wmsw Geschrieben 20. März 2002 Teilen Geschrieben 20. März 2002 Hi, meine Quellcodedokumentation ist auf englisch. Muss ich die jetzt übersetzen oder darf man erwarten, dass die Prüfer englisch können, schliesslich ist das die internationale IT-Sprache??? :confused: Danke schonmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unite Geschrieben 20. März 2002 Teilen Geschrieben 20. März 2002 Als Anhang kann ich mir sehr gut verstehen, dass es möglich ist. Wenn es jedoch der wesentliche Bestandteil deines Projektes ist, würde ich auf jeden Fall die zuständige IHK anrufen und fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schaf Geschrieben 20. März 2002 Teilen Geschrieben 20. März 2002 Im Anhang würd ich's auf jeden fall in Englisch lassen. Aber sonst wie schon erwähnt, einfach mal bei der IHK anrufen. Schaf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
S. Bauermann Geschrieben 20. März 2002 Teilen Geschrieben 20. März 2002 Um das nochmal klarzustellen die Quellcodedokumentation ist eine Kundendokumention Deines Projektes und nicht Dein Projektbericht. Die Quellcodes sind bis auf ganz wenig Ausnahmen immer Anhang und damit auch die englischen Doku's. Wer glaubt seinen ganzen Quellcode in den Projektbericht quetschen zu müssen, liegt falsch. Es interessiert keine S.. ob Du Deine Daten auch via Drag and Drop bearbeiten kannst. Wichtige Bereiche aus dem Fachkonzept der Klassen und gut, ansonsten den Weg , die Kundenanforderungen und die Entwicklung vollständig beschreiben und damit dürfen/sollten die Quellcodedoku's auch englisch sein. Das war's c-u Sven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 21. März 2002 Teilen Geschrieben 21. März 2002 Prüfungssprache ist Deutsch. Alles Fremdsprachige in den Anhang. Kann ein Prüfer die Arbeit wegen der Sprache nicht bewerten gibt's Punkteabzug oder 0 Punkte. Das hat nichts mit "...jeder muß in der IT-Branche Englisch können" zu tun, das ist nunmal Gesetz. Gruß vom Prüfer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenreiter Geschrieben 21. März 2002 Teilen Geschrieben 21. März 2002 Original geschrieben von joderbaer Prüfungssprache ist Deutsch. Alles Fremdsprachige in den Anhang. Hi, kann ja gut sein, aber wo steht das geschrieben ?? GRÜSSE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 21. März 2002 Teilen Geschrieben 21. März 2002 Original geschrieben von Wellenreiter Hi, kann ja gut sein, aber wo steht das geschrieben ?? GRÜSSE Der Rechtsreferendar in der IHK hatte uns das belegt... muß aber selbst erst suchen, Prüfungsordnung oder Berufsbildungsgesetz... JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenreiter Geschrieben 21. März 2002 Teilen Geschrieben 21. März 2002 Original geschrieben von joderbaer Der Rechtsreferendar in der IHK hatte uns das belegt... muß aber selbst erst suchen, Prüfungsordnung oder Berufsbildungsgesetz... JDB Hi, interessant dabei ist ja eigentlich, daß diejenigen die das am meisten betrifft, nämlich die Auszubildenen, davon scheinbar nichts wissen. Sollte da im Vorfeld, z.B. auf dem Projektantrag, darau hingewiesen werden ? Ich persönlich wäre hochgradig "eingeschnappt", wenn aufgrunddessen meine Dokumentation den Bach runterrauscht. GRÜSSE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 22. März 2002 Teilen Geschrieben 22. März 2002 Prinzipiell hat aber jeder die Gelegenheit, BBiG und PO durchzulesen. Die neue STVO vom Januar muß ja auch jeder Autofahrer gelesen haben um zu wissen was sich geändert hat, oder? Grade bei der Ausbildung genügt es doch nicht sich mit verschränkten Armen hinzusetzen und zu warten bis