GambaJo Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Hmm...weiß jetzt nich, ob das das Richtige Forum dafür ist, ich riskiere es halt mal: Wie ist das eigentlich, wenn euer Betrieb einfach zu wenig Lizenzen für eine Software hat, ihr sollt aber die Rechner einrichten? Macht ihr es dann trotzdem, oder verweigert ihr das? Wenn der Chef oder ein Vorgesetzter das anordnet, muß man das dann trotzdem machen? Wenn man das dann doch gemacht hat, wer trägt dann die Verantwortung dafür? Zitieren
DerAlex Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Original geschrieben von GambaJo Hmm...weiß jetzt nich, ob das das Richtige Forum dafür ist, ich riskiere es halt mal: Wie ist das eigentlich, wenn euer Betrieb einfach zu wenig Lizenzen für eine Software hat, ihr sollt aber die Rechner einrichten? Macht ihr es dann trotzdem, oder verweigert ihr das? Wenn der Chef oder ein Vorgesetzter das anordnet, muß man das dann trotzdem machen? Wenn man das dann doch gemacht hat, wer trägt dann die Verantwortung dafür? kommt drauf an was es für eine software ist, und was es für ein betrieb ist und wie der chef das sieht, also ich würde ihn auf jeden fall darauf ansprechen, es kommt natürlich auf den zweck des rechners an, wen er wichtig ist würde ich auf alle fälle auf die lizenz bestehen! Zitieren
Crash2001 Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Also wenn ihr zu wenige Lizenzen habt, dann kann man das normalerweise so machen, dass man das Programm / BS installiert, jedoch die Lizenzen schleunigst nachfordert... Zitieren
lapso Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Original geschrieben von GambaJo Wie ist das eigentlich, wenn euer Betrieb einfach zu wenig Lizenzen für eine Software hat, ihr sollt aber die Rechner einrichten? Macht ihr es dann trotzdem, oder verweigert ihr das? Wenn der Chef oder ein Vorgesetzter das anordnet, muß man das dann trotzdem machen? Wenn man das dann doch gemacht hat, wer trägt dann die Verantwortung dafür? Du bist nur Erfüllungsgehilfe. Empfehlen würde ich also, den Vorgesetzten sehr deutlich auf die rechtliche Problematik hinzuweisen. Die Entscheidungsgewalt und damit Verantwortung trägt er. Dafür wird er ja letztendlich auch bezahlt *g* Gruss Zitieren
Lenzibaer Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Servus! Installier doch alles was dein Cheff dir sagt. Wenn Lizenzen fehlen, kannst du doch nichts dafür. Schließlich ist den Cheff dafür verantwortlich! Gruß Lenzibaer Zitieren
Twiggy Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Orginal von Lenzibaer: Wenn Lizenzen fehlen, kannst du doch nichts dafür. Schließlich ist den Cheff dafür verantwortlich! Das ist so nicht richtig, als Azubi kannst Du da vielleicht noch Glück haben, aber spätestens als Festangestellter bist Du dafür mitverantwortlich. Wenn man weiß, dass nicht genügend Lizenzen vorhanden sind, erstmal den Chef drauf hinweisen, wenn der dann nichts tut, muss man für sich selbst entscheiden, ob man das Risiko eingehen möchte. Denn wenn die Firma mal überprüft wird, bist Du auf jeden Fall mit dran, denn Du besitzt die nötigen Kenntnisse um zu wissen, dass die Betreibung eines lizensierten Programms oder OS' ohne die zugehörige Lizenz strafbar ist. Desweitern bist Du als Mitarbeiter der EDV/ IT-Abteilung einer derjenigen, die über die Menge an Lizenzen etc. bescheid zu wissen haben, da wird es schwer sein glaubhaft klar zu machen, dass man von nix ne Ahnung hatte. Ich weiß nicht in welchem Maße so etwas bestraft wird, aber es ist auf jeden Fall eine Mitwisserschaft. Und wenn sowas mal auffliegt könnte das unangenehm werden, auch für zukünftige Jobs. So long Twiggy Zitieren
