Mephisto81 Geschrieben 21. April 2002 Geschrieben 21. April 2002 Hallo zusammen! Kann man eigentlich bei Abbonements bestimmter Fachzeitschriften oder beim Kauf bestimmter (Fach-)Bücher während der Ausbildung Zuschüsse zu den entstehenden Kosten bekommen? Wenn ja, was ist dazu genau nötig? Wäre echt dankbar für' nen Hinweis. Ciao
TschiTschi Geschrieben 21. April 2002 Geschrieben 21. April 2002 Du kannst die Kosten von der Steuer absetzen! GG
alligator Geschrieben 21. April 2002 Geschrieben 21. April 2002 Hi, aber meistens zahlst du in deiner Ausbildung noch keine Steuern deshalb wirste wohl drauf sitzen bleiben ... cu alligator
Sonnenritter Geschrieben 22. April 2002 Geschrieben 22. April 2002 Bei uns in der BS ging neulich n Zettel rum, auf welchem sich die Schüler eintragen konnten für div. Zeitschriften Abos, deren AboPreis reduziert war, eben für Schüler / Studenten darunter auch die c't, die seitdem auf meine Aboliste steht entweder einfach mal n Lehrer fragen, oder direkt bei der jeweiligen Redaktion, obs da Schülerabos gibt
lpd Geschrieben 22. April 2002 Geschrieben 22. April 2002 Original geschrieben von Mephisto81 Kann man eigentlich bei Abbonements bestimmter Fachzeitschriften oder beim Kauf bestimmter (Fach-)Bücher während der Ausbildung Zuschüsse zu den entstehenden Kosten bekommen? Nein. Fachzeitschriften sind zunächst nicht notwendig, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Angenommen, dem wäre aber so, müsste der Betrieb die Kosten übernehmen.
Matze134 Geschrieben 22. April 2002 Geschrieben 22. April 2002 Für Zeitschriften gibt es wie schon gesagt keine Rückerstattugen! Frag doch mal nach, viele bieten Billigere Abbo´s für Schüler an! Das währe doch schon mal eine Hilfe! G MATZE
kingofbrain Geschrieben 23. April 2002 Geschrieben 23. April 2002 guten morgen zusammen, so pauschal kann man nicht sagen, dass fachzeitschriften nicht von der steuer absetzbar sind. wie fast überall, kommt es auf die argumentation an, denn auch sachbearbeiter sind menschen, mit denen man reden kann. mein zuständiger im finanzamt lässt meine für die ausbildung zum fachinformatiker gelesenen zeitschriften gelten. ebenso das arbeitsamt, als es um mein kindergeld ging. im zweifelsfall sollte man einfach mal bei der zuständigen behörde vorbeischauen und mit den leuten reden. euer k.o.b
jseidel Geschrieben 23. April 2002 Geschrieben 23. April 2002 Als Pauschale kannst du für solche Ausgaben in der Lohnsteuererklärung 200 DM angeben. Wenn du mehr hast, must du die Ausgaben nachweisen. Gruss jseidel
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