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Verkürzte Ausbildung


gn_hope

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Hi,

ich komme in den Genuss eine verkürzte Ausbildung machen zu können, allerdings stellt sich mein Betrieb quer mich beim Einstieg nach dem zweiten bzw. dritten Lehrjahr zu besolden. Gibt es irgendwie im Netz oder in einem Buch (wie altmodisch) dementsprechende Richtlinien oder Verordnungen, die besagen das ich ein Anrecht darauf habe, da ich ja schon ein Vorwissen (bzw schon einen Teil der Ausbildung absolviert habe) nachweisen kann.

gruss

Hope

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Du fängst also von Null an und willst nur am Ende verkürzen..?

Dann ist es meiner Meinung nach schon richtig, dass sie dich am Anfang nach Lehrjahr 1 vergüten, da es ja dein 1. Jahr ist.

Ob du jetzt verkürzt und dann danach direkt mehr verdienst betrifft nicht die Bezahlung der Ausbildungsvergütung. Also freu dich, dass du früher fertig bist und dann mehr verdienst und zocker nicht um jede Mark ähh Euro ;)

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist ja relativ offen, vieleicht kannst du da noch ein wenig rausholen, aber zu sagen, du willst verkürzen (also ein Ausbildungsvertrag auf 2 oder 2 1/2 Jahre) und dann gleich im 2. Lehrjahr anfangen geht wohl nicht. Hinten schneidet man was ab, aber nicht vorne ;):D

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Denke ähnlich , du kannst nicht bei Null anfangen und dier Vergütung von jemanden im 2. Lehrjahr bekommen.

Mein Kollege hat auch um 1 Jahr verkürzt, ist soweit ich weiß aber in der Berufsschule im 2. Jahr eingestiegen... wenn ich ihn heute nochmal zu Gesicht bekomme, frag ich ihn mal wie es bei ihm war... vielleicht postet er es aber auch selbst...

So long Rina

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Moment, ich habe Abitur mit technischen Schwerpunkt (Datenverarbeitung) und verkürze auf 18 Monate, das heisst ich bringe den gesammten theoretischen Stoff den man in der Berufsschule lernt mit, ergo habe ich auch keine Berufsschule. Mein Ausbildung dauert daher ingesammt 18 Monate, ich habe keine Beruffschule, aber die Abschlussprüfung am Ende. Demnach steige ich doch ins zweite Lehrjahr ein wenn ich die Ausbildung beginne.

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Original geschrieben von developer

Du fängst also von Null an und willst nur aber zu sagen, du willst verkürzen (also ein Ausbildungsvertrag auf 2 oder 2 1/2 Jahre) und dann gleich im 2. Lehrjahr anfangen geht wohl nicht. Hinten schneidet man was ab, aber nicht vorne ;):D

doch geht, ich hab auch das erste Jahr übersprungen, weil es da sowieso nur um die Grundlagen geht. Wenn die nötigen Vorraussetzungen erfüllt sind kann man im 2.Jahr anfangen. Du kannst dann aber trotzdem auch noch eine vorgezogene Prüfung machen, bei mir hat die IHK das nicht so ganz verstanden und mir gesagt, dass ich nicht noch weiter Verkürzen kann, es ist aber keine Verkürzung sondern nur eine vorgezogene Prüfung zumindest AFAIK sollte es also kein Problem sein das ganze in 1nem Jahr durchzuziehen, wenn sich die IHK nicht so unfreundlich verhalten hätte wie bei meinem Anruf (1 Tag bevor ich den Antrag auf vorgezogene Prüfung hätte abgeben müssen, hab das erst so kurzfristig erfahren) dann hätt ich nur 1 Jahr gemacht Zumindest hät ich es versucht, und ne vorgezogene Prüfung kann man einfach zum normalen Termin "nach"machen.

