Fille Geschrieben 16. April 2002 Teilen Geschrieben 16. April 2002 Ich habe im September meine Ausbildung zum Fachinformatiker AE begonnen. Die Ausbildungszeit beträgt bei mir 2 1/2 Jahre. Kann mir jemand sagen, wann die Zwischenprüfung in der Regel stattfindet, da ich weder in der Schule noch in der Arbeit bisher eine Aussage bekommen habe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 16. April 2002 Teilen Geschrieben 16. April 2002 Im zweiten Lehrjahr! Wann kann man nicht genau sagen. Ich habe im August 2001 angefangen und werde Herbst 2002 ZP haben! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bloody pymle Geschrieben 16. April 2002 Teilen Geschrieben 16. April 2002 die Termine könnten eventuell auf den Seiten der IHK stehen. die veranstaltet ja auch diese "Comedy Show"! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheWho Geschrieben 19. April 2002 Teilen Geschrieben 19. April 2002 Hallo, von unserer Firma haben wir sogar schon einen Termin bekommen. Es soll der 26. September sein, wobei die Firma noch an ein Versehen glaubt, da die vorhergehenden Jahrgänge immer im Oktober ZP hatten. Aber so in dem Dreh wirds schon sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 19. April 2002 Teilen Geschrieben 19. April 2002 Wir haben auch den 25./26. September gesagt bekommen. Wird schon stimmen. Ich find es nur komisch das ich sozusagen schon direkt am Anfang des zweiten Jahres habes, und das ohne eine Verkürzung oder Ähnliches beantragt zu haben! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheWho Geschrieben 19. April 2002 Teilen Geschrieben 19. April 2002 Original geschrieben von Woodstock Wir haben auch den 25./26. September gesagt bekommen. Wird schon stimmen. Ich find es nur komisch das ich sozusagen schon direkt am Anfang des zweiten Jahres habes, und das ohne eine Verkürzung oder Ähnliches beantragt zu haben! Bine Kommt mir auch was komisch vor, scheint aber tatsächlich so üblich zu sein. Wir dürfen von der Firma aus nicht verkürzen, daher stellte sich diese Frage für uns erst gar nicht. Naja, egal. So hat man einen Termin, auf den man sich einstellen kann, lernen kann, etc. Besser, als den Termin später zu haben und ihn nicht zu kennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Henny Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Was isn das für ne Firma... Wenn du verkürzen willst, muss dich die Firma lassen... Ansonsten is die Zwischenprüfung doch eh für die Katz. Da fehlt einem die Motivation, wenn kein Leistungsdruck dahinter ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Original geschrieben von Henny Wenn du verkürzen willst, muss dich die Firma lassen... Nein, muss sie nicht. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uncle Reaper Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Original geschrieben von bimei Nein, muss sie nicht. bimei Beim Verkürzen nicht... Verkürzen = neuer Vertrag = beidseitige Willenserklärung. Wenn der Betrieb net will, kannst Du dagegen nix machen. Beim Vorziehen der Prüfung scheint das aber unterschiedlich zu sein. In Essen beispielsweise brauchst Du hierfür eine Note von mind. 2,5 in der Schule und im Betrieb. Wenn der Betrieb nicht will, gibt er dir also auch nur höchstens 2,6! Hab aber von anderen Berufsgruppen gehört, daß da nur die entsprechenden Schulleistungen vorhanden sein müssen und daß der Betrieb da gar nix dran drehen kann. Dazu soll es sogar mal ein Urteil gegeben haben... das Raussuchen hab ich sogar schon in Auftrag gegeben Ich weiß allerdings nicht, ob die Regelung jetzt berufsspezifisch, abhängig vom IHK-Bezirk oder wie auch immer ist... Hättest Du hierfür vielleicht auch eine entsprechende Verordnung bzw. nen Paragraphen, bimei??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawky Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 das find ich nun aber auch wieder komisch, kriegt Ihr Noten vom Betrieb? Und warum laesst dich dein Betrieb nicht verkuerzen? Hab ihr da vor Beginn der Ausbildung/Vertrag nicht drueber geredet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uncle Reaper Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Ja, die IHK Essen verlangt für das Vorziehen der Prüfung sowohl eine Bestätigung der Schule (Schnitt < 2,5) als auch eine vom Betrieb (Schnitt < 2,5).... also muss der Betrieb da wohl ne Note geben. Ist aber anscheinend nicht in allen IHK-Bezirken so. Der Betrieb hat mich auf 2 Jahre verkürzen lassen (bin fertig)... wird aber in Zukunft nicht mehr möglich sein (nein, nicht wegen meinen bzw. unseren schlechten Ergebnissen)... hat einfach betriebliche Gründe. Ihr dürft halt nur nicht pauschalisieren, daß der Betrieb jemanden Verkürzen bzw. die Prüfung vorziehen lassen muss. Dies ist, so wie es aussieht, nämlich von IHK-Bezirk zu