lapso Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 @Twiggy: Du tust so, als ob eine Lizenzverletzung eine Straftat wäre, ist es IMO aber nicht. Letztendlich ist man Erfüllungsgehilfe und weisungsgebunden. Außerdem: Der schlaue Mitarbeiter teilt dem Scheffe das Problem in Anwesenheit eines Kollegen mit, welcher dann als Zeuge auftreten kann - fertig. Gruss Matze Zitieren
Crash2001 Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Also wenn das mal überprüft wird und man zu wenige Lizenzen hat, dann wird im Normalfall das Geld für die restlichen Lizenzen für einen bestimmten Zeitraum nachgefordert, solange nicht offensichtlich ist, dass dies absichtlich geschehen ist und so versucht wurde, den Lizenzgeber zu betrügen. Dann kann es noch viel teurer werden. Zitieren
Panther Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 @laspo Ich muss da Twiggy leider in Schutz nehmen (*bbrrrrr*) Wer ohne entsprechende Lizenz ein Programm benutzt macht sich Strafbar. Wenn es zu einer Überprüfung kommt und dann festgestellt wird das nicht für alles eine Lizenz hat dann darf der Betrieb je nach Art der Lizenz kräftig Strafe zahlen. Soweit ich weiss beläuft sich die Lizenz für nen Win2k Advanced Server so um die 20.000 US $ Zitieren
lapso Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Original geschrieben von Panther (*bbrrrrr*) Wer ohne entsprechende Lizenz ein Programm benutzt macht sich Strafbar. Wenn es zu einer Überprüfung kommt und dann festgestellt wird das nicht für alles eine Lizenz hat dann darf der Betrieb je nach Art der Lizenz kräftig Strafe zahlen. ja, zivilrechtlich - aber ist es wirklich eine Straftat? Zitieren
Sven Eichler Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Na, ob Straftat oder nicht spielt wohl keine Rolle, denn wenn ein Betrieb auf Dauer und wissentlich nit zu wenig Lizenzen arbeitet, dann stimmt irgendwo ganz gehörig was nicht. Wir haben jetzt auch von allem zu wenig, warten aber noch einen Monat, da wir dann komplett umstellen von Win NT auf Win2K. Da hab ich auch kein Problem mit, ansonsten würde ich mir etwas einfallen lassen, um mich rechtlich abzusichern, denn als Verantwortlicher für die EDV kann ich mich nicht mit "wesingsbefugt" herausreden. Da würde im Ernstfall kein Richter mitspielen. Zitieren
Twiggy Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Hier mal der Auszug von Wissen.de zu Straftat: Strafbare Handlung Straftat ein menschliches Verhalten (Tun oder Unterlassen), das vom Gesetz mit Strafe bedroht ist. Voraussetzung der Strafbarkeit ist, daß das Verhalten tatbestandsmäßig ist, nämlich mit den im Strafgesetz festgelegten äußeren und inneren Merkmalen (sog. Tatbestandsmerkmalen) übereinstimmt. Außerdem muss es rechtswidrig (die Erfüllung des Tatbestands indiziert die Rechtswidrigkeit, kann aber durch Rechtfertigungsgründe - wie Notwehr - ausgeschlossen werden) und schuldhaft sein, nämlich vorwerfbar sein (was Schuldfähigkeit und bei vorsätzlichen Taten Unrechtsbewusstsein voraussetzt). Strafbare Handlungen, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind, heißen nach § 12 StGB Verbrechen; die mit Geldstrafe oder geringerer Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafen bedrohten Taten sind Vergehen. Besondere Erscheinungsformen der strafbaren Handlung sind der Versuch sowie die verschiedenen Formen der Teilnahme. Mehrere strafbare Handlungen stehen zueinander im Verhältnis der Idealkonkurrenz, der Realkonkurrenz oder des fortgesetzten Verbrechens (Fortsetzungszusammenhangs). Die Verfolgung von strafbaren Handlungen unterliegt der Verjährung. Keine strafbaren Handlungen sind die Ordnungswidrigkeiten. Orginal von Lapso: Letztendlich ist man Erfüllungsgehilfe und weisungsgebunden. Außerdem: