darealmcs Geschrieben 10. April 2002 Geschrieben 10. April 2002 Hi hat hier jemand ne Quelle die weiß was ungefähr dran kommen könnte. Bezogen auf die "Extrawurst" in BaWü. Zitieren
Melaniex Geschrieben 15. April 2002 Geschrieben 15. April 2002 Würd mich auch interessieren. Wenn In BW die Schulen die Prüfung erstellen müsste man doch (von Lehren) heraus bekommen was ungefähr dran kommt, oder? Zitieren
DerAlex Geschrieben 15. April 2002 Geschrieben 15. April 2002 das ist aber nicht legal, von daher ist es nicht so gut überhaupt danach zu fragen wenn das ein Prüferr mitbekommt kann es passieren das die komplette prüfung wiederholt werden muss! Zitieren
KoenigDerTasten Geschrieben 15. April 2002 Geschrieben 15. April 2002 natürlich die themen die du übers jahr gehabt hast, lass dir einfach den lehrplan der letzten jahre aushändigen und guck überall mal ein bißchen rein. rgds, koenigdertasten Zitieren
Hasi Geschrieben 15. April 2002 Geschrieben 15. April 2002 hmm... @ Vorredner: das wuerde ich nicht so sagen.. in der Winter Prüfung BaWü von letzten Jahr kam z.B. Verschluesselungsverfahren dran.. und im Lehrplan steht das nicht so wirklich drin.. vielleicht indirekt aber nicht so das musste gemacht werden... allen noch viel Glück fuer den 6./7. Zitieren
Mike Lorey Geschrieben 15. April 2002 Geschrieben 15. April 2002 Also wir haben Verschlüsselung bis zum Erbrechen gemacht, wir haben so gar selber Verschlüsselungsprogramme programmiert. Zitieren
KoenigDerTasten Geschrieben 15. April 2002 Geschrieben 15. April 2002 dito... naja programmiert haben wir nichts - das hat der unterricht so an sich aber durchgenommen alle mal... grundlagen versteht sich, denn alles was in die tiefe geht ist um unterricht ja verpönt - BIS auf die themen die keinen interessieren - auch nicht außerhalb der schule *ggg* rgds, koenigdertasten Zitieren
MaWiN Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Also, was den BWL-Teil angeht sollte man sich unbedingt Leasing mit seinen Vor-und Nachteilen anschauen. :D :D :D Greetz Mawin Zitieren
darealmcs Geschrieben 17. April 2002 Autor Geschrieben 17. April 2002 Hast Du da zufälligerweise was? Zum Thema Leasing? Wieso bist Du Dir bei Leasing so sicher? Zitieren
MaWiN Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Hat uns der Lehrer in der Berufsschule als Tipp mit auf den Weg gegeben. Ich denk jeder Lehrer gibt doch da ein paar Tipps wenn wir die hier zusammentragen könnte wir doch alle davon profitieren!!! MAwin Zitieren
Dave22 Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Hallo, wo gibt es denn Informationen zum Thema Leasing. Ich habe bis jetzt noch keine Informationen gefunden. Falls jemand Infos haben sollte dann waere ich euch sehr dankbar wenn ihr hier den Link reinstellen wuerdet. Vielen Dank Zitieren
darealmcs Geschrieben 17. April 2002 Autor Geschrieben 17. April 2002 Fände ich auch nicht schlecht... Wäre auch gut wenn sich noch ein paar Prüflinge aus BaWü einfinden würden die Ihre Meinung & Wissen über die Prüfung preisgeben.... Hallooooooo :eek: Zitieren
Hasi Geschrieben 18. April 2002 Geschrieben 18. April 2002 Original geschrieben von darealmcs Wäre auch gut wenn sich noch ein paar Prüflinge aus BaWü einfinden würden die Ihre Meinung & Wissen über die Prüfung preisgeben.... tja... ich versuche auch schon alle unsere Lehrer auszuquetschen.. aber wir bekommen keinerlei Tips... unser BWL Lehrer hat gemeint das was mit Lagerhaltung vielleicht dran kommt aber sonst ... Zitieren
