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Berichtsheft, Schule


lissie

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Original geschrieben von TschiTschi

Was in Deinem Berichtsheft drin steht, geht Deinen Chef ÜBERHAUPT nichts an - er zeichnet nur ab, dass Du es ihm gezeigt hast. Und was Du in der (Berufs-)Schule gemacht hat, geht ihn gleich 2x nix an.

Das ist IMHO alles Sache der IHK - und nicht Deines Chefs!

Das würde ich nicht so sehen.

1.) Ist der Betrieb für die Ausbildung verantwortlich

2.) Du gehtst zur Berufsschule um etwas zulernern

3.) Dein Betrieb ist verpflichtet zu überprüfen, ob du was lernst.

4.) Die Zeit die du in der Berufsschule verbringst, zahlt der Betrieb.

5.) Sache der IHK ist es, zu überprüfen, ob dein Ausbildungsbetrieb geeignet ist, das Berufsbild auszubilden.

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Original geschrieben von e@sy

Dein Betrieb ist verpflichtet zu überprüfen, ob du was lernst.

1.) Das betrifft aber nicht die (Berufs-)Schule - denn DORT bekommst Du ja die Noten und schreibst die Arbeiten.

2.) Dadurch, dass ins Berichtsheft reingeschrieben wird, was man in der Schule gemacht hat, bedeutet das ja noch lange nicht, dass man das kann.

So weit ich informiert bin, ist das Berichtsheft die/ eine Grundlage für die IHK für die Fragen bei der AP bzgl. der PRAKTISCHEN Arbeiten, die im Betrieb gemacht wurden.

Außerdem meine ich die Aussage gelesen zu haben (wo auch immer): Für die Pflege des Berichtsheftes ist der Azubi verantwortlich!

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Das fand ich bei der IHK-Hannover

Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)

Die Ausbildungsnachweise sind täglich wahrheitsgemäß und vollständig zu führen. Sie sind vom Auszubildenden, dem Ausbilder , dem Betriebsrat und den Erziehungsberechtigten monatlich zu unterschreiben.

Die Ausbildungsnachweise sind stichwortartig über die durchgeführte Ausbildungstätigkeit einschließlich der betrieblichen, überbetrieblichen und schulischen Unterweisung anzufertigen (vgl. unten stehende Beispiele). Eine zusätzliche Seite ist für evtl. zusätzliche, ausführlichere Berichte vorgesehen. Die Ausführung erfolgt während der Ausbildungszeit im Betrieb.

Bei jedem Wechsel der Ausbildungsabteilung bzw. des Ausbildungsabschnittes ist in der Tabelle "Ausbildungsgang" eine entsprechende Eintragung zu machen.

Die ausgefüllten Ausbildungsnachweise sind zur Zwischen- und Abschlussprüfung vorzulegen. Wer die Ausbildungsnachweise nicht oder unvollständig geführt hat, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

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Original geschrieben von TschiTschi

1.) Das betrifft aber nicht die (Berufs-)Schule - denn DORT bekommst Du ja die Noten und schreibst die Arbeiten.

2.) Dadurch, dass ins Berichtsheft reingeschrieben wird, was man in der Schule gemacht hat, bedeutet das ja noch lange nicht, dass man das kann.

Zu 2.)

Dadurch das es im Berichtsheft steht, heist, das es durchgenommen wurde.

Ob du es kannst, zeigen dann die Noten, die du unter 1.) bekommen hast.

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Ich habe da bei der IHK Nordschwarzwald einen interessanten Link zum Thema Ausbildungsnachweis gefunden, der auch etwas über die gesetzliche Grundlage aussagt (mit Beispielen):

http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/produktmarken.htm?name=content&url=http%3A//www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildung/Ausbildungsberatung/Ausbilderinfos/1Ausbildungsnachweis.jsp

Trotzdem frage ich mich, ob Dein Chef auf die Einträge für die Berufsschule bestehen kann!

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