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Versicherungsfall - ja oder nein?


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Geschrieben

hi leutz,

war am wochenende auf ner kleinen privaten lan und dabei is was leicht doofliches passiert:

n bekannter wollte mir helfen, meine kiste wieder in meine karre zu verstauen und ist dabei, rumms bumms, mit meinem einundalles-lieblingsrechner über den boardstein gescheppert. mein baby ist ca. 2m geflogen und hat sich danach in seine bestandteile aufgelöst.

jetzt stellt sich uns die frage: sowas ist doch ein klasischer fall für die haftpflicht, oder? wollen die den ganzen schrott sehen? hat jemand schonmal nen versicherungsfall im bezug auf seinen rechner gehabt?

schonmal danke für die rückmeldungen!

Geschrieben

sers,

in bezug auf den rechner noch nichtm aber ich hab mal einen teppich mit einer kanne rotwein verziert.

einfach meldung an die haftpflicht, schadenmeldebogen (oder ähnlich) ausfüllen, zurückschicken und auf die kohle warten.

warhscheinlich wollen die aber eine art gutachten von einem händler, reparaturbetrieb, o.ä., damit du nicht einfach angibst, das der rechner schrott ist. oder sie schicken einen von ihren leuten vorbei. einfach mal anrufen und fragen.

k.o.b

Geschrieben

Wenn Du das so schilders, denke ich nicht, dass die Versicherung zahlt, da es sich um eine Hilfeleistung handelt. D.h. Hilft dir jemand beim Umzug und macht die teure Ming Vase kaputt hast Du pech. Ist er aber in deiner Wohnung, stolpert und reisst im fallen die Ming Vase runter, ist sie versichert. Frage doch einfach mal bei irgendeiner Versicherung nach oder schau in die Geschäftsbedinungen. Soweit ich ebeb weiss, sind jegliche Hilfeleistungen vom Versicherungsfall ausgeschlossen.

Geschrieben

ähm, das mit der hilfeleistung ist nicht ausgeschlossen. (ich komm aus der branche) solange es nicht grob fahrlässig war (wenn man dir nachweisen könnte dass du total blau warst oder so) gehts. einfach ein dickes schreiben aufsetzen, genauestens alles beschreiben... die prüfen erst ab einem gewissen betrag bzw. ab einer gewissen häufigkeit.

Viel Erfolg...

Geschrieben

die prüfgrenze is eher so intern bei den gesellschaften geregelt. dass bei 20 euro keiner nachprüft sondern erst ab so-und-so-viel... das wird dir deine gesellschaft auch nicht sagen.

hauptsache das hört sich plausibel an und klingt nicht zu sehr nach unfug ;)

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