oLLi_V Geschrieben 19. April 2002 Teilen Geschrieben 19. April 2002 Hallo! Kurze Vorgeschichte: Bin im 1. Ausbildungsjahr zum FI-AE und beende die Ausbildung jetzt mittels Aufhebungsvertrages. Kann mich der Betrieb später evtl. auf Schadenersatz verklagen oder ist das nach einem Aufhebungsvertrag nicht möglich? Falls doch, kann man dies explizit in den Vertrag reinschreiben? Muss im Aufhebungsvertrag der Grund drin stehen, warum das Ausbildungsverhältnis beendet wird? Oder im Zeugnis? Im Vertrag steht es bei mir nicht. Ausserdem steht noch folgendes im Vertrag drin: "Der Arbeitnehmer verzichtet auf Hinweise des Arbeitgebers auf mögliche Konsequenzen, die sich aus diesem Aufhebungsvertrag für Ihn ergeben können." Was bedeutet das und soll ich das einfach so akzeptieren? Bin ziemlich ratlos! Vielen Dank und Grüße, Oliver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 19. April 2002 Teilen Geschrieben 19. April 2002 Hi, Original geschrieben von oLLi_V Kann mich der Betrieb später evtl. auf Schadenersatz verklagen oder ist das nach einem Aufhebungsvertrag nicht möglich? Falls doch, kann man dies explizit in den Vertrag reinschreiben? Wieso auf Schadensersatz, heisst das Du hast einen Schaden verursacht? (Frage ich deswegen, weil so die Frgae nicht eindeutig beantwortbar ist.) Steht denn sowas wie "Asprüche sind mit diesem Vertrag abgegolten" drin? Muss im Aufhebungsvertrag der Grund drin stehen, warum das Ausbildungsverhältnis beendet wird? Oder im Zeugnis? Im Vertrag steht es bei mir nicht. Wenn Du Dich arbeitssuchend melden willst und auch Gelder beantragen willst, ja, um eine Sperre möglichst auszuschliessen. Ausserdem steht noch folgendes im Vertrag drin: "Der Arbeitnehmer verzichtet auf Hinweise des Arbeitgebers auf mögliche Konsequenzen, die sich aus diesem Aufhebungsvertrag für Ihn ergeben können." Was bedeutet das und soll ich das einfach so akzeptieren? Damit sind vermutlich u. a. die Konsequenzen einer Sperre beim AA gemeint. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oLLi_V Geschrieben 19. April 2002 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2002 Also das mit dem Schadenersatz war wohl wirklich etwas zu voreilig von mir, denn im A-Vertrag steht: "Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich auf welchem Rechtsgrund beruhend, gleich ob bekannt oder unbekannt, ausgeglichen." Das reicht doch oder? Ich werde mich arbeitslos melden (das muss man doch oder?), will aber kein Arbeitslosengeld. Ich habe gelesen, dass man für 3 Monate gesperrt wird, wenn man einen Auflösungsvertrag unterzeichnet. Aber das macht ja dann nichts. Gibt es sonst noch einen wichtigen Grund, weshalb der Grund im Vertrag drin stehen sollte? Ist das für spätere Bewerbungen wichtig? Vielen Dank schonmal! Gruß, Oliver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 19. April 2002 Teilen Geschrieben 19. April 2002 Original geschrieben von oLLi_V Also das mit dem Schadenersatz war wohl wirklich etwas zu voreilig von mir, denn im A-Vertrag steht: "Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche beider Vetragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich auf welchem Rechtsgrund beruhend, gleich ob bekannt oder unbekannt, ausgeglichen." Das reicht doch oder? Das ist eine gängige Standardformulierung. Um auch Deine Seite fest abzusichern würde ich aber versuchen, ob sie das "beider Vertragsparteien" aufnehmen. Ich werde mich arbeitslos melden (das muss man doch oder?), will aber kein Arbeitslosengeld. Ich habe gelesen, dass man für 3 Monate gesperrt wird, wenn man einen Auflösungsvertrag unterzeichnet. Aber das macht ja dann nichts. Ach so. Hab nur gefragt, weil es Fälle gibt, wo man trotz Aufhebungsvertrag Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Gibt es sonst noch einen wichtigen Grund, weshalb der Grund im Vertrag drin stehen sollte? Ist das für spätere Bewerbungen wichtig? Nicht, dass ich wüsste, in erster Linie ist das eine Absicherung Deines AG, damit Du nachher nicht wegen irgendwelcher Nachteile klagst, weil er sie Dir nicht genannt hat. Für eine spätere Bewerbung sehe ich solange keinen Nachteil, solange als Grund für den Aufhebungsvertrag nicht etwas drinsteht, was Deine Person belastet. Es ist übrigens auch unüblich bei Aufhebungsverträgen mit Auszubildenden einen Grund anzugeben. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oLLi_V Geschrieben 22. April 2002 Autor Teilen Geschrieben 22. April 2002 Hallo! Ich hab noch eine Frage zum Aufhebungsvertrag. Da drin ist nämlich immer die Rede von "Arbeitsvertrag" und nicht von "Ausbildungsvertrag". Ich habe heute morgen mit dem Geschäftsführer gesprochen und der meinte, dass wir (er und ich) einen Arbeitsvertrag miteinander hätten. Ist das so ok oder soll ich darauf bestehen, dass "Ausbildungsvertrag" drin steht? Vielen Dank! P.S. Dürfen in meinem Aufhebungsvertrag Vertragsstrafen drin stehen? Laut BBiG §5 Abs. 2 Nr. 2 nicht. Aber Chef meint, dass das in einem Aufhebungsvertrag erlaubt ist. ???? Oliver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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