Melron Geschrieben 22. März 2002 Teilen Geschrieben 22. März 2002 Ich hätt da auch mal ne Frage habe über die "Suchen-Funktion" schon einiges zum Thema "Aufhebungsvertrag" gefunden, hier noch ein paar weitere Fragen: - Ist der Wechsel jederzeit möglich auch im 3'ten Jahr ? - gibt es die Möglichkeit den Ausbildungsvertrag "umschreiben" zu lassen von Anwendungsentwickler zum Systemintegrator (gibt es da einen begrenzten Zeitraum?) - Wenn ich den Betrieb mit einem Aufhebungsvertrag verlasse und in einem anderem Betrieb weitermache, bleibt die Länge der Ausbildungstermins (Endzeitpunkt) gleich oder verlängert er sich ? so das wärs erstmal ;-) greetz Melron Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Indy Geschrieben 22. März 2002 Teilen Geschrieben 22. März 2002 Also der Wechsel zum AE ist im dritten Jahr ist wohl kaum noch möglich. Zum Aufhebungsvertrag soviel das du damit dein Ausbildungsverhältniss aufhebst heisst also du brichst deine ausbildung ab. Ob das dann Angerechnet wird ist Verhandlungssache musst du mit deiner für dich zuständigen IHK abklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LacunaObscura Geschrieben 22. März 2002 Teilen Geschrieben 22. März 2002 Wir hatten gerade gestern ein Gespräch mit jemanden von der IHK. Der meinte das ein Aufhebungsvertrag jederzeit möglich wäre. Auch ein Wechsel wäre somit jederzeit möglich.. die frage ist jetzt jedoch ob du sich das lohnt im 3. Lehrjahr.... Die Prüfungen sind ja schon bald und du bist dann auch schon zu den Prüfungen gemeldet, so das du gegebenenfalls gar keinen neuen Ausbildungsbetrieb mehr benötigst. Ich vermute das der Großteil der bisherigen Ausbildungszeit angerechnet werden kann, da ja die Ausbildungsinhalte recht ähnlich sind, aber alles sicherlich nicht... geh mal davon aus das du evt ein halbes Jahr oder so dranhängen mußt. Jedenfalls hat uns das gestern der Mann von der IHK so gesagt, Die müssten ja eigentlich wissen wovon sie reden :D :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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