irgendjemand was an einen ranträgt... JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wmsw Geschrieben 22. März 2002 Autor Teilen Geschrieben 22. März 2002 Original geschrieben von joderbaer Die neue STVO vom Januar muß ja auch jeder Autofahrer gelesen haben um zu wissen was sich geändert hat, oder? Das habe ich z.B. gar nicht mitbekommen. Da Du Dich mit Gesetzen ziemlich gut auszukennen scheinst: Was hat sich denn geändert? So was wichtiges sollte einem im Projektantrag oder zumindest in der Berufsschule gesagt werden. Steht auch in keinem Buch, das ich kenne. Wir haben übrigens in Deutschland mehrere zehntausen Seiten Gesetzestexte und Regeln und Verordnungen usw. Die soll sich also jeder kaufen und durchlesen, ja? Da würde ich Jahre für brauchen, weil ich jeden Paragraphen 5mal lesen muss, weil es schwieriger zu verstehen ist als Texte von Immanuel Kant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 22. März 2002 Teilen Geschrieben 22. März 2002 Original geschrieben von wmsw Was hat sich denn geändert? http://www.staat-modern.de/gesetze/uebersicht/index.html Wir haben übrigens in Deutschland mehrere zehntausen Seiten Gesetzestexte und Regeln und Verordnungen usw. Die soll sich also jeder kaufen und durchlesen, ja? Da würde ich Jahre für brauchen, weil ich jeden Paragraphen 5mal lesen muss, weil es schwieriger zu verstehen ist als Texte von Immanuel Kant. So ein Blödsinn. Es geht hier um Deine Ausbildung. Da kann es doch nicht zuviel verlangt sein, BBiG und PO durchzulesen? Hab ich in meiner Lehre auch gemacht, zusätzlich noch Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz... wer weiß wann man's mal braucht JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wmsw Geschrieben 22. März 2002 Autor Teilen Geschrieben 22. März 2002 Na, ja, ich bin heute vielleicht mit'm falschen Fuss aufgestanden und leicht daneben. Der Regen trägt auch nicht unbedingt zur Stimmungsförderung bei. Wusste nicht, dass es die Gesetzestexte kostenlose online gibt. Was ist eigentlich PO? Prüfungs Ordnung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
S. Bauermann Geschrieben 25. März 2002 Teilen Geschrieben 25. März 2002 Ihr macht Euch heiß über Gesetzte und sonst noch was. Die Frage war: ob man QUELLCODE Dokumentationen in englisch schreiben darf. Und da heißt die Antwort ja, weil das nicht der Projektbericht oder die Präsentation ist, sondern eine technische Dokumentation oder eben die Kundendokumention. Diese Dinge sind als Anhang beizulegen, wenn das als geplante Dokumentation im Projektantrag eingeschrieben worden ist. Ansonsten ist das eine Fachpraktische Geschichte und geht der IHK nicht mal was an. War doch ganz einfaches deutsch oder ? c-u Sven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 26. März 2002 Teilen Geschrieben 26. März 2002 Sagt mal, warum lest ihr die FAQ nicht? Die IHK-Pruefung ist eine Pruefung nach deutschem Recht. Amtsprache ist in Deutschland Deutsch. Die eigentliche Pruefungsleistung ist die Projektdokumentation, also die 10 oder 20 Seiten Text, in denen das Projekt und sein Verlauf erklaert wird. Der Quelltext ist ein Ergebnis des Projektes, und dies sollte selbstverstaendlich so bleiben, wie es an den Kunden geliefert wird, selbst wenn es Chinesisch waere. Ich hab noch von keinem Pruefer gehoert, der sich ueber englische Quelltextkommentare beklagt haette und wuerde mir auch wuenschen, die deutschen ITler wuerden sich staerker des Englischen bedienen; aber das ist meine rein subjektive Ansicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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