Zum Inhalt springen

Job neben der Ausbildung


Winnix

Empfohlene Beiträge

Du musst nur darauf achten, dass die Arbeitszeit insgesamt nicht die nach dem Arbeitszeitgesetz übersteigt.

§ 3 ArbZG

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hy Bimei,

ich weiß nicht genau, aber ich bin der Meinung, daß es sich in dem von dir erwähnten Paragraphen aus dem AZSG nur um die Zeit handelt, die Azubi in dem Ausbildungsbetrieb verbringt.

Was er danach macht ist weitestgehenst ihm/ihr überlassen - mit den Einschränkungen, daß der Nebenjob eben nicht zu einehmend sein darf, s.o.

GRÜSSE

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von bimei

Nö.

§ 2 ArbZG

(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.

Fakten gibt es hier....

http://www.google.de/search?q=cache:DfAZlEoG_aEC:www.uni-saarland.de/verwalt/persrat/febr2000.pdf+nebent%E4tigkeit+arbeitgeber+gesetz&hl=de&lr=lang_de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zunächst einmal benötigt ein Azubi grundsätzlich das Einverständnis seines Arbeitgebers, um einen Nebenjob ausführen zu dürfen; schon alleine aus Gehalts- und Einsatztechnischen Gründen. Nehmen wir mal ein Beispiel : Du bist Azubi - meinetwegen FI SI - und fährst am Wochenende Stapler im Lekkerland-Warenlager. Nun passiert es eines schönen Tages, dass du ein Regal auf den Kopf bekommst und für mindestens 12 Wochen ausfällst (8 Wochen Krankenhaus, 4 Wochen ReHa).

Preisfrage :

Was passiert denn nun, wenn du diesen Nebenjob ohne Wissen deines Betriebes getätigt hast ?

Antwort :

Es wird sehr sehr sehr sehr teuer. Du verlierst so ziemlich alle Ansprüche, die du hast. Deine Krankenversicherung wird sich weigern, zu zahlen. Dein Arbeitgeber zahlt dir selbstverständlich kein Gehalt.; im Gegenteil : Er wird Schadensersatz für die Ausfallszeit von dir verlangen.

@all

Bitte bedenkt : Ein Auszubildender ist nicht gleich zu setzen mit einem normalen Arbeitnehmer. Für eine regelmäßige ausübende Nebentätigkeit wird eine Genehmigung des Arbeitgebers verlangt (Wenn der Arbeitgeber von der Nebentätigkeit weiß, dies aber weder ausdrücklich genehmigt, noch verbietet / beanstandet, kann von Duldung gesprochen werden; Dies ist als Genehmigung zu verstehen).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...