oLLi_V Geschrieben 5. April 2002 Teilen Geschrieben 5. April 2002 Hallo! Ein F.e.F. möchte wissen, ob man die Ausbildung (sofort) beenden kann, wenn Auszubildender und Betrieb sich "friedlich" darüber einigen. Ist das möglich? Kann man in diesem Fall auf Abmahnungen verzichten? Vielenk Dank schonmal! Grüße, Oliver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 5. April 2002 Teilen Geschrieben 5. April 2002 Original geschrieben von oLLi_V Hallo! Ein F.e.F. möchte wissen, ob man die Ausbildung (sofort) beenden kann, wenn Auszubildender und Betrieb sich "friedlich" darüber einigen. Ist das möglich? Kann man in diesem Fall auf Abmahnungen verzichten? Vielenk Dank schonmal! Grüße, Oliver Also, erstmal schiebe ich dich gleich ein Forum höher. So, und zu deiner Frage : Was verstehst du unter beenden, bzw. abbrechen ? Bedeutet das die Aufgabe des Berufes, dann kann der Auszubildende kündigen, dies gilt als wichtiger Grund. Danach darf er allerdings die Ausbildung nicht mehr fortsetzen. Wenn er lediglich den Betrieb verlassen möchte, benötigt er das Einverständnis des Betriebes (immer schriftlich geben lassen !!), es sei denn, die Ausbildung war so unzumutbar, dass der Auszubildende sich mit Hilfe des Vermittlungsausschusses seiner IHK vom Betrieb getrennt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oLLi_V Geschrieben 5. April 2002 Autor Teilen Geschrieben 5. April 2002 Ich meinte es so, dass sich beide Parteien darauf einigen, dass das Verhältnis beendet wird und der Azubi die Ausbildung auch nicht woanders fortsetzt. Normalerweise müsste der Azubi den Betrieb ja zuerst abmahnen und kann das erst fristlos kündigen. Nun ist meine Frage, ob der Azubi fristlos kündigen kann, wenn beide Seiten damit einverstanden sind, sodass man den Betrieb nicht erst noch abmahnen muss. Vielen Dank und Grüße, Oliver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rainbow Geschrieben 5. April 2002 Teilen Geschrieben 5. April 2002 Also, und zwar ist das so: Du kannst kündigen! Das hätte den Nachteil, dass du weder die Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen, noch die gleiche Ausbildung von vorn beginnen kannst... Weiß nicht, ob es das ist, was du willst... :confused: Du kannst dich auch mit deinem Chef einigen, dass du die Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen kannst... Dein alter Chef müsste sich dann mit deinem neuen Chef kurzschließen. Bei mir war es allerdings so, dass mein Ausbilder mir mehr von der Ausbildung versprach, als sie dann tatsächlich war. Ich kam mir vor wie im Kindergarten - große Gruppe... Mit Hilfe eines sehr guten Anwalts kam ich dann auch aus dem Vertrag raus ohne den geforderten Schadenersatz zu zahlen... Hätte mich ja auch nur ruiniert... Nun lerne ich fi - aw und werde dieses jahr (hoffentlich) fertig! gruss diana Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 5. April 2002 Teilen Geschrieben 5. April 2002 Original geschrieben von oLLi_V Ich meinte es so, dass sich beide Parteien darauf einigen, dass das Verhältnis beendet wird und der Azubi die Ausbildung auch nicht woanders fortsetzt. Wie rainbow es schon sagte : In diesem Fall gibst du deine Berufausbildung auf. Das ist ein sog. wichtiger Grund, und somit kannst du ausserordentlich & fristlos kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oLLi_V Geschrieben 5. April 2002 Autor Teilen Geschrieben 5. April 2002 Verstehe ich das jetzt richtig?! Um die Berufsausbildung aufzugeben ist "dass ich die Berufsausbildung aufgeben will" ein schwerwiegender Grund? Muss ich den Betrieb vorher abmahnen oder nicht? Ich habe gedacht, dass muss man tun, weil man ansonsten auch noch verklagt werden kann?! Danke und Grüße, Oliver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oLLi_V