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Berufschule als Minusstunden??


masteryoda1047

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr,

hab ne wichtige Frage???

:confused:

Uns azubis wurde NACHTRÄGLICH und ohne Absprache in inrgendeiner Form noch Hinweise jeglicher Art unsere vergangenen Berufschulblöcke ( bei mir 3 wochen und bei paul 5 wochen ) die Diefferzenz zur 40 Stunden Woche als minusstunden angerechnet. ich weiss ja das uns der betrieb nach der schule in die firma "bitten" darf (weil wir über 18 sind), aber DAS kann doch nicht legal sein odeR? das hiese ja das wir jetzt plötzlich zigtausend (na gut aber 50 sinds schon) minusstunden hätten, obwohl wir eh fast täglich länger schuften müssen. Dann kommen so lasche Sätze vom chef wie "kommens halt morgen a bisserl eher [hier: 7 Uhr, normal 9:30] ,des tut ihren minusstunden nur gut!"

Also ich find sowas voll schade das es noch solche ausbeuter gibt. Hofentlich hat jemand nen guten tipp!!

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wenn du 6 unterrichtsstunden hast (also 6x 45min) dann gilt diese zeit als ein voller arbeitstag. (die genaue textpassage kennen andere in diesem forum sicherlich besser).

habt ihr an ienem tag nicht 6 unterrichtsstunden, dann müßtet ihr euch noch auf arbeit melden und nachfragen, ob ihr kommen sollt oder nicht (auch das steht im bb-gesetz).

günstig wäre es, wenn ihr mit eurem chef in dieser hinsicht eine allgemeingültige abmachung getroffen hättet.

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bei einer bekannten von mir ist das auch so.

sie hat garnicht die möglichkeit, nach der schule in die firma zu fahren (andere stadt) und bekommt jede schulwoche wieder 10 minusstunden.

ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas legal ist.

sie ist bis jetzt aber noch nicht dagegen angegangen...

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von masteryoda1047:

<STRONG>Uns azubis wurde NACHTRÄGLICH und ohne Absprache in inrgendeiner Form noch Hinweise jeglicher Art unsere vergangenen Berufschulblöcke ( bei mir 3 wochen und bei paul 5 wochen ) die Diefferzenz zur 40 Stunden Woche als minusstunden angerechnet.</STRONG>

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Es gibt nur fuer Minderjaehrige eine eindeutige Regelung.

Fuer Erwachsene kann der Betrieb verlangen, dass nach der Schule noch gearbeitet wird.

siehe Abschnitt [3.2] der FAQ Ausb./Jobforum.

Die betriebliche Regelung in masteryoda1047s Betrieb mit nachtraeglichen Minusstunden ist nicht ok, das sollte vorher geklaert sein ob nach der Schule gearbeitet werden muss oder nicht.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hades:

<STRONG>Fuer Erwachsene kann der Betrieb verlangen, dass nach der Schule noch gearbeitet wird.

Die betriebliche Regelung in masteryoda1047s Betrieb mit nachtraeglichen Minusstunden ist nicht ok, das sollte vorher geklaert sein ob nach der Schule gearbeitet werden muss oder nicht.</STRONG>

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JArbSchG § 9 Berufsschule:

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,

2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,

3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.

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Na gut dann muss ich wohl in den sauren Apfel beissen.

Wird dann wohl wenigstens der Weg von der Berufschule zur Arbeitsstätte (hier: ca. 45min) als Arbeitszeit angerechnet oder nicht?

Und was ist mit einer Höchst-Stundenanzahl pro Arbeitstag?

Und wenn wir schon dabei sind, werden Überstunden ab einer gewissen UIhrzeit z.B. 20 Uhr anders angerechnet als "normale" Überstunden?

Ich danke euch wirklich für eure tolle Hilfe, great!

:eek:

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von masteryoda1047:

<STRONG>

Und was ist mit einer Höchst-Stundenanzahl pro Arbeitstag?

Und wenn wir schon dabei sind, werden Überstunden ab einer gewissen UIhrzeit z.B. 20 Uhr anders angerechnet als "normale" Überstunden?

</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR> für Erwachsene Berufsschüler:

----------------------------------------------

Berufsschule

Der Ausbildende hat den Auszubildenen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.

Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung im Betrieb – auch an beiden Schultagen – für erwachsene Auszubildende zulässig.

Nach der neuesten Rechtsprechung durch das BAG ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen.

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Ich war auch mal in so einem Ausbeuterbetrieb, wo man mich nach der Schule hat antanzen lassen. Die hatten halt (fast)nur Azubis und wenn Berufsschule war hat sich ein gewisser Personalnotstand breit gemacht.

Meine Konsequenz war: Kündigen und zu ner anständigen Firma zu gehen.

So Azubi-Ausbeuterei darf man nicht unterstützen, auch wenn es rechtlich durchaus zulässig ist, einen volljährigen Azubi nach 6 Stunden Schule in die Firma zu bestellen.

Ein Hinweis aber: Die Fahrt von der Schule zum Betrieb (oder umgekehrt) ist eine Dienstfahrt ! Also abrechnungsfähig..... vielleicht solltest Du einfach nach der Schule ne Stunde im Stau stehen. :-)

Grüße

Ben

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Danke Ben ich weiss was das heisst bei uns gibts von 12 Mitarbeitern ganze 1 !! Festangestellten (der ist seit 3 Monaten ausgelernt), der Rest sind Azubis!

Wer hat Erfahrungen mit Betriebswechsel? Geht das so einfach oder nur in Einzelfällen?

Und wird dann die Ausbildungsdauer angerechnet oder muss man von vorne anfangen?

Gruss

Euer Jörg

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rohde:

<STRONG>(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,

2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,

3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von masteryoda1047:

<STRONG>Und was ist mit einer Höchst-Stundenanzahl pro Arbeitstag?

Und wenn wir schon dabei sind, werden Überstunden ab einer gewissen UIhrzeit z.B. 20 Uhr anders angerechnet als "normale" Überstunden?

</STRONG>

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Hi, also soweit ich weiß, muss das irgendwie im Ausbildungsvertrag geregelt sein, wenn du also da stehen hast, dass du einen Tag berufsschule hast und da steht definitiv nicht, du musst danach in die firma, dann musst du das auch nicht. Wenn du trotz alledem minusstunden bekommst, ist das gesetzeswidrig.

Ich halte es für sinnvoll, wenn ihr euch an den Betriebsrat oder eine evtl. vorhandene JAV wendet. Die kennen sich da sehr gut aus. Und die können vor allen dingen dann auch was machen

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