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Kündigung des Ausbildungsvertrages


MisterM

Empfohlene Beiträge

Hi,

wenn es innerhalb der ersten 3 Monate (bzw. Probezeit) ist auf jeden Fall nicht. Wenn es danach ist, soweit du die Kündigungfrist einhälst normalerweise afaik auch nicht (außer du hast natürlich was angestellt ;-)), denn man darf dich nicht "bestrafen" dafür, dass du eine falsche Berufswahl getroffen hast und deine Ausbildung abbrechen willst.

cu

alligator

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Und wie siehts nach der Kündigung aus? Kann ich mich in der selben Berufsrichtung neu ausbilden lassen oder muss ich eine vollkommen andere Lehre neu beginnen:confused: Kann ich eventuell auch vorher noch meinen Grundwehrdienst bei der Bundeswehr absolvieren??

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