kleenemaus Geschrieben 18. April 2002 Geschrieben 18. April 2002 Hallo! Hab das zum Thema Leasing gefunden:Leasing ′li|ziŋ; das; englisch die Vermietung von Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens (einzelne Maschinen, vollständige Werksanlagen, Verwaltungsgebäude, auch Fernsehgeräte, Kraftwagen u. a.), in der Regel unter Einschaltung von Spezialinstituten (Leasinggesellschaft). Leasing wurde in den USA in den 1950er Jahren entwickelt und hat sich inzwischen auch in anderen Ländern weit verbreitet. Der Leasingvertrag ist wirtschaftlich gesehen ein mittel- oder langfristiger Kredit; statt der Zinsen ist monatliche Miete zu zahlen; häufig wird eine feste Grundmietzeit vereinbart, mit der Möglichkeit, anschließend den Gegenstand zurückzugeben, zu einem geringen Preis zu erwerben oder das Mietverhältnis fortzusetzen. Vorteile: Verbesserung der Liquidität des Unternehmens, Steuerersparnis, Möglichkeit der schnelleren Erneuerung rasch veraltender Anlagen; Nachteil: laufende Mietzahlung. zum Thema Sale-and-lease-back-Verfahren (Wissen Schwerpunkt) Leasing: Wann lohnt es sich? (Wissen Schwerpunkt) Leasing: Wann lohnt es sich? Leasing Lange Zeit war es in der Wirtschaft ein ungeschriebenes Gesetz: Wenn eine Firma zum Beispiel eine neue Maschine für die Produktion brauchte, dann hatte sie das Gerät gefälligst zu kaufen. War sie gut bei Kasse, zahlte sie die Rechnung bar. Oder der Unternehmer nahm bei der Bank einen Kredit für die Anschaffung auf. Stets ging es nämlich darum, dass der Betrieb (stolzer) Eigentümer der Maschine wurde. Muss das eigentlich so sein? Lohnt sich eine Geldausgabe für einen Apparat, nur um ihn anschließend sein Eigen nennen zu können? In den 50er-Jahren war dies eine ziemlich ketzerische Frage. Amerikanische Manager stellten sie trotzdem - und kamen auf die Idee mit dem Leasing, was Vermietung oder Verpachtung bedeutet. Leasing ein spezielles Mietverfahren für langlebige Wirtschaftsgüter. © Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh Beim Leasing kauft die Firma die Maschine also nicht, sondern mietet sie. Welche Vorteile hat der Vermieter davon, welche der Mieter? Klar, dass der Vermieter einen Mietpreis in Rechnung stellt; diese Leasingrate enthält seine Kosten und einen Gewinnaufschlag. Ist der Vermieter nun gleichzeitig der Hersteller der Maschinen, so vergrößert er obendrein seine Absatzchancen. Denn für viele Kunden wird das Produkt erst durch Leasing interessant, weil ein Kauf womöglich zu teuer käme. Aus diesem Grund betrieben gerade Autofirmen eigene Leasing-Gesellschaften. Gerade Privatleute leisten sich so ihr Traumauto oder einen Zweitwagen. Sie profitieren davon, dass beim Leasing ingesamt stets weniger Geld abfließt als beim Kauf. Denn nicht das "ganze" Auto wird bezahlt, sondern nur die Zeit der Nutzung. Am Ende der Mietzeit stehen sie allerdings ohne Auto und mit leeren Händen da: Weil ihnen der Wagen nicht gehört, können sie ihn auch nicht verkaufen oder gegen einen neuen in Zahlung geben. Nun zu den Vorteilen, die Firmen vom Leasing haben. Die Miete schont ihre flüssigen Mittel (Liquidität, wie die Fachleute sagen). Mit dem Geld, das beim Kauf auf einen Schlag fällig wäre, können andere und vielleicht wichtigere