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Original geschrieben von gn_hope

Moment, ich habe Abitur mit technischen Schwerpunkt (Datenverarbeitung) und verkürze auf 18 Monate, das heisst ich bringe den gesammten theoretischen Stoff den man in der Berufsschule lernt mit, ergo habe ich auch keine Berufsschule. Mein Ausbildung dauert daher ingesammt 18 Monate, ich habe keine Beruffschule, aber die Abschlussprüfung am Ende. Demnach steige ich doch ins zweite Lehrjahr ein wenn ich die Ausbildung beginne.

Nein, du bist das erste Jahr bei der Firma oder nicht ? Und danach geht es...

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Original geschrieben von MarcG

doch geht, ich hab auch das erste Jahr übersprungen, weil es da sowieso nur um die Grundlagen geht. Wenn die nötigen Vorraussetzungen erfüllt sind kann man im 2.Jahr anfangen. Du kannst dann aber trotzdem auch noch eine vorgezogene Prüfung machen, bei mir hat die IHK das nicht so ganz verstanden und mir gesagt, dass ich nicht noch weiter Verkürzen kann, es ist aber keine Verkürzung sondern nur eine vorgezogene Prüfung zumindest AFAIK sollte es also kein Problem sein das ganze in 1nem Jahr durchzuziehen, wenn sich die IHK nicht so unfreundlich verhalten hätte wie bei meinem Anruf (1 Tag bevor ich den Antrag auf vorgezogene Prüfung hätte abgeben müssen, hab das erst so kurzfristig erfahren) dann hätt ich nur 1 Jahr gemacht Zumindest hät ich es versucht, und ne vorgezogene Prüfung kann man einfach zum normalen Termin "nach"machen.

Moment, es ging um ein halbes Jahr vorziehen, nicht ein Jahr !!! Ist mir gerade wieder eingefallen ...

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Original geschrieben von gn_hope

@MarcG: seh ich anders, da ein Freund von mir auch verkürzt aber die besoldung von 2. Lehrjahr bekommt. Daher such ich ja was schriftliches dazu, was ich der Buchhaltung vorlegen kann.

Der Vertrag von deinem Freund ? Dann hat er Glück gehabt meiner Meinung nach oder die in der Firma hatten keine Ahnung. Mir wurde auch in der BS gesagt das es auch bei Verkürzung von Vorne um ein Jahr normal ist mit dem 1 Jahres Gehalt anzufangen.

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Never the less... Ich selbst habe auch vorgezogen. Habe auch Abitur mit technischem Schwerpunkt (Elektrotechnik) und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Theoretisch hätte ich auch 1 Jahr vorziehen können, habe aber nur 1/2 Jahr vorgezogen... Ich bin halt faul ;)

Wenn du nicht gerade den Mindestsatz der Ausbildungsvergütung (IHK Standart) bekommst, würde ich mich nicht verückt machen. ;)

Sei froh, ne Stelle zu haben. Viele von uns kommt es so selbstverständlich vor, ist es aber nicht unbedingt... :)

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Automatisch ins zweite Lehrjahr rutscht man nur, wenn man z. B. Höhere Handelsschule gemacht hat und dann was Kaufmännisches lernt, weil die HH angerechnet wird. Nur Abitur egal mit welchen Schwerpunkten reicht bei Weitem nicht, um gleich die Kohle für's 2. Lehrjahr zu bekommen und angerechnet zu werden, weil es die ganz "normale" Schule ist.

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Also, ich bin ein Verkürzer!!!!!

Ich verkürze durch Abitur die Ausbildung auf 2 Jahre. So steht es auch im Ausbildungsvertrag. Bin also direkt ins 2. Lehrjahr eingestiegen.

Nun habe ich das Glück, auch nach dem 2. und 3. Lehrjahr bezahlt zu werden.

Dies ist aber eine Sonderregelung meiner Firma,

jedenfalls gibt es im Ausbildungsvertrag und im Berufsbildungsgesetzt keinen Paragraphen, der dies vorschreibt!

Da wirst du dann wohl oder über in den sauren Apfel beißen müssen!

mfg

McCaffrey

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