masteryoda1047 Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 Hallo ihr, hab ne wichtige Frage??? :confused: Uns azubis wurde NACHTRÄGLICH und ohne Absprache in inrgendeiner Form noch Hinweise jeglicher Art unsere vergangenen Berufschulblöcke ( bei mir 3 wochen und bei paul 5 wochen ) die Diefferzenz zur 40 Stunden Woche als minusstunden angerechnet. ich weiss ja das uns der betrieb nach der schule in die firma "bitten" darf (weil wir über 18 sind), aber DAS kann doch nicht legal sein odeR? das hiese ja das wir jetzt plötzlich zigtausend (na gut aber 50 sinds schon) minusstunden hätten, obwohl wir eh fast täglich länger schuften müssen. Dann kommen so lasche Sätze vom chef wie "kommens halt morgen a bisserl eher [hier: 7 Uhr, normal 9:30] ,des tut ihren minusstunden nur gut!" Also ich find sowas voll schade das es noch solche ausbeuter gibt. Hofentlich hat jemand nen guten tipp!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 Wir müssen nach der Schule nicht in die Firma. Manche tun's aber trotzdem (warum, weiß ich auch nicht). Ich glaub' nicht, dass das so, wie Du's beschreibst in Ordnung ist. Bei uns heißt's jedenfalls immer: Die Schuhlzeit hat mit den normalen Arbeitszeiten nichts zu tun. Viele Grüsse! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chiren Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 wenn du 6 unterrichtsstunden hast (also 6x 45min) dann gilt diese zeit als ein voller arbeitstag. (die genaue textpassage kennen andere in diesem forum sicherlich besser). habt ihr an ienem tag nicht 6 unterrichtsstunden, dann müßtet ihr euch noch auf arbeit melden und nachfragen, ob ihr kommen sollt oder nicht (auch das steht im bb-gesetz). günstig wäre es, wenn ihr mit eurem chef in dieser hinsicht eine allgemeingültige abmachung getroffen hättet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scav Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 er kann nicht die differenz zu 40 Stunden Woche berechnen...und falls er euch nach der Schule noch bei der Arbeit sehen will, muss er euch das schon vorher sagen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anney Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 bei einer bekannten von mir ist das auch so. sie hat garnicht die möglichkeit, nach der schule in die firma zu fahren (andere stadt) und bekommt jede schulwoche wieder 10 minusstunden. ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas legal ist. sie ist bis jetzt aber noch nicht dagegen angegangen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Technician Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Guybrush: <STRONG>Wir müssen nach der Schule nicht in die Firma. Manche tun's aber trotzdem (warum, weiß ich auch nicht). </STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scav Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 chiren hat recht! nach 6 unterrichtsstunden musst du nicht mehr in den betrieb! das dürfen die garnicht verlangen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scav Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 edit: sorry, doppelpost <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 04. Dezember 2001 13:38: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Scav ]</font> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Scav: <STRONG>chiren hat recht! nach 6 unterrichtsstunden musst du nicht mehr in den betrieb! das dürfen die garnicht verlangen...</STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
masteryoda1047 Geschrieben 4. Dezember 2001 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 Danke für das schnelle Feedback! Gibt es denn keine Gesetzespassage die so einen Fall abdeckt? Vielleicht weiss ja jemand zufällig was. Die von der IHK haben mich an das Gewerbeaufsichtsamt weiterverwiesen, wie hilfreich die doch immer sind! :mad: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von masteryoda1047: <STRONG>Die von der IHK haben mich an das Gewerbeaufsichtsamt weiterverwiesen, wie hilfreich die doch immer sind! :mad:</STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von masteryoda1047: <STRONG>Uns azubis wurde NACHTRÄGLICH und ohne Absprache in inrgendeiner Form noch Hinweise jeglicher Art unsere vergangenen Berufschulblöcke ( bei mir 3 wochen und bei paul 5 wochen ) die Diefferzenz zur 40 Stunden Woche als minusstunden angerechnet.</STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 Es gibt nur fuer Minderjaehrige eine eindeutige Regelung. Fuer Erwachsene kann der Betrieb verlangen, dass nach der Schule noch gearbeitet wird. siehe Abschnitt [3.2] der FAQ Ausb./Jobforum. Die betriebliche Regelung in masteryoda1047s Betrieb mit nachtraeglichen Minusstunden ist nicht ok, das sollte vorher geklaert sein ob nach der Schule gearbeitet werden muss oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hades: <STRONG>Fuer Erwachsene kann der Betrieb verlangen, dass nach der Schule noch gearbeitet wird. Die betriebliche Regelung in masteryoda1047s Betrieb mit nachtraeglichen Minusstunden ist nicht ok, das sollte vorher geklaert sein ob nach der Schule gearbeitet werden muss oder nicht.</STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 JArbSchG § 9 Berufsschule: (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet 1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden, 2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, 3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen. (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rohde: <STRONG>JArbSchG § 9 Berufsschule: </STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von -lpd-: <STRONG>Das nützt hier aber überhaupt nichts, da der Ersteller kein Jugendlicher mehr ist.</STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
masteryoda1047 Geschrieben 4. Dezember 2001 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 Na gut dann muss ich wohl in den sauren Apfel beissen. Wird dann wohl wenigstens der Weg von der Berufschule zur Arbeitsstätte (hier: ca. 45min) als Arbeitszeit angerechnet oder nicht? Und was ist mit einer Höchst-Stundenanzahl pro Arbeitstag? Und wenn wir schon dabei sind, werden Überstunden ab einer gewissen UIhrzeit z.B. 20 Uhr anders angerechnet als "normale" Überstunden? Ich danke euch wirklich für eure tolle Hilfe, great! :eek: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 5. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von masteryoda1047: <STRONG> Und was ist mit einer Höchst-Stundenanzahl pro Arbeitstag? Und wenn wir schon dabei sind, werden Überstunden ab einer gewissen UIhrzeit z.B. 20 Uhr anders angerechnet als "normale" Überstunden? </STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eva Geschrieben 5. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR> für Erwachsene Berufsschüler: ---------------------------------------------- Berufsschule Der Ausbildende hat den Auszubildenen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung im Betrieb – auch an beiden Schultagen – für erwachsene Auszubildende zulässig. Nach der neuesten Rechtsprechung durch das BAG ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenMainz Geschrieben 5. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2001 Ich war auch mal in so einem Ausbeuterbetrieb, wo man mich nach der Schule hat antanzen lassen. Die hatten halt (fast)nur Azubis und wenn Berufsschule war hat sich ein gewisser Personalnotstand breit gemacht. Meine Konsequenz war: Kündigen und zu ner anständigen Firma zu gehen. So Azubi-Ausbeuterei darf man nicht unterstützen, auch wenn es rechtlich durchaus zulässig ist, einen volljährigen Azubi nach 6 Stunden Schule in die Firma zu bestellen. Ein Hinweis aber: Die Fahrt von der Schule zum Betrieb (oder umgekehrt) ist eine Dienstfahrt ! Also abrechnungsfähig..... vielleicht solltest Du einfach nach der Schule ne Stunde im Stau stehen. :-) Grüße Ben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
masteryoda1047 Geschrieben 5. Dezember 2001 Autor Teilen Geschrieben 5. Dezember 2001 Danke Ben ich weiss was das heisst bei uns gibts von 12 Mitarbeitern ganze 1 !! Festangestellten (der ist seit 3 Monaten ausgelernt), der Rest sind Azubis! Wer hat Erfahrungen mit Betriebswechsel? Geht das so einfach oder nur in Einzelfällen? Und wird dann die Ausbildungsdauer angerechnet oder muss man von vorne anfangen? Gruss Euer Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chiren Geschrieben 5. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rohde: <STRONG>(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet 1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden, 2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, 3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen. </STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 5. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von masteryoda1047: <STRONG>Und was ist mit einer Höchst-Stundenanzahl pro Arbeitstag? Und wenn wir schon dabei sind, werden Überstunden ab einer gewissen UIhrzeit z.B. 20 Uhr anders angerechnet als "normale" Überstunden? </STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
superkerstin Geschrieben 7. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2001 Hi, also soweit ich weiß, muss das irgendwie im Ausbildungsvertrag geregelt sein, wenn du also da stehen hast, dass du einen Tag berufsschule hast und da steht definitiv nicht, du musst danach in die firma, dann musst du das auch nicht. Wenn du trotz alledem minusstunden bekommst, ist das gesetzeswidrig. Ich halte es für sinnvoll, wenn ihr euch an den Betriebsrat oder eine evtl. vorhandene JAV wendet. Die kennen sich da sehr gut aus. Und die können vor allen dingen dann auch was machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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