Geschrieben 5. April 2002 Autor Teilen Geschrieben 5. April 2002 Was mir noch einfällt... ist es für den Azubi besser selber zu kündigen oder gekündigt zu werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 5. April 2002 Teilen Geschrieben 5. April 2002 Original geschrieben von oLLi_V Verstehe ich das jetzt richtig?! Um die Berufsausbildung aufzugeben ist "dass ich die Berufsausbildung aufgeben will" ein schwerwiegender Grund? Muss ich den Betrieb vorher abmahnen oder nicht? Ich habe gedacht, dass muss man tun, weil man ansonsten auch noch verklagt werden kann?! Du kannst während einer Berufsausbildung nicht einfach so kündigen, weil du Lust dazu hast. Dazu bedarf es eines "wichtigen Grundes". Das ist eine juristische Bezeichnung für eine Gegebenheit, die eine sofortige & fristlose Kündigung erlaubt. Nein, du musst eine schriftliche Kündigung einreichen, den "wichtigen Grund" benennen & nach Hause gehen. Mehr nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. April 2002 Teilen Geschrieben 5. April 2002 Original geschrieben von oLLi_V Was mir noch einfällt... ist es für den Azubi besser selber zu kündigen oder gekündigt zu werden? Gekündigt zu werden wegen dem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneeflocke Geschrieben 6. April 2002 Teilen Geschrieben 6. April 2002 http://www.uni-muenster.de/Rektorat/PersRat/gesetze/bbig.htm schau mal unter §15 nach...da steht alles... gruss flöckchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oLLi_V Geschrieben 10. April 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. April 2002 Hallo!!! Also... Stand der Dinge ist, dass der Azubi sich mit dem Betrieb darauf geeinigt hat die Ausbildung abzubrechen und studieren zu gehen. Der Betrieb macht dem Azubi keine Probleme und schlägt vor, einen Auflösungsvertrag zu schließen. Nun stellt sich nur noch die Frage, ob der Azubi später nocheinmal die Ausbildung machen DARF oder nicht?! Bei dem zuständigen Herrn von der IHK ist dauerbesetzt...... Vielen Dank schonmal! Grüße, Oliver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 10. April 2002 Teilen Geschrieben 10. April 2002 Original geschrieben von oLLi_V Also... Stand der Dinge ist, dass der Azubi sich mit dem Betrieb darauf geeinigt hat die Ausbildung abzubrechen und studieren zu gehen. Der Betrieb macht dem Azubi keine Probleme und schlägt vor, einen Auflösungsvertrag zu schließen. Ja. In diesem Fall darf er die Ausbildung später noch einmal machen, es sei denn, dies ist eine Bedingung im Auflösungsvertrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oLLi_V Geschrieben 10. April 2002 Autor Teilen Geschrieben 10. April 2002 Hi!!! Das freut mich zu hören. ABER: ich habe jetzt doch jemanden bei der IHK erreicht und die Tante meinte, dass ich die selbe Ausbildung nur nochmal machen kann, wenn ich nach Abbruch direkt in einen anderen Betrieb wechsle und die Ausbildung dort fortsetze?! Setze ich die Ausbildung NICHT DIREKT woanders fort, kann ich die selbe Ausbildung NIE wieder machen. Und nun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uruz Geschrieben 10. April 2002 Teilen Geschrieben 10. April 2002 aehm UNFUG !!! ich habe zwar gerade eben meine Ausbildungsstelle auch via Aufloesungsvertrag gewechselt... und muss sagen, es war eien vernuenftige Entscheidung ! Also... du sagtest, zunaechst einmal Abbruch, um studieren gehen zu koennen... wenn du a) das Studium erfolgreich absolvierst, kannst du danach die Ausbildung erneut beginnen... oder wenn du x Jahre (ich glaube 3, bin mir aber nicht sicher) nach dem abbruch erneut mit der gleichen Ausbildung anfangen willst, ist das quasi verjaehrt... uruz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.