Der schlaue Mitarbeiter teilt dem Scheffe das Problem in Anwesenheit eines Kollegen mit, welcher dann als Zeuge auftreten kann - fertig. Zu 1) Wir sind nicht bei der Bundeswehr, wo es so schön heißt Befehl ist Befehl (und selbst da ist das bestimmt nicht mehr so schlimm) man kann und sollte seine Bedenken zu solchen Verfahrensweisen äußern und ggfls. das Ausführen einer solchen bedenklichen Aufgabe verweigern. Das muss wie gesagt jeder selber entscheiden und vertreten können. Persönlich würde ich lieber meinen Job riskieren als im Falle eines Falles evtl. Mithaftbar o.ä. (ich schreibe deshalb o.ä., weil ich nicht genau weiß in welcher Weise die Strafen im angegebenen Bsp. ausfallen)zu sein. Zu 2)Natürlich, aber nur das Mitteilen unter Zeugen reicht halt nicht, wenn Du z.B. (extra Bereichsfremdes Bsp.) weißt, das Person A Deinem Nachbarn das Auto geklaut hat, Person A jetzt gefasst wurde und Aussagt Du hast davon gewusst, machst Du Dich als Mitwisser strafbar. In diesem Falle stünde Aussage gegen Aussage. Nochmal auf die Lizenzsituation bezogen, nehmen wir an ihr sprecht euch ab, dass ihr von nichts gewusst habt, sondern nur der Chef, ist das a) eine Falschaussage die vor Gericht ebenfalls strafbar ist, meine ich und wird das IMO keiner wirklich glauben. Sicherlich stellt sich da dann noch die Frage der Beweismöglichkeit, aber wie gesagt, das ist eine Sache die jeder für sich selber ausmachen muss, auch unter dem Gesichtspunkt, ob sich jeder an so eine Absprache halten würde. Ich will das Ganze jetzt hier nicht mit großartig geplanten "Verbrechens-Verschleierungsklamotten" gleichsetzen o.ä., sondern nur darauf hinweisen, das eine Lizenzverletzung, in welcher Hinsicht auch immer, nicht als Lapalie gesehen werden sollte. Und das man bei allem was man tut auch immer an mögliche Folgen denken sollte (wenn schon nicht für alle, dann wenigstens doch an die für einen selbst). Zitieren
lapso Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Hallo, wir reden immer noch von einer Lizenzverletzung, also einer Vertragsverletzung, und ich bin mir immer noch nicht sicher, ob dies eine Straftat darstellt, noch konnte irgend jemand dieses bisher hier begründen. Nochmal: Es geht nicht um Urheberrechtsverletzungen, sondern um Vertragsverletzungen. Straftat oder nicht? Gruss Matze Zitieren
Twiggy Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Ich denke das sollte weiterhelfen Am 24.6.1993 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vom 9.6.1993 in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 91/250/EWG des Rats der Europäischen Gemeinschaft vom 14.5.1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (Abl. EG Nr. L 122 S. 42). Diese Gesetzesänderung hat weitreichende Konsequenzen für jemanden, der nicht lizensierte Software wissentlich oder unwissentlich einsetzt. Das neue Gesetz erlaubt es jetzt, ohne langwierige Prozesse, Unterlassungsverfügungen, Schadensersatzforderungen und Strafanträge durchzusetzen. Das neue Gesetz gilt nicht nur für Software, die ab dem 24.06.1993 verkauft wurde, sondern rückwirkend für alle Software, die zur Zeit genutzt wird. Es gibt auch keine Übergangsregelungen. Es ist deswegen unbedingt erforderlich, den Umfang bestehender Softwarenutzung und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Nicht lizensierte Software ist entweder zu löschen oder durch Nachkauf der Lizenz zu legalisieren. Zitieren
lapso Geschrieben 17. April 2002 Geschrieben 17. April 2002 Original geschrieben von Twiggy Ich denke das sollte weiterhelfen Na super, danke. Die Unwissenheit wäre ausgeräumt. Ich hätte nicht gewußt, wo ich danach suchen sollte. Grüße Matze Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.