst, kommst Du auf Lösung 2.

@Danny: Erstmal Grüsse zurück an die einsame Bratwurst im Weisswurst-Land! ;)

Was die Richtigkeit meiner vorgeschlagenen Lösung betrifft s.o.

Begründung: die 8 bzw. 12 Wochen sind die Schutzfristen, in denen die Mütter nicht arbeiten dürfen. Der Kündigungsschutz dauert länger. Ich habe übrigens zunächst auch mit der Lösung

geliebäugelt, weil im Erziehungsurlaub auch Kündigungsschutz

besteht und der kann länger als 4 Monate sein (allerdings kann es sein, dass man nicht mehr auf genau dieselbe Stellung gesetzt wird, wenn man zurückkommt).

Was die richtige Lösung betrifft, du hast recht, es dreht sich um berufstätige Mütter. Deshalb ist ja die Lösung 4 richtig. Die Frage war ja, welche Aussage falsch ist. Das Mutterschaftsgeld wird ja nur an berufstätige Mütter bezahlt.

Ich hoffe, dass Ihr es trotzdem geschafft hat, gab ja auch Fragen, bei denen die Lösung einfach war. Bei mir schauts ganz gut aus.

Ausserdem könnt ich mir vorstellen, dass noch die eine oder andere Frage zurückgezogen wird (hoffentlich, die die ich falsch habe!) :D

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