Winnix Geschrieben 28. März 2002 Teilen Geschrieben 28. März 2002 Hallo Leute, ich wollte Fragen, ob ich neben der Ausbildung ohne Genehmigung des Arbeitgebers jobben darf, soweit dass das Ausbildungsziel nicht gefährdet? Bin dankbar um jede Info.... THX Winnix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenreiter Geschrieben 28. März 2002 Teilen Geschrieben 28. März 2002 Wenn es deine Ausbildung an sich nicht behindert (ständig müde oder mit den Gedanken ewig bein Nebenjob o.ä.) ist dagegen nichts zu sagen. GRÜSSE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. März 2002 Teilen Geschrieben 28. März 2002 Du musst nur darauf achten, dass die Arbeitszeit insgesamt nicht die nach dem Arbeitszeitgesetz übersteigt. § 3 ArbZG Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenreiter Geschrieben 28. März 2002 Teilen Geschrieben 28. März 2002 Hy Bimei, ich weiß nicht genau, aber ich bin der Meinung, daß es sich in dem von dir erwähnten Paragraphen aus dem AZSG nur um die Zeit handelt, die Azubi in dem Ausbildungsbetrieb verbringt. Was er danach macht ist weitestgehenst ihm/ihr überlassen - mit den Einschränkungen, daß der Nebenjob eben nicht zu einehmend sein darf, s.o. GRÜSSE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. März 2002 Teilen Geschrieben 28. März 2002 Nö. § 2 ArbZG (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenreiter Geschrieben 30. März 2002 Teilen Geschrieben 30. März 2002 Original geschrieben von bimei Nö. § 2 ArbZG (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Fakten gibt es hier.... http://www.google.de/search?q=cache:DfAZlEoG_aEC:www.uni-saarland.de/verwalt/persrat/febr2000.pdf+nebent%E4tigkeit+arbeitgeber+gesetz&hl=de&lr=lang_de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenreiter Geschrieben 30. März 2002 Teilen Geschrieben 30. März 2002 Original geschrieben von Wellenreiter Fakten gibt es hier.... ...äh hier www.gewerkschaft-big.de/rechtnebentaetigkeit.htm - 8k - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 1. April 2002 Teilen Geschrieben 1. April 2002 hallo, - wettbewerbsverbot beachten; - gleitzeit- + überstundenregelungen beachten - ob das ausbildungsziel gefährdet ist; ist natürlich eine subjektive sache Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 2. April 2002 Teilen Geschrieben 2. April 2002 Zunächst einmal benötigt ein Azubi grundsätzlich das Einverständnis seines Arbeitgebers, um einen Nebenjob ausführen zu dürfen; schon alleine aus Gehalts- und Einsatztechnischen Gründen. Nehmen wir mal ein Beispiel : Du bist Azubi - meinetwegen FI SI - und fährst am Wochenende Stapler im Lekkerland-Warenlager. Nun passiert es eines schönen Tages, dass du ein Regal auf den Kopf bekommst und für mindestens 12 Wochen ausfällst (8 Wochen Krankenhaus, 4 Wochen ReHa). Preisfrage : Was passiert denn nun, wenn du diesen Nebenjob ohne Wissen deines Betriebes getätigt hast ? Antwort : Es wird sehr sehr sehr sehr teuer. Du verlierst so ziemlich alle Ansprüche, die du hast. Deine Krankenversicherung wird sich weigern, zu zahlen. Dein Arbeitgeber zahlt dir selbstverständlich kein Gehalt.; im Gegenteil : Er wird Schadensersatz für die Ausfallszeit von dir verlangen. @all Bitte bedenkt : Ein Auszubildender ist nicht gleich zu setzen mit einem normalen Arbeitnehmer. Für eine regelmäßige ausübende Nebentätigkeit wird eine Genehmigung des Arbeitgebers verlangt (Wenn der Arbeitgeber von der Nebentätigkeit weiß, dies aber weder ausdrücklich genehmigt, noch verbietet / beanstandet, kann von Duldung gesprochen werden; Dies ist als Genehmigung zu verstehen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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