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Zwischenprüfung


Fille

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Ich habe im September meine Ausbildung zum Fachinformatiker AE begonnen.

Die Ausbildungszeit beträgt bei mir 2 1/2 Jahre.

Kann mir jemand sagen, wann die Zwischenprüfung in der Regel stattfindet, da ich weder in der Schule noch in der Arbeit bisher eine Aussage bekommen habe?

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Original geschrieben von Woodstock

Wir haben auch den 25./26. September gesagt bekommen. Wird schon stimmen. Ich find es nur komisch das ich sozusagen schon direkt am Anfang des zweiten Jahres habes, und das ohne eine Verkürzung oder Ähnliches beantragt zu haben!

Bine

Kommt mir auch was komisch vor, scheint aber tatsächlich so üblich zu sein.

Wir dürfen von der Firma aus nicht verkürzen, daher stellte sich diese Frage für uns erst gar nicht.

Naja, egal. So hat man einen Termin, auf den man sich einstellen kann, lernen kann, etc. Besser, als den Termin später zu haben und ihn nicht zu kennen.

:)

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  • 2 Monate später...
Original geschrieben von bimei

Nein, muss sie nicht.

bimei

Beim Verkürzen nicht... Verkürzen = neuer Vertrag = beidseitige Willenserklärung. Wenn der Betrieb net will, kannst Du dagegen nix machen.

Beim Vorziehen der Prüfung scheint das aber unterschiedlich zu sein. In Essen beispielsweise brauchst Du hierfür eine Note von mind. 2,5 in der Schule und im Betrieb. Wenn der Betrieb nicht will, gibt er dir also auch nur höchstens 2,6!

Hab aber von anderen Berufsgruppen gehört, daß da nur die entsprechenden Schulleistungen vorhanden sein müssen und daß der Betrieb da gar nix dran drehen kann. Dazu soll es sogar mal ein Urteil gegeben haben... das Raussuchen hab ich sogar schon in Auftrag gegeben :D

Ich weiß allerdings nicht, ob die Regelung jetzt berufsspezifisch, abhängig vom IHK-Bezirk oder wie auch immer ist...

Hättest Du hierfür vielleicht auch eine entsprechende Verordnung bzw. nen Paragraphen, bimei???

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Ja, die IHK Essen verlangt für das Vorziehen der Prüfung sowohl eine Bestätigung der Schule (Schnitt < 2,5) als auch eine vom Betrieb (Schnitt < 2,5).... also muss der Betrieb da wohl ne Note geben. Ist aber anscheinend nicht in allen IHK-Bezirken so.

Der Betrieb hat mich auf 2 Jahre verkürzen lassen (bin fertig)... wird aber in Zukunft nicht mehr möglich sein (nein, nicht wegen meinen bzw. unseren schlechten Ergebnissen)... hat einfach betriebliche Gründe.

Ihr dürft halt nur nicht pauschalisieren, daß der Betrieb jemanden Verkürzen bzw. die Prüfung vorziehen lassen muss. Dies ist, so wie es aussieht, nämlich von IHK-Bezirk zu IHK-Bezirk bzw. von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf unterschiedlich.

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Hab mal ins BBiG gesehen... dort steht im §40:

(1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen.

Anhören heißt doch eigentlich nicht, daß der Betrieb da mitreden darf, oder??? Ist doch dann nur abhängig von den Leistungen des Auszubildenden, wobei der Begriff "Leistungen" nicht definiert ist, bzw. wann diese ihn zu einer vorzeitigen Prüfung berechtigen...

Mich interessiert jetzt vor allem eins: Wer bestimmt, daß die "Leistungen dies rechtfertigen" ???

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Original geschrieben von Uncle Reaper

Anhören heißt doch eigentlich nicht, daß der Betrieb da mitreden darf, oder?

Du bist zu viel zu naiv für diese Welt. Klar, der Betrieb wird "nur angehört", und wenn der Betrieb bzw. der Ausbilder dann sagt, daß er den Azubi für nicht geeignet hält...

...dann hat der Azubi verloren.

Das ist übrigens einer der Punkte, wo sich bei den Betrieben die Spreu vom Weizen trennt. Ein ordentlicher Betrieb ist froh, wenn die Azubis verkürzen können, weil sie sie dann voll einsetzen können. Es gibt aber auch einige, die gegen eine Verkürzung sind, weil ein Azubi einfach billiger ist. Das sind dann auch die Läden, die die Leute leider nicht übernehmen können.

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...doch, der betrieb hat ein unbedingtes mitspracherecht.

...allerdings kann er nicht hinter bewertungen zurück, die er bei anderen gelegenheiten erstellt hat. wenn dir der betrieb also in zwischenbewertungen sehr gute leistungen bestätigt, hat er schwierigkeiten gegen eine verkürzung zu argumentieren.

...prüfungstermine 3 jahre im vorraus :aka

...es gilt jeweils der erste von zwei terminen.

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Soso.... naiv also... ich schließe mich da jetzt einfach mal meinem Captain an.

Außerdem: Schau doch mal ins BetrVG §102 (geht um die Mitbestimmung von Betriebsräten bei Kündigungen). Da steht so ziemlich der selbe Wortlaut drinnen... nämlich, daß der Betriebsrat bei Kündigungen angehört werden muss. Und auch wenn der Betriebsrat widerspricht kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen (unter Vorlage der Stellungnahme des Betriebsrates).

Dann erzähl mir mal: Was ist hier anders???

Um das klarzustellen: Es geht mir jetzt nur um die bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage zu diesem Thema, da dieses leidige Thema Verkürzung (bzw. vorzeitige Prüfung) in den verschiedenen IHK-Bezirken anscheinend unterschiedlich gehandhabt wird. Und wenn ich jetzt in zwei unterschiedlichen Gesetzen annähernd den selben Wortlaut sehe kann es ja eigentlich nicht sein, daß die eine Institution mitbestimmen kann und die andere nicht.

Oder ist das etwa schon wieder zu naiv? :D

So long,

Uncle Reaper

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...anhören und anhören sind nicht immer die gleichen sachen.

...im bvg ist anhören ein recht des betriebsrates (ein recht weitgehendes übrigens). der betriebsrat kann sogar die zustimmung zu einer kündigung verweigern und die (arbeits-)gerichtliche klärung des sachverhaltes erzwingen.

...jetzt bbig : hier heisst anhörung, dass die meinung des betriebes in die entscheidung der kammer einfliesst.

...und hierzu gibt es einen generaltrend : diese meinung muss die verkürzung unterstützen, sonst läuft nichts.

...bei uns ist es sogar so, dass der betrieb und nicht der azubi die verkürzung beantragt.

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*räusper*

Ich denke, es geht in diesem Thread darum, wann Zwischenprüfung ist und nicht, ob der Betrieb das Verkürzen zulässt... tststs... ;)

Also ich habe dieses Jahr im Herbst und zwar am 25. September. Warum es so zeitig ist, weiß ich auch nicht, wird wohl an der Länge des nächsten Schuljahres liegen oder so.

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