fenris Geschrieben 22. April 2002 Teilen Geschrieben 22. April 2002 hi leutz, war am wochenende auf ner kleinen privaten lan und dabei is was leicht doofliches passiert: n bekannter wollte mir helfen, meine kiste wieder in meine karre zu verstauen und ist dabei, rumms bumms, mit meinem einundalles-lieblingsrechner über den boardstein gescheppert. mein baby ist ca. 2m geflogen und hat sich danach in seine bestandteile aufgelöst. jetzt stellt sich uns die frage: sowas ist doch ein klasischer fall für die haftpflicht, oder? wollen die den ganzen schrott sehen? hat jemand schonmal nen versicherungsfall im bezug auf seinen rechner gehabt? schonmal danke für die rückmeldungen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 23. April 2002 Teilen Geschrieben 23. April 2002 sers, in bezug auf den rechner noch nichtm aber ich hab mal einen teppich mit einer kanne rotwein verziert. einfach meldung an die haftpflicht, schadenmeldebogen (oder ähnlich) ausfüllen, zurückschicken und auf die kohle warten. warhscheinlich wollen die aber eine art gutachten von einem händler, reparaturbetrieb, o.ä., damit du nicht einfach angibst, das der rechner schrott ist. oder sie schicken einen von ihren leuten vorbei. einfach mal anrufen und fragen. k.o.b Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Atra Geschrieben 23. April 2002 Teilen Geschrieben 23. April 2002 Wenn Du das so schilders, denke ich nicht, dass die Versicherung zahlt, da es sich um eine Hilfeleistung handelt. D.h. Hilft dir jemand beim Umzug und macht die teure Ming Vase kaputt hast Du pech. Ist er aber in deiner Wohnung, stolpert und reisst im fallen die Ming Vase runter, ist sie versichert. Frage doch einfach mal bei irgendeiner Versicherung nach oder schau in die Geschäftsbedinungen. Soweit ich ebeb weiss, sind jegliche Hilfeleistungen vom Versicherungsfall ausgeschlossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Keksfahrer Geschrieben 23. April 2002 Teilen Geschrieben 23. April 2002 ähm, das mit der hilfeleistung ist nicht ausgeschlossen. (ich komm aus der branche) solange es nicht grob fahrlässig war (wenn man dir nachweisen könnte dass du total blau warst oder so) gehts. einfach ein dickes schreiben aufsetzen, genauestens alles beschreiben... die prüfen erst ab einem gewissen betrag bzw. ab einer gewissen häufigkeit. Viel Erfolg... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fenris Geschrieben 23. April 2002 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2002 danke erstmal für die antworten! @keksfahrer: kannst du mir sagen, wo diese "prüfgrenze" liegt oder unterscheidet sich das von versicherung zu versicherung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Keksfahrer Geschrieben 23. April 2002 Teilen Geschrieben 23. April 2002 die prüfgrenze is eher so intern bei den gesellschaften geregelt. dass bei 20 euro keiner nachprüft sondern erst ab so-und-so-viel... das wird dir deine gesellschaft auch nicht sagen. hauptsache das hört sich plausibel an und klingt nicht zu sehr nach unfug Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.