Investitionen finanziert werden. Im Gegensatz zum Bankkredit müssen auch keine Sicherheiten gestellt werden, weil der Vermieter keine verlangt: Er bleibt ja Eigentümer. Die Leasingraten sind während der gesamten Mietzeit gleich; das Unternehmen kann sie also fest in die Kalkulation einbeziehen und als Kosten von der Steuer absetzen. Bei längerfristigen Leasingverträgen wird häufig vereinbart, dass der Mieter immer auf dem neuesten Stand der Technik bleibt. Das ist eine feine Sache, wenn wir zum Beispiel eine komplette Telefonanlage nehmen: Die Leasing-Firma tauscht die Geräte gegen modernere aus, weist die Belegschaft ein und schickt sofort Spezialisten, wenn die Technik mal "streiken" sollte. Auch diesen Service deckt die monatliche Leasingrate ab. Mit Leasing geht es seit der "Entdeckung" dieser Finanzierungsart weltweit stürmisch bergauf. Besonders kräftig wuchs die Branche in den USA: Von jeweils 10 000 amerikanischen US-Dollar, die amerikanische Unternehmen Anfang der 90er-Jahre in Investitionen steckten, flossen im Durchschnitt 2300 Dollar in Mietobjekte. In Deutschland liegt der Anteil geleaster Anlagen an den gesamten Investitionen bei gut zehn Prozent. Warum entscheiden sich Firmen zu "eigentumsloser Nutzung" und nicht zum Kauf? Umfragen ergaben, dass sich das Management folgende Vorteile vom Leasing verspricht: Weder das Eigenkapital noch der Kreditrahmen bei der Bank werden angetastet. Diese Mittel kann man für andere, womöglich wichtigere Investitionen einplanen. Leasingraten sind als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar - ein wichtiger Pluspunkt. Wird ein Leasing-Vertrag direkt mit dem Hersteller etwa einer Maschine abgeschlossen und nicht mit einer "zwischengeschalteten" Leasing-Gesellschaft, dann springen oft besonders günstige Konditionen heraus. Schließlich will der Hersteller den Absatz seiner Produkte ankurbeln. Bei den Leasing-Objekten liegen in Deutschland Autos ganz vorn, weil Unternehmen ganze Fahrzeugflotten mieten (das so genannte Firmenleasing); obendrein schaffen sich immer mehr Bürger auf diese Weise einen Wagen an (Privatleasing). Fachleute sind sich allerdings sicher: Das größte Wachstum im Leasinggeschäft wird es künftig bei Immobilien geben. Eine zunehmende Zahl von Betrieben entscheidet sich, Bürogebäude oder Lager zu mieten statt sie selber hochzuziehen. Jeder Bau bindet ja viel Kapital. Eine besondere Variante ist sale and lease back: Ein Unternehmen verkauft (sale) sein Geschäftshaus an eine Leasingfirma und mietet es anschließend von ihr zurück (lease back). So fließt Geld in die Kasse und die Miete ist steuerlich absetzbar. Leasing kann sich auch für Städte und Gemeinden lohnen, die in einer Finanzklemme stecken. Sie lassen Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten oder auch Kläranlagen von Leasing-Gesellschaften errichten; für die Nutzung zahlen sie dann eine monatliche Miete (dazu sagt man kommunales Leasing). http://www.userpage.fu-berlin.de/~tkleber/bwl3.htm (da ist ein Referat mit Thema Leasing) Sale-and-lease-back-Verfahren Definition Das Sale-and-lease-back-Verfahren ist eine besondere Form des Leasing, die besonders bei Immobilien angewandt wird. Eine Leasing-Gesellschaft kauft ein Objekt und vermietet es anschließend wieder an den Verkäufer. Der Vorteil des Sale-and-lease-back-Verfahrens besteht für den Eigentümer vor allem in der Freisetzung von vorher gebundenem Kapital bei gleichzeitiger Sicherstellung der Nutzung des Objekts durch Abschluss des Leasing-Vertrags. Nutzung der Vorteile durch Wirtschaftsunternehmen Ein Beispiel Eine Elektrofirma hat ein neues Bürogebäude für viel Geld gekauft. Um rasch wieder flüssig zu werden, verkauft die Firma das Bürogebäude sofort an eine Leasinggesellschaft weiter. Mit dieser schließt sie nach dem Verkauf einen Leasing-Vertrag über die Nutzung der Büroräume ab. Gegen entsprechende Zahlungen kann die Elektrofirma in dem Gebäude nun planmäßig die Verwaltung unterbringen - und sie hat durch das Leasing eine Reihe von weiteren Vorteilen: Sie kann ihre (durch den Verkauf des Gebäudes zurückgeflossenen) Geldmittel anderweitig einsetzen und die Leasing-Zahlungen sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Wegen dieser Vorteile nutzen immer mehr Unternehmen das Sale-and-lease-back-Verfahren Doch nicht nur Unternehmen haben dieses Finanzierungsinstrument entdeckt, auch Kommunen überbrücken mit Sale-and-lease-back ihre knappen Haushalte. Sie lassen Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten oder auch Kläranlagen von Leasinggesellschaften errichten; für die Nutzung zahlen sie dann eine monatliche Miete (dazu sagt man kommunales Leasing). Informationen zum technischen Ablauf Zum technischen Ablauf des Sale-and-lease-back-Verfahrens schreibt Diplom-Ökonom Jürgen Stinner der DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH im Handelsblatt vom 26.4.1994: "Das Sale-and-lease-back-Verfahren bedeutet, dass das Unternehmen ihm gehörende Immobilien an eine Leasinggesellschaft verkauft und über einen Leasingvertrag wieder zurückmietet. Die Leasinggesellschaft erstellt ein Wertgutachten und ermittelt unter Berücksichtigung von Standort, Bausubstanz, Nutzungsmöglichkeit und Allgemeinzustand den Verkehrswert der Immobilie. In Höhe des Kaufpreises fließen dem Leasingnehmer Mittel zu, die er in eine Wettbewerbsposition investieren kann. Zu den Vorteilen beim Neubauleasing kommt beim Sale-and-lease-back-Verfahren hinzu, dass die Investition durch Liquiditäts- und Ertragsschöpfung selbst finanziert werden kann. Aus den aufgedeckten stillen Reserven wird in der Regel eine Rücklage nach § 6b Einkommensteuergesetz gebildet. Dadurch können Neuinvestitionen, auf die der Veräußerungsgewinn im Wege der steuerfreien Rücklage übertragen wird, finanziert werden. Bei der Ausgestaltung als Mieterbeteiligungsmodell können diese sowie bereits vorhandene 6b-Rücklagen steuerneutral in die herausgelösten Immobilien reinvestiert werden. Da bei innerstädtischen Objekten die stillen Reserven vor allem im Grundstück gebildet wurden, ist es umso wichtiger, dass die aus dem Grundstück gebildete 6b-Rücklage steuerfrei und zeitlich unbefristet in das Grundstück reinvestiert werden kann." Beim Sale-and-lease-back-Verfahren fließt also einmal Geld in die Kassen von Unternehmen oder kommunalen Haushalten, zum anderen reizen steuerliche Vorteile, z.B. dass die Miete steuerlich absetzbar ist. Anders als im normalen Finanzierungs-Leasing fließen beim Sale-and-lease-back-Verfahren direkt liquide Mittel zu. Das Verfahren findet in der Praxis nur im Immobilien-Leasing Anwendung. Ich hoffe das hilft etwas weiter! Viel Glück in der Prüfung! Dani Zitieren
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