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Geschrieben

Hallo,

ín der Abschlussprüfung Winter 2001/2002 kam in der WISO Prüfung eine Aufgabe dran, wo der Nettolohn berechnet werden sollte. Falls jemand weiß wie man auf die Lösung kommt, den bitte ich mir zu helfen. Ich hab die Aufgabe und die Lösung vor mir aber ich komme einfach nicht auf das Ergebnis.

Wer kann mir bitte helfen? Oder wo finde im Internet Aufgaben zur Nettolohnberechnung?

Gruss

Dave

Geschrieben

Hi ! ;)

Der Nettolohn berechnet sich:

Bruttolohn abzgl:

./. Lohnsteuer (StKl x (lt. Lst-Tabelle)

./. Kirchensteuer (10% von Lst.,falls ev. oder kath.)

./. Solidaritätsabgabe (5,5 % von Lst.)

Desweiteren sind abzuziehen:

./. Krankenversicherung (50% des Beitragsatzes der KK (Abhängig vom Versicherer)

./. Rentenversicherung (50% von 19,1% des Bruttolohns)

./. Arbeitslosenversicherung (50% von 6,5% des Bruttolohns)

./. Pflegeversicherung ( 1,7% des Bruttolohns)

Kleiner Tipp: Lade dir hier ein Demo-Berechnungsprogramm runter, in der Hilfe findest du einiges zu den Abzügen....;)

Geschrieben

Hallo,

danke für deine Hilfe. Und wie siehts mit den Vermögenswirksamen Leistungen aus. Wie werden die in die Berechnung des Nettolohns mit einbezogen?

Gruss

Dave

Geschrieben

nur eine winzigkeit : kirchensteuer nie 10% sondern 8% oder 9% (der jeweilige tarif ist angegeben)

kst nur bei "0" kindern prozentual rechnen; sonst auf alle fälle aus der Lst./Kst./soli tabelle auslesen.

Geschrieben
was ist "lst.klasse x tabelle";

smile..... lst= Lohnsteuer

klasse "x"= Das "x" steht für Klasse 1,2,3,4 usw.....

Tut mir leid, dass es so missverständlich war....;)

Mit der Kirchensteuer hast du recht, sie beträgt beträgt in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg 8%, in den übrigen Bundesländern 9% der Bemessungsgrundlage....

Geschrieben

hi!

zum thema vwl:

- die waren bei dieser aufgabe schon relevant

- vwl zum bruttolohn dazu, dann alles berechnen wie volker4u schon geschrieben hat und am ende vom netto die vwl wieder abziehen

grüsse

Geschrieben

Auch Hai !;)

- vwl zum bruttolohn dazu, dann alles berechnen ...

Es mag zwar sein, dass die VWL dem Bruttolohn zugeschlagen wird, aber sie dürfte nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen, sonst würde sie ja mitversteuert werden, und, m.E., ist die VWL steuerfrei, oder irre ich mich da ? :confused:

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