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Wege zur Verkürzung


MarkusK

Empfohlene Beiträge

Hallo,

gibt es einen Unterschied zwischen der Verkürzung aufgrund der schulischen Vorbildung und der Verkürzung aufgrund der schulischen Leistungen auf der BS.

Wenn einem beide Wege offenstehen, welchen sollte man beantragen?

Hat einer der beiden besondere Fallstricke ?

Gruß

markus

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Also, wenn du deine Ausbildung noch nicht begonnen hast, würde ich dir die Verkürzung durch Abitur empfehlen. Es besteht dann die Möglichkeit in der BS das erste (leichte) Jahr wegzulassen. Oder wenn es sog "Verkürzerklassen" gibt (z.B.München => Riesstr.), kannst du den ganzen Stoff auf 2 Jahre durchackern (da fällt dann so "wichtiges" wie Religion leider raus ;))

Wenn du schon begonnen hast, hast du nur die Möglichkeit das dritte Jahr (wahrscheinlich das "anspruchsvollste") wegzulassen. Kommt drauf an ob du fit genug bist und dir das zutraust.

Ich persönlich lasse das erste Jahr weg (in Regensburg gibts noch keine Verkürzerklasse).

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Ich habe im Herbst 2000 begonnen und bin somit im 2.Lj.

Die Zwischenprüfung hab ich am 18. geschrieben.

Sowohl die BS-Noten als auch die ZP sollten keine Probs. ergeben.

Von der Verkürzung von Anfang an, hat man mir abgeraten, was ich jetzt eigentlich bereue, da ich mir das erst Jahr wohl schenken hätte können. Es gab auch keine reinen Verkürzerklassen an unserer Schule. Nun möchte ich aber auf jeden Fall 1/2 Jahr verkürzen und habe die oben genannten Wege offen.

Als erstes werde ich jetzt mal den Weg mit dem Abi gehen, falls es da keine Hindernisse oder späten Fallstricke gibt.

Gruß

Markus

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also mit der Begründung "Abitur" geht es auf jeden Fall.

Du brauchst aber zuerst die Zustimmung von deinem Betieb (unterschrift auf antrag) und die der IHK dürfte kein Problem sein.

Ausserdem: Was spricht dagegen, im Verkürzungsantrag sowohl deine BS und ZP Noten, auch eine Kopie des Abiturzeugnisses beizulegen ??? :D

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...daran hab ich auch schon gedacht und werde es auch so handhaben.

Der Betrieb, in diesem Fall Behörde wird das auch unterstützen.

Ich hab das Thema schon relativ früh angesprochen und

hab wegen der Unterschrift keine Bedenken.

Aber sicher bin ich erst, wenn alles durch ist.

Mich hat nur interessiert welcher Weg schneller und unkomplizierter ist und ob es bei einem noch spätere Probs. geben kann.

Danke für die Infos

Markus

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Ich habe im August letzten Jahres meine Ausbildung zum Informatikkaufmann begonnen! (3 Jahre)

Bin jetzt gerade dabei meine Ausbildung auf 2 Jahre zu Verkürzen! Ich werde jedenfalls den Antrag wegen schulischer Vorbildung (Abitur) nehmen! Es ist viel weniger Aufwand. Jedes Stück Papier das man organisieren muß braucht Zeit. Und die IHK braucht dann wahrscheinlich länger um den Antrag zu bearbeiten! Das Dauert ca. 2,5 Monate bis der Antrag von der IHK bestätigt wird!:cool:

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Kann ich eigentlich auch verkürzen wenn ich schon eine

abgeschlossene Kaufmännische Berufsausbildung habe

(Sped.Kfm?).

Aber kommt mir jetzt bloß net damit das das kein Abitur ist.

Das weiß ich selber, auch wenn ich kein Abi habe (Ja Ja die Leute mit Abi, die Wurzel von 237 aus dem Kopf wissen aber keinen Nagel in die Wand bekommen - LOL - war net bös gemeint).

Jetzt aber mal im ernst, das sollte doch mit einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung auch möglich sein, oder (auch wenn nur das kaufmänische an beiden Berufen änlich ist) ?

Mache gerade FIAE (1.Jahr) sollte mich dann nämlich evtl darum kümmern.

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@tomxcl

Ob das für eine Verkürzung reicht weiss ich nicht.

Aber ich kenne eine, die auch FIAE lernt und zuvor eine Ausbildung zur Bankkauffrau (abgeschlossen) gemacht hat. Die konnte sich aber wenigstens vom Sozialkundeunterricht freistellen lassen. Ist zwar nicht viel, aber immer hin etwas.

(Die verkürzt auch, aber wegen Abi )

:D

Ausserdem:

Was hast du gegen Abiturenten? Es gibt genauso "minderbegabte" Real- oder Hauptschüler (Mittlere Reife/ Quali).

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Hi,

habe heute das Infoblatt zur Verkürzung bekommen.

Da steht man soll u.a. eine "geänderte sachliche und zeitliche Gliederung" einreichen.

Wer ist denn für die Änderung zuständig ?

Wer erstellt diese Änderung ? Der Ausbilder ?

Ich möchte mich schnellstmöglichst darum kümmern, vielleicht wisst ihr, was damit gemeint ist.

Grüße

Markus

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Hi MarkusK!

Dein Ausbilder muß die geändert sachliche und zeitliche Gliederung, der sog. betriebliche ausbildungsrahmenplan, fertig stellen, denn als dein Ausbildender (also der betrieb) ist laut BBiG verpflichtet, auch in der verkürzten zeit den ganzen Stoff durchzuackern. Je nach IHK wird da mehr oder weniger wert drauf gelegt, mien chef mußte das damals gar nicht amchen, da war auch die kommunikation IHK ein wenig durcheinander.

Hoffe, dein Ausbilder ist mensch genug und amcht sich die mühe, weil eine verkürzung für dich ja auch "früher mehr geld" bedeutet!

Gruß,

Tommy

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Nachdem wir über das Thema Verkürzung bereits positiv gesprochen haben, denke und hoffe ich nicht, dass mir noch Steine in den Weg gelegt werden.

Bzgl. der geänderten sachlichen und zeitlichen Gliederung...

gibt es evtl. bereits vorhandene Beispielrahmenpläne oder Vorschläge für den Fall einer Verkürzung um 1/2 Jahr (evtl. auch von der IHK)?

(Auch hier wird das Rad sicherlich nicht immer neu erfunden ;-))

Den könnte man dann evtl. nur noch anpassen.

Wenn ich das jetzt insgesamt richtig verstehe, müssen bei dem

geänderten Plan die Zeiten praktisch so gekürzt werden, dass alle

Inhalte noch vorhanden sind, aber eben statt in 8 Wochen nur noch in 4 behandelt werden. Oder ?

Vielen Dank

Markus

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