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Geschrieben

Bei der IHK-Südthüringen ist nichts vorgegeben.

Unser Bildungsträger wollte spendabel sein - wir haben sie gebunden bekommen. Über das Aussehen kann man nun streiten - kein Name/Titel außen aufgeprägt und öfter mal

eine Seite vertauscht, aber wass soll es, alle Arbeiten sehen äußerlich jetzt gleich aus.

Schnellhefter wäre wohl besser gewesen....

:OD

Geschrieben

Hallo!

Ist das nicht in jeder IHK verschieden?

Bei dem Info-Blatt der IHK Essen steht zum Beispiel:

"Die Dokumentation ist in ungebundener Form einzureichen (z. B. in Schnell- bzw. Klemmhefter)"

Was heißt jetzt ungebunden?

Darf ich die Doku lochen und im schnellhefter abheften oder ist das schon ungebunden? Man kann die doch nicht einfach so reinlegen, oder???

Geschrieben

Es gibt Binden nach historischer Art, nach Lumbeck usw. ... alle Arten haben gemeinsam, dass die Blätter anschliessend zusammengebunden/verbunden und nicht mehr einzeln sind.

Das ist durch Lochen und Abheften wohl kaum zu erreichen. ;)

Und ja, einige IHKs geben die Abgabeform vor.

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