munson Geschrieben 26. März 2002 Teilen Geschrieben 26. März 2002 "... Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in Teil A & B mind. ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Leistungen in der Projektarbeit, in der Präsentation oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "5" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden" ... ja gut: also auf gut deutsch darf ich halt einfach keine fünf haben. "... der Schriftlichen AP. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu 2 (!!!) Prüfungsbereichen mit 5 bewertet worden, so ist eine mündliche Nachprüfung möglich." ... ja wie? also ich kann 1-2 der prüfungsteile verhauen (was wir ja alle nich hoffen), versuchen in der Mündlichen das ganze rauszureissen und somit meine (verdammte) abschlussprüfung abzuschließen (erfolgreich mehr oder weniger)?? Bei dem ganzen bürokratischen Geschwaffel von der IHK wird mir ganz schindelig. ***** (<-- ausgetrickst : P ...) nochmal. ich bin informatiker und keiner von denen. kann mir das mal einer verdaulich erklären? grüße an alle prüfungsgestressten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TWI Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 @Munson Ich will mal versuchen Dir den Sachverhalt verständlich nahezulegen: Also, mit Teil A und B sind die beiden Hauptprüfungsteile gemeint. Teil A umfasst dabei die schriftliche Prüfung mit ganzheitlicher Aufgabe 1( Kernqualifikation - für alle gleich), ganzheitlicher Aufgabe 2 ( für den jeweiligen Ausbildungsberuf) und dem betriebswirtschaftlichen Teil. Diese drei Teile werden i.d.R. mit 40% Teil 1, 40% Teil 2 und 20% BWL gewertet. Diesen Teil A mußt Du mit mindestens 4 bestehen. Zwei der drei Einzelteile ( GhA 1, GhA 2 oder BWL) kannst du mit 5 machen, wenn durch die dritte Note gewährleistet wird, dass Du durch eine Nachprüfung auf eine 4 kommen könntest. Bei einer 5 in den beiden GhA ist das aber nicht mehr möglich. Teil B besteht aus der Dokumentation und Präsentation, sowie dem anschließendem Fachgespräch. Hierbei wird i.d.R. jeweils 50:50 gewertet, d.h. die Dokumentation und die Präsentation ergeben einen Teil und das Fachgespräch ergibt den zweiten Teil. Hier gilt gleiches wie oben ( Nachprüfung). Hoffe es Dir verständlich gemacht zu haben. TWI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 Der Originaltext sagt etwas anderes. Genauer ist das auf meiner HP erklaert. (Verordnung, Notenrechner) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TWI Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 @gaiusjUlius habe mal auf Deiner HP die entsprechenden Texte quergelesen, finde aber an der Stelle lediglich den Unterschied, dass mein Prüfungsteil A auf Deiner HP mit Prüfungsteil B bezeichnet ist. Sollte das etwa alles sein ? Falls ich nicht etwas Wichtiges überlesen habe, frage ich mich nach dem Sinn des Postings, da eine allgemein verständliche Erklärung gewünscht wurde. Meines Erachtens nach hilft dabei der Originalabzug der Prüfungsordnung nicht unbedingt viel weiter, da im Posting auf das Bezug genommen wurde gerade die Originalversion ja zu den Verständnisproblemen führte. Des weiteren habe ich noch eine Frage zu dem Notenrechner: Wie muss ich das verstehen, dass im Prüfungsteil B für jeden Teilbereich 50% ! vergeben werden ???? Das wären nach meiner Rechnung demnach 150%, also meines Erachtens nach 50% zuviel . Oder deute ich da was falsch ? TWI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TWI Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 Sorry, hab gerade den Teil gelesen in dem Punkte = Prozent gesetzt werden. Hab ich vorher überlesen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 Aaaalso: Die Regularien ueber das Bestehen oder Nichtbestehen stehen im Verordnungstext. Der Text ist widerspruchsfrei und eigentlich auch gut verstaendlich. Der Notenrechner funktioniert genau dieser Berechnnungsvorschrift entsprechend. Zur Erlaeuterung oeffnet der Notenrechner zusaetzliche Fenster, wo auch ein Berechnungsbeispiel enthalten ist. Trage mal bei GAI und II 48 Prozent ein und bei Wirtschaft 70, dann wird es vielleicht klarer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TWI Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 Und wo ist der Unterschied zu meinem Statement, ausser in der näheren Erklärung, was zur GA1, GA2 und zum BWL Teil gehört ? Sorry, aber ich kann Dir da nicht so ganz folgen...:confused: Na aber lassen wir das, es gibt einfach wichtigere Dnge...denke mal Munson hat schon verstanden worum`s geht Rechner hatte sich ja schon erledigt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 Sollte jemandem noch etwas unklar sein, hilft das hier: - Oeffne er die Seite mit dem Verordnungstext! - Drucke er ihn aus! - Schalte er seinen Rechner ab! - Lese er 30 Minuten lang konzentriert den ausgedruckten Text, ohne sich ablenken zu lassen! Sollten danach noch Fragen sein, melde er sich sodann gern wieder an dieser Stelle. Es hat aber keinen Zweck, sich hier die Finger wundzutippen, waehrend andere nicht genau lesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TWI Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 Hab auch noch ne Anregung: Schalte er seinen Rechner wieder ein! Lese er die Postings nochmal in Ruhe! Beantworte er die gestellten Fragen! Gruß und Kuß TWI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
munson Geschrieben 2. April 2002 Autor Teilen Geschrieben 2. April 2002 yoo ... hab's verstanden ... merci beaucoup Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 Original geschrieben von TWI Bei einer 5 in den beiden GhA ist das aber nicht mehr möglich. Original geschrieben von TWI Lese er die Postings nochmal in Ruhe! Und jetzt Du nochmal in Ruhe lesen und wie vorgeschlagen mal die Punktzahlen in den Notenrechner eingeben. Und? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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