IHK-Bezirk bzw. von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf unterschiedlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uncle Reaper Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Hab mal ins BBiG gesehen... dort steht im §40: (1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Anhören heißt doch eigentlich nicht, daß der Betrieb da mitreden darf, oder??? Ist doch dann nur abhängig von den Leistungen des Auszubildenden, wobei der Begriff "Leistungen" nicht definiert ist, bzw. wann diese ihn zu einer vorzeitigen Prüfung berechtigen... Mich interessiert jetzt vor allem eins: Wer bestimmt, daß die "Leistungen dies rechtfertigen" ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Udo.Erdelhoff Geschrieben 21. Juli 2002 Teilen Geschrieben 21. Juli 2002 Original geschrieben von Uncle Reaper Anhören heißt doch eigentlich nicht, daß der Betrieb da mitreden darf, oder? Du bist zu viel zu naiv für diese Welt. Klar, der Betrieb wird "nur angehört", und wenn der Betrieb bzw. der Ausbilder dann sagt, daß er den Azubi für nicht geeignet hält... ...dann hat der Azubi verloren. Das ist übrigens einer der Punkte, wo sich bei den Betrieben die Spreu vom Weizen trennt. Ein ordentlicher Betrieb ist froh, wenn die Azubis verkürzen können, weil sie sie dann voll einsetzen können. Es gibt aber auch einige, die gegen eine Verkürzung sind, weil ein Azubi einfach billiger ist. Das sind dann auch die Läden, die die Leute leider nicht übernehmen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JeanLucPicard Geschrieben 21. Juli 2002 Teilen Geschrieben 21. Juli 2002 Und deswegen scheint Dir ein Mensch viel zu naiv für diese Welt zu sein? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 22. Juli 2002 Teilen Geschrieben 22. Juli 2002 ...doch, der betrieb hat ein unbedingtes mitspracherecht. ...allerdings kann er nicht hinter bewertungen zurück, die er bei anderen gelegenheiten erstellt hat. wenn dir der betrieb also in zwischenbewertungen sehr gute leistungen bestätigt, hat er schwierigkeiten gegen eine verkürzung zu argumentieren. ...prüfungstermine 3 jahre im vorraus :aka ...es gilt jeweils der erste von zwei terminen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uncle Reaper Geschrieben 22. Juli 2002 Teilen Geschrieben 22. Juli 2002 Soso.... naiv also... ich schließe mich da jetzt einfach mal meinem Captain an. Außerdem: Schau doch mal ins BetrVG §102 (geht um die Mitbestimmung von Betriebsräten bei Kündigungen). Da steht so ziemlich der selbe Wortlaut drinnen... nämlich, daß der Betriebsrat bei Kündigungen angehört werden muss. Und auch wenn der Betriebsrat widerspricht kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen (unter Vorlage der Stellungnahme des Betriebsrates). Dann erzähl mir mal: Was ist hier anders??? Um das klarzustellen: Es geht mir jetzt nur um die bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage zu diesem Thema, da dieses leidige Thema Verkürzung (bzw. vorzeitige Prüfung) in den verschiedenen IHK-Bezirken anscheinend unterschiedlich gehandhabt wird. Und wenn ich jetzt in zwei unterschiedlichen Gesetzen annähernd den selben Wortlaut sehe kann es ja eigentlich nicht sein, daß die eine Institution mitbestimmen kann und die andere nicht. Oder ist das etwa schon wieder zu naiv? So long, Uncle Reaper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. Juli 2002 Teilen Geschrieben 22. Juli 2002 Original geschrieben von Uncle Reaper Oder ist das etwa schon wieder zu naiv? Entweder das oder falscher Umgang mit sog. Gummibandparagraphen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 22. Juli 2002 Teilen Geschrieben 22. Juli 2002 ...anhören und anhören sind nicht immer die gleichen sachen. ...im bvg ist anhören ein recht des betriebsrates (ein recht weitgehendes übrigens). der betriebsrat kann sogar die zustimmung zu einer kündigung verweigern und die (arbeits-)gerichtliche klärung des sachverhaltes erzwingen. ...jetzt bbig : hier heisst anhörung, dass die meinung des betriebes in die entscheidung der kammer einfliesst. ...und hierzu gibt es einen generaltrend : diese meinung muss die verkürzung unterstützen, sonst läuft nichts. ...bei uns ist es sogar so, dass der betrieb und nicht der azubi die verkürzung beantragt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kerschtl Geschrieben 22. Juli 2002 Teilen Geschrieben 22. Juli 2002 *räusper* Ich denke, es geht in diesem Thread darum, wann Zwischenprüfung ist und nicht, ob der Betrieb das Verkürzen zulässt... tststs... Also ich habe dieses Jahr im Herbst und zwar am 25. September. Warum es so zeitig ist, weiß ich auch nicht, wird wohl an der Länge des nächsten Schuljahres